r 44 Diese architektonische Anspruchslosigkeit, kennzeichnend für die erste Hälfte des Jahr hunderts, schwand sehr schnell, nachdem Johann Georg II. zur Regierung gelangt war der nach einer Pause von 60 Jahren seit dem Tode Christians I. die Architektur erstmals wieder in den Dienst höfischer Prachtentfaltung stellte. Sein Regierungsantritt 1656 lei tete eine nahezu ununterbrochene Bautätigkeit ein, die auch fortdauerte, als er 1680 starb, und unter seinem Enkel August dem Starken ihren künstlerischen Höhepunkt erreichte. Sie erstreckte sich vornehmlich auf das Residenzschloß mit dem Ziel, den Renaissancebau den Erfordernissen einer barocken Hofhaltung anzupassen, und begann mit der repräsentativen Neuausstattung zahlreicher Räume, darunter der kurfürstlichen Gemacher. Auch die Schloßkapelle wurde in die Arbeiten einbezogen. Eine Erweiterung erfuhr der bestehende Baukomplex durch die Anfügung eines Komödienhauses an der Sudwestecke, an der seit 1598 ein Ballhaus gestanden hatte. 1668/69 wurde ein neues Ballhaus erbaut, 1673/74 ein neues Schießhaus. Ihm mußten der Vorgängerbau von 1620 weichen, zusammen mit dem Reithaus von 1618, das 1677/78 durch einen Neu bau ersetzt wurde. Signifikant traten die Arbeiten am Schloßkomplex nach außen in Er scheinung durch die Erhöhung des Hausmannsturmes 1674-76. So schlug sich die von Jo ann Georg II. zwei Jahrzehnte hindurch intensiv betriebene Aufwertung des Residenz schlosses und seine Anpassung an die veränderten fiinktionellen und künstlerischen An sprüche in neuen Raumdekorationen und in Zubauten zu der ein Jahrhundert zuvor entstandenen Bauanlage der Renaissance nieder. An ihr wurde nicht nur festgehalten, sondern es wurde sogar ihr altes Erscheinungsbild 1676-78 durch eine Erneuerung der Fassadendekoration wiederhergestellt, obwohl seine dekorative Vielfalt und Kleinteilig- keit antiquiert wirken mußte gegenüber den mächtigen frühbarocken Schloßbauten, die sich die Brüder Johann Georgs II. in den Residenzen ihrer 1657 eingerichteten Sekundo- gemturen Zeitz und Weißenfels errichten ließen. Diese noch nicht einmal vollständige Aufzählung der Baumaßnahmen Johann Georgs II. verleiht der höfischen Dresdner Architektur in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein Gewicht, das deswegen nicht sofort zu erkennen ist, weil all das damals im und am Schloß Geschaffene keinen langen Bestand hatte. Mit Ausnahme des Schloßturmes exi stierte vierzig Jahre später davon schon nichts mehr in der ursprünglichen Form und Be stimmung. In der Zeit Augusts des Starken mußte es weitergehenden Ansprüchen und den sich wandelnden künstlerischen Vorstellungen weichen, und dennoch sind die großen Leistungen der Dresdner Barockarchitektur im 18. Jahrhundert aus dem höfischen Bau wesen Johann Georgs II. erwachsen. Das Aufleben der baulichen Aktivität am Dresdner Hofe seit 1656 lag zweifellos in der Person dieses Kurfürsten begründet, der eine neue Generation vertrat, und insofern war es bis zu einem gewissen Grade auch zeitbedingt. Durch den Westfälischen Frieden war die Souveränität der Reichsfürsten anerkannt worden, die nun nach einer Selbstdarstellung mit ähnlich eindrucksvollen Mitteln verlangte, wie sie die spätmanieristische und barocke Kunst Italiens und Frankreichs entwickelt hatten. Künstler, die fähig waren, ein solches Anliegen zu verwirklichen, besaß Dresden am Ende der Regierungszeit Johann Georgs I. nicht. Die ■