62 i<i\»n ju VxkbKtn Kurfürst Moritz von Sachsen und seine Gemahlin Agnes, Gemälde von Lucas Cranach d.J. 1559, seit 1658 in der Kunstkammer Studium dahin richten, dass, weil viele mathematische Bücher und Instrumenta von uns und unseren Vorfahren benebenst anderen Kunstsachen zur Kunstkammer geordnet, er davon Erfahrenheit haben und deswegen genugsam Bescheid geben, auch sonsten bei unserer Kunstkammer nützlich gebrauchte werden könne. Auch soll er alle in der Kunst kammer vorhandenen Sachen vor Staub, Rost, Schimmel und anderer Unsauberkeit rein halten und verwahren und darzu, so oft es von Nöten, die zur Kunstkammer von uns absonderlich verordneten zwei Mechaniker und Werkmeister, als jetzo Jeremias Seiffer- ten, Orgel-, und Martin Hillium, Uhrmachern, erfordern, ihm an die Hand zu gehen und behilflich sein lassen, alles, was in der Kunstkammer vorhanden, in fleissiger Auf sicht halten und was von uns in dieselbe eingegeben oder wiederum daraus versetzet wird, fleissig aufceichnen, die Kunstkammer wohl verschliessen und die ihm anvertrau ten Schlüssel niemandem als Uns, Unserm Oberhofmarschall oder dem Oberlandbau- meister Wolf Kaspar Klengeln, an die er hiermit verwiesen sein soll, übergeben, nach desselben Anordnung sich jedesmal achten und ohne dessen Vorwissen bei der Kunst kammer nichts vornehmen, noch jemand Fremdes oder Verdächtiges in dieselbe führen, noch weniger etwas daraus verleihen, sondern, wenn Leute, so die Kunstkammer zu bese- en begehren, sich angeben, dieselben an gedachten unsern Oberlandbaumeister verwei sen, die Personen fleißig aufceichnen und nach desselben Zulassung und Geheiss in der