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Um die Vormacht im Reich
- Titel
- Um die Vormacht im Reich
- Untertitel
- Christian I., Sächsischer Kurfürst 1586 - 1591
- Verleger
- Kulturakademie
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1992
- Umfang
- 96 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Y. 8. 4533
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3512956823
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351295682
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-351295682
- SLUB-Katalog (PPN)
- 351295682
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1992,1 = 29
- Titel
- Die sächsischen Stände unter Christian I.
- Autor
- Hoyer, Siegfried
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieUm die Vormacht im Reich -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelPolitische oder kirchlich-religiöse Reform? Die Regierung ... 5
- KapitelDie sächsischen Stände unter Christian I. 14
- KapitelZur Philosophie in Sachsen zur Zeit Christian I. Personen und ... 22
- KapitelDer sogenannte Calvinistensturm in Leipzig 1593 33
- KapitelZum literarischen Profil des Kryptocalvinisums in Kursachsen: ... 43
- KapitelDie Dresdner Kunst unter Christian I. 51
- KapitelBemerkungen zur Musikpflege am Hofe Christian I. 57
- KapitelDie höfische Architektur in Dresden unter Christian I. 63
- KapitelSächsische Bergverwaltung und sächsischer Bergbau von 1586-1591 72
- KapitelEin sächsischer Perseus? Die Hochzeit des Kurprinzen Christian ... 80
- KapitelVom Mißbrauch der Leichenpredigten als konfessionspolitisches ... 85
- Titel
- Um die Vormacht im Reich
- Autor
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18 dat vorausgegangen und gedruckt worden 22) . Es beklagt »Streit und Gezänk von der Kan zel herab« und verbietet für die Zukunft »von diesem Ort zu lästern, zu schänden und personalia zu tractieren«. Die unverfälschte Lehre soll auf der Grundlage der Augsburger Konfession vorgetragen werden. Der Kurfürst ging in seinen »propositiones« vor dem Anfang Oktober eröffneten Landtag auf Kirchen und Schulwesen ein und begründete die Abschaffung des Oberkonsistoriums in Dresden, das bisher eine herausragende Rolle bei der Zensur gespielt hatte. Vertreter der Universität und der Stifter stimmten ihm im Prinzip zu, verlangten aber, Irrtümer der Geistlichen »öffentlich und in Bescheidenheit zu strafen«. Das »Bedenken« der Städte begrüßte die Orientierung auf die Schriften von Luther und Melanchthon. Von der gesamten Landschaft kamen aber deutlich Kritik und Besorgnisse wegen des Eindringens der zwinglianischen und calvinschen Lehre in Kir chen und Schulen, dazu der Vorschlag, das von Kurfürst August am 18. Juni 1566 erlassene Mandat zusammen mit dem vom 28. August 1588 zu publizieren und den Prä dikanten einzuschärfen, das göttliche Wort auf der Grundlage der Augsburger Konfession zu lehren. Die gegenwärtigen Worte des Kurfürsten könnten mißverstanden werden, nämlich, zwar die lutherischen Schriften zu behalten, aber diejenigen Streitschriften unter ihnen zu verwerfen, die dem calvinischen und dem zwinglianischen Glauben stark im Wege standen. Im übrigen werde der Calvinismus durch niemanden heftiger betrie ben, als durch die philosophische und andere Fakultäten, deshalb müßten sie (die Stände) auf der Forderung bestehen, daß wenigstens die Professoren für Theologie, die Praeceptoren der Fürstenschulen und der gesamte geistliche Stand einen Revers unterschreiben und in Pflicht und Verbindung genommen werden. Ritterschaft und Städte übergaben noch weitere »Bedenken«, die diverse Probleme der Wirtschaft u. a. betrafen. r Der Kurfürst antwortete abschließend, die Prädikanten und die Kirchendiener sollten auf < dem Boden der Augsburger Konfession stehen. Dies sei gegenüber seinem Vater nichts 1 Neues. Er verteidigte die Abschaffung der bisher üblichen Subskription für Theologiepro- i fessoren, Lehrer und Prediger. Nach dem Ende des Landtages verließ er den Tagungsort t mit der festen Entschlossenheit, bei dem Kurs zu bleiben, den das Kirchenmandat vom ( August 1588 anzeigte, und hinsichtlich der Konkordienformel »daß jenige ferner zu tun, c waß ein landesfürst obliege und gebühre ... und in gemein gegen jedermanniglich in sei- p nem gewissen zu verantworten.« 231 c Nach dem Tode des Rates Hans von Bernstein (17. April 1589) gelang es Krell, bei dem » Kurfürsten mit seinen Plänen für eine grundlegende Neuordnung der Verwaltung durch- r zudringen. Ein Kanzler an der Spitze der gesamten Verwaltungsbehörde kam den Interes- \ sen des Fürsten zur Stärkung des persönlichen Regiments entgegen. Hofrat und Geheimer z Rat wurden im Zuge dieser Neuordnung zusammengelegt. Damit hatten sich die politi- p sehen Gewichte innerhalb der Verwaltung zuungunsten der Stände verschoben. Der Ein- s fluß lutherischer Räte war unter dem am 25. Juni 1589 zum Kanzler bestellten Krell, der n zusammen mit Andreas Pauli bis zu dessen Tod 1590 den Regierungskurs bestimmte, in k den Hintergrund gedrängt. 241 e
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