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Wiederaufbau und Dogma
- Titel
- Wiederaufbau und Dogma
- Untertitel
- Dresden in den fünfziger Jahren
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1995
- Umfang
- 104 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2009 8 048226
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3590239403
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id359023940
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-359023940
- SLUB-Katalog (PPN)
- 359023940
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Ausgabe
- 2., erw. Aufl.
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1991,4 = 28
- Titel
- "In Erfüllung des seinerzeitigen Bombardements" - Die Sprengung der Barockhäuser der Großen Meißner Straße im Juni 1950
- Autor
- Lerm, Matthias
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieWiederaufbau und Dogma -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelBeitrag zur Denkmalpflege in Dresden 1946-1952 2
- Kapitel"In Erfüllung des seinerzeitigen Bombardements" - Die Sprengung ... 16
- KapitelBetrachtungen zum Städtebau in Dresden in den fünfziger Jahren 23
- KapitelDer Widerstand des Einzelnen - Fritz Löffler contra Walter ... 33
- KapitelDie reiche Musik eines Jahrzehntes und ihre Antipoden 49
- KapitelDie jüdische Gemeinde zu Dresden 1945 bis 1953 62
- KapitelErinnerungen eines Dresdner evangelischen Kirchenmannes 73
- KapitelDie Gleichschaltung des sächsischen Landesverbandes der CDU um ... 84
- KapitelDer 17. Juni 1953 in Dresden und die SED 96
- Titel
- Wiederaufbau und Dogma
- Autor
- Links
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18 Straße seien »alle gut erhalten« 4 '. Der »Außenputz mit wertvollen Stuckornamenten ist fast un beschädigt und zeigt keinerlei Risse«. Auch die Außenwände ständen »überall noch in gutem Verbund mit den Giebelwänden. Da an diesen Stellen keine Risse zu bemerken sind, haben die Außenwände sich nicht nach der Straße zu geneigt, wie man es sonst vielfach bei ausgebrannten Ruinen bemerken kann«. Preiß beschied, daß für die Häuser »keine Einsturzgefahr« bestehe. Sein Gutachten war unter dem Eindruck allerhöchster Gefahr für den Fortbestand der Häuser- zeitle entstanden: Als am Freitag vor Pfingsten 1950, dem 26. Mai, infolge der unterlassenen Untermauerung einer 1945 zerschlagenen gußeisernen Säule ein Fensterpfeiler mit zwei Brü stungen des Hauses Nr. 11 heruntergestürzt war, verfugte die Volkspolizei die Sperrung der Straße mit der Maßgabe auf schnellstmögliche Wiederfreigabe. Noch am gleichen Nachmittag besichtigte Baurat Lange, Chef der statischen Abteilung des Stadtplanungsamtes und mit der Enttrümmerung betraut, die betroffene Stelle. Der Leiter der Abteilung Kultur- und Natur schutz des Stadtplanungsamtes, Johannes Rosenlöcher, nahm zum gleichen Zeitpunkt einen anderen Termin wahr. Er war davon ausgegangen, »daß die Angelegenheit einen ordnungsge mäßen Verlauf nehmen« 5 ' würde. Auf der allsonnabendlichen »Sprengsitzung« wurde jedoch erwogen, »sofort Sprengmaßnah- men vorzubereiten, um spätestens am 3. Pfingstfeiertag die Sprengung der Ruinen durchzu führen. Lange wies daraufhin, »daß die Ruinen unter Denkmalschutz stehen und er sich noch nicht für eine Sprengung entscheiden könne« 6 '. Aufgrund der arbeitsfreien Pfingstfeiertage erfuhr Johannes Rosenlöcher erst am Dienstag, dem 30. Mai, von den Vorgängen, wobei ihm nur von beabsichtigten »Maßnahmen zur Beseitigung der Einsturzgefahr« 7 ’ berichtet wurde. Allerdings schätzte er die Lage falsch ein: »Die vorerwähnten >Maßnahmen< konnten sich ebenso auf reine Sicherungsmaßnahmen erstrecken. Hinter dieser Bezeichnung mußte nicht die Absicht einer Gebäudesprengung vermutet werden«. Am folgenden Tag telephonierte er mit dem Leiter des Landesdenkmalamtes, Hans Nadler, und äußerte die Befürchtung, daß der an sich harmlose Einsturz im Haus Nr. 11 zum Anlaß genommen werden könnte, die gesamte Häuserzeile zu beseitigen. Nadler konsultierte dar aufhin sofort Walter Henn an der Technischen Hochschule Dresden, der seinen Assistenten Preiß umgehend zum Ort des Geschehens schickte, um das oben bereits zitierte Gutachten zu erstellen. Am selben Tag wurden an den Straßenfassaden der Großen Meißner bereits die Sprenglöcher gebohrt. »Aus alldem ist zu erkennen, daß von anderer Stelle bereits stark auf die Sprengung der Ruinen gedrängt wurde.« 8 ' In dem Gerichtsurteil, dem das Zitat ent stammt, wurde geflissentlich auf die Nennung von Namen und damit Verantwortlichen ver zichtet. Bereits einen Tag später, am Donnerstag nach Pfingsten, unterschrieb Stadtbaurat Wermund zur Mittagszeit schließlich die Mitteilung an das Landesamt für Denkmalpflege, die die Absicht enthielt, »die Beseitigung sämtlicher unter Denkmalschutz stehender Ruinen Große Meißner Straße 3-13 zu veranlassen« 9 '. Wermund sprach von einer Zwangslage, da »ein Belassen des vorhandenen Zustandes vom Bauaufsichtsamt nicht mehr verantwortet werden kann. Ein Ab bruch einzelner Gebäude aus einer Ruinenreihe heraus führt erfahrungsgemäß zur Schaffung neuer, oft: größerer Gefahrenmomente«.
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