Das Palais Brühl (Gartensaal und Bibliothek), Ausschnitt aus dem Gemälde »Dresden vom rechten Elbufer« von Canaletto, 1747 gen zustimmen würde, die ... unverträglich mit meinem Ruhme sind, und daß ich lieber das, was mir feindlich sinnt, übersehe, als es auf eine solche Weise zu vergelten.« 61 Die Möbel wer den zurück nach Nischwitz gebracht. Der Leidtragende ist Heinecken: Er bleibt zur Abschrek- kung des Brühlschen Personals bis 10. 2.1757 in Haft. Alles in allem hat sich Friedrich II. in der Möbel-Affäre jedoch als toleranter Sieger gezeigt. Am 23. 3.1757 kann die Gräfin Brühl wieder in ihr Palais ziehen, aber am 5. April, früh 7 Uhr, steht ein Offizier vor ihr, der sie nach Polen zu begleiten hat; sie ist ausgewiesen, ohne Angabe konkreter Gründe. Verblüffend sind die dem Ausweisungsbefehl beigefügten handschriftlichen Drohungen: »Stellen Sie und Ihr Gatte meine Geduld nicht auf eine zu harte Probe, sonst wer den Sie böse Erfahrungen machen! ... Ich für mein Teil suche etwa nicht seine (des Grafen) Zuneigung, dazu verachte ich ihn zu sehr, und habe Mittel genug, meine offenen und verbor genen Feinde zu vernichten, ohne mich dabei niedriger Handlungen oder Grausamkeiten zu bedienen. Frederic«. 7) Mit der Vernichtung Brühls ist es ihm ernst, mit der Vermeidung »nied riger Handlungen« offenbar nicht. Nach Ausweisung der Gräfin Brühl bleiben in Sachsen nur Brühls Güter zurück. Eines nach dem anderen wird geplündert und sinnlos zerstört. Am 20. Oktober 1757 nimmt Friedrich II. für vier Tage Quartier im Schloß zu Groschwitz bei Herzberg. Seine Soldaten »bedienen« sich, und was nicht transportierbar ist, wird zerschlagen. Der Preußenkönig schaut dabei zu. »Es ist das ganze Schloß ledig, sodaß auch nicht eine Stecke Nadel Wert mehr darinne vorhanden ...«, berichtet der Verwalter entsetzt nach Warschau. Der