69 Ulli Arnold König August III. und die Juwelengarnituren des Grünen Gewölbes Am 3. März 1733 vormittags 10 Uhr wurde auf kurfürstliche Anordnung in Gegenwart des Oberkammerherrn Graf von Friesen und dreier Geheimräte die Schatzkammer, die offiziell den Namen »Geheime Verwahrung des Grünen Gewölbes« trug, entsiegelt. Daraus ist zu ent nehmen, daß das Grüne Gewölbe, wohl als die Kunde vom Tode Augusts des Starken nach Dresden gelangt war, zunächst sicher verschlossen wurde. An diesem 3. März ließ sich Kurfürst Friedrich August II., der Erbe und neue Besitzer der Schatzkammer, zwei Schmuckausführungen des Ordens vom Goldenen Vlies, besetzt mit jeweils drei Onyxen bzw. Katzenaugen, die sich bis heute im Grünen Gewölbe erhalten haben, in sein Schlafgemach bringen, vielleicht in Hinblick auf die festliche Begehung seines und des nunmeh rigen Kurprinzen Friedrich Christian Namenstag »Friedrich« am 5. März. Ebenfalls am Tage der Entsiegelung des Grünen Gewölbes wurden die rückgabepflichtigen Originalorden des verstor benen Königs - Goldenes Vlies, St.-Andreas- und Elefantenorden - zwecks Versand nach Öster reich, Rußland und Dänemark in der Geheimen Verwahrung hinterlegt. Diese Details sind niedergeschrieben im neu angefangenen »Journal« des Grünen Gewölbes, das mit Unterbrechung während der Zeit des Siebenjährigen Krieges bis zum Jahr 1782 fortgeführt wurde. 1 * In dem Tagebuch sollten alle Ereignisse, die die Schatzkammer und ihre Bestände betra fen, von den verantwortlichen Inspektoren verzeichnet, die inventarwürdigen wichtigen Verände rungen an den Gegenständen aber ausschließlich von dem übergeordneten Kämmereisekretär danach in die gültigen Inventarbände eingetragen werden. Die Anordnung ist festgeschrieben in den Inventaren des Grünen Gewölbes von 1733, die am 31. Oktober gleichen Jahres durch könig liche Unterschrift und Siegel Gültigkeit gewannen. Bis zu diesem Zeitpunkt existierten die 1719, 1723 und 1725 angelegten Inventarbände für die Juwelen, das Silberwerk und die Pretiosen, die nach der räumlichen und inhaltlichen Erweiterung und überhaupt der neuen Konzeption des Grünen Gewölbes zwischen 1727 und 1729 völlig überholt waren. So war die Erfassung des aktuellen Inventarbestandes einfach die erste und dringlichste Verfügung, die der neue Kurfürst hinsichtlich seiner Schatzkammer treffen mußte. Wenn die Mitteilungen des Journals im ersten Regierungsjahr von Friedrich August II. relativ dürftig sind, so ist die Ursache dafür sicherlich in der zeitaufwendigen Zuarbeit der damaligen drei Inspektoren für die Oberkämmerei zu sehen.