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Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Titel
- Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Verleger
- Rat d. Bezirkes Dresden, Abt. Kultur
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Umfang
- 80 S.
- Signatur
- 0890 80327 001
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3513565253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351356525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-351356525
- SLUB-Katalog (PPN)
- 351356525
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1990,1
- Titel
- Die Rolle der Musik in der Festkultur des Wettiner Hofes in Dresden von 1548 bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts
- Autor
- Steude, Wolfram
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieZur Festkultur des Dresdner Hofes -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelDie höfische Festkultur - Funktion und Wirkung 3
- KapitelDie Rolle der Musik in der Festkultur der wettinischen Höfe von ... 12
- KapitelDie Festlichkeiten zur Hochzeit Herzog Augusts von Sachsen mit ... 19
- KapitelJoseph und seine Brüder Johann Georg II. und seine Feste ... 29
- KapitelSaturnalia saxoniae das Saturnfest 1719 eine ikonographische ... 39
- KapitelDie Rolle der Musik in der Festkultur des Wettiner Hofes in ... 53
- KapitelHof und Hofgesellschaft im Königreich Sachsen während des 19. ... 60
- Kapitel"Das Fest verhalt" - Ludwig Renns Erinnerungen an Dresden und ... 69
- Titel
- Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Autor
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54 Augusts II. (August III.), der von 1733 bis 1763 regierte, mehr Auftrieb als unter Friedrich August I. (August II.), dem von 1694 bis 1733 regierenden August dem Starken. Daß nicht immer notwendigerweise die bedeutendsten kompositorischen Leistungen in den Perioden der größten Förderung entstanden, man denke an Heinrich Schütz’ Werk zumeist unter Johann Georg I. (reg. 1611-1656) und an Jan Dismas Zelenkas Schaffen vor allem in der Zeit Augusts des Starken, sei ergänzend bemerkt. Die nächstwichtige Aufgabe war die fürstliche Tafelmusik. Die überlieferten Kapellordnun- gen des 16., 17. und 18. Jahrhunderts nennen ohne Ausnahme den Kirchendienst und den Tafeldienst der Musiker sozusagen als Begriffspaar. Die ästhetische Überhöhung des natürli chen menschlichen Vorgangs der Nahrungsaufnahme durch Tafelmusik weist unmittelbar auf die überhöhte Bedeutung des Fürsten und seiner Familie. Sie war integrierender Bestandteil vor allem öffentlicher Mahlzeiten und damit Bestandteil des höfischen Repräsentationsspiels. Als Tafelmusik dienten nicht nur „neutrale“ Instrumentalmusik oder weltliche Vokalwerke, sondern sehr oft auch geistliche Vokalmusik. Und gerade durch diese fand nicht nur eine ästhetische, sondern auch eine ideelle Überhöhung der Mahlzeit statt, eine Art „Vergeistli- chung“ eines profanen Vorgangs, die allein dem Fürsten angemessen schien. (Die Mahlzeit selbst, wenigstens die im Schloß „öffentlich“ gehaltene, bot der Hofgesellschaft nicht einmal Gelegenheit zur Konversation, sondern sie war vollkommen ausgerichtet auf das Essen und das Musikhören - es sei denn, der Kurfürst sprach selbst.) 4 Da es im 16., 17. und frühen 18. Jahrhundert keine eigens veranstalteten Kammerkonzerte bei Hofe gab, erfüllte die reprä sentative Mahlzeit und die dabei gemachte Tafelmusik die Funktion des Hofkonzerts 5 . Musik begleitete weitere Vorgänge, die in hohem Maße Spiel-Charakter hatten: den Tanz und das Turnierspiel. Das Turnier als wohl die älteste höfisch-sportliche Spielform wurde von den Wettinern seit dem Mittelalter mit Hingabe gepflegt. Erinnert sei an dje großen Turniere Markgraf Heinrichs des Erlauchten (reg. 1221-1288, bis 1230 unter Vormundschaft) in Nordhausen 1263, Meißen 1265 und Merseburg 1268 oder auch an den offenbar amusischen Herzog Georg den Bärtigen (reg. 1500-1539), der ein leidenschaftlicher Turnierreiter war. Auf die Tradition des höfischen Reiterturniers und die davon abgeleiteten Spiele kommen wir zurück. Festzuhalten ist hier, daß es sich dabei um Spiele handelte, an denen der Fürst sich selbst beteiligte. Dasselbe gilt vom Tanz. Den zeremoniellen Hoftanz begleiteten seit dem Mittelalter zunächst die Hoftrompeter und -pfeifer, die dann, möglicherweise erst am Ende des 16. Jahrhunderts, durch die Hofkapelle ergänzt und schließlich ganz ersetzt wurden. Beim Hoftanz gab es unbe teiligte Zuschauer grundsätzlich nicht, sondern er war „Spiel“ der höfischen Gesellschaft, und dies auch dann noch, als der Hoftanz als „ballet de cour“, seit den 1620er Jahren in Dresden bekannt, theatralisch-szenische Gestalt annahm. Beim „Ballett“ bzw. „Sing-Ballett“ wurde tanzend, darstellend, auch singend zuweilen, vom Kurfürsten, seiner Familie und dem Hof adel agiert. Musik regelte den höfischen Tagesablauf: morgens, mittags und abends blies der „Hausmann“ auf dem Schloßturm die Stunden ab, das Hoftrompeterkorps rief zuallen Zusammenkünften der Hofgesellschaft wie Gottesdienst, Mahlzeit, Ball und Theaterspiel etc., es ließ sich hören als Ankündigung und Begrüßung von ranghohen Gästen, blies zur Wachablösung. 6 Auch das Schauspiel, getragen vor allem von englischen, aber auch deutschen Wandertrupps, präsentierte sich nicht absolut als Sprechtheater. Besonders „die Engelländer“ im 16. und 17. Jahrhundert hatten außer den Schauspielern nicht nur Gaukler bzw. Seiltänzer in ihren
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