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Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Titel
- Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Verleger
- Rat d. Bezirkes Dresden, Abt. Kultur
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Umfang
- 80 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 0890 80327 001
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3513565253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351356525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-351356525
- SLUB-Katalog (PPN)
- 351356525
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1990,1
- Titel
- Hof und Hofgesellschaft im Königreich Sachsen während des 19. Jahrhunderts
- Autor
- Blaschke, Karlheinz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieZur Festkultur des Dresdner Hofes -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelDie höfische Festkultur - Funktion und Wirkung 3
- KapitelDie Rolle der Musik in der Festkultur der wettinischen Höfe von ... 12
- KapitelDie Festlichkeiten zur Hochzeit Herzog Augusts von Sachsen mit ... 19
- KapitelJoseph und seine Brüder Johann Georg II. und seine Feste ... 29
- KapitelSaturnalia saxoniae das Saturnfest 1719 eine ikonographische ... 39
- KapitelDie Rolle der Musik in der Festkultur des Wettiner Hofes in ... 53
- KapitelHof und Hofgesellschaft im Königreich Sachsen während des 19. ... 60
- Kapitel"Das Fest verhalt" - Ludwig Renns Erinnerungen an Dresden und ... 69
- Titel
- Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Autor
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einen gefährlichen Einbruch in das geschlossene lutherische Kirchenwesen dar. Entgegen den Befürchtungen der lutherischen Seite legten alle Monarchen in konfessionellen Fragen große Zurückhaltung an den Tag und betrachteten die katholische Konfession als ihre Privatsache. Sie lebten nun als Katholiken inmitten eines durch und durch lutherischen Hofes. Dabei konnte es nun freilich nicht ausbleiben, daß der Hof als die nächste Umgebung des Für sten zum Einfallstor katholischer Kräfte wurde. Eine katholische Geistlichkeit machte sich not wendig, eine katholische Hofkirche zu bauen konnte man dem Landesherrn nicht verwehren. Andererseits behielt aber der einheimische Adel alle seine Stellungen im Staats- und Hofdienst, die Katholiken blieben eine Minderheit und konnten auch kaum in die obersten Ränge Vordrin gen. So standen sich der katholische König und der lutherische Adel in gegenseitiger Toleranz gegenüber, die adligen Stände sahen in ihrem König in erster Linie ihren Landesherrn und nicht den Katholiken, während die Monarchen die traditionelle Stellung des lutherischen Adels und der lutherischen Beamtenschaft nicht antasteteh. Es hatte sich ein Verhältnis gegenseitiger Loyali tät herausgebildet, das seinen Sinn in dem gemeinsamen Dienst am Staat fand und das sehr persön liche Beziehungen über die konfessionellen Grenzen hinweg schon zu einer Zeit ermöglichte, als diese im allgemeinen noch in stärkerem Maße trennend wirkten. Die sächsische Hofgesellschaft war im 19. Jahrhundert konfessionell gemischt, ohne daß sich diese Tatsache in irgendeiner Weise störend bemerkbar machte. Angehörige des lutherischen Adels konnten in aufrichtiger Art als Zuschauer an der Karsamstagsprozession des Königs in der Hofkirche teilnehmen. Dabei blieb auch der höhere Rang des evangelischen Oberhofpredigers gegenüber der katholi schen Geistlichkeit unbestritten. Er war in der Hofrangordnung von 1823 in der 3. Klasse einge stuft, gegen Ende des 19. Jahrhunderts stand er in der 2. Klasse unter Nr. 17, während die katho lischen Beichtväter keinen Hofrang innehatten. Die evangelische Hofkirche besaß keine bestimmte, auf einen Bezirk der Residenzstadt beschränkte Parochie, sondern war der Sammel punkt einer Personalgemeinde, die in bezug auf die Taufen nur die Hofbeamten, die Akademiker und die Angehörigen des schriftsässigen Adels umfaßte, während Trauungen für alle Bewohner Dresdens in der Hofkirche möglich waren. Diese Regelung zeigt, daß die Hofgesellschaft keine nach außen hin abgeschlossene Kirchgemeinde darstellte, sondern für größere Kreise der Stadtbe völkerung offen war. Der Gottesdienst in der evangelischen Hofkirche bot Möglichkeiten der Begegnung über die Hofgesellschaft im engeren Sinne hinaus, zumal wortgewaltige, tüchtige und beliebte Hofprediger in dieser Hinsicht anziehend wirkten. Eine weitere Wirksamkeit ging vom Hofe in die Öffentlichkeit hinaus durch die Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft. Beim Übergang zum Verfassungsstaat im Jahre 1831 kam es notwendigerweise zu einer Trennung des königlichen Privateigentums vom Staatseigen tum. Während die Kammergüter, die Forsten und die außerhalb der Residenz gelegenen Schlösser in die Verwaltung des Staates übergingen, wurden die Königlichen Sammlungen dem königlichen Hausfideikommiß zugeschlagen, jedoch aus dem eigentlichen Hofbetrieb herausgelöst und von einem eigenen Direktor verwaltet. Dem Innenministerium stand dabei ein gewisses Mitsprache recht zu. Die Sonderstellung der Sammlungen gegenüber dem Hofe kam auch darin zum Aus druck, daß die Mittel für ihren Unterhalt nicht in der Zivilliste inbegriffen waren, sondern getrennt im Staatshaushalt aufgeführt wurden. Die öffentlich zugänglichen Sammlungen der Residenzstadt stellten einen unschätzbaren kulturellen Wert dar und erhöhten die Anziehungs kraft Dresdens auf das internationale Publikum in starkem Maße. Sie waren im Zusammenhang des Hofes entstanden, wuchsen aber im Laufe des 19. Jahrhunderts aus ihm heraus und wurden tatsächlich zu staatlichen Einrichtungen, während sie formal noch in einer traditionellen lockeren Bindung an den Hof verblieben.
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