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Zwischen Integration und Vernichtung
- Titel
- Zwischen Integration und Vernichtung
- Untertitel
- jüdisches Leben in Dresden im 19. und 20. Jahrhundert
- Verleger
- Dresdner Geschichtsverein
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1996
- Umfang
- 104 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Y. 8. 7481-14.1996
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3513919169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351391916
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-351391916
- SLUB-Katalog (PPN)
- 351391916
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Beiträge zur Kulturgeschichte ; 45
- Titel
- Das Ringen um die rechtliche Gleichstellung der Dresdner Juden und ihrer Religionsgemeinde von 1830 bis 1871
- Autor
- Kirsch, Ingrid
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieZwischen Integration und Vernichtung -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelVictor Klemperers Botschaften vom Tage (Januar 1933 bis Dezember ... 2
- KapitelVom Mittelalter in die Moderne? Anfänge der Emanzipation der ... 9
- KapitelDas Ringen um die rechtliche Gleichstellung der Dresdner Juden ... 19
- KapitelDie Synagoge in Dresden - ein früher jüdischer Kultbau des 19. ... 27
- KapitelZur Entwicklung des Antisemitismus in Dresden während des ... 37
- KapitelJuden in der Wirtschaft Sachsen 46
- KapitelJüdische Unternehmer in der Dresdner Zigarettenindustrie 53
- KapitelWilhelm Wolfsohn ein jüdischer Kulturmittler zwischen Rußland ... 58
- KapitelJüdische Ärzte in Dresden im 20. Jahrhundert 63
- KapitelDie Zeichnungen Lea Grundigs als Zeugnis gegen die Barbarei 72
- KapitelNationalsozialistische Judenverfolgung in Dresden seit 1938 - ... 76
- KapitelJuden in Pirna 85
- KapitelFür ein gemeinsames Erinnern - Gespräch der Dresdner Hefte mit ... 91
- Titel
- Zwischen Integration und Vernichtung
- Autor
- Links
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23 In bezug auf die Rechtssituation ging es im zweiten Abschnitt um zwei Schwerpunkte: um die Aufhebung des »Judeneids« und um die Streichung der im Gesetz von 1838 enthaltenen Ein schränkungen. Die seit 1830 gültige Formel für den Untertanen- und Bürgereid sowie den Zivilrechtseid seitens der Juden enthielt eine Reihe entehrender, menschenunwürdiger Fest legungen. 171 Erst nach energischen Protesten des Vorstandes und des Oberrabbiners wurde 1839 für die Juden eine dem üblichen Bürgereid analoge Form festgelegt 181 , der zivilrechtliche Eid wurde durch Landtagsbeschluß 1840 verändert, aber noch immer keine gerichtsrechtliche Gleichstellung mit den christlichen Einwohnern Sachsens verfügt. 191 Zum zweiten Schwerpunkt petitionierte am 4.1.1843 der Vorstand an die II. Kammer 201 mit den nachdrücklichen Bitten um: 1. Gewährung der bürgerlichen Ehrenrechte bei gleichen Pflichten, 2. Erlaubnis des zünftigen Klein- und Ausschnitthandels, 3. Aufhebung des Numerus clausus im Meisterrecht, 4. Streichung der Handelsbeschränkungen für jüdische Meister, 5. Streichung der Festlegung, daß jüdische Meister nur jüdische Lehrlinge ausbilden dürfen und 6. Gestattung des unbegrenzten Grundstückerwerbs und -Verkaufs. Im Landtag dominierte die Grundhaltung, wie der Abgeordnete Dr. von Mayer resümierte: »Wir wollen nicht!« Im Ergebnis der Abstimmung wurden den Juden lediglich die bürgerli chen Ehrenrechte und der Besitz eines zusätzlichen Gartengrundstücks gewährt, die gewerb lichen Beschränkungen blieben bestehen. 211 Auch in Sachsen bedurfte es erst der Ereignisse von 1848/49, um in bezug auf die Emanzipa tion eines Teils seiner Einwohner und die Gleichberechtigung deren Religion die Stagnation zu überwinden. Der nach neuem Wahlgesetz gebildete Landtag verabschiedete im Frühjahr 1849 die »Verord nung, die Publication des Reichsgesetzes über die Grundrechte des deutschen Volkes betreffend« 221 , in der verfassungsändernd die von der Frankfurter Nationalversammlung am 27.12.1848 verkün deten Grundrechte ohne Einschränkungen für Sachsen angenommen wurden. Die gemeinsame Ausführungsverordnung der sächsischen Ministerien für Justiz, des Innern und des Krieges vom 20.4.1849 bestätigte im Punkte VI: »Durch § 16 der Grundrechte... ist die völlige Gleichstellung der Sächsischen Juden mit den Christen hinsichtlich des Genusses bürgerlicher und staatsbürger licher Rechte ausgesprochen und alle entgegenstehenden Rechte sind aufgehoben ...« 23> Nach der Auseinandersetzung im Maiaufstand 1849 um die Annahme der Frankfurter Verfas sung war dieser Erfolg in der Ära Beust erneut in Frage gestellt. Mit Blick auf die reale Situation beschloß jedoch der Landtag 1831 unter Druck der Regierung: »... Hinsichtlich der Verhältnisse derjenigen Juden, welche sächsische Unterthanen sind, bewendet es zur Zeit... bis zu einer all gemein gesetzlichen Regullirung der Verhältnisse derselben, bei dem, was in der Ausführungs verordnung ... geordnet und verfugt worden ist.« 241 Die dritte Phase bis 1871 sicherte die Emanzipation der sächsischen Juden auf Verfassungsbasis als Voraussetzung für weitere gesetzliche und praktische Schritte und erreichte die Gründung weiterer jüdischer Gemeinden in Sachsen. Der Konstituierungsprozeß der Dresdner Gemeinde erlangte seinen Höhepunkt.
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