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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 18.12.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-12-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-191212180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19121218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19121218
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1912
- Monat1912-12
- Tag1912-12-18
- Monat1912-12
- Jahr1912
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 18.12.1912
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! «AWtlltt Nr. 2S3. Mittwoch, deni 18. Dezember M2. Beilage. Schluß des Landtages. und die feierliche Verabschiedung der Stände- von 10 Prozent aufrecht erhalten und ist bei den leichterungeil zu sichern und dafür die breiten Massen und die Industrie wesentlich stärker zu belasten. merkt: Wir haben geglaubt, das; dieses Gesetz von gefügt: deshalb doppelte Vorsicht geboten. Futter- Futterkästen und -p. 16. Dez. In Be — Waldenburg den Ländtagsverhandlungen über die Errichtung sehr sind sten den Mit ihren heutigen Beschlüssen hat also die Kammer ihren ablehnenden Standpunkt gegen! Versammlung an demselben Tage nachmittags 1 Uhr stattsinden. Sparkassenüberschüsse sollen nur zu Hamburger Stadtlotterie an eine große Anzahl hiesiger Einwohner und solche der Umgebung durch die Post zugestellt. Nicht allein, daß das Spielen in dieser Lotterie b e i hoher Strafe verboten ist (bis zu 600 Mark), die Absender dieser Offerten sind fast immer sogen. Strohmänner, die schnell ver schwinden und in vielen Fällen die vereinnahm ten Gelder mitnehmen, sodaß die Einzahler au ßer der Gewärtigung einer Strafe auch noch den beschlossenen 6 Prozent stehen geblieben. — Die übrigen Beschlüsse gehen im wesentlichen ebenfalls dahin, bei den früheren Beschlüssen ste hen zu bleiben. Es hat nun also ein umfang reiches Vereinigungsverfahren einzusetzsn. Auch über den Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes, die Unterhal tung und K örung der Zuchtbullen betreffend, liegt ein anderweiter Bericht der De putation vor, den Abg. Donath (Kans.) er stattet. Die Kammer beschließt dcbattelos, in einigen Punkten den Beschlüssen der Ersten Kam mer beizutreten. Es folgt die Beratung über einen anderwei lten Bericht der Rechenschafts-Deputation über den Antrag Castan u. Gen., betr. gesetzliche Be stimmung wegen Gründung von L a n d k ran ke n k a s s e n. Tie Kammer beschließt, auf ihrem früheren Beschlusse stehen zu bleiben, der bald glücklich im Hafen landen würde, und überrascht, daß durch die Beschlüsse der Er- Kammer so große Schwierigkeiten entstan- sind. In Z 1 hat die Zweite Kammer folgenden, der Ersten Kammer gestrichenen Absatz ein- Fassung angenommen worden: „Betriebssteuern von Schankwirtschasten, Gastwirtschaften und heben, der dahin ging, daß nur da Landkran kenkassen errichtet werden, wo in Landbezirken die Mitgliedschaft in den schon bestehenden Ge meindekrankenversicherungen die Zahl der Mit glieder der allgemeinen Ortskrankenkasse über steig!. Schließlich beschäftigte sich die Kammer nochmals mit der Petition der Maschinen fabrik Rockstroh u. Schneider Nachf. A.-G. in Heidenau um Rückzahlung eines Betrages von 39 400 Mk. aus der Staatskasse. Die Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 12. November 1912 beschlossen, die ganze Angelegenheit nochmals an die Deputation zurückzuverweisen, vor allem, um die Gründe für den Antrag schriftlich dar zulegen. Dieser Antrag lautet: die Petition aus rechtlichen wie aus Billigkeitsgrllnden bis — Waldenburg, 16. Dez. In Be- zum Betrage von 38 800 Mk. der Regierung ! zug auf die Errichtung der Automobillinie Lim- zur Berücksichtigung zu überweisen. Die Kam- bach—Waldenburg durch den Staat wird dem mer erhebt den Deputationsantrag gegen we- gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken ver wendet oder ausgespart werden." Das Haus be schließt, diese Bestimmung aufrecht zu erhalten. — Dasselbe geschieht mit § 7, Abs. 2: „Die Erhebung von Abgaben auf Brennmaterialien und auf Nahrungsmittel, mit Ausnahme von Bier, ist unzulässig." — Bei 8 8 (Besitzwechsel abgabe) empfiehlt die Deputation: mehrere Be schlüsse abzuändern und den Beschlüssen der Er sten Kammer beizutreten. Diese lauten: „Die Besitzwechselabgabe ist vom Erwerber zu zahlen. Was als Besitzwechsel anzusehen ist, bestimmt die Gemeindesteuerordnung." Ferner folgenden Absatz in der Fassung der Ersten Kammer an zunehmen: „Bei dem Wechsel des Inhabers ei ner veräußerlichen Berechtigung, für die ein Grundbuchblatt angelegt ist oder angelegt wer den kann, ist eine Besitzwechselabgabe minde stens in solcher Höhe zu erheben, daß die Ge-! samtabgabe für die bürgerliche, die Schul- und die Kirchgemeinde 1 Prozent des Wertes des Grundstückes oder der Berechtigung beträgt. Die ser Satz kann in Gemeinden, zu deren Gesamt- steuerbedars für die bürgerliche, die Schul- und die Kirchgemeinde der Grundbesitz im Wege der Grundsteuer mindestens 15 Prozent beträgt, bis auf ein Drittel Prozent ermäßigt werden." (Die Zweite Kammer erhebt die neuen Anträge ge gen die Stimmen der Sozialdemokraten zum Beschluß. Zu tz 26 besteht das Haus daraus, den srüheren Beschluß aufrecht zu erhalten, daß H>er Einkommensteuer nicht unterliegen soll das Ein kommen aus Pensionen und aus Unfall-, In validen- und Altersrenten, die auf Grund der Reichsgesetzgebung oder sonst aus öffentlichen oder privaten Mitteln wegen Invalidität oder Alters gewährt werden, sofern es 300 Mark picht übersteigt. Die Erste Kammer hatte die Summe auf 400 Mk. festgestellt. Auch an den Bestimmungen in 8 8 31 bis ll3 iiber die Besteuerung der gewerblichen Groß betriebe hält das Haus fest, desgleichen an Pa ragraph 37, der den Gemeinden das Recht gibt, die Forenser nach ihrem Gesamteinkommen zu Kaiser Wilhelm U. und die Marine. , . >er Kaiser auf der Brücke des ...Kaiser Wilhelm der Grohe". 2. Der Kommodorestander und die Flagge des Kaiserlichen Jachtklubs. 3. Der Grohe Kurfürst. 4. Hebungen der Hochseeflotte. Stätten des Kleinhandels mit Branntwein und Spirituosen dürfen nicht neu eingeführt und dort, wo sie bestehen, nicht erhöht werden," während die Vorlage lautet: „Die Gemeinden sind berechtigt, eine allgemeine Gewerbesteuer zu erheben. Von dieser Steuer sind die Gewer bebetriebe des Staatsfiskus befreit." Tie Erste Kammer hat sich allenthalben auf den Boden der Vorlage gestellt. Die Kammer beschließt, bei ihren Beschlüssen zu 8 8 56 bis 59 stehen zu bleiben. Für den Absatz 2 von 8 59 treten die Konservativen ein; er bestimmt, daß Um satzsteuern von Großbetrieben im Kleinhandel und von Kleinhandelsbetrieben, die Zweigge schäfte unterhalten, nur eingeführt werden dür fen, wenn ihr Ertrag der Entlastung lediglich der wirtschaftlich schwächeren Gemeindesteuer- Pflichtigen dient; Steuern dieser Art dürfen 2 Prozent des Jahresumsatzes nicht übersteigen und müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Reingewinn des besteuerten Gewerbes stehen. ter zu errichten, ist jetzt noch die schönste Zeit. Hat es erst geschneit und gefroren, dann bringt das Ausrichten mancherlei Schwierigkeiten. Mu ster für brauchbare Futterhäuschen gibt es viele, auch in städtischen Anlagen kann man solche se hen, wie sie am praktischsten sind. Die Haupt sache bleibt aber iminer eine ruhige Futterstelle im Jnnenraum, Schutz gegen Raubzeug, wozu auch unsere „lieben" Katzen gehören, und sllr scheue Vögel das Vermeiden allzugroßer Haus nähe. Da Vögel im Winter nicht nur Hunger und Durst leiden, ist ein Wassernapf im Häus chen recht brauchbar, er darf nur nicht ausfrie ren. Zu beachten ist noch, daß gefrorene Kar toffeln, gefrorenes Brot usw. den Vögeln Scha den bringen. LächlilchkS Hohenstein-Ernstthal, 17. Dezember 1912. — In hiesiger Stadt und Umgegend wer- zur Zeit von Hamburg aus Offerten der ^Schönburger Tgbl." mitgeteilt, daß die Regie- nige Stimmen zum Beschluß. rung beabsichtige, die genannte Linie zuerst mit Nächste Sitzung: Dienstag vormittag ^11 zu eröffnen, wenn die Gemeinden auf die für Uhr. ssie nicht schweren Bedingungen eingehen. In Lächlilcher Landtag. Dresden, 16. Dez. Zweite Kammer. Zur Vorbereitung des Vereinigungs- Verfahrens hat sich die Deputation der Zweiten Kammer mit der der Ersten Kammer in Verbindung gesetzt über die von beiden Häu sern gefaßten abweichenden Beschlüsse über den Entwurs eines Gemeindesteuergesetzes, Die drei Berichterstatter Abgg. Dr. B ö h- m e (Kons.), Nitzsche- Dresden (Soz.) und N itzschke - Leutzsch (Natl.) sprechen über die einzelnen Paragraphen, zu denen abweichende Beschlüsse vorliegen, und empfehlen je nach dem Standpunkt der Deputation, auf dem früher ge faßten Beschluß stehen zu bleiben oder dem Be schluß der Ersten Kammer beizutreten. Einlei' tend bemerkt Abg. Nitzsche (Soz.): Ich kann in den abweichenden Beschlüssen der Ersten Kammer keine Verbesserungen, sondern nur Ver schlechterungen erblicken. Man ist nur darauf ausgegangen, den Großgrundbesitzern Steuerer- Abg. Nitzschke- Leutzsch be- , - Laut Dekret an die Stände soll der Schluß dre von der Regierung vorgeschlagene Zulässig-' der Sitzungen in beiden Kammern des gegen- keit der Einführung von Umsatzsteuern in Höhe! wärtigen Landtags Freitag, den 20. Dezember, dahin geht, die Regierung zu ersuchen, noch dem Iden Verlust ihres Geldes tragen müssen. Es ist besteuern. 'jetzigen Landtage einen Gesetzentwurf vorzule- Die 8 8 56 bis 59, die von den Gewerbe- gen, wonach in den Städten mit der revidierten , jteuevn handeln, waren von der Kammer abge Städteordnung Landkrankenkassen nicht errichiet stellen für unsere Vogelwelt im W i n- lehnt worden, nur der 8 56 war in folgender werden, dagegen den weiteren Beschluß aufzu von Automobillinien erklärte der Staatsmini ster v. Seydewitz bezüglich der Belastung der Gemeinden durch Erhebung von Beiträgen, daß in Bayern, wo der Staat schon eine große An zahl Automobillinien eingerichtet habe, die Be teiligten die Haftung für den etwaigen jähr lichen Einnahmeaussall bis zur Höhe der jähr lichen Abschreibungskosten der Fahrzeuge zu übernehmen haben. Dabei werde die Verzin sung des Anlagekapitals nicht verlangt; und das solle auch in Sachsen geschehen. Die Bei träge sollten nur die Betriebskosten bis zur an gegebenen Höhe decken. Die bayrische Forde rung sei auch gewiß nicht zu hoch. Sie habe sich bisher gut bewährt. Das gehe auch aus der glänzenden Entwicklung der bayrischen Mo torlinien hervor. In kurzen! hätten sie sich auf etwa 1600 Kilometer ausgedehnt, und ein ziemlich großes Kapital sei darin angelegt wor den. Diese Bedingungen hätten also in keiner Weise hindernd gewirkt, auch seien sie nicht lä stig gewesen, da aus der Statistik hervorgehe, daß in dem ganzen bayrischen Netze im letzten Rechnungsjahre nur etwa 3000 Mark Beiträge von den Gemeinden geleistet worden seien. Das lasse doch hoffen, daß eine irgendwie erhebliche Belastung der Interessenten durch derartige Ga rantieleistungen auch in Sachsen nicht eintreten werde. Es steht hiernach zu hoffen, daß die Errichtung der Automobillinie Limbach—Wal denburg bei der zu erwartenden Rentabilität keine erhebliche Belastung der beteiligten Ge meinden herbeiführen wird. — Meerane, 15. Dez. In dem Auto mobilschuppen der Hornigschen Wagensabrik und Automobilzentrale Augustusstraße 15 brach ge stern früh gegen j^7 Uhr infolge einer Benzin explosion Feuer aus. Die Flammen ergriffen mehrere dort stehende Automobile, deren brenn bare Teile zerstört wurden. Weiterer Schaden wurde durch schnelles Eingreifen verhindert. — Chemnitz, 16. Dez. Ein schwerer Unfall ereignete sich in der Sächsischen Maschi nenfabrik vonn. Richard Hartmann. Der 51 Jahre alte verheiratete Arbeiter Uhlig, der ein Untergestell eines Eisenbahnwagens an einen Kran hängen wollte, wurde von diesem getrof fen und zur Seite geschleudert. Er stürzte mit dem Kopf auf einen Stein und war sofort tot. — Chemnitz, 16. Dez. Der Strahen- bahnverkehr nach Reichenbrand, der bisher in folge des Umbaues der Eisenbahnbrücke über die Hofer Straße in Siegmar nur durch Um steigen in der Nähe der genannten Brücke auf recht erhalten werden konnte, ist jetzt in vollem Umfange wieder ausgenommen worden. Durch Herstellung einer oberirdischen Fahrleitung durch die Brücke, an welcher die Bauarbeiten jetzt ru hen, ist es möglich geworden, daß die Straßen bahnwagen wieder durch die Brückenbogen fah ren können. — Mittweida, 15. Dez. Zum Direk tor der 2. Bezirksschule und Knabenfortbil dungsschule wählte der Schulausschuß in seiner Sitzung am Freitag abend Herrn Adolf Feld mann, jetzt Lehrer an der 7. Bürgerschule in Leipzig. — Döbeln, 16. Dez. Durch die An zeige eines Beteiligten kam der hiesigen Polizei zur Kenntnis, daß an den Börsentagen, an de nen Getceidehändler und Landwirte aus nähe rer und weiterer Umgegend nach Döbeln kom men, in einen! Privatzimmer eines hiesigen Ho tels dem Glücksspiel gehuldigt wurde. Dieser Tage wurde nun eine Gesellschaft von 14 Her ren, meist Landwirte, aber auch Händler, zwei ländliche Lehrer usw. von der Polizei über rascht. Dem Bankhalter, einem Gemeindevor stand aus der Roßweiner Gegend, wurde der Bankbetrag von 40 Mk. abgenommen. — Am Sonnabend feierte Schuhmachermeister August Zwetzig sein 50jähriges Meisterjubiläum. Da er bei der Einführung der Gewerbefreiheit kein Meisterstück angefertigt hatte, so legte er der Ab ordnung der Schuhmacherinnung, als diese ihm die Glückwünsche der Innung und die Ernen nung zum Ehrenmeister übermittelte, noch nach träglich ein soeben beendetes Meisterstück zur Prüfung vor. — Niederranschütz b. Döbeln, 16. Dez. Zwei gefährliche Einbrecher unternahmen vorige Woche von Dresden aus einen Raubzug nach hier, hatten aber dabei gründlich Pech. Sie gelangten nach Niederranschütz, wo sie im Gaitzschen Gute ihr Glück versuchten. Die Ein brecher wurden jedoch bemerkt und verfolgt, ent kamen aber im Dunkel des Abends. Doch wurde ihnen gerade das Dunkel zürn Verhängnis; sie stürzten auf der Flucht in einen Steinbruch und zogen sich Verstauchungen, der eine auch einen Armbruch, zu. Dadurch gelang ihre Festnahme. Der eine hatte einen geladenen Revolver wegge worfen. — Merschwitz, 15. Dez. Die alte, schon so viel bekämpfte Unsitte, beim Feuer anzünden Petroleum zu verwenden, hat hier ein schweres Unglück zur Folge gehabt. Eine Frau goß aus der Kanne Petroleum in den Ofen, wobri eine Explosion erfolgte und die Kleider
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