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Das Kriminal-Magazin
- Bandzählung
- 3.1931, Juni = 27
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Nicht zu entscheiden
- Signatur
- ZA 11850
- Vorlage
- Deutsche Nationalbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Illustrierte Magazine 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id359716164-193127003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id359716164-19312700
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-359716164-19312700
- Sammlungen
- Projekt: Illustrierte Magazine der Klassischen Moderne
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- § 218
- Autor
- Durand-Wever, Anne-Marie
- Coudenhove-Kalergi
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ort
- Deutschland
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDas Kriminal-Magazin
- BandBand 3.1931, Juni = 27 -
- DeckelDeckel -
- WerbungWerbung -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelTitelblatt 1427
- ArtikelBilder aus aller Welt 1428
- ArtikelEin Wettbewerb und seine Folgen 1433
- Abbildung- Du, in deinem Steckbrief bist du aber sehr schmeichelhaft ... 1440
- ArtikelGlück und Ende amerikanischer Bandenführer 1441
- ArtikelDie Kriminalabteilung der DD-Bank 1447
- ArtikelSchnapsschmuggler spielen Kabarett 1451
- ArtikelDie Totenmesse für Hingerichtete in Marseille 1456
- ArtikelNachttresor für Perlen 1458
- ArtikelDer König der Taschendiebe 1459
- ArtikelVon Henkersmahlzeiten und Hinrichtungen 1462
- ArtikelZwei Gauner und 1 Konkurrent 1464
- ArtikelHexenkessel Großstadt 1469
- AbbildungDer Stammgast 1474
- ArtikelSträfling Nr. 318 1475
- Artikel§ 218 1478
- AbbildungDer Schlangenbeschwörer oder: Der Traum des Staatsanwaltes 1482
- ArtikelDie Ballade vom Nachahmungstrieb 1483
- ArtikelKunstdruck-Teil 1 1485
- ArtikelDer Kraftfahrer und sein Recht 1489
- ArtikelAngst 1493
- ArtikelRichard Wagners Ring der Nibelungen in strafrechtlicher ... 1496
- ArtikelEine heimtückische Waffe 1503
- AbbildungDer Mord 1504
- ArtikelSportklub "City" 1505
- ArtikelInteressante Kriminalfälle 1509
- ArtikelBildergrüße unserer Leser 1510
- ArtikelBerichtigung 1511
- ArtikelNeue Bücher 1512
- ArtikelZum Zeitvertreib 1514
- ArtikelLösungen der Rätsel aus Heft 26 1515
- ArtikelInteressantes aus aller Welt 1516
- DeckelDeckel -
- BandBand 3.1931, Juni = 27 -
- Titel
- Das Kriminal-Magazin
- Autor
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§218 Sec Jtacaycaph lautet: ©ne Stau, bte iljte gtucffi int fDlutterleib ober butcf) Sl&treibung tötet ebet bie Tötung burdf) einen anberen julägt, roirb mit ©efängnis beftraft. gbenfo roirb ein anberer bejlraft, ber eine Jrucbt im 5Wutter(eib ober burd) ülbtteibung tötet. ®et iBerfucf) ifi ftrafbar. Üöet bie im ülbf. 2 bejeicfinete Tat egne ©nroilligung bet ©cfjroangeren ober gewerbsmäßig begebt, roirb mit SucbtßauS beftraft. (Sbenfo roirb be= flraft, wer einer (Schwangeren ein Mittel ober ein 2Berfjeug jur Ülbtreibung ber Snicbt gewerbsmäßig »erfcbafft. @inb miibernbe Umftänbe oorfjanben, fo tritt ©efängniSfhafe nicf)t unter brei 9Jlonaten ein. Der Kampf um diesen Strafgesetzbuch-Paragraphen nähert sich der Entscheidung. In seiner heutigen Gestalt wird er fallen, muß er fallen. Er ist im Rahmen der sozialen Situation unserer Zeit unmöglich geworden. Doch es besteht die Gefahr, daß man ihn mit partei politischen Belangen verknüpft, deren Zielsetzung nicht jeder anerkennt. Darum haben “’! r ff J unsere Pflicht erachtet, in die Diskussion einzugreifen und die zu unseren Wortführern zu machen, die diese Frage vor allem angeht: Arzt, Staatsmann und Mutter. Eine Ärztin sagt: Vor Jahren kam zu mir eine Frau Hauptmann X, deren Mann kurz vorher gefallen war. Sie befand sich im 2. Monat der Schwangerschaft und bat mich flehentlich, diesenZustand zu unter brechen. Bei der kerngesunden Frau bestand keine medizinische Indikation, die eine Unterbrechung gerechtfertigt hätte. Auf die seelischen Momente, die Depression durch den Verlust des Gatten, die bevorstehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten und was dergleichen mehr war, verbot mir die ärztliche Ethik, näher einzugehen. So wies ich sie ab. Etwa 14 Tage später bekam ich aus einer Großstadt Westdeutschlands einen Brief: „Frau Hauptmann X läßt Sie grüßen. Sie liegt mit einer schweren Bauchfellentzündung im hiesigen Kran kenhaus. An ihrem Aufkommen wird gezweifelt. Ich hörte nie wieder etwas von dieser Frau. Ob sie sich von dem, zweifellos von Pfuscherhand vorge- nommenen Eingriff wieder erholt hat oder ob sie gestorben ist, weiß ich nicht. Aber das Erlebnis hat mich davon über zeugt, daß der § 218, der es dem Arzt unmöglich macht, einem Menschen aus ,,nur seelischer'''' Indikation zu helfen, fallen muß. Zweifellos hat man als Arzt die Pflicht und den Wunsch, Leben zu erhalten und nicht zu zerstören, aber das Leben der Mutter muß uns höher stehen als das des ungeborenen Kindes. Der Mutter trieb ist nach meinem Gefühl und meiner Erfahrung nicht zu unterdrücken, jedoch sind gesundheitliche, soziale, wirtschaft liche und seelische Bedenken häufig so groß, daß er — und zwar in der über wiegenden Anzahl der Fälle die eine Schwangerschaftsunterbrechung an streben — aus Verantwortungsbewußt sein gegenüber dem kommenden Ge schlecht unterdrückt werden muß. Die Tatsache besteht, daß heute allein in Deutschland zwischen 800000 und 1200000 Frauen im Jahre abtreiben. Die wohlhabenden unter ihnen finden Mittel und Wege, auf Grund eines ärztlichen Attestes die Operation durch den ge schulten Arzt vornehmen zu lassen, entweder in einer deutschen Großstadt oder im Ausland. Die armen Frauen nehmen den Eingriff an sich selbst vor oder lassen ihn durch Pfuscherhand aus führen. — Die Schwangerschaftsunter brechung ist nicht nur eine ganz harm lose Operation. Sie kann Störungen ge sundheitlicher und seelischer Art hinter lassen, deren Tragweite nur der ge-
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