Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 18.06.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-189806180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-18980618
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-18980618
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-06
- Tag1898-06-18
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- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 18.06.1898
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w. Nr. 138. 25. Jahrgang eine Da der Sonnabend, den 18. Juni 1898. würde die Philippinenfrage aufwerfen, sei unbegründet. Die deutschen Kriegsschiffe seien zu dem alleinigen Zweck nach Manila gegangen, um ihre Reichsange hörigen und deutsches Eigenthum zu beschützen. Vermehrter Schutz des Schuldners durch die Novelle zur Civil-Prozetz-Ordnung. Seit Jahren ertönt der Ruf nach vermehrtem Schutz des Schuldners gegenüber dem hartherzigen Gläubiger. Die soziale Strömung der Zeit hat die Ansicht zur Geltung gebracht, daß die Erhaltung des Familienbe standes als eines öffentlichen Interesses wichtiger ist als die strikte Wahrung des privaten Interesses des Gläubigers. Es soll alle« Bürgern die Fortführung des Familienlebens, als der Grundlage des gesammten Staatslebens, gewährleistet sein, und es soll ihnen serner die weitere Verwerthung ihrer Arbeitskraft nicht abge schnitten werden. Der 22. Deutsche Jndustrietag hat sich schon im Jahre 1890 in diesem Sinne ausgesprochen und ebenso 1895 in einer Resolution der Deutsche Reichstag. Diesem Verlangen trägt die Novelle zur Civil-Prozeß-Ordnung, deren dritte Lesung im Reichs tage bevorsteht, Rechnung, indem sie den Kreis der in §715 verzeichneten unpfändbaren Gegenstände erheblich erweitert. Außer Kleidungsstücken, Betten, Haus- und Küchen- geräthe für den Bedarf des Schuldners, seiner Familie nnd seines Gesindes soll künftig auch die Wäsche un pfändbar sein, nnd Alles zusammen überhaupt inso weit, als es zur Erhaltung eines angemessenen Haus standes unentbehrlich ist. Man möchte hier warnend ein werfen, daß dieBerücksichtigungdes„angemesseneu" Haus standes sehr leicht eine bedenkliche Ausdehnung jersahren kann. Was ist „angemessen"? Soll Alles berück sichtigt werden,was nachsocialerStellung, gesellschaftlichen Verpflichtungen, Gewohnheiten usw. berechtigt erschein!? Es giebt eine Menge Dinge, auf die der „vornehme" Schuldner nach seinen Anschauungen nicht wird ver zichten körnen, die man ihm bei wohlgesinnter Ausleg ung des Wortes „angemessen" wird zusprechen müssen, während man aber doch auch mit Recht fordern kann, daß jemand, der Schulden hat, nach den Gesetzen von Ehre und Sitte sich verpflichtet fühlt, eine früher viel leicht ganz „angemessene", jetzt aber nicht mehr ange messene Lebenshaltung einzuschränken, bis zur Bezahl ung seiner Schulden. Dieses Gefühl wird dem an ständigen Schuldner künftig ja wohl auch erhalten bleiben, aber eine Förderung wird es nicht erfahren, sondern eher das Gegentheil bei derZahl der Indifferenten, und nun gar bei den Gleichgültigen, die sich zweifel los darin bestärkt sehen werden, im Nichtbezahlen ans zuharren, weil sich in ihnen das Bewußtsein erhöht, daß sie bei einiger Findigkeit überhaupt nichts mehr herauszugeben brauchen. Unpfändbar sind ferner wie früher Nahrungs- und Feuerungsmittel, die für die nächsten zwei Wochen gebraucht werden; falls solche nicht vorhanden sind, muß dem Schuldner aber künftig ein Geldbetrag zur Beschaffung oder Ergänzung von Vorräthen in dem be zeichneten Umfange gelassen werden. In ähnlicher Weife ist ihm ein Geldbetrag zu lassen, den eine Milchkuh oder zwei Ziegen, die zur Ernährung der Familie dienen, nöthig hat, sofern solches Futter kür zwei Wochen nicht vorhanden ist. Waren früher die zur persönlichen Ausübung des Berufes unentbehrlichen Arbeitsgegenstände der Künstler, Handwerker, Hand- und Fabrikarbeiter, sowie der Heb ammen der Pfändung enlzogen, so ist jetzt dieser Schutz ganz allgemein auf die gewerblichen Arbeiter, überhaupt auf alle Erwerbsthätigen ohne jeden Unterschied des Berufes ausgedehnt worden. Auch auf den Landwirth rung willkommen heißen, aber es geht nicht ab ohne ' - Begünstigung des leichtsinnigen Schuldenmachens. Hilst nichts anderes, als noch mehr Vorsicht bei Creditgewährung. Kr Mchiil.kniM, MlmM, 8kMf ^Ml, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf^u^ Oertliches und Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, den 17. Juni. — Die Familien der aus der Reserve, Landwehr oder Seewehr zu Fnedensübungen einberufenen Mann- schäften erhalten auf Grund des Gesetzes vom 10 Mai 1892 auf Verlangen aus öffentlichen Mitteln Unte- stützung. Das Gleiche gilt für Ersatz-Reservisten be- der ^wetten oder dritten Uebung. Vorstehendes findet nicht Anwendung, wenn der Uebungspflichtiqe zu deni-mgen Reichs- Staats- oder Kommunalbeamten, welchen zufolge § 66 Absatz 2 des Reichs-Militär-Ge- in der Zeit der Einberufung zum Militärdienste 'hr persönliches Diensteinkommen ^wahrt rst, gehört Der Anspruch auf Unterstützung ist be» der Gemeindebehörde desjenigen Orts anzu- brmgen, m welchem der Unterstützungsberechtiate zur Z^ dks Beginnes des Unterstützungsanspruchs seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, und erlischt, wen solches mcht binnen vier Wochen „ach Beendigung der täglich NachmMa^"^- der Sonn- und Festtage ... ist in der Art Rücksicht genomme^ Pfändung die weitere Bennrthsch s 9 unpfänd möglich bleibt. Neu sind in dl die wegen baren Besitztbeile noch aufgenomn «.-ss-nüttel, dann körperlicher Gebrechen nothwendlgen die Sachen, die zur Bestattung eines Todten ang iw sind und endlich — der Trauring, ist auch Die Unpfändbarkeit '.""^nd'ge^ le ^^9 Beamten, im Entwurf nur, wie bisher schon, ^rantirt, nicht Lehrern, Geistlichen, Anwälten m ß - 9 gleichfalls auch den vielen anderen Erwerbsthat g > „jcht zur Ausübung ihres Berufes anständiger Kleidung m-Y Pu-»- °>" der Psündungsmöglichkeit angebracht ersch sehr aus socialen und ethische" Gründen diese schränkungen überhaupt zu befürworten!^, > doch zu wünschen, nach einer einzigen Rich Z Recht des Gläubigers erweitert zu sehen. C i - , Verkäufer frei stehen, eine von ihm verkaufte Sache für die er Bezahlung nicht erlangen kann, z 9 dieser Forderung pfänden zu lassen, auch wei Sache zu den unentbehrlichen gehört. Es bleibt rhm sonst nichts übrig, als sich durch einen der a g schrieenen Abzahlungsverträge das Elgenthumsrecht an dem Gegenstände bis zu seiner völligen Bezahlung z sichern. Die neue Bestimmung, daß „Gegenstände, welche zum gewobnlichen Hausraty ge hören und im Haushalt des Lckuldners gebraucht werden, nicht gepfändet werden sollen, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, daß durch deren Verwerthung nur ein Erlös erziel! werden würde, welcher zu dem Werth außer allem Verdältniß steht," ist recht und billig, denn es handelt sich ja gerade bei ärmeren Leuten iebr ost um Dinge, die dem Schuldner ein wackliger und sckwer zu erneuernder Besitz sind, deren Verkauf aber dem Gläubiger wenig oder nichts einbringt. Mit solchen Pfändungen wurde auf der einen Seite großer Schaden gestiftet, auf der anderen kein Nutzen erreicht; es ist gut, daß sie künftig nicht mehr zulässig sein sollen. Es liegt in der Natur aller Reformen, daß sie die ihren Vorzügen entsprechenden Fehler mitbringen, und das gilt auch von der hier besprochenen Reform in hohem Maße. Als socialen Fortschritt, als eine Ver besserung, die längst nöthig war, kann man die Neue » Pf«. Li ""H-Edi? V-rm «»»ahme der Inserate für die USA»« vorher erbeten. L0 Uhr. Gröbere Anzeigen Abenos vo Tagesgefchjchte. Deutsches Reich. durch die Brandkatastrophe Brotterode im Kreise lM"'ge,uchlen Marktflecken LZ- """7'""'"° « GM-d- L "" »"Em-nb-uch d°° ^erichnw^in^^^ hielt im Wahlkreise oes l i wffder als Reichstagscandidat auf- 91 I, eine Wahlrede, m der eine bemerkenswerthe An ßerung vorkam. Er führte nämlich aus, daß nach Meinung aller Patrioten die Posten der Staatssekretäre jetzt so gut besetzt seien, als nur irgend denkbar. Be sonders tröstlich sei dies im Hinblick auf unsere aus wärtigen Beziehungen, deren Behandlung früher manche patriotltche Sorgen verursacht hätte, die gegenwärtig aber dem berechtigten Empfinden von Vertrauen ge wichen seien. " Das Befinden des Fürsten Bismarck ist, wie die „Bergedorfer Zeitung" meldet, neuerdings weniger gut. Am rechten Bein ist eine Venenentzündung ausgetreten, die ihm unausgesetzt heftige Schmerzen verursacht. Die Nachtruhe ist daher sehr gestört; auch sind die Ausfahrten eingestellt worden. Nichtsdestoweniger hat der Fürst guten Appetit und nimmt täglich am Diner theil. Er wird gegen 7 Uhr Abends in den Speisesaal gefahren, den er gegen Mitternacht verläßt, um das Bett aufzu suchen. Professor Schweninger sollte Mittwoch von Wien wieder in Friedrichsruh eintreffen. Gras Herbert weilt schon seit Sonnabend dort. England. — Als der deutsche Botschaftssekretär in London, Graf Arco Valley, Nachmittags kurz nach 5 Uhr das Botschafts-Palais verließ, gab eine Person zwei Revolver schüsse auf ihn ab. Die erste Kugel streifte den Rücken des Grafen, die zweite drang in das Fleisch des rechten Oberschenkels. Auf einen Polizisten, welcher herbeieilte, gab der Mann noch einen dritten Schuß ab, welcher indessen an dem Taschenbuch des Beamte» abprallte. Mit Hilfe des Pförtners wurde der Attentäter sodann verhastet und abgeführt. Derselbe ist ein Engländer Namens John Todd, etwa 40 Jahre alt, ist Schuhmacher und wohnt im Lambeth-Viertel. Graf Arco Valley konnte sich nach dem Ueberfall ohne fremde Hilfe die Treppe hinauf in sein Schlafzimmer begeben, wo er von zwei Aerzten verbunden wurde; die Verwundungen sind nicht ernster Natur. Die Kunde von dem Attentat verbreitete sich bald in der Stadt; zahlreiche Mitglieder der Gesellschaft, besonders vom diplomatischen Corps, fuhren am Botschaftspalais vor, umsich nachdem Befinden des verletzten zu erkundigen; der Gro s selbst nennt die Sache eine Bagatelle. Auf der Polizei verweigerte der Attentäter jede weitere Auskunft, er erklärte nur, er habe einen Grund zu dem Attentat gehabt, werdeabererstvordem'Richter da rüber eine Aussage machen. Man hält ihn für irrsinnig. Amerika. Washington, 16. Juni. Artikel auswärtlger Blätter welche Deutschland die Absicht einer Einmisch ung auf den Philippinen zuschreiben erwecken bei den Behörden den Glauben, daß irgend eine Macht im Geheimen die Vereinigten Staaten und Deutschland zu kerL7g^ in d?r Absicht ihre eigE Jnteres m b-aünstiaen Man erinnert an die Erklärung des Kaisers n Bezug auf die Neutralität Deutschlands und krklärt nmn könüe nicht an der Aufrichtigkeit dieser ' Eiseln. Das Staatsdepartement erhielt amlliche Mittheilung, das Gerücht, Deutschland Redactron und Expedition: ««hilstrate S (nahe dem K Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohensternernstthal.
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