Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 25.09.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-09-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-189809254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-18980925
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-18980925
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-09
- Tag1898-09-25
- Monat1898-09
- Jahr1898
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- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 25.09.1898
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Lugau, Wüstenbrand, Urspnmg, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Sonntag, den 25. September 1898. Nr. 223. Redacttou und Expedition: »ahnftrnt« 2 (nahe dem K Amtsgericht). Telegramm-Adress,: Anzeiger Hohensteiuerustthal. Diese« Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich l Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. - Meinsdorf u. s-^ « Pi? "d- N""-»?? Fährverkehr auf der König Albert- und Zeißigstraße. Hiermit machen wir bekannt, daß von nächsten Sonntag, den 25. Sep tember c., Borm. 11 Uhr ab die König Abert- Nttd die Zeißigstratze dem allgemeinen öffentlichen Berkehr übergeben sind Hohenstein-Ernstthal, am 23. September 1898. Der Stadtrath. I)r. Polster. Jahrmarkt betreffend. Die Erlanbniß, zu den Jahrmärkten in den Ortstheilen Altstadt und Neustadt je ein Karroussel nebst Schaukel aufstellen zu dürfen, soll anderweit auf 3 Jahre ertheilt werden. Pachtangebote, welche für die Ortstheile Altstadt und Neustadt getrennt zu halten sind, sind bis 15. Oktober 1898 schriftlich anher einzureichen. Hohenstein-Ernstthal, am 20. September 1898. Der Stadtrath. vr. Polster. Bekanntmachung. Die Neuwahl der Beisitzer des Gemerbegerichts für die Stadt Hohen stein-Ernstthal findet Dienstag, den 4. Oktober 1898 von Vormittags 11 Uhr bis Nachmittags 2 Nhr im Rathssitznngszimmer — Zimmer No. 6 — statt. Wahlberechtigt sind diejenigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche 1. seit mindestens einem Jahre in Hohenstein-Ernstthal Wohnung oder Beschäftigung haben, 2. 25 Jahre alt sind, 3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, 4. nicht infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen be- 5. 1. 2. 3. 4. im'Bchtz- der b»>,--0ch-u ShE-ch,- sm». Wählbar ist, wer Urmen- das 30. Lebensjahr vollendet, . sm- sich oder seine Fch"^e in dem der Wahl vorangegangenen empfangen oder die empfange Unterstützung aus öffentlichen Mitteln mcht empf g Armenunterstützung erstattet hat, c^xen wohnt oder beschäftig I - in H-h-ich-in-ErnMB seit wemglimss B-dingimgm -»Gu* LioWM-r hab-., sich aus E.sb.b..« «b« ch« Arbeitgebers, daß sie seit mindestens emem daß sie seit schäftigt sind, andernfalls eine Bescheinigung des ' mindestens einem Jahre in Hohenstein-Ernstthal h .m° T-i^mudultti- «°h-°n I d. „ Weberei , . ", 0. „ Maschinen- und Nadelfabrikation ü. alle übrigen Arbeitgeber , ' die Arbeitnehnier zu u, b und o je 1 Beisitzer, Hausgewerbetreibende "wählen mit den Arbeitgebern, dafern sie «"ßer ihrem Ehegatten und ihren weniger als 14 Jahre alten Kindern regelmäßig h drei Lohnarbeiter beschäftigen, sonst wählen sie mit den Arbeitnehmern. Jede Abtheiluna hat die Beisitzer aus den zu ihr gehörigen Personen zu mähten. Als Wahlleiter wird Herr Bürgermeister Dr. Polster beauftragt. Hohenstein-Ernstthal, am 17. September 1898. Der Vorsitzende des Gewerbegerichts. C o n st a n t i n. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 23. Sept. Bis heute Mittag war auf dem Auswärtigen Amt und in der hiesigen chinesischen Botschaft noch keine Bestätigung des aus Shanghai gemeldeten Berichts vom Tode des Kaisers von China eingetroffen; wohl aber bestätigt sich die Nachricht von der Uebertragung der Regentschaft an die Kaiserin Mutter und es wird vermuthet, daß vielleicht ein Unfall, der dem Kaiser zugestoßen, Anlaß zu seinem ^einstweiligen Rücktritt gegeben hat. — In Sachen der Veröffentlichungen von Dr. Moritz Busch über den Fürsten Bismarck erläßt der Chef der Cotta'schen Buchhandlung Geheimer Kommerzien- rath Kröner eine längere Erklärung. Darnach hat sich Bufch der Cotta'schen Buchhandlung gegenüber im Jahre 1891 nicht nur zur Lieferung einer Biographie des Fürsten, sondern auch dazu verpflichtet, der Hand lung alle etwa später von ihm erscheinenden Bücher über den Fürsten Bismarck zuerst zum Verlag anzn- bieten. Von der Verpflichtung der Lieferung der Biographie wurde Busch aus Gesundheitsrücksichten entbunden, die wetteren Verpflichtungen hielt er nicht ein, indem er im August d. I. in der Verlagsbuch handlung von Hirzel eine Schrift „Bismarck und sein Werk" und im Verlage von Macmillan in London das jetzt vollendete größere dreibändige Werk erscheinen ließ. Als die erste Schrift angekündigt wurde, suchte die Cotta'sche Buchhandlung auf gerichtlichem Wege das Erscheinen der Schrift zu verhindern Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden stellten fest, daß jein Vertragsbruch Busch's vorliege und somit Schadenersatz von ihm verlangt werden könne, erklärten cs aber nicht angängig, das Erscheinen der Broschüre im Hirzel'schen Verlage zu verhindern. Die Broschüre erschien, und nachdem Geheimer Kommerzienrath Kröner von dem Inhalt derselben Kenntniß genommen, benach richtigte er sofort seinen Leipziger Rechtsanwalt, daß er von allen weiteren Schritten hinsichtlich dieser Schrift absehen wollte, da dieselbe für den Verlag der Cotta-' scheu Buchhandlung nicht geeignet sei. Was das letzte Werk anlangt, so hat es Kröner, nachdem die Zeitungen verschiedene Auszüge aus demselben gebracht, nicht zweifelhaft 'ein können, daß die Cotta'sche Buchhandlung ein derartiges Werk für ihren Verlag annehmen würde; darnach war für sie gegen diesen erneuten Vertragsbruch nichts weiter zu thuu. — In Straßburg wurde mit besonderen Feierlich leiten das neue Gerichtsgebäude eröffnet. Bei dieser Gelegenheit hielt der Statthalter Fürst von Hohenlohe- Laugenburg eine Rede, die mit Rücksicht auf die Vor gänge in Frankreich um so beachtenswerther ist, als manche Wendungen augenscheinlich darauf berechnet sind, den Gegensatz zwischen deutschen und französischen Zu ständen hervorzuheben. Der Statthalter sagte u. A.: „Felsenfest steht die Säule der Gerechtigkeit auf deutschem Boden. Daß sie unversehrt unseren Nachfolgern über- liefert werde, gilt auch mir als die heiligste zu erfüllende Pflicht in diesem schönen, nunmehr für alle Zeiten wieder deutschen Lande, dessen Volk und Regierung davon durch drungen sind, daß es ohne eine achtunggebietende Ge richtspflege kein gesundes Staatsleben geben kann." — Die in Straßburg erscheinende „Heimath" giebt eine neue Erklärung des Falles Dreyfus von einem viel genannten und in der Dreyfuspresse überaus gefeierten Franzosen, einem der Hauptokteure im Zolaprozeß. Darnach Hütte die Dreyfus-Nngelegenheit folgenden Ver lauf genommen: Vor einigen Jahren brannte es in der russischen Botschaft in Paris. Bei dieser Gelegenheit bemächtigte sich der französische Spionagedienst einer ganzen Reihe von geheimen Dokumenten, welche sich auf russische Spionage in Frankreich bezogen. Des andern Tages forderte aber Herr von Mohrenheim diese Papiere zurück, mit der Drohung, eine Kabinets- frage daraus zu machen, wenn man sie ihm nicht zu rückgebe. Die Papiere wurden dann auch zurückgegeben, doch hatte man keine Zeit gehabt, dieselben abzuphoto- graphiren. Aus diesen Papieren fand die französische Regierung die Ueberzeugung der Schuld von Dreyfus. Sich des Dreyfus zu entledigen, habe nun die französische Militärverwaltung den als in jeder Weise käuflich be kannten Esterhazy benützt, um das Bordereau anfertigen zu lassen, das dem Dreyfus zugeschrieben und auf Grund dessen er verurtheilt wurde. Hierfür habe Ester hazy 200,000 Fres, erhalten, die er aber in kurzer Zeit verjubelte und verspielte. Die schwierige Lage des französischen Staates bestehe darin, daß er eben keine Dokumente mehr in der Hand habe, wodurch er die Schuld des Dreyfus beweisen könne. Das Verbrechen der französischen Militärpartei sei aber dies daß sie u"' ""7 Schuldigen zu verurth^ ein falsches Schr ft- stuck habe Herstellen lassen. geringer geworden Mit der M Le"?"' der Regel eine beträchtliche Aün^k, .llchll auch in fälle unter den im Al^ Personen einher. In Preuken 'fahren stehenden sind Personen von15 bisgo'^ Sachsen 'm Jahre 1890, d. h. zu? Ä ' Zahl zur Zeit der ersten großen
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