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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 7.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-190000001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19000000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19000000
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- No. 9 (1. Mai 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Centralstelle „Die Uhr“
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 7.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNo. 1 (1. Januar 1900) 1
- AusgabeNo. 2 (15. Januar 1900) 13
- AusgabeNo. 3 (1. Februar 1900) 25
- AusgabeNo. 4 (15. Februar 1900) 37
- AusgabeNo. 5 (1. März 1900) 49
- AusgabeNo. 6 (15. März 1900) 61
- AusgabeNo. 7 (1. April 1900) 73
- AusgabeNo. 8 (15. April 1900) 85
- AusgabeNo. 9 (1. Mai 1900) 97
- ArtikelCentralstelle „Die Uhr“ 97
- ArtikelDas Rabattgeben an Vereine 99
- ArtikelP. Le Roy's Schiffs-Chronometer 99
- ArtikelParis und die Weltausstellung (IV) 101
- ArtikelEinfluss des südafrikanischen Krieges auf das Geschäft 102
- ArtikelEtwas über das Gesperr 102
- ArtikelUmschau im Fache 103
- ArtikelModerne Zimmeruhren 103
- ArtikelFür Turmuhren 104
- ArtikelDelegierten-Versammlung des Centralverbandes schweiz. Uhrmacher ... 104
- ArtikelVon der Pariser Weltausstellung 105
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 106
- ArtikelVereine und Versammlungen 106
- ArtikelFachschulwesen 106
- ArtikelHandel und Verkehr 106
- ArtikelTechnisches 106
- ArtikelVermischtes 107
- ArtikelEinbruchsdiebstähle etc. 107
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 107
- ArtikelAusfuhrhandel 107
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 108
- ArtikelKorrespondenzen 108
- ArtikelBüchertisch 108
- ArtikelSubmissionen 108
- ArtikelPatente 108
- ArtikelSilberkurs 108
- ArtikelKonkurse & Insolvenzen 19
- ArtikelInserate 19
- AusgabeNo. 10 (15. Mai 1900) 109
- AusgabeNo. 11 (1. Juni 1900) 121
- AusgabeNo. 12 (15. Juni 1900) 133
- AusgabeNo. 13 (1. Juli 1900) 145
- AusgabeNo. 14 (15. Juli 1900) 157
- AusgabeNo. 15 (1. August 1900) 169
- AusgabeNo. 16 (15. August 1900) 181
- AusgabeNo. 17 (1. September 1900) 193
- AusgabeNo. 18 (15. September 1900) 205
- AusgabeNo. 19 (1. October 1900) 217
- AusgabeNo. 20 (15. October 1900) 229
- AusgabeNo. 21 (1. November 1900) 241
- AusgabeNo. 22 (15. November 1900) 253
- AusgabeNo. 23 (1. December 1900) 265
- AusgabeNo. 24 (15. December 1900) 277
- BandBand 7.1900 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Handels-Zeitung für die Gesamte Ubren-Inilostrie Gold- und Silberwaren, Musikwerke, Optik, Mechanik und Elektrotechnik. Unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner herausgegeben von W ilh elm Diebener in Leipzig. Erscheint am 1. und 15. eines jeden Monats. Wechselweise! Versand an alle selbständigen Uhrmacher und Vereine. Die ständige Zusendung derjkleinen Aus- Quartal M. 1.7B für Deutschland, fl. l.Oo für Oesterreich; für das Auslandpr. J.hr M. 9.-. Inseratenteil (ohne Text) pro Jahr M. 2.— :für Deutschland. IlSoeben preis die 4 gespaltene Nonpareillezeile 30 Pf. Bei Wiederholung wird Habatt gegeben. Beilagen nach Übereinkunft, gefälligen Anfragen wolle man stets Muster beifugen. Arbeits markt die viergespaltene Nonpareille-Zeile 20 3?fen g. No. 9. Leipzig 1 , 1. Mai 1900. VII. Jahrg. Inhalt: Centralstelle „Die Uhr“. - Das Rabattgeben an Vereine. - P. Le B °y„ s Schiffe-C!h ton.ometeir (mit Abbi_ über ^ Q rr (mit Abb ii dan g). llerreuschmuck: Etuis und Streichholzhülse in Silber getrieben. - Einfluss des sudafrikan sehen Krie««» ■zjmmeruhren (mit Abbildungen). - Tür Turm- — Umschau im Rache: Geteilte Rücken für Taschenuhren. — Uhr mit .phonograplnscher Stnnd^abrufung. ‘ _ y d6I Par i 8e r Weltausstellung. — Personalien uhren (mit Abbildung). - Delegierten-Versammlung des Centralverbandes der schweizerischen Uhrmacherm ^ vermischtes. - Einbruchsdiebstähle etc. - und Geschäftsnachrichten. — Vereine und Versammlungen. — Fachschulwesen. — Handel und Verkehr.. Technisches. patente. — Silberkurs. — Kon- Geschäftliche Mitteilungen. - Ausfuhrhandel. - Frage- und Antwortkasten. - Korrespondenzen - Buchertisch. - Submissionen. kurse und Insolvenzen. — Arbeitsmarkt. — Inserate. Centralstelle „Die Uhr“. In No. 4 d. J. brachten wir auf Seite 44 das Ein gesandt eines Kollegen, der sich mit dem Schaden, welchen alle Uhrmacher durch den Verkauf von Uhren untl Oold- waren auf Jahrmärkten erleiden, eingehend beschäftigte. Wir hatten uns bereit erklärt, auf Wunsch unserer Mitglieder eine Petition um Erlass eines Verbotes dieser Jahrmarkts verkäufe abzufassen, und da uns hierzu von vielen Kollegen Zustimmungserklärungen eingesandt wurden, so ist ein ent sprechendes Gesuch an den Herrn Beichskanzler gerichtet worden, dessen Wortlaut wir hiermit veröffentlichen. Verbot des Handels mit Uhren, Schmucksachen u. dergl. auf den Jahrmärkten. An den Herrn Reichskanzler Berlin. Euerer Durchlaucht gestatten wir uns ehrerbietigst die Bitte vorzutragen: Bei Gelegenheit einer Novelle zur Gewerbeordnung in Titel IV — Marktverkehr — eine Bestimmung aufzunehmen des Inhalts, dass der Ankauf oder das Feilbieten von Gold- und Silberwaren, Bruchgold und Bruchsilber, sowie Taschenuhren, ferner von Schmucksachen, Bijouterien, Brillen und optischen Instrumenten auf Jahrmärkten verboten ist. Zur Begründung führen wir folgendes aus: Dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, der die Zustimmung des Reichstages fand und im R. G. B. 1896 S. 685 als Gesetz publiziert ist, war zu Art. 11 (aus geschlossen vom Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen sind: 10. Bäume aller Art etc., 11. Schmucksachen, Bijouterien etc.) u. a. folgende Begründung mit auf den Weg gegeben werden: „Für die Auftiahme von Schmucksachen und Bijouterien (in das Verzeichnis der für den Gewerbebetrieb im Umherziehen verbotenen Waren) sprechen ähnliche Grünnde wie für das schon geltende Verbot des Hausierens mit Gold- und Silberwaren. Es soll verhütet werden, dass die Eitelkeit und Unerfahrenheit der Kauflustigen, namentlich der weiblichen unter ihnen, von umherziehenden Händlern in schwindel hafter Weise ausgebeutet werde. Desgleichen wird dem Interesse der Bevölkerung mit der Ausschliessung von Brillen und optischen Instrumenten gedient sein.“ . Die Reichsregierung und ihr folgend der Reichstag erkannten in dieser Begründung die Gefahr an, welche der Gewerbebetrieb im Umherziehen sowohl für das kaufende Publikum als auch für den reellen und soliden Handel in Gold- und Silberwaren, Taschenuhren, Schmucksachen etc. mit sich bringt. Wollen die gesetzgebenden Faktoren konsequent sein, so werden sie sich der Wahrnehmung nicht entziehen können, dass die gleichen Gefahren, die der Gewerbebetrieb im Umherziehen mit den eben genannten Gegenständen mit sich bringt, auch in dem Vertriebe derselben auf Jahrmärkten liegen, und dass auch diese Art des Vertriebes verboten werden muss, wenn das kaufende Publikum in diesen Artikeln keiner Schädigung ausgesetzt werden soll. Es ist unlogisch und unpraktisch, der schwindelhaften Ausbeutung auf der einen Seite die Hände zu binden, auf der anderen Seite dieselbe aber frei und ungehindert schalten und walten zu lassen; es ist unlogisch und unpraktisch, auf der einen Seite den Kreis fier Gegenstände, welche der Gewerbebetrieb im Umherziehen vertreiben darf mit Rücksicht auf die Unerfahrenheit des Publikums einzuschranken, und auf der anderen Seite diese Schranken wieder wegzuraumen, indem man die dem Hausiergewerhe verbotenen Gegenstände auf den Jahrmärkten feilhalten lässt. _ Eine derartige Ausnahme wäre nur dann haltbar, wenn die be fahren und Nachteile, welche erfahrungsgemäss beim Hausieren von Gold- und Silberwaren etc. bestehen, auf Jahrmärkten nicht vorhanden wären. Das gerade Gegenteil ist aber der Fall, sie sind in viel höherem Grade vorhanden. Denn beim Gewerbebetrieb im Umher ziehen ■ muss sich der Verkäufer seine Abnehmer erst suchen, beim Jahrmarkts verkehr treten sie an ihn heran. Wahrend für den Gewerbebetrieb im Umherziehen die Wahrscheinlichkeit, beim An suchen von Abnehmern den Stuhl vor die Thüre gesetzt zu bekommen, immerhin gegeben ist, bereitet der Hausierer auf den Jahrmärkten die vielfach an Sonntagen stattfinden, seine Waren m aller Ruhe aus und beginnt seine marktschreierischen Manipulationen. Noch mehr. Der Gewerbebetrieb im Umherziehen ist an Sonn- und Festtagen verboten (§ 55a der G.-O.); der viel gefährlichere Jahrmarktsverkehi kann aber mit den Beschränkungen des § 41a, 45b Abs.2 G.-O. an Sonntagen betrieben werden. An Wochentagen ist die Wahrschein lichkeit, dass Jemand sich Zeit nimmt, die Muster des Hausierers an zusehen, immerhin beeinträchtigt; am Sonntag jedoch, am Jahrmarkt, liegt Alles offen aus. Das Kaufen wird durch dieses offene Ausliegen dem Publikum ganz besonders erleichtert; es braucht nicht erst in
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