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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 7.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-190000001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19000000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19000000
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- No. 4 (15. Februar 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Centralstelle „Die Uhr“
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 7.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNo. 1 (1. Januar 1900) 1
- AusgabeNo. 2 (15. Januar 1900) 13
- AusgabeNo. 3 (1. Februar 1900) 25
- AusgabeNo. 4 (15. Februar 1900) 37
- ArtikelCentralstelle „Die Uhr“ 37
- ArtikelGestempelte 8karätige Uhrgehäuse 39
- ArtikelDas neue Invaliden-Versicherungs-Gesetz (Schluss) 40
- ArtikelUmschau im Fache 41
- ArtikelDie Längenuhren im neunzehnten Jahrhundert (Fortsetzung) 42
- ArtikelParis und die Weltausstellung (I) 43
- ArtikelWas muss der Uhrmacher vom neuen Mietrecht wissen? (Schluss) 44
- ArtikelFür die Werkstatt 44
- ArtikelEingesandt 44
- ArtikelVon der Pariser Weltausstellung 45
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 45
- ArtikelVereine und Versammlungen 46
- ArtikelFachschulwesen 46
- ArtikelHandel und Verkehr 46
- ArtikelTechnisches 46
- ArtikelVermischtes 46
- ArtikelEinbruchsdiebstähle etc. 47
- ArtikelArtikel 47
- ArtikelAusfuhrhandel 47
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 47
- ArtikelKorrespondenzen 48
- ArtikelSubmissionen 48
- ArtikelPatente 48
- ArtikelNach Schluss der Redaktion 17
- ArtikelKonkurse & Insolvenzen 17
- ArtikelSilberkurs 17
- ArtikelInserate 17
- AusgabeNo. 5 (1. März 1900) 49
- AusgabeNo. 6 (15. März 1900) 61
- AusgabeNo. 7 (1. April 1900) 73
- AusgabeNo. 8 (15. April 1900) 85
- AusgabeNo. 9 (1. Mai 1900) 97
- AusgabeNo. 10 (15. Mai 1900) 109
- AusgabeNo. 11 (1. Juni 1900) 121
- AusgabeNo. 12 (15. Juni 1900) 133
- AusgabeNo. 13 (1. Juli 1900) 145
- AusgabeNo. 14 (15. Juli 1900) 157
- AusgabeNo. 15 (1. August 1900) 169
- AusgabeNo. 16 (15. August 1900) 181
- AusgabeNo. 17 (1. September 1900) 193
- AusgabeNo. 18 (15. September 1900) 205
- AusgabeNo. 19 (1. October 1900) 217
- AusgabeNo. 20 (15. October 1900) 229
- AusgabeNo. 21 (1. November 1900) 241
- AusgabeNo. 22 (15. November 1900) 253
- AusgabeNo. 23 (1. December 1900) 265
- AusgabeNo. 24 (15. December 1900) 277
- BandBand 7.1900 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Handels-Zeitung für die Gesamte üHren-Inflnstrie Gold- und Silberwaren, Musikwerke. Optik, Mechanik und Elektrotechnik. Unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner herausgegeben von Wilhelm Diebener in Leipzig. Kr.chelnt am 1. und 15. .ine. Jeden Mona».. W.oh..lwei.erV.r.aodn n alle selbständigen Uhrmacher nnd Vereine. Die ständige Zusendung «folgt für Fabrikanten and Grossisten (Inkl. Grosshandels- nnd Export-Zeitung) gegen ein Abonnement von M 1nro Onartal für D.utuchland, fl. 1.05 für Oesterreich, M. 2.36 für da. Aasland düroh die Expedition; Abonnement für Uhrmaeher (ohne Grosshandels- nnd Export- ZAltnnvl M. 1 nro Quartal für Deutschland, 60 Kreuier für Oesterreich, M. 1.60 für das Ausland. — IusertlonspreU die igespaltene NonpareiUezeile 30 Pf. Bei Wieder- holnng wird Rabatt gegeben. Beilagen nach Übereinkunft, gefslhgen Anfragen wolle man stets Ma.ter beifügen. Arbeit.markt die yiergospaltene Nonpareille Zeile 20 Pfennig. No. 4. Leipzig, 15. Februar 1900. VII. Jahrg. Inhalt ; Centralst.lle ,^hr“. - Gestemp^ätige afSTia»- w "r ( ^‘a A r d Ä. - Sä - -respondenaen. - Snbmissionen. - Centralstelle „Die Uhr“. Bekanntlich werden im Laufe dieses Jahres gemäss der Bestimmungen des Gesetzes betr. die Abänderung der Gewerbe ordnung die Handwerkerkammern gebildet. Es ist bei diesen Instituten vorgesehen, dass nicht allein Innungen, sondern auch freie Gewerbevereine und sonstige Ver einigungen an den Einrichtungen teilnehmen können. Im König reich Sachsen sollen die Gewerbekammern mit den Funktionen der Handwerkerkammern betraut werden und bis zu Beginn des nächsten Jahres derartig umgestaltet sein. Die Leipziger Gewerbekammer beschäftigt sich augen blicklich schon mit der Beratung des Prüfungsregulativs (die Handwerkerkammern haben diese Prüfungen vorzunehmen) für die Erlangung des Meistertitels und verhandelte darüber in einer öffentlichen Sitzung am 5. Februar d. J., welcher die Mitglieder unseres Ausschusses, Freygang und Wildner, beiwohnten. Bis jetzt hat die Leipziger Gewerbekammer nur die zu ihrem Bezirke gehörenden Innungen um Meinungsäusserungen und Abänderungsvorschläge zu den Prüfungsbestimmungen an gegangen, doch steht zu erwarten, dass bei der weiteren Um gestaltung auch die sonstigen Vereinigungen hinzugezogen werden. Jedenfalls werden wir in Leipzig die Angelegenheit mit Eifer verfolgen und die Interessen unserer Mitglieder in jeder Weise zu wahren suchen. Bei der Wichtigkeit und Bedeutung, welche die Hand werkerkammern für alle Gewerbe erlangen werden, möchten wir jedoch auch unsere anderen Mitglieder und namentlich die Uhr- machervereine ermahnen, sich beizeiten um die Wahlen zu den Kammern zu kümmern, und auf eine möglichst wirksame Ver tretung Ihrer Interessen Bedacht zu nehmen. Im Königreich Sachsen ist den Vereinen anzuraten, sich hei den zuständigen Gewerbekammem zu meldeil, während in den anderen Staaten diese Meldung am besteh an den, von der Aufsichtsbehörde jeder neuzugründenden Handwerkerkammer beigestellten Kom missar zu bewirken wäre. Die Eigenart unseres Gewerbes erfordert es, dass wir mög lichst stets besondere Vertreter in die Handwerkerkammer wählen, und nur, wo es nicht anders geht, mit verwandten Gewerben zusammen eine geeignete Person mit unserer Vertretung be trauen. Letztere müsste natürlich die Gewähr für vollständige Wahrung unserer Interessen übernehmen. Zum besseren Verständnis lassen wir nachstehend diejenigen §§ des Gesetzes, welche die Befugnisse und Obliegenheiten der Handwerkerkammern angeben, folgen: § 103 a. Die Zahl der Mitglieder der Handwerskammer wird durch das Statut bestimmt. Für die Mitglieder sind Ersatzmänner zu wählen, welche für dieselben in Behinderungsfällen und im Falle des Aus scheidens für den Kest der Wahlperiode in der Reihenfolge der Wahl einzutreten haben. Die Mitglieder werden gewählt: 1. von den Handwerker-Innungen, welche im Bezirke der Handwerkskammer ihren Sitz haben, aus der Zahl der Innungs- mitglieder, . 2. von denjenigen Gewerbevereiuen und sonstigen Ver einigungen, welche die Förderung der gewerblichen Interessen des Handwerks verfolgen, mindestens zur Hälfte ihrer Mitglieder aus Handwerkern bestehen und im Bezirke der Handwerks kammer ihren Sitz haben, aus der Zahl ihrer Mitglieder, soweit denselben nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die Wähl barkeit zusteht. Mitglieder, welcher einer Innung angehoren oder nicht Handwerker sind, dürfen an der Wahl nicht beteiligt werden. . Die Verteilung der zu wählenden Mitglieder auf die Wahi- körper, sowie das Wahl verfahren werden durch die von der Landes-Centralbehörde zu erlassende Wahlordnung geregelt. § 103b. Wählbar sind nur solche Personen, welche
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