Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 23.04.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-04-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-190104233
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19010423
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19010423
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-23
- Monat1901-04
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- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 23.04.1901
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fir übninWitz, 8erst«rs, Lilgcm, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Hermsdorf, Bemsborf, Langenberg, Falken, Meinsdorf u. s. w. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und F-esttnac täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Redaction und Expedition: Bahnstraße 3 (nahe dem K. Amtsgericht). — Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. Insertion sgebtthren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Borm. 1» Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. Nr. 93. Dienstag, den 23. April 1901. 28. Jahrgang. Zum 73. Geburtstage König Alberts. Weit über die grünweißen Grenzpfähle hinaus wird man an dem heutigen Tage König Alberts in Ehrfurcht und Liebe gedenken und dem berühmten Kriegsherrn, den die deutsche Armee und mit ihr das ganze deutsche Volk als einen der erfolgreichsten und größten Soldaten seiner Zeit verehrt, aufrichtige Glück wünsche darbringen, wir Sachsen aber feiern ihn heute an seinem 73. Geburtstag auch in anderer Beziehung. Wir wollen heute nicht allein sprechen von seiner an Ruhm und Ehren aller Art so überreichen militärischen Lausbahn, sondern auch davon, was er uns gilt als Mensch und Landesvater, wir wollen dar- thun, wie es unseren, geliebten König Albert von jeher gelungen ist, was Monarchen ja so selten gelingt, sich m dem Herzen seines Volkes ein Denkmal zu setzen, das unendlich höheren Werth besitzt und dauerhafter ist als ein solches von Erz und Stein. Wir ehren nur uns selbst, wenn wir an solchen Tagen wie dem heutigen unserem Könige unsere Bewunderung, unsere Liebe, Verehrung und Dankbarkeit bekunden sür all die reichen Segnungen, die uns durch ihn zu theil wurden, seitdem seine starke Hand unser Land emporführte zu jener hohen kulturellen Entwicklung, die es jetzt ein nimmt. Das Sachsenvolk hat unter dem milden und gerechten Regiment des Königs Albert stets auf allen Gebieten des Stuatslebens wichtige und hochbedeutsame Fortschritte gemacht. Denn wo ist ein Zweig des öffentlichen Lebens, dem der Monarch nicht sein regstes Interesse widmete? Nimmt er nicht von allen Be strebungen auf dem Gebiete der Wissenschaft und Kunst Kenntniß ? Fand je in Dresden während seiner Regier ung eine Wanderversammlung irgend welcher hervor ragenden Körperschaft statt, die König Albert nicht dnrch seinen Besuch ausgezeichnet und geehrt hätte? Rasch war er auch stets dabei, wenn über sein Volk ein Un glück hereinbrach, um selbst an Ort und Stelle alles Nöthige und Erforderliche anzuordnen. Darum ist dem Monarchen auch von jeher die innigste Theilnahme von seinen Landesbewohnern entgegengebracht worden, wenn ihm und seinem Hause Leid und Trauer widerfuhr. Sticht nur offenbarte sich die Liebe und Verehrung der Sachsen für ihren König in glänzender Weise bei Ge legenheit seiner silbernen Hochzeit 1878, beim Wettin- fest 1889, bei seiner goldenen Militärdienstjubelfeier 1893 und beim 25jährigen Regierungsjubiläum 1898, sondern auch als unlängst erst der Tod ein junges Reis am ehrwürdigen Stamme des uralten Herrscherhauses Wettin hinwegraffte, ist jedes Sachsenherz in inniger Trauer erzittert und hat mitgefühlt mit dem erhabenen Herrscher auf dem Throne, der den herben Schlag mit jener Ergebenheit und Frömmigkeit ertrug, die ihn durch sein Leben stets geleitet und über alle Bitternisse, die auch Fürsten nicht erspart bleiben, getröstet hat. Auch als König Albert im vorigen Jahre schwer krank darniederlag, zeigte es sich in geradezu rührernder Weise, welch einen Schatz an Liebe und Verehrung für seinen angestammten Herrscher das sächsische Volk in sich birgt. Mit ungeheurer Spannung verfolgten alle Klaffen der Bevölkerung die Krankheilsberichte. Jedermann war besorgt um das theure Leben, ja fast keine politische Versammlung ging vorüber, ohne daß heiße Wünsche für die Wiedergenesung des Königs ge äußert wurden Das Leid hatte Sachsens Volk mit seinem Herrscher nur um so inniger verknüpft. Möge König Albert noch lange uns erhalten bleiben, sieht doch das Volk zu dem erhabenen Manne, dem es ge lungen ist, sich in den Herzen seiner Unterthanen einen Generationen überdauernden Ehrenplatz zu sichern, ver trauend auf wie zu einem Vater. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 20. April. Reichstag. Auf der Tages ordnung stehen zunächst die von der Kommission bean- tragten Resolutionen über das Urheberrecht. Die erste derselben strebt Vereinbarungen mit ven Berner Kon ventionsstaaten darüber an, daß Uebertragungen von Kompositionen auf mechanische Musikinstrumente künftig nicht ohne Erlaubniß des Urhebers (Komponisten) zulässig sein sollen. Die zweite Resolution wünscht, daß bei Neuauflagen und bei Aufführungen von Werken, die nicht mehr geschützt sind, van dem Verleger bezw. Unter nehmer eine Abgabe zu Gunsten bedürftiger Schriftsteller und Komponisten erhoben werde. Die dritte Resolution verlangt Neuregelung des Urheberrechts, auch an Bild- werken, Photographien, Mustern und Modelle». — Es folgt dann dis zweite Berathung des Verlagsrechts. Bei 8 16 wird ein sozialdemokratischer Antrag abgelehnt, welcher die Vorschrift der Gewerbeordnung betreffend Ausdruck des Gesammtpreiscs sür ein Lieserungswerk auf jede einzelne Lieferung auf die Lieferungsromane beschränken will. § 28 handelt von der Uebertragbarkeit des Verlagsrechts. In der Regierungsvorlage war die Uebertragbarkeit des Verlagsrechtes ohne Einschränkung ausgesprochen. Die Kommission hat die Uebertragung nur einzelner Werke im Gegensatz zu dem ganzen Ver lagsgeschäft abhängig gemacht von der Zustimmung des Verfassers, zugleich aber beschlossen, daß diese Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigert werden kann. Ein sozialdemokratischer Antrag Dietz will ohne jede Ein schränkung die Uebertragung von Verlagsrechten von der Zustimmung des Verfassers abhängig machen, sogar ent- gegenstehende Vertragsabmachungen sollen sür den Ver- sasser nicht bindend sein. — Ein Antrag Müller-Mei- ningen und Träger endlich will eie Uebertragung von Verlagsrechten ohne Zustimmung des Verfassers zwar nicht absolut ausschließen, aber doch nur zulassen, wenn es sich um Uebertragung eines ganzen Verlagsgeschäftes handelt. Dieser Antrag stützt sich also in der Haupt fachs auf den Kommissionsbeschlub, aber unter Wegfall der Bestimmung, daß, wenn es sich um Umtragung des Verlagsrechtes eines einzelnen Werkes handelt, die Zu stimmung seitens des Verfassers nur aus wichtigen Gründen verweigert kann. — Die Annahme des Para graphen erfolgt sodann in der Fassung der Kommisfions- Vorschläge; er trifft auch Bestimmungen sür den Fall, daß der Verleger in Konkurs gerathen sollte. Für diesen Fall will die Regierungsvorlage dem Verfasser das Nück- trittsrechl vom Vertrage nur geben, wenn er das Werk zur Zeit des Konkurses noch nicht abgeliefert hat. Die Kommission will dem Verfasser das Rücktrittsrecht geben, sofern die Vervielfältigung des Werkes noch nicht be- gönnen hat. Ein Antrag Müller-Meiningen will das Nücktriltsrecht des Verfassers vorbehaltslos aussprechen, doch muß der Verfasser dem Verleger etwa bereits ge- machte Aufwendungen für Herstellung des Werkes ersetzen. Das Recht auf Veranstaltung von Neuauflagen soll bei dem Konkurs des Verlegers an den Verfasser zurückfallen. — Der Paragraph wird in der Fassung der Kommission angenommen. — Als Z 51a beantragt schließlich Abg. Nintelen (Centr.), ausdrücklich zu bestimmen, daß das Verlagsrecht an einem Bühnenwerke oder einer Kom position nicht auch das Recht zur öffentlichen Aufführung einbegreift. Vom Bundesrathstische wird der Antrag als unnöthig bezeichnet. Wa« derselbe wolle, sei selbst- verständlich. Schon aus Z 9 gehe hervor, daß das Verlagsrecht keineswegs da« Recht zur Aufführung ein- schließe. Der Antrag wird abgelehnt, womit die zweite Lesung des Verlagsrecht« beendigt ist. Die Resolution der Kommission betr. Neuregelung des Verlagsrechtes für Werke der bildenden Künste, Photographien, Muster und Modelle wird debattelos angenommen. — Abg. Arendt (Deutsche ReichSp.) empfiehlt sodann eine von ihm beantragte Resolution betr. Entschädigung der Ver leger sür die ihnen landesgesetzlich auferlegte Lieferung von Pflichtexemplaren an Bibliotheken. — Geh. Nath Müller wendet ein, daß sich dock das Verlagsrecht auf privatrechtlichem Gebiete bewege, mährend die Frage der Pflichtexemplare eine öffentlichrechtliche Frage derLandeS- gesetzgebung sei. — Nachdem Abgg. Müller-Sagan und Spahn die Resolution empfohlen, wird dieselbe ange nommen. — Der Slatssekretär des Reichsschatzamts, Frhr. v. Thielmann, plant für die nächste Reichstagssession die Einbringung einer Biersteuer. So erzählte wenigstens der Abg. Müller-Fulda in der Butgetkommission des Reichstags. Die „Tägl. Rundsch." erfährt hierzu noch, daß eine Staffelsteuer geplant sei; sie sagt: „Die ge plante Biersteuer wird, so schreibt man uns aus ein- geweihlen Kreisen, als Staffelsteuer geplant. Offenbar ist diese Art der Steuererhebung, die auch einer Lieb lingsidee des preußischen Finanzministers Frhr. v. Miquel entspricht, in der Absicht gewählt, die kleineren Brauereien auf Kosten der größeren zu schonen. Eine staffelförmig entsprechend dem Umsatz steigende Besteuer ung der Bierprodukte ist früher auch in der agrarischen Presse wiederholt gefunden worden. Auf alle Fälle handelt es sich um einen interessanten Versuch, die immer brennender werdendeDeckungsfrageder beteutenden Ausfälle an Reichseinnahmen und der fortgesetzt steigenden Mehrausgaben redikal zu lösen und vielleicht auch noch überschüssige verfügbare Mittel für das Reich zu schaffen, über dessen Mangel an Dispositionsfonds von Vertretern der verschiedensten Ressorts wiederholt im Reichstag geklagt wurde." — Interessant ist, daß Graf Waldersee in einem nicht lange vor dem Brande bei seiner Gemahlin in Hannover eingetrosfenen Briefe die Vorzüge seines Asbest hauses gepriesen hatte. Dem „Berl. Localanz." wird aus Hannover gemeldet: Diese erzählte: Ihr Gatte habe ihr noch kürzlich geschrieben, er freue sich, daß man ihm das Häuschen mitgegeben habe, denn bei der strengen Kälte thue es ihm gute Dienste. Er habe sein Schlafzimmer im Winterpalaste aufgegeben, da es ihm zu kalt gewesen sei, und nun wohne er im Asbest hause, wo es weit angenehmer sei. — Die Kosten des Krieges in Südafrika haben die dritte Milliarde nach unserer Markrechnung überschritten. Der Schatzkanzler hat am Donnerstag dem Unterhausc die Rechnung präsentirt: sie schließt bis jetzt mit 153 Millionen Pfund Sterling ab. Da hat der Schatzkanzler allerdings Recht, wenn er bemerkt, das sei kein kleiner Krieg gewesen. Der Vernichtungskrieg, den England gegen die südafrikanischen Republiken geführt hat, ist angeblich nothwendig gewesen, um die Hegemonie Eng lands zur See und die vorherrschende Stellung des englischen Welthandels zu schütze». Wir glaube» das nicht, und der Erfolg ist auch jedenfalls ein negativer. Aber selbst wenn man sich auf den englischen Stand punkt stellt, so muß man sagen, daß e« in aller Welt niemals einen kostspieligeren Krieg um die Wahrung eigener Interessen gegeben habe. England setzt im Welt handel glatt 15 Milliarden jährlich um. Sollen daran sogar 10 Prozent verdient werden, also jährlich 1'/, Milliarden, so hat der T'ranSvaalkrieg den Verdienst zweier Jahre aufgezehrt, den England am Weltmarkt gemacht hat. Auf der anderen Seite aber hat er eine Quelle de« Verdienstes, au« der auch England reichen Vortheil geschöpft hat, auf Jahre hinaus zerstört. Man darf sagen, daß keine mörderische Schlacht de« 19. Jahr hundert« dem Sieger so schwere Wunden geschlagen hat, wie dieser ohne eigentliche Schlachten geführte Krieg. Der Schaden, der nun sür die englischen Finanzen ent-
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