Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 27.04.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-190104274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19010427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19010427
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-27
- Monat1901-04
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- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 27.04.1901
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für Lbttl»Witz, 8rrsSl>rs, Lugau, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Hermsdorf, Berndorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf n. s. w. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und F-estUwc täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Redaction und Expedition: Bahnstratze 3 (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. >Jnscrtionsgebühren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren S Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. I «»«ahme der Inserate für die folgende Nummer bis Borm. 1V Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. Nr. 97 Sonnabend, den 27. April 1901. Jahrgang. T a g L -s g e. schichte. Berlin, 25. April. Reichstag. Auf der Tages ordnung steht die zweite Lesung des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen. Die Htz 1—6 werden debattelos angenommen. Bei tz 7, welcher da von handelt, in welchen Fällen ausschließlich die Er- laubniß zum Geschäftsbetriebe versagt werden darf, be antragt Abg. Richler Streichung der Nr. 2, wonach die Erlaubniß auch soll versagt werden dürfen, wenn nach dem Geschäftsplan die Interessen der Versicherten nicht hinreichend gewahrt erscheinen oder die dauernde Erfüllbarkeit der sich aus der Versicherung ergebenen Verpflichtungen nicht genügend dargethan ist. Es ge nügt die Erlaubniß zu verweigern, sofern der Geschäfls- ,plan gesetzlichen Vorschriften zuwiderlaufe, und ferner, wenn Thatsacken vorliegen, welche die Annahme recht fertigen, daß ein den Gesetzen oder den guten Sitten entsprechender Geschäftsbetrieb nicht stattfinden werde. Weiter beantragt Redner Streichung auch des eine Kautionstellungin Aussicht nehmenden Absatzes 2. Mitdem Kautionszwange hindere man nun die Entwickelung des Versicherungswesens Die Rücksicht auf die in Deutschland arbeitenden ausländischen Versicherungs unternehmungen erheische den Kautionszwang nicht. Was die Nr. 2 anlange, so sei es ganz ausgeschlossen, daß behördlicherseits von vornherein so genau übersehen werden könne, ob eine Versicherungsgesellschaft ge nügende Garantien für die Erfüllung ihrer Verpflicht ungen biete. — Geh. Oberregierungsrath Gruner bittet den Antrag Richter zunächst in seinem zweiten Theile abzulehnen, also vie Möglichkeit einer Kautionsforder ung aufrecht zu erhalten. Es solle ja auch nicht in allen Fällen Kaution gefordert werden, sondern nur in Fällen, die die Stellung einer angemessenen Sicherheit geboten erscheinen lassen, so namentlich gegenüber aus ländischen Gesellschaften. Die Regierung sei keinesfalls gewillt, den Betrieb in Deutschland an sich zu erschweren, aber die Betriebsweise bei den ausländischen Gesell schaften sei vielfach eine ganz andere als bei den in ländischen, und deshalb sei eine Sicherstellung von Nöthen. Auch den anderen Antrag Richter bitte er abzulehnen, denn mit Nr. 2 stehe und falle das ganze Aufsichtssystem des vorliegenden Gesetzes. Wolle man überhaupt eine staatliche Ausführung, so müsse sie doch vor Allein darin einsetzen, daß Garantien für Erfüll ung ihrer Verpflichtungen von den Gesellschaften ver langt werden. Der Antrag Richter, für den nur die Freisinnigen stimmen, wird in seinen beiden Theilen abgelehnt. Bei tz 11 beantragt Abg. Müller-Meiningen einen Zusatz dahin, daß der Geschäftsplan einer Lebens versicherungsgesellschaft auch anzugeben habe, ob und in welchem Maße bei der Berechnung der Prämien reserve eine Methode, sogenannte Zillmerei, angewandt werden solle, der zufolge anfänglich nicht die volle Prämienreserve zurückgestellt werde. Auch soll hierbei der Satz von 12'/, pro Mille der Versicherungssumme nicht überschritten werden dürfen. In der Kommission war dieser Antrag ebenfalls bereits gestellt, aber abge lehnt worden, nachdem seitens der Regierung dagegen eingewendet worden war, daß der Antrag gewissermaßen die Zillmerei im Gesetz legitimiren würde. Das solle man lieber vermeiden, da die Methode anfechtbar, ja sogar bedenklich sei und deshalb in Preußen bei Neu- konzessionirungen bereits nicht mehr geduldet werde. Der Antrag wird angenommen. — Bei tz 59 hat die Kommission die Aenderung beschlossen, daß höchstens der 10. Theil, (in der Vorlage war der 4. gesagt) auch in den laut Landesgesetz mündelfähigen Papieren sowie in solchen Hupothekenpfandbriefen, welche die Reichs- bank in Klasse 1 beleiht, angelegt werden darf. — Abg. Rettig (kons.) bedauert, daß die Kommission den konser vativen Antrag, Hypothekenpfandbriefe ganz auszu schließen, abgelehnt habe. Seine Partei verzichte gleich wohl heute darauf, den Antrag zu erneuern. — Der ß 59 wird sodann in der Kommissionsfassung ange nommen. Nach tz 81 soll die Hälfte der Kosten (in der Vorlage hieß es drei Viertel) des Aufsichtsamtes und des Verfahrens vor diesem Amte durch Beiträge der Versicherungsunternehmungen aufgebracht werden. — Vor der Abstimmung zweifelt Abg. Richter die Be schlußfähigkeit des Hauses an. Der vom Präsidenten Grafen Ballestrem angeordnete Namensaufruf ergiebt die Anwesenheit von 180 Abgeordneten; das Haus ist also nicht beschlußfähig. — Der Präsident beraumt die nächste Sitzung an auf Montag 1 Uhr mit der Tages ordnung: Fortsetzung der heutigen Berathung, dann dritte Berathung des Urheberrechts. Er habe keinen Berathungsgegenstand, den er aus die Tagesordnung eines beschlußunfähigen Hauses setzen könne, er könne es auch keinem Abgeordneten verdenken, wenn er ver lange, daß eine Bestimmung, auf die er Werth legt, von einem beschlußfähigen Hause erledigt werde. Ein solches sei leider für morgen und übermorgen nicht zu erwarten. — Unter großer Feierlichkeit ist der deutsche Kron prinz am Mittwoch in die Bonner Universität aufge» nommen worden. Au» Anlaß dieser Festlichkeiten er innert die „Rhein.-Wests. Ztg." an die schlichte Art, wie s. Z. der jetzige Kaiser als Kronprinz die Universität bezog: „Wie sich die Zeiten doch geändert haben! Als damals Pnnz Wilhelm die Bonner Hochschule bezog, weilten Kaiser Wilhelm I. und sein Sohn zur Jagd in Schlesien, die kronprinzliche Familie war in Wiesbaden, Abends 11 Uhr kam der Prinz in Bonn an, es gab keinen Anlaß zu Empfängen, keine Immatrikulations feiern, keine Kaiserkommerse. Die Zeitungen schrieben damals am 23. Oktober 1877 nur ganz kurz: „Die Ankunft des Prinzen Wilhelm erfolgte gestern Abend spät mit dem um 11 Uhr von Köln kommenden Zuge. Alle Empfangsfeierlichkeiten waren verbeten und so be- gab sich der Prinz sofort in Begleitung des Majors v. Liebenau nach seiner Wohnung Villa Frank, Koblenzer- straße." Doch wie anders ist das heute! — Der neue Kurs ! . . . Damals weilte die Kaiserin Augusta in der Nähe in Koblenz, ihr stattete am 31. Oktober der Prinz in Koblenz eine» Besuch ab. Ob der Prinz nicht da- mals glücklicher war, kein Mittelpunkt großer Festlich keiten zu sein, sondern unbemerkt zu ernsten Studien und zu studentischem Fröhlichsein alle Schlösser, Resi denzen und Prunkmahle einmal hinter sich zu lasten? Als Redner scheint der Kronprinz jedenfalls nicht seines Vaters Sohn zu sein; ob er sonst gern Feste feiert, steht noch dahin. Wie der joviale Rektor, der Professor der Anatoniie Freiherr v. La Valette St. George er» zählt, hat der Kaiser selbst, als der Rektor zur Vorbe sprechung bei ihm in Berlin war, angeregt, daß ein Studenlenkommers stattfinde, an dem er theilnehmen wolle und wo er das Wort ergreifen werde, nachdem der studentische Vertreter das Hoch auf ihn ausgebracht habe. „Dann wird die Studentenschaft aber auch einen Trinkspruch auf Se. Kaiser!, und König!. Hoheit den Kronprinzen ausbringen?" hatte der Rektor hinzugefügt. „Ja, ich weiß nur nicht," erwiderte der Kaiser, „ob ich den Jungen nur zum Reden bringen kann?" „Nun, er braucht ja nicht eine lange Rede zu hallen," antwortete der Rektor, ,,e« genügt ja: „Ich trinke einen Ganzen auf das Wohl meiner Kommilitonen!" „Na,- warnte der Kaiser, „so stark darf er doch nicht gleich trinken." — Die Berliner Stadtverordneten wählten den Stadtrath Kauffmann mit 67 von 126 abgegebenen Stimmen zum Bürgermeister. Der Gegenkandidat Syn dikus Dov« erhielt 59 Stimmen. — Ueber den Gesundheitszustand des Königs Otto von Bayern erfährt der Münchener Korrespondent der „Köln. Ztg." aus zuverlässiger Quelle: Das starke Widerstreben, das der noch immer ungewöhnlich kräftige Mann jedweder körperlichen Untersuchung entgegen stellt, verhinderten bisher eine sichere Feststellung des organischen Leidens. Der Kranke hat ein auffallend blasses Aussehen, sein Bart ist lang und verwildert, er führt, was Schlaf und Nahrungszusuhr anbelrifft, eine höchst ungewöhnliche Lebensweise und genießt aus schließlich kalte Speisen. Der König verschmäht jegliche körperliche Bewegungen; die Wagenfahrten im Park sind gänzlich eingestellt. Der König erkennt ihm aus der Jugend bekannte Personen wieder, indessen von lichten Augenblicken, in denen er klar und vernünftig denke oder sich seines Zustandes bewußt werde, ist keine Rede. — Die „Köln. Volksz." meldet aus Petersburg: Die Lage aus den russischen Hochschulen hat sich über Nacht außerordentlich zugespitzt. Von der Moskauer Universität wurde die Losung ertheilt, den passiven Widerstand solange fortzusetzen, bis für sämmtliche bisher bestrafte Studenren Generalpardon ertheilt wird. Die Moskauer Studenten wollen eine Eingabe an den Zaren machen; viele Moskauer Professoren und Docenten sicherten angeblich den Studirenden zu, diese Eingabe mit zu unterzeichnen. Für den Fall, daß der Zar die Eingabe abweise, wollen sie unverzüglich ihre Entlass ung aus dem Lehrdienste nehmen. — Die deutschen Chocoladenfabrikanten erklären sich gegen das Saccharingesetz, obwohl sie behaupten, zur Chocolade werde kein Saccharin verwendet. — Ueber den 8 Uhr-Ladenschluß hatte die Handels kammer in Lübeck eine Abstimmung bei den Ladenin habern veranlaßt, bei welcher sich die Mehrheit für den 8 Uhr-Ladenschluß erklärte. Auf Grund dieser Abstimmung hat der Senat eine Verfügung erlassen, durch welche der 8 Uhr-Ladenschluß eingeführt wird; ausgenommen von dieser Bestimmung sind die Geschäfte der Lebensmittelbranche, der Cigarrenhändler und Barbiere. England. — Die „Times" melden aus Newyork: Nach Pe kinger Berichten ist wiederum ein Streit zwischen dem Grafen Waldersee und General Chaffee auegebrochen. Der Oberstkommandirende schlug vor, an dem Thore der verbotenen Stadt eine deutsche Wache zu placiren, nachdem die Amerikaner abgezogen wären. General Chaffee erwiderte, die Amerikaner würden ihre Posten besetzt halten. Trotzdem ist die amerikanische Abtheilung lhatsächlich überhaupt nicht stark genug, um die ameri kanische Gesandtschaft zu beschützen. In Washington ist von der Sache nichts offiziell bekannt. — Mit ihrem Kohlenausfuhrzoll hat die englische Regierung sich viel Gegner im Lande gemacht. Eine Versammlung der Vertreter der Bergarbeiter von Süd wales und Monmouthshire nahm eine Erklärung an, welche gegen den Kohlenausfuhrzoll Widerspruch erhebt, und beschloß, Delegirte zu wählen, welche an einer Zusammenkunft der Vertreter der Bergarbeiter Eng lands theilnehmen sollen. Desgleichen beschloß die Versammlung, den kommenden Montag in den Kohlen bergwerken als allgemeinen Feiertag zu erklären, um gegen den Kohlenausfuhrzoll zu protestiren. Auch die Vertreter der Bergarbeiter-Vereinigung von Aorkshire nahmen eine Erklärung an, welche gegen den Kohlen ausfuhrzoll protestirt, und beschlossen, eine Petition an das Parlament zu richten.
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