Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 05.06.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-06-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-190106050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19010605
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19010605
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-06
- Tag1901-06-05
- Monat1901-06
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- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 05.06.1901
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sm hshkilslttmküstlilil, Ldnillil-witz, GMms, Lilgau, Wüstenbrand, Urspmng, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf u. s. w. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, soivie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Redaction und Expedition: Bahnstraße 3 (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Adress e: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Borm. 1V Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. Nr. 128. Mittwoch, den 5. Juni 1901. Jahrgang. T a g e s g e s ch i ch t e. Deutsches Reich. — Mit Spannung sieht man der Berliner Zoll konferenz am 4. Juni entgegen. An diesem Dienstag finden sich die Minister der fünf Mittelstaaten in Berlin ein zu einer Besprechung mit dem Reichskanzler, den Staatssekretären und den betreffenden preußischen Fach- ministern behufs Erörterung der Grundlagen der zoll politischen Vorlagen. Der Termin war offenbar gewählt im Anschluß an die für den 3. Juni geplante Enthüll ung des Bismarckdenkmals. Aus der Meldung, daß die Excellcnzen von zahlreichen Räthen begleitet werden, muß man entnehmen, daß die Konferenzen sich auf mehrere Tage erstrecken werden. Selbstverständlich läßt sich bei solchen Konferenzen nicht das ganze Zolltarif schema durchsprechen. Man wird es bewenden lassen bei der grundsätzlichen Erörterung über die Frage des Doppeltarifs und bei der Erörterung, inwieweit die Er höhung landwirthschaftlicher Zölle in Frage kommen kann. Denn von dcr letzteren Frage hängt in erster Reihe das Zustandekommen von Handelsverträgen mit Staaten, wie Rußland, Oesterreich-Ungarn, Italien, Rumänien und den Vereinigten Staaten ab. Es heißt, die Konferenz solle sich auch mit der Reichsfinanzreform befassen. — Der französische Generalmajor Bonnal und sein Begleiter Oberstleutnant Gallet sind aus Berlin wieder abgereist. In bestinformirten Kreisen wird, wie der „Berl. Lok.-Anz." zuverlässig mittheilen kann, der Be such eines dec fähigsten französischen Generale, der außerdem in der bevorzugten Stellung eines Direktors der Kriegsakademie einen wesentlichen Einfluß auf die Heranbildung dis französischen Offiziercorps hat, nicht als ein bloßer Akt der Höflichkeit aufgefaßt, sondern man mißt ihm besonders für die Folge in politischer Hinsicht eine große Tragweite bei. — In Varzin fand gestern unter großer Betheilig ung von nah und fern die Beisetzung der Leiche des Oberpräsidenten Grafen Wilhelm v. Bismarck statt. Als Vertreter des Kaisers war Generalleutnant v. Kessel erschienen. — Daß auch die diplomatischen Beziehungen Deutsch lands zu China wieder normal zu werden beginnen, zeigt eine Nachricht der „Köln. Ztg." aus Berlin, wo nach zu der Prunkvorstellung im königlichen Opernhause, die zu Ehren der Königin Wilhelmina am Freitag Abend stattfand, auch der chinesischen Gesandtschaft Einladungen zugestellt worden sind. Es kann dies als eine Folge der günstigen Nachrichten aus Peking be trachtet werden. — Die Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk ist eins der sensationellsten Verbrechen der Neuzeit. Das Aufsehen, da« der Fall an sich erregt hat, ist durch das Hervorlreten der näheren Umstände bet der Verhandlung in Gumbinnen noch erheblich vermehrt worden. Der Thater ist mit großer Verwegenheit zu Werke gegangen, in der Dämmerungsstunde zwar, aber bet Anwesenheit zahlreicher Personen; vermuthet wird, daß er aus einem dunkleren Vorraume durch ein Guckloch in die Reitbahn hinein geschaffen hat, doch ist Sicheres über die Richt ung des Geschosses nicht anzugeben. Neben dem straf- gesetzltchen Gesichtspunkte kam der des Schutzes der militärischen Dtsciplin in Betracht, die Straflosigkeit könnte Andere zur Befolgung des bösen Beispiels reizen. Aber höher sieht die Gerechtigkeit, es giebt kein Nützlich- keitsinteresse, dem ein Menschenleben geopfert werden darf, ohne klaren, überzeugenden Schuldbeweis. Wir enthalten uns, schreibt die „B. B. Ztg ", der Beurtheil- ung der Prozeßlage. Der bloße Jndicienbeweis ist ge wöhnlich lückenhaft und unzuverlässig, und in diesem Falle spielen Vernehmungen über erhaltene Eindrücke, Meinungen, Empfindungen eine große Nolle. Ein Zeuge wird gefragt, ob der Angeklagte nach dem Morde auf geregt gewesen war. „Das kann ich nicht sagen, er kam hastig herein." — „Nach dem Protokoll haben Sie früher gesagt, er habe ganz wild ausgesehen." — „Ich weiß nicht mehr, ob ich das gesagt habe." — In der Aufregung bilden sich leicht irreführende Eindrücke und die Phantasie führt auch den Wahrheitliebenden zu Uebertreibungen. Kriminalistisch von höchstem Interesse ist das Auftreten des früher der That verdächtig ge wesenen Skopeck. Eine in Bezug auf den Nachweis des subjektiven Thatbestands so schwierig liegende Sache, wie diese, bedarf unabweislich des Lichtes voller Oeffent- lichkeit. Das neue militärische Vorfahren hat noch nicht tiefe Wurzeln schlagen können, den festen Stand im Rechtsbewußtsein der Nation erreicht es nm so schneller, je seltener die Oeffentlichkeit ausgeschlossen wird. Leider öffnet aber das Gesetz, wie es nach langer Verzögerung und Ueberwindung hartnäckiger militärischer Vorurtheile zu Staude gekommen, den Ausnahmen so breiten Naum, daß sie zur Regel werden können. Ein immer offenes Thor zum Hinaurschlüpfen ist das Interesse des Dienstes. Im Falle Krosigk ist die Oeffentlichkeit grundsätzlich zu gelassen worden mit dem Vorbehalt, daß sie, sobald es dem Gerichtshof im Interesse des Dienstes wünschens- werth erscheint, ausgeschlossen wird. So ist denn der Gerichtshof recht oft in das Geheimkabinet getreten, namentlich dann, wenn die Beziehungen, die zwischen dem Ermordeten und den Beschuldigten oder anderen seiner Untergebenen erörtert werden sollten. Nach dem unkontrolirbaren Bericht über die geheime Sitzung am Freitag soll festgestellt worden sein, daß das Verhältniß zwischen Krosigk und Marten ein „gutes" gewesen sei. — Neber die Sendung der Frau Botha hat vr. Leyds in Brüssel einem Mitarbeiter der „Rhein.-Westf. Ztg." einige Mittheilnngen gemacht, die die Berichte der englischen Presse Lügen strafen. Frau Botha wird am Sonnabend über acht Tage in Southampton er wartet, von wo aus sie sich in Begleitung eines Vertrauensmannes zu Paul Krüger nach Holland be geben wird. Ob sie längere Zeit in Europa zu bleiben gedenkt, steht noch nicht fest; ebenso unbestimmt ist noch, ob sie dauernd in der Nähe des Präsidenten verweilen oder einige Zeit in Brüssel Wohnung nehmen wird, wo viele ihrer näheren Bekannten sich für die Dauer des Krieges niedergelassen haben. Di. Leyds fand es geradezu ergötzlich, wie die Engländer mit dem Namen der tapferen Frau, die sie offenbar nicht kennen oder in ihrem gewöhnlichen Dünkel verkennen, nun seit 14 Tagen Schwindel treiben. Es würde für diese edle, vaterländisch gesinnte Frau wohl das letzte fein, sich dem festen Willen ihres Mannes und dem ihm durch sich selbst vorgeschriebenen Plan zu widersetzen; nein, für diejenigen, die sie besser kennen, steht es viel eher außer Zweifel, daß sie im geheimen Auftrage ihres Gatten und der transvaalschen Regierung nach Europa kommt, um dem Staatspräsidenten wichtige Mittheil- ungen zu machen, die es sonst unmöglich wäre zu über mitteln. — Wie einträglich die „Ausräumung" der englischen Militärzüge für die Buren ist, geht aus Aeußerungen eines Mitkämpfers hervor, die in einer amerikanischen Zeitung veröffentlicht werden. Er erzählt: „Beim Aus laden von Eisenbahnzügen fielen De Wet recht häufig erhebliche Geldbeträge in die Hände, so daß die eng lischen Soldaten und Banken oft Wochen lang kein Geld bekamen. Die Summen beliefen sich schon bis Neujahr auf mehr als eine halbe Million Pfund Ster ling, also mehr als 10 Millionen Mark. Alles Ver stecken half nichts; ob die Engländer Granaten oder Kanonen mit den Goldmünzen angefüllt hatten, oder diese in Kasten und Kisten bargen, De Wet fand sie immer und schenkte den größten Theil des Geldes seinen Leuten. — Justizrath Sello in Berlin, Sternbergs Ver- theidiger, ist wegen Herausforderung des Staatsanwalts Braut zum Zweikampf mit tödtlichen Waffen zu einem Monat und der Kartellträger Major a. D. Wagner zu vier Tagen Festungshaft verurtheilt worden. Die Ur sache zu der Forderung gab ein Vorgang, der sich während des Sternberg-Prozesses abspielte. In einer persönlichen Bemerkung hatte Justizrath Sello in feier licher Weise erklärt, daß an alledem, was der Kriminal kommissar Thiel zu dem Schutzmann Stierstädter in Bezug auf seine (Sellos) Person angeblich gesagt haben sollte, kein wahres Wort sei. Als dann später Thiel das sensationelle Geständniß seiner eigenen Schuld ab gelegt hatte, kam der Landgerichtsdirektor Müller aus diese Erklärung Sellos zurück und sprach die Vermuthung aus, daß vielleicht gerade die feierliche Form dieser Er klärung den Staatsanwalt bewogen haben könnte, von der sofortigen Verhaftung Thiels Abstand zu nehmen. Staatsanwalt Braut erklärte hierauf, daß aus seine Entscheidung darüber, ob er jemand verhaften solle oder nicht, mehr oder weniger feierliche Erklärungen eine» Vertheidigers gar keinen Eindruck ausüben. Justizrath Dr. Sello erblickte nach dem Tonfall und der ganzen Art, in welcher diese Bemerkung abgefaßt war, eine persönliche Beleidigung und ließ durch Major Wagner Herrn Staatsanwalt Braut um öffentliche Richtigstellung ersuchen. Als dies mißlang, erfolgte die Forderung auf Pistolen, die abgelehnt wurde. G u m binnen, 3. Juni. Im Prozeß wegen der Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk beantragte der Staatsanwalt gegen Marten und Hickel die Todesstrafe, Ausstoßung aus dem Heere, Verlust der Ehrenrechte, Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes und außerdem wegen Meuterei gegen Marten 2°/, und gegen Hickel 2 Jahre Zuchthaus. Für Domning bean tragte der Staatsanwalt Freisprechung. Das Gericht spruch alle Angeklagten von der Anklage des Mordes frei. Marten erhielt wegen Fahnenflucht und Freiheits beraubung 1 Jahr Gefängniß. Oertliches und Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, den 4. Juni. — In einer am Montag stattgefnndenen Compagnie- Versammlung der Privil. Schützen-Compagnie Neustadt wurde an Stelle des freiwillig zurückgetretenen lang jährigen Vorstehers Herrn Wilhelm Siegel Herr Ober steiger Clemens Mücke als Vorsteher der Compagnie gewählt. — Morgen Mittwoch, Vormittags 8 Uhr, wird im hiesigen Nathhause das Fleisch eines wegen Tuber- culose beanstadeten Schweines in rohem Zustande, a. Pfund 40 Pfg., öffentlich verkanft. — Nr. 15, 16, 17, 18 und 19 des Reichsgesetz blattes und das 5. und 6. Stück des Gesetz- und Ver ordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901 sind eingegangen und liegen an Rathsstelle, Zimmer Nr. 1, zur Einsichtnahme aus. Der Inhalt ist folgender: n) des Reichsgesetzblatles: Nr. 15. Bekannt machung, betreffend die dem internationalen Ueberein kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Nr. 16. Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die elektrischen Maßeinheiten. Nr. 17. Uebereinkommen, betreffend den Schutz der Urheberrechte an Werken der Literatur, Kunst und Photographie zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn. Nr. 18. Gesetz über die privaten Versicherungsunter nehmungen. Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873. Nr. 19. Gesetz, betreffend den Verkehr
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