Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 62.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193800001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19380000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19380000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Stand der deutschen Uhrenindustrie
- Autor
- Junghans, Erwin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Handel mit Uhren und die Fachgruppe 12
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 62.1938 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- ArtikelAuch im Jahre 1938: Aufwärts 1
- ArtikelNeujahrsbetrachtung 1
- ArtikelDie Fachgruppe Juwelen, Gold- und Silberwaren an der Jahreswende 3
- ArtikelDer Reichsinnungsmeister des Uhrmacherhandwerks zur Jahreswende 4
- ArtikelLosung: Ballast über Bord 4
- ArtikelDer Schmuckwarengroßhandel an der Jahreswende 5
- ArtikelDer Stand der deutschen Uhrenindustrie 5
- ArtikelDer Handel mit Uhren und die Fachgruppe 12 6
- ArtikelEin Uhrmacher zur Jahreswende 8
- ArtikelFachlicher Rückblick und Ausblick 1937-1938 9
- ArtikelDie Frau und die Uhr 10
- ArtikelEine selbstgebaute "Uhren-Reinigungsmaschine" 12
- ArtikelVermischtes 13
- ArtikelWerbung 14
- ArtikelInserat 14
- ArtikelRecht und Steuer 14
- ArtikelUnterhaltung 15
- ArtikelWirtschaftsteil 15
- ArtikelReichsstand des Deutschen Handwerks 15
- Artikel"Das Deutsche Handwerk" 16
- ArtikelPersönliches 16
- ArtikelBriefkasten 16
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1938) 17
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1938) 29
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1938) 41
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1938) 55
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1938) 69
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1938) 83
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1938) 93
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1938) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1938) 119
- AusgabeNr. 11 (12. März 1938) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1938) 145
- AusgabeNr. 13 (26. März 1938) 161
- AusgabeNr. 14 (2. April 1938) 175
- AusgabeNr. 15 (9. April 1938) 189
- AusgabeNr. 16 (16. April 1938) 207
- AusgabeNr. 17 (23. April 1938) 219
- AusgabeNr. 18 (30. April 1938) 233
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1938) 243
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1938) 255
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1938) 269
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1938) 281
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1938) 301
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1938) 313
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1938) 327
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1938) 339
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1938) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1938) 363
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1938) 375
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1938) 393
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1938) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1938) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1938) 435
- AusgabeNr. 34 (20. August 1938) 447
- AusgabeNr. 35 (27. August 1938) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1938) 471
- AusgabeNr. 37 (10. September 1938) 483
- AusgabeNr. 38 (17. September 1938) 495
- AusgabeNr. 39 (24. September 1938) 509
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1938) 521
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1938) 535
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1938) 547
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1938) 561
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1938) 571
- AusgabeNr. 45 (5. November 1938) 585
- AusgabeNr. 46 (12. November 1938) 599
- AusgabeNr. 47 (19. November 1938) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1938) 627
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1938) 645
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1938) 657
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1938) 671
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1938) 683
- BandBand 62.1938 I
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6 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG I Nr. 1 psychose ungehindert entwickeln; infolge der Nervosität der Menschen und infolge der gesteigerten Nachrichtenübermitt lung ist das .Geschäft außerordentlich konjunkturempfindlich. Es war interessant, zu sehen, wie die Deroute an den Börsen, die an und für sich mit der Wirtschaft gar nichts zu tun hatte, sich sofort in einem Geschäftsrückgang bei den Uhr machern in den verschiedenen Hauptländern des Auslandes auswirkte. Es ist aber auch anzunehmen, daß, wenn das nächste Frühjahr wieder eine Beruhigung bringt oder gar eine Erholung, dies sich ebenfalls sehr rasch wieder aus wirken wird. Im Inland wurde das Weihnachtsgeschäft wohl kaum mehr durch die Markenartikel-Preissenkung berührt. Wie sie sich im neuen Jahr auswirken wird, muß abgewartet werden. Vor erst sind die Aussichten für das Inland für 1938 sehr gut und für das Ausland nicht schlecht. Der Hanöel mit Uhren Rüchblich unö Auefchau unÖ Pie Fachgruppe 12 Von Richard Sander, Leiter der Fachuntergruppe Uhren I mmer, wenn ein Jahr zu Ende geht, macht der Kaufmann Bilanz. Er betrachtet und überprüft das verflossene Jahr und hält in Ruhe seine Rückschau, stellt hier und dort Mängel fest und kommt so zu den Ergebnissen, die er im kommenden Jahre in Rechnung stellt. Das ist aber nicht ein Vorrecht des Kaufmannes. Jeder verantwortungsbewußte Mensch sollte am Jahresende eine Rückschau halten, sein eigenes Handeln und Denken unter die Lupe nehmen und prüfen, ob das alles jetzt, aus einer gewissen Entfernung gesehen, einer ehrlichen Prüfung standhält. Ein gleiches gilt aber für Organisationen, die dazu be stimmt sind, einen Kreis von wirtschaftenden Menschen zu betreuen und nun Aufgaben zu erfüllen haben, die ihnen von verschiedenen Seiten gestellt werden. So hält auch die Fachuntergruppe Uhren der Fachgruppe 12 in der W irtschaftsgruppe Einzelhandel zum Jahresschluß eine derartige Rückschau. Abgrenzung Pee Arbeitsgebietes Per Fachgruppe unb Pee Reichsinnungsoerbanöes Da fällt zuerst auf, daß so viele Uhren-Einzelhändler noch nicht verstanden, haben oder z. T. nicht verstehen wollen, wozu eigentlich die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel mit ihren Fachgruppen da ist. Sie sagen: „Wir sind doch schon ein gegliedert in Innungen, und der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks hat doch früher alle unsere Fragen über den Handel beantwortet und uns vertreten." Dies ist ein Irrtum. Nicht der Reichsinnungsverband hat diese Fragen bearbeitet und den Handel vertreten, sondern in einer weiter zurückliegenden Zeit war dies der Zentral- verband der Deutschen Uhrmacher. Daß dieser Verband überaus gut, ja mustergültig gearbeitet hat, wird nicht nur von den derzeitigen Mitgliedern bestätigt, sondern auch andere Wirtschaftsverbände haben diese Arbeit neidlos als vorbildlich bezeichnet. Dieser Verband ist aber nicht mehr da! Das Dritte Reich kam und mit ihm eine Neuordnung der wirtschaftlichen Organisationen. Zuerst kam der Bauer an die Reihe, dann der Handwerker, und so wurde 1934 im Zuge der Neuorganisation des Handwerks der „Zentral verband der Deutschen Uhrmacher" umgewandelt in den „Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks". Hierbei wurde dem Reichsinnungsverband auch ein Arbeitsgebiet überlassen, das dort nicht hingehörte, nämlich der Handel. Daß der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks nur rein handwerkliche Aufgaben zu bearbeiten hat, ergibt sich ja schon aus seinem Namen, i *rru ^l S ZUr Neuorganisation des Handels der Uhrenhandel vom Reichsinnungsverbande betreut wurde, ^ ar [ m teresse ^ er Mitglieder durchaus berechtigt. Als aber durch Erlaß des Reichswirtschaftsministeriums der gesamte der Fachgruppe 12 in der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel deutsche Einzelhandel auf neue organisatorische Grundlagen gestellt wurde, mußte auch der Uhreneinzelhandel in die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel eingegliedert werden. War es da nicht logisch, diesen Uhreneinzelhandel mit dem Einzel handel mit Gold- und Silberwaren zusammenzuschließen, da doch fast alle Uhreneinzelhändler auch Gold- und Silber waren verkaufen? Aber nun wurde von interessierter Seite die Behauptung aufgestellt: „Der Uhreneinzelhandel ist ja gar kein Handel, sondern eine handwerkliche Betätigung," Und wozu dies? Um entweder eine eigene Fachgruppe Uhren zu schaffen, oder aber um den Uhreneinzelhandel weiterhin beim Reichs innungsverbande zu behalten. Beides aber war un logisch. Eine eigene Fachgruppe „Uhren" wäre eine Zer splitterung gewesen, denn 1. hätte dann jeder Uhrenhändler, der auch mit Gold- und Silberwaren Handel trieb, auch noch der Fachgruppe Gold- und Silberwaren angehören müssen; er wäre also wieder von zwei Organisationen betreut worden; 2. war im Interesse einer möglichst einfachen Organi sation beabsichtigt, alle zusammengehörigen Handelssparten zusammenzufassen und 3. ist der Einzelhandel mit Uhren wirklich keine „hand werkliche" Betätigung. Der Einzelhandel mit Uhren bedarf allerdings eines Fach mannes wie zwangsläufig jeder andere Handel auch. Aber weil eine Garantieverpflichtung für das Gehen einer Uhr besteht, die, das kann nicht bestritten werden, eine hand werkliche Leistung ist, so kann doch der Verkauf keine handwerkliche Betätigung genannt werden. Der Uhrenhändler hat auch in vielen Fällen gar keine eigene Werkstatt, sondern beschäftigt Heimarbeiter für seine Garantiearbeiten. Ein Textileinzelhändler, der z. B. Anzüge verkauft, unter hält eine Werkstatt zur Änderung dieser Anzüge beim Ver kauf, übt also auch eine handwerkliche Nebenbeschäftigung aus. Kein Mensch wird aber nun behaupten wollen, daß der Verkauf von fertigen Anzügen durch diese in fast allen Fällen erfolgende Änderung eine „handwerkliche" Betätigung geworden ist. Dies wird auch weiterhin dadurch bestätigt, daß Einzel händler, die für Arbeiten an eigener Handelsware eine Werkstatt unterhalten und somit einen handwerklichen Hilfsbetrieb haben, nicht verpflichtet sind, diesen Be trieb in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Ein der artiger „Hilfsbetrieb" ist auch nicht innungspflichtig. Er darf aber nur Arbeiten für das eigene Geschäft ausführen. Werden handwerkliche Arbeiten im Aufträge Dritter aus geführt, also z. B. Reparaturen von Kunden, so ist aus diesem Hilfsbetriebe ein handwerklicher Neben betrieb geworden, auf den die obigen Voraussetzungen nicht zutreffen; ein Nebenbetrieb ist innungspflichtig.
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