Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 62.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193800001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19380000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19380000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (9. Juli 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Buchführung und Kreditfrage im Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuregelung des Lehrlingswesens im Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 62.1938 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1938) 17
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1938) 29
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1938) 41
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1938) 55
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1938) 69
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1938) 83
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1938) 93
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1938) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1938) 119
- AusgabeNr. 11 (12. März 1938) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1938) 145
- AusgabeNr. 13 (26. März 1938) 161
- AusgabeNr. 14 (2. April 1938) 175
- AusgabeNr. 15 (9. April 1938) 189
- AusgabeNr. 16 (16. April 1938) 207
- AusgabeNr. 17 (23. April 1938) 219
- AusgabeNr. 18 (30. April 1938) 233
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1938) 243
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1938) 255
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1938) 269
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1938) 281
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1938) 301
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1938) 313
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1938) 327
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1938) 339
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1938) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1938) 363
- ArtikelBericht über die Obermeistertagung des Uhrmacher-Handwerks 363
- ArtikelBuchführung und Kreditfrage im Uhrmacherhandwerk 365
- ArtikelNeuregelung des Lehrlingswesens im Uhrmacherhandwerk 365
- ArtikelDas chronographische Problem 367
- ArtikelAus der Werkstatt 368
- ArtikelUhrmacherhandwerk und Uhrenhandel 369
- ArtikelUhren-Schaufenster für die Internationale Handwerks-Ausstellung 370
- ArtikelEinladung zum Werkzeug-Wettbewerb der Deutschen Uhrmacher-Zeitung 372
- ArtikelVermischtes 372
- ArtikelWerbung 373
- ArtikelWirtschaftsteil 373
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 374
- ArtikelPersönliches 374
- ArtikelBriefkasten 374
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1938) 375
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1938) 393
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1938) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1938) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1938) 435
- AusgabeNr. 34 (20. August 1938) 447
- AusgabeNr. 35 (27. August 1938) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1938) 471
- AusgabeNr. 37 (10. September 1938) 483
- AusgabeNr. 38 (17. September 1938) 495
- AusgabeNr. 39 (24. September 1938) 509
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1938) 521
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1938) 535
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1938) 547
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1938) 561
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1938) 571
- AusgabeNr. 45 (5. November 1938) 585
- AusgabeNr. 46 (12. November 1938) 599
- AusgabeNr. 47 (19. November 1938) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1938) 627
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1938) 645
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1938) 657
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1938) 671
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1938) 683
- BandBand 62.1938 I
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG / Nr. 28 Buchführung unö Kreöitfrage im Uhrmacherhanötuerk A uf den fünf Obermeistertagungen, die der Reichs innungsverband des Uhrmacherhandwerks im Mai und Juni 1938 abgehalten hat, sprach Steuerberater A p e 1 t über ..Buchführung und Besteuerung im Uhrmacher hand w e r k“. Eingangs betonte er, daß die Obermeister der Uhrmacher-Innungen nach Abschluß der allgemeinen Buchführungs-Lehrgänge die Pflicht haben, die Kenntnisse der Berufskameraden in der Buchführung zu erweitern und zu vertiefen. Die Buchführung ermöglicht u. a. erst die wirt schaftliche Kalkulation, die richtige Finanzplanung und die Deckung der Kreditbedürfnisse bei den Banken. Der Uhr macher muß daher seine Bücher laufend führen, seine Buchführung muß richtig und vollständig sein. Im einzelnen behandelte der Redner die folgenden Forderungen: 1. Der Uhrmacher muß sein Warenlager vorsichtig be werten ; 2. der Uhrmacher muß seine Jahresschlußbilanz auswerten und sich namentlich vor einer Überfüllung seines Waren lagers hüten; 3. der Uhrmacher soll nicht nur seine Rein-, sondern auch seine Rohgewinne ermitteln. Im zweiten Teile des Vortrages wurde namentlich das Wareneingangs- und das Warenausgangsbuch behandelt. Empfohlen wurde eine Trennung der Eintragungen im Waren eingangsbuch zwischen den eigentlichen Wareneingängen und den Furniturenbezügen. Gibt der Uhrmacher Bruchgold und Bruchsilber an seine Lieferanten ab, so muß er über die Lieferungen Rechnungen ausschreiben, ein Stück der Rech nung dem Abnehmer mitschicken und ein Doppel der Rech nung gesondert aufbewahren. Lebhaftes Interesse fanden auch die Ausführungen über die Bedeutung der Richtsätze für die nichtbuchführenden Gewerbebetriebe. Die Direktoren der Zentralgenossenschaftsbanken sprachen auf den Obermeistertagungen über ,,A blösung des Lieferantenkredites durch den Bankkredit". Schon seit längerer Zeit wird die Frage der Bank- und Lieferantenkredite immer wieder öffentlich behandelt. Auch im Handwerk hat man besonderes Gewicht darauf gelegt, den Handwerker in eine engere Beziehung zu den mittel- ständischen Banken zu bringen. Der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks hat sich dieser Aktion ange schlossen. Er konnte feststellen, daß zahlreiche Uhrmacher den Lieferantenkredit in Anspruch nehmen. Das ist volks wirtschaftlich ungesund, denn die Warenwirtschaft ist kein Hilfsmittel der Geldwirtschaft. Das ist aber auch einzel wirtschaftlich nicht richtig. Der Lieferantenkredit belastet den Lieferanten. Nimmt man ihm die Kreditkosten ab, so wird er leistungsfähiger. Der Lieferantenkredit belastet den Handwerker. So kann der Uhrmacher den Barzahlungsrabatt nicht ausnutzen. Seine Waren sind ja auch mit dem Eigentumsvorbehalt beschwert. Der Uhrmacher ist zum Teil unfrei in seinen Entscheidungen gegenüber dem Lieferanten. Auf die Kosten sei besonders hingewiesen. Die Jahreskosten des Lieferantenkredites liegen nach amtlichen Feststellungen zwischen 16 und 24 %. Dem Uhrmacherhandwerk ist z. B. die Zahlungsbedingung bekannt: ,,Bei Zahlung binnen 10 Tagen und einem Ziel von 30 Tagen wird ein Skonto von 3 % gewährt.“ Das sind nach Adam Riese 54 % Kreditzinsen im Jahr. Die Jahreskosten des Bankkredites belaufen sich dagegen im allgemeinen auf 6% %. Nur bei Kreditüberziehungen können sich die Kosten bis zu 714 % steigern. Die Frage der Ablösung des Lieferantenkredites durch den Bankkredit wäre für den Uhrmacher vielleicht nur Theorie geblieben, wenn nicht die Genossenschaftsbanken der Gewährung eines kurzfristigen ungedeckten Personalkredites ihre besondere Pflege hätten angedeihen lassen. Der Uhrmacher kann häufig keine realen Sicherheiten geben; auch über Wertpapiere ver fügt er nicht. Sein Warenlager ist zur Sicherung kaum geeignet. Persönliche Sicherheiten wie etwa die Bürgschaft scheiden aus. Der Uhrmacher kann aber seine Bücher richtig führen, und er kann ordentlich kalkulieren. Das ist die Grundlage für den Personalkredit der Bank. Die Genossenschaftsbank ist eine Gemeinschaftsbank; sie ist seit ihrem Bestehen eng mit dem Handwerk verbunden. Die Obermeister der Uhrmacher-Innungen müssen mit den Genossenschaftsbanken enge Fühlung herstellen. Die Ober meister werden im laufenden und im nächsten Jahre die Genossenschaftsbanken für Vorträge in den Innungs versammlungen gewinnen, damit die Berufskameraden mit dem Bankkredit eingehend vertraut gemacht werden. Neuregelung Des Lehrliogeiuefenö im Uhrmacherhanöroerh U hrmachermeister O, F i r 1, Erfurt, berichtete auf den vor einigen Wochen in Tabarz und Hirschberg abgehal tenen Obermeister-Tagungen des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks über die fachlichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens im Uhrmacherhandwerk, an deren Aufstellung er maßgebend beteiligt war. Die ein leitenden Ausführungen des Berichterstatters über die ethi schen Grundlagen des Ausbildungsverhältnisses und über die Aufgaben der ausbildenden Meister wurden von den Amtsträgern des Uhrmacherhandwerks mit besonders star kem Beifall bedacht. Der Reichswirtschaftsminister hat sich mit den neuen Vorschriften einverstanden erklärt. Sie treten mit Wirkung vom 1. August 1938 in Kraft. Lehrverträge sind von diesem Zeitpunkt an entsprechend den neuen Be stimmungen abzuschließen. Die Lehrlings- und Gesellen prüfungsordnungen der Handwerkskammern bleiben soweit in Kraft, als durch die neuen Vorschriften nichts anderes bestimmt wird. Allgemeine ßeftimmungen An die Uhrmacher sind die folgenden körperlichen Anforderungen zu stellen: Mittelkräftiger Körperbau, voll gebrauchsfähige Gliedmaßen, gesunde innere Organe, möglichst volle Sehschärfe, Farbentüchtigkeit und feines Gehör. Von der Uhrmacherei schließen aus: Starker Handschweiß, verkrüppelte Arme und Hände, Neigung zu Schwin delanfällen, Krämpfen, Epilepsie, Herzschwäche, Nervosität, Er krankungen des Magens, der Lunge und der Unterleibsorgane, durch Sehhilfsmittel nicht auszugleichende Sehfehler, Schwer hörigkeit und Farbenblindheit. Hinderlich für den Uhrmacherberuf sind: Fehl entwicklung der Körpergröße, Sprachfehler, Fuß- oder Bein leiden, Verkrümmungen, ausgesprochene Linkshändigkeit, starke Kurzsichtigkeit Astigmatismus, schlechtes Fingerspitzengefühl. Bei der B e r u f s a u s 1 e s e sind besonders fest zustellen: Formensinn und Gedächtnis für Formen, Augen maß, Verständnis für technische und physikalische Vorgänge, Begabung für technisches Zeichnen, schnelle Auffassungsgabe, Hand- und Fingergeschicklichkeit. Lehrstellenanwärter, die die letzte Volksschulklasse nicht besucht oder das Ziel dieser Klasse nicht erreicht haben, haben sich auf Verlangen der Innung einer Schulkenntnisprüfung zu unterziehen. Neben ausreichenden Kenntnissen in Deutsch, Rechnen und Naturkunde ist auf gute Leistungen in allgemeinbildenden Fächern zu achten. Die Dauer der Lehrzeit beträgt vier Jahre; sie kann um ein halbes Jahr verkürzt werden. In einem Betriebe dürfen im allgemeinen nur zwei Lehrlinge gehalten werden. Sind in einem Betriebe mehrere Uhrmachermeister tätig, so ist es zulässig, für jeden weiteren Meister zwei Lehrlinge einzustellen, und zwar bis zu zehn
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