Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 62.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193800001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19380000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19380000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (24. Dezember 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Werbung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 62.1938 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1938) 17
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1938) 29
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1938) 41
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1938) 55
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1938) 69
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1938) 83
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1938) 93
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1938) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1938) 119
- AusgabeNr. 11 (12. März 1938) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1938) 145
- AusgabeNr. 13 (26. März 1938) 161
- AusgabeNr. 14 (2. April 1938) 175
- AusgabeNr. 15 (9. April 1938) 189
- AusgabeNr. 16 (16. April 1938) 207
- AusgabeNr. 17 (23. April 1938) 219
- AusgabeNr. 18 (30. April 1938) 233
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1938) 243
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1938) 255
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1938) 269
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1938) 281
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1938) 301
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1938) 313
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1938) 327
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1938) 339
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1938) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1938) 363
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1938) 375
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1938) 393
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1938) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1938) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1938) 435
- AusgabeNr. 34 (20. August 1938) 447
- AusgabeNr. 35 (27. August 1938) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1938) 471
- AusgabeNr. 37 (10. September 1938) 483
- AusgabeNr. 38 (17. September 1938) 495
- AusgabeNr. 39 (24. September 1938) 509
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1938) 521
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1938) 535
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1938) 547
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1938) 561
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1938) 571
- AusgabeNr. 45 (5. November 1938) 585
- AusgabeNr. 46 (12. November 1938) 599
- AusgabeNr. 47 (19. November 1938) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1938) 627
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1938) 645
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1938) 657
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1938) 671
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1938) 683
- ArtikelFrohe Weihnacht! 683
- ArtikelZur Kalender-Reform 684
- ArtikelMüller Z und Müller 685
- ArtikelWer hat den Gongstab erfunden? 686
- ArtikelWie macht der Uhrmacher seine Inventur und Bilanz zum Abschluß ... 687
- ArtikelKostbare Weltzeituhren 689
- ArtikelVermischtes 690
- ArtikelWerbung 690
- ArtikelUnterhaltung 692
- ArtikelWirtschaftsteil 693
- ArtikelOstmark und Sudetenland 693
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 693
- ArtikelPersönliches 694
- ArtikelBriefkasten 694
- BandBand 62.1938 I
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690 Verimfchtcs Inhalteocrzeichnie öer Dcutfchen Uhrmacher=ZeUung Das umfangreiche Inhaltsverzeichnis des Jahrganges 1938 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung ist fertiggestellt und wird den Lesern unserer Zeitung auf Wunsch kostenlos übersandt. Schaufcnfter=Wcttbcrc)crb In Nr. 45 unserer Zeitung haben wir einen Schaufenster- Wettbewerb ausgeschrieben, in welchem drei Geldpreise in Höhe von 75 RM, 30 RM und 20 RM ausgesetzt wurden und für die weiteren guten Leistungen Fachbücher als Anerkennungspreise. Erforderlich ist die Einsendung von guten Photos, mindestens in der Größe von 9X12 cm, aus denen die Einzelheiten der Aus stattung zu erkennen sind, sowie kurze schriftliche Angaben über Art und Form der Ausstattungsmittel und die ungefähren Kosten. Die Bilder müssen spätestens am 31. Dezember d. J. an uns ab gesandt werden. Wir erinnern heute nochmals an diesen Wett bewerb. Verkürzung öcr Lehrzeit im UhrmachcrhanörDcrh Die Anordnung über die Verkürzung der Lehrzeit, der Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 2. Dezember 1938 und die Anordnungen des Reichsstandes des Deutschen Handwerks vom 8 und 12. Dezember 1938 bringen eine Reihe wichtiger Ände rungen mit sich, die wir nochmals zusammenfassend erläutern. 1. Die fachlichen Ausbildungsvorschriften für die einzelnen Handwerkszweige werden in bezug auf die Lehrzeit geändert. Im Uhrmacherhandwerk gilt nicht mehr der § 3 der fachlichen Ausbildungsvorschriften. Uber den Antrag auf Ausnahmebewilli gung einer 35t! jährigen Lehrzeit ist noch nicht entschieden worden. 2. Das Recht der Grundforderungen und Mindestforderungen der fachlichen Ausbildungsvorschriften bleibt unberührt; die Verkürzung der Lehrzeit hat nicht etwa eine Herabsetzung der Anforderungen in den Zwischen- und Gesellenprüfungen zur Folge. Indessen werden die fachlichen Vorschriften des Uhr macherhandwerks nach Entscheidung über den zu 1. erwähnten Ausnahmeantrag geändert werden müssen. Wie wir vom Reichs innungsverband des Uhrmacherhandwerks hören, werden die Änderungen namentlich in einer Konzentration des Berufsaus bildungsplanes und in einer Beschränkung der Zwischenprüfungen bestehen. Die Ausarbeitung der Änderungen wird wieder dem be währten Leiter des Fachausschusses des Reichsinnungsverbandes, Uhrmachermeister Oswald Firl, Erfurt, übertragen werden. 3. Die Berufsschulen werden sich in der Ausbildung des Nach wuchses der verkürzten Lehrzeit anpassen, und zwar in der Weise, daß mit dem Ende der Lehrzeit auch die Ausbildung in der Berufsschule abgeschlossen ist. 4. Das Recht der Lehrverträge erfährt bestimmte Änderungen. a) Ab 1. April 1939 dürfen Lehrverträge mit einer mehr als dreijährigen Lehrzeit grundsätzlich nicht mehr abgeschlossen werden. Da für das Uhrmacherhandwerk eine Ausnahmeregelung erbeten worden ist, wird in den Lehrverträgen dann die für das Uhrmacherhandwerk besonders festgesetzte Lehrzeit in die Lehr verträge einzusetzen sein. In der Zwischenzeit, also bis zur Ent scheidung des Reichswirtschaftsministers, wird zwar kaum ein Abschluß von Lehrverträgen zu erwarten sein; sollten aber in der Zwischenzeit dennoch Lehrverträge abgeschlossen werden, so ist eine 3Jt>jährige Lehrzeit — diese ist beantragt worden — zu vereinbaren; es ist in den Lehrverträgen der Zusatz aufzu nehmen: „Wird durch den Reichswirtschaftsminister für das Handwerk eine andere Lehrzeit als die im Lehrvertrag ver einbarte festgesetzt, so gilt diese." b) Der Reichswirtschaftsminister hat durch Erlaß vom 2. De zember 1938 klargestellt, daß die vor Ablauf der verordneten und vereinbarten Lehrzeit bestandene Gesellenprüfung das Lehr- Verhältnis zum Erlöschen bringt, und zwar mit dem Ablauf des Monats, in dem der Lehrling die Gesellenprüfung bestanden hat. Mit Rücksicht auf diesen Erlaß muß in die Lehrverträge die folgende zweite Bestimmung aufgenommen werden: ,,Das Lehrverhältnis endet — ohne Rücksicht auf die ver einbarte Lehrzeit — mit dem Ablauf des Monats, in dem der Lehrling die Gesellenprüfung bestanden hat,“ Das Recht des jungen Gehilfen, Alle Lehrlinge, die i«{* vorzeitig die Gesellenprüfung mit Erfolg ablegen, sind mit u L ^ es ^■ ona t s t in dem sie die Gesellenprüfung bestanden haben, als Geselle zu behandeln. Sie werden zwar häufig noch au . dem Jugendschutzgesetz (Urlaub, besondere Arbeitszeitbestimmungen, Beschäftigungsverbote) unterliegen; auf er anderen Seite fällt aber die Erziehungsbeihilfe fort. Es ist nunmehr ein Gesellenlohn zu zahlen. Da in den meisten ezirken Tarifordnungen für das Uhrmacherhandwerk nioht be- s e en, so empfiehlt es sich, daß die Meister im Anschluß an die Gesellenprüfung mit den neuen Gesellen Arbeitsverträge ab- sc ie en, in denen der Wirkungskreis des Gesellen, seine Lohn- anspruche und sein Urlaubsanspruch geregelt werden. Überdies sind auch für den Junggesellen die entsprechenden Sozialver- sicherungs- und Steuerrechtsvorschriften eingehend zu beachten. Schaufenftereinbrüche in Uhren= unfc Golöroarcn= gefebäfte im Reich Die befonöere Arbeiteroeife Oer Einbrecher beachten! Seit Anfang 1938 wurde in deutschen Großstädten eine Reihe von Juwehergeschaften von Schaufenstereinbrechern heimgesucht, wobei erhebliche Werte abhanden kamen. Die Täter schnitten entweder in die Schutzgitter oder Eisenrolläden vor den Schau fenstern mit einer Blechschere Öffnungen oder sägten aus einem Holzrolladen ein Stück heraus und stießen dann die Scheibe ein. Auffallend ist, daß sich die Einbrecher nur solche Schaufenster aussuchten, hinter denen kleine Stücke, z. B. Taschen- und Armbanduhren, Ringe usw., lagen. Bei einem am 7, Dezember 1938 in Nürnberg verübten Einbruch wurde festgestellt, daß an der Mauer neben dem eingeschlagenen Schaufenster genau in der Höhe der Glasplatte, auf der die Gold waren lagen, eine gelbe Markierung (Flecken aus Ocker) angebracht war. In der gleichen Höhe wurde auch der Rolladen aufgeschnitten und die Schaufensterscheibe eingestoßen. Zweifel los hatte sich der Täter tags zuvor die spätere Einbruchstelle auf diese Weise gekennzeichnet. Die Uhrmacher und Juweliere werden gebeten, täglich auf derlei Markierungen zu achten und gegebenenfalls sofort die Polizei zu verständigen. Werbung Dtc erften örei Preisträger im Weihnachtöfchaufenfter= Wettberoerb öee Reichsinnungeoerbanöes Der Wettbewerb um das beste Schaufenster unter Verwendung des Weihnachts-Blickfanges des Schaufensterdienstes ist ent schieden. Eine lebhafte Beteiligung zeugte ebenso von dem großen Interesse für die Weiterentwicklung der eigenen Schaufenster werbung wie auch — für die ausgesetzten Preise. Aus der Fülle des Materials hat das Preisrichterkollegium diejenigen Schaufenster ermittelt, die den Voraussetzungen eines Weihnachtsschaufensters unter Verwendung der gelieferten Schaufensterdienst-Werbemittel am nächsten kamen. Es kam uns hierbei nicht darauf an, irgend welche Spitzenleistungen entwickelt zu sehen, sondern das gute Verkaufsfenster herauszustellen, in dem die Ware nun einmal der Verkaufszweck ist. Das war auch der Grundgedanke bei sämtlichen eingegangenen Photos, trotzdem wir uns bei manchem hätten denken können, daß eine geschicktere Ausstellung der Ware und zahlreichere Verwendung der Text-, Preis- und Waren schildchen am Platze gewesen wäre. Wir stimmen mit unseren Uhrmachern durchaus darin überein, daß Ware gezeigt werden muß, wenn man einen guten Umsatz erzielen will. Nur auf das „Wie" kommt es dabei an. Und gerade im Schaufenster gibt es nicht nur zwei, sondern allerhand Möglichkeiten, um es im besten Sinne des Wortes zu einem werbenden Fenster zu machen. Wir geben hiermit die drei ersten Preisträger bekannt: Alfred Scheibe, Uhrmachermeister, Holzhausen bei Leipzig, Bahnhofstr. 9, Benno Lindner, Uhrmachermeister, Schliersee (Oberbay.), Seestr. 6, Thölecke, Uhrmacher, Stade, Neue Str. 3. Bei der Feststellung aller Preisträger haben wir diejenigen Schaufenster berücksichtigt, denen das weihnachtliche Motiv herauszustellen am besten gelungen war. Die aufmerksamen Leser der Aufsätze, die regelmäßig von der Berufsförderung des Reichsinnungsverbandes veröffentlicht wer den, konnten darin schon manche Anregung für ihre Schaufenster gestaltung finden, und wir nehmen sogar an, daß einige unter den Einsendern waren, die durchaus die richtige Schlußfolgerung daraus gezogen haben, hoffen wir, nicht nur einmalig für das Weihnachtsschaufenster, sondern überhaupt auch für die zu künftige Schaufensterdekoration. Es ist nicht der Sinn unserer Preisauszeichnung, die Fenster der Preisträger als hundert prozentig gut zu bezeichnen; die ausgesetzten Preise sollen viel mehr ein Ansporn sein, die Schaufenster unserer Uhrmacher von einem Warenlager zu einem wirklich verkaufsfördernden Fenster zu machen. Nicht nachlassen in dem ernsten Streben nach einer Aufwärtsentwicklung des eigenen Geschäftes, das dann dem ganzen Uhrmacherhandwerk zur Ehre gereicht. Allen anderen Berufskameraden, die aus irgendwelchen Grün den am Wettbewerb nicht teilgenommen haben, sei eindringlich gesagt: Jede Beteiligung an einem Wettstreit, mit dem Ziel, sein Können zu beweisen, ist eine persönliche Bereicherung auch für den, der nicht ausgezeichnet werden konnte. Mit Vorschlägen und Anregungen wird für Sie immer bereit sein die Berufsförderung - des Reichsinnungs verbandes des Uhrmacherhandwerks, Berlin W 35, Potsdamer Str. 111. Werbeleiter E b e 1 i n g.
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