Suche löschen...
Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 22.03.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-187203220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18720322
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18720322
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1872
- Monat1872-03
- Tag1872-03-22
- Monat1872-03
- Jahr1872
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 22.03.1872
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ihn- D« jeder -M, ilta, ifini i. 80, Nicht- klk«t ,«eh- wm,. d «it i dm Wch- t sehr )ebattr mkaz, Lhreid .te, m ii übri. Schlich Mllku: ea 8e- tgliedn ie dm undza 4 nach- anstige, Meha; m Bn< isoxit Has « ebnwa Stsinda MM,» tadttath raus p- ünde zi - ZM mg da etzen K< n, aber cha 8t- >; h)p chewnild! fein» Snwd- Smuh» lrunzda isdwza; id-Mld' m. welch! tweisk K< Mchl«. Thlr.« mz mck«' !7 Zima ^ldm zoißwt- und >»< Swdtnche Hördt da rgrrrechtt -)z« Die i> ittkn ach imeweit itrnh^a zunehma, .1 sd-iad ich« ka> d-HdtNII- ^e?§.71 S0>ck MM»» ch l«M: L71 s» Eentra(Herberge für zmeisende Arbeiter zu errichte«. Die Ke« mü^ungen des mit der Beschaffung der nöthigen Vorlagen beauf tragten Ausschusses haben nunmehr in einem bestimmten Plane ihren Abschluß gefunden. Man hat ein Grundstück ermittelt, welches ohne große Spesen für seine Bestimmung sich wird Herrichten lassen und hat Kostenanschläge über alles Nöthige sich gemacht. Der Plan umfaßt ein paar größere Schlafsäle und. eine Reihe kleine Gastzimmer und verbindet damit eine Volksküche mit Spetse- saal, sowie ein Restaurant. Ueberdem soll ein Arbeit-, und Dienst- vermittlungSbüreau in der Herberge vorhanden sein. Damit auch für die geistige Pflege neben der leiblichen gesorgt sei, sollen die Vorträge und Unterhaltungen des Arbeitervereins, sowie dessen Bibliothek im Hause eine Stätte eingeräumt erhalten. An Gelder würden erforderlich sein 38,500 Thlr. zum Ankauf deS Grundstücks, 2500 Thlr. zu Herstellung der sich nothwendig machenden Bau lichkeiten, 4200 Thlr. für das Inventur; also einschließlich deS nöthigen BetriebscapitaleS circa 50,000 Thlr. Von dem Betrage können aber 30,500 Thlr. hypothekarisch auf dem zu acquirirenden Grundstücke stehen bleiben, während der Rest durch Actien aufge bracht werden soll. Eine große Dividende wird die neue Gründung freilich nicht in Aussicht stellen können, indem sie in erster Linie ein Institut sein soll zum Nutzen der arbeitenden Classen. Doch will man auch nicht etwa bloS eine WohlthätigkeitSanstalt gründen, die Opfer kostet, statt eine Rente zu geben. Mar geht davon auS, daß eine landesübliche Verzinsung der Actiencapitale unbedingt und mindestens erstrebt werde. Daß eine solche Rente bei ordentlicher Bewirthschaftung in der That erzielt werden kann, steht außer allen Zweifel, wenn man erwägt, welche große Zahl von Arbeitern täglich in unserer Stadt verkehren. Wie die „C. Z," mittheilt, wird der vielgenannte Pastor Böttcher in Riesa in Kurzem sein Amt als Pfarrer der dortigen Gemeinde niederlegen; er hat bereits seinen Abschied eingereicht. Jede- Mitglied deS StadtratHS muß vor Ankitt des AmtcS da« Bürgerrecht mit voller Stimmberechtigung erlangt haben, lleberall muß mindestens ein RathSmitglied die Befähigung be sitzen , welche nach den bestehenden Vorschriften die Voraussetzung zu Ableistung deS Richtereides bildet. Durch OrtSstatut ist zu be stimmen, sür welche andere StadtrathSmitglieder eine besondere Befähigung erforderlich sein, und hinsichtlich welcher Stellen für den Fall ihrer Erledigung ein Ausrücke« nur durch Wahl der Stadtverordneten stattfinden soll, ingleichen ob mehrere Bürger meister anzustellen find und ob etwa dem Ersten derselben der Titel „Oberbürgermeister" beizulegen ist. Die Majorität der De putation beantragt sür Absatz 2 folgende Fassung: „In jeder Stadt muß mindestens ein RathSmitglied die Befähigung besitzen, welche nach den bestehenden Vorschriften die Voraussetzung zur Annahme emeS selbstständigen Richteramts bildet." Die Minorität der De putation, bestehend aus dem Abg. Ur. Biedermann, beantragt: den zweiten Absatz des 8. 87, sowie im dritten Absätze, Zeile 1 daS Wort: „andere" zu streichen. Secret. Dietel schließt sich der Mi norität an, während Abg. Petri das Majoritäts-Volum vertheidigt. Abg. von Zahn motivirt folgenden Antrag: auf Zeile 3 des Dep.- Vorschlags für den zweiten Absatz dieses Paragraphen vor dem Worte „bildet" einzuschalten: „beziehendlich zur Ausübung der Advocatur". Nachdem die Deputation den Antrag zu dem ihrigen gemacht, nimmt die Kammer tz 87 in der von der Majorität be antragten Fassung an. — tz. 88 sand ohne Debatte Annahme. — 89 wird von der Dep.-Majoritäl in folgender, vom Entwurf wesentlich abweichender Fassung empfohlen: „Alle besoldeten Raths- mitglieder werden in der Regel auf Lebenszeit angestellt. ES kann jedoch durch OrtSstatut vorgeschrieben werden, daß diese Wahl zu nächst aus 6 oder 12 Jahre erfolge. Wird solchenfalls ein Raths- Mitglied nach Ablauf der Zeit, auf welche eS zunächst gewählt wor den ist, wiedergewählt, so gilt diese Wahl auf Lebenszeit. Wird dasselbe aber nicht wieder gewählt, so ist ihm nach einer sechsjährigen Amtszeit ein Lierttheil und nach einer zwölfjährigen Amtszeit die Hälfte seines zeitherigen Gehaltes als jährliche Pension zu gewähren. Diese Pension fällt jedoch weg oder ruht insoweit, als der Pensionirte durch anderweite Stellung im StaatS-, Gemeinde- oder Pnvat- dienst ein Einkommen oder eine neue Pension erwirbt, wodurch mit Zurechnung der ersten Pension sein früheres Diensteinkommen überstiegen wird. Ein vor der Wahl oder vor Ablauf der Amts zeit erjolgter Verzicht auf die Pension ist ungilkg. Werden be soldete RathSmitglieder durch die Stadtverordneten in eine besser besoldete Stelle gewählt, so gilt diese Wahl stetS auf Lebenszeit." Abg. Wigard beantragt folgende Fassung: Alle besoldeten RathS- müglieder werden auf 6 Jahre angestellt, sind aber sofort wieder wählbar. Abg. Oe. Biedermann schließt sich diesem Anträge an, desgleichen Or. Panitz, welcher als Minoritäts-Votant nun auf einen besonderen Antrag verzichtet. Abg. Walter erklärt, sich gegen Wigard und sür den Vorschlag der Deputations-Majorität. Nach dem noch mehrere Redner ihre Abstimmung für den einen oder anderen Antrag motivirt hatten, lehnt die Kammer den Wigard'schen Antrag ab, genehmigte dagegen die Majoritäts-Fassung mit Ab weisung deS letzten Satzes: „Werden besoldete — Lebenszeit." Nachdem noch die HZ. 90, 91, 92 und 93 nach dem Entwurf an genommen, wurde dre Weiterberathung auf morgen vertagt. -ät. Chemnitz, 20. März. In der Zeit vom 22. bis mit 27. März d. I. wird die erste diesjährige Vierteljahressitzung des hiesigen Geschwornengerichtes stattfinden. In derselben kommen folgende Untersuchungssachen zur Verhandlung: Freitag, den 22. März, wider Johanne Christiane verehel Bernhardt, geb. John au- Frankenberg, wegen MeineidS; Sonnabend, den 23. März, ander den Handarbeiter Gustav Ferdinand Rechter aus Greisendorf, wegen schweren Diebstahls; Montag, den 25. März, in geheimer Sitzung, wider Wilhelm Theodor Wegerdt auS Roßwein, wegen MeineidS; Dienstag, den 26. März, wider daö Dienstmädchen Amalie Auguste Pönisch aus Frankenberg, wegen Mordes und Mittwoch, den 27. März, wider den Schmiedelehrling August Hermann Kreher auS Oberneuschönberg, wegen schweren Diebstahls. — CS wird beabsichtigt deS deutschen Kaisers Geburtstag, Freitag, den 22. d. M., hier durch ein Festessen zu begehen. - Der Chemnitzer Arbeiterverein beabsichtigt am hiesigen Platze eine Ortskalender. Kaiserliche Telegraphen-Station, Burgstraße Rr. 247, 1. Etage, täglich geöffnet von früh 8 bis Abends 8 Uhr. Leihcaffe geöffnet MvutagS, Mittwochs, Freitag- und Sonnabend- in den Vormittagsstunden. Alterthums-Muscum (Kaufhaus, 2. Etage) regelmäßig geöffnet: Sonntags, Vor- und Nachmittag«, sowie MtttWochS und Sonnabends, von Nachmittags 2 Uhr an. — Außer dieser Zeit erfolgt die Oeffuung nach Meldung beim Hausman». Heute, den 22. März: öffentliche Gerichtssitzung Vormittags 9 Uhr zur anderweiten Ein spruchsverhandlung in der Untersuchung wider Carl Gottlob Kießling in Klemschirma wegen Beleidigung; Vormittags '/^10 Uhr zur anderweit.» Einspruchsverhandlung in der Untersuchung wider Friedrich Anton Helbig in Freiberg wegen DiebstahlS; Vormittags 10 Uhr zur Einspruchsverhandlung in der Unter suchung wider Friedrich Carl Luck in Freiberg wegen Unter schlagung; Nachmittags 4 Uhr zur Hauptverhandlung in der Untersuchung wider Friedrich Fürchtegott Kluge auS Ditters bach wegen DiebstahlS. Vermischtes. * Iserlohn, 13. März. Von hier wird der „Essener Zeitung" geschrieben: Die ganze nordöstliche Seite der Stadt Iserlohn, wohl ein Viertheil ihres Flächenraums, Häuser, Straßen und Kirche, Alles sinkt zusammen. Der Boden ist überall unsicher geworden, so unsicher, daß in diesem Augenblicke auf einer kleinen Straße fünfundzwanzig Familien ein Obdach anderswo finden müssen und Gott weiß wo? Den einzelnen Häusern geht eS im Verhältniß wie der ganzen Stadt: So groß der Schaden ist, so kann Iserlohn doch nicht wissen, was und welche schreckliche Ereignisse der Berg bau (Galmeigruben) ihm noch bringen wird. Frei von Furcht ist in dieser Hinsicht Niemand. Verantwortlicher Redaeteur: E. Maucktsch in Freiberg. Bekanntmachung. Nachdem von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte zu dem Vermögen des AuSzüglerS Johann Gottlieb Tittel in Falkenberg der ConcurS eröffnet und Herr Advocat Kugler allhier al« Güter- und Rechtsvertreter in diesem Creditwesen bestellt worden ist, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Freiberg, am 19. März 1872. Das Königliche Gerichtsamt daselbst.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder