»4 H- Die Sache Ves unglücklichen LNontbaillf von dem gerichtlichen Befehle keinen Gebrauch zu ma- chen, und brachte es endlich dahin, daß sie ihr Vorha ben aufgab und sagte: „Wir wollen es morgen sehen," und gleich darauf zum Zeichen der Versicherung eine Stunde bei ihren Kindern blieb. Sie gieng darauf in ihre Stube zurück, um sich ihrer unglücklichen Ge wohnheit zu überlassen, und ihre Kinder giengen vol von der süßesten Zuversicht, nunmehro Glück und Friede über ihre Tage verbreitet zu sehen, zu Bette. Den folgenden Morgen um 7 Uhr erscheinet ei- ne Arbeiterin an der Thüre der Mutter des M. um bei ihr zu arbeiten. M. bittet sie einige Augenblicke zu warten, weil seine Mutter noch nicht aufgcstanden sey. Eine Stunde verfliest, die Arbeiterin wird ungeduldig und bittet ihn, seine Mutter zu wecken. Er eröfnet die Stubenthür, geht hinein und erblicket einen tobt- bleichen mit Blut besudelten Leichnam auf dem Boden liegen. Er bricht in Klagen aus, verliert den Ge- brauch seinerSinne, und falt ohne Empfindung dahin, indessen daß seine Frau untröstbar ist, und um Hülfe schreiet. Nachdem M. durch Arzcneien wieder gestär- ket worden, und für die Beerdigung sorget, entsteht am Tage des Begräbnisses in der Stadt ein Gemurmel vom Muttermorde, und ehe einmal ausgemacht war, obfauch würklich ein Verbrechen begangen war, wird M. und seine Frau in den Aufenthalt der Missethäter gefchleppet. Bei der gerichtlichen Untersuchung wird nichts ausgerichtet, und das Gericht erkante zu weiterer Un. lersuchung der Sache auf ein Jahr Gefängnis. Allein da«