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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 56.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193200005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19320000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (23. April 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eigentumsvorbehalt und Versicherungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 56.1932 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1932) 15
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1932) 27
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1932) 41
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1932) 57
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1932) 71
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1932) 85
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1932) 93
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1932) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1932) 121
- AusgabeNr. 11 (12. März 1932) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1932) 147
- AusgabeNr. 13 (26. März 1932) 159
- AusgabeNr. 14 (2. April 1932) 173
- AusgabeNr. 15 (9. April 1932) 187
- AusgabeNr. 16 (16. April 1932) 193
- AusgabeNr. 17 (23. April 1932) 207
- ArtikelEigentumsvorbehalt und Versicherungen 207
- ArtikelUm den deutschen Uhrenfachhandel 208
- ArtikelWie stelle ich mir selbst eine einfache elektrische ... 211
- ArtikelSprechsaal 214
- ArtikelVermischtes 215
- ArtikelHandels-Nachrichten 216
- ArtikelMeister-Vereinigungen 218
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 219
- ArtikelVersch. Vereinigungen 219
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 220
- ArtikelBriefkasten 220
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 220
- AusgabeNr. 18 (30. April 1932) 221
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1932) 235
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1932) 249
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1932) 263
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1932) 277
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1932) 291
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1932) 303
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1932) 317
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1932) 337
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1932) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1932) 365
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1932) 379
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1932) 391
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1932) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1932) 433
- AusgabeNr. 34 (20. August 1932) 445
- AusgabeNr. 35 (27. August 1932) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1932) 465
- AusgabeNr. 37 (10. September 1932) 479
- AusgabeNr. 38 (17. September 1932) 491
- AusgabeNr. 39 (24. September 1932) 505
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1932) 519
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1932) 533
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1932) 539
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1932) 553
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1932) 569
- AusgabeNr. 45 (5. November 1932) 583
- AusgabeNr. 46 (12. November 1932) 597
- AusgabeNr. 47 (19. November 1932) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1932) 625
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1932) 639
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1932) 653
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1932) 667
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1932) 679
- BandBand 56.1932 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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(Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis X Multiplikator 1,5 RM) Postscheck -Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher- A7 Dönhoff 2425, 2426, 2427 U Kce a-, Ede Imetall- und SclinnuckcD ac e a- M ac kt Nr. 17, Jahrga ng 56 * Verlag; Deutsche Verlagswerks Strauß, Vetter & Co., Berlin SW 68 * 23. April 1932 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Eigentumsvorbehalt und Versicherungen Die immer mehr in Aufnahme kommende Gepflogenheit der Lieferanten, an Waren, die auf Kredit geliefert werden, das Eigentumsrecht vorzubehalten, hat vielfach Unruhe in den Kreisen der Abnehmer ausgelöst. Im allgemeinen wird die Maßnahme, soweit sie in ordentlichen Grenzen bleibt, jedoch als berechtigt anerkannt, zumal sie ja auch im Falle von Konkursen, Ausverkäufen und dergleichen eine Siche rung für den Einzelhandel gegen den Schleuderverkauf von Waren bedeutet. Allgemein abgelehnt wird die Ausdehnung des Eigentumsvorbehaltes des Lieferanten, die dahin geht, daß sich der Lieferant das Eigentum auch dann noch vor behält, wenn der betreffende Gegenstand einem Kunden ohne sofortige Bezahlung verkauft worden ist, denn in diesem Falle müßte der Verkäufer dem Kunden mitteilen, daß der Lieferant das Eigentumsrecht an der Ware hat, was natür lich im praktischen Geschäftsleben eine Unmöglichkeit dar stellt. Sofern also diese Klausel in den Eigentumsvorbehalten enthalten ist, empfiehlt es sich, sie abzulehnen. Besondere Unruhe ist durch die Frage der Ver sicherung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstanden. Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir uns mit einigen angesehenen Versicherungsgesellschaften in Ver bindung gesetzt, die wir nachher noch nennen. Allgemein wurde festgestellt, daß die bei der Aufnahme in die Ver sicherung auszufüllenden Fragebogen durchweg bereits die Frage enthalten, ob die Versicherung sich nur auf eigenes oder auch auf fremdes Eigentum bezieht. Uhrmacher werden im Hinblick auf die Reparaturen die Frage nach fremdem Eigentum in der Regel mit „ja" beantwortet haben. In diesem Falle ist das fremde Eigentum in die Versicherung einbe zogen. Ist die Frage im Aufnahmeantrag nicht enthalten gewesen, oder wurde sie mit „nein" beantwortet, so kann in allen Fällen, in denen uns Auskunft erteilt wurde, das fremde Eigentum ohne weiteres mit einbezogen werden. Es genügt hierfür eine schriftliche Mitteilung an die Versiche rungsgesellschaft (Einschreiben!), daß das fremde Eigentum nunmehr mit einbezogen werden solle. Irgendwelche beson deren Formalitäten sind in keinem Falle gefordert worden. Besondere Kosten entstehen daraus nicht, oder sie sind geringfügig. Eine besondere Buchführung für die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren wird nicht gefordert. Es brauchen also getrennte Lagerbücher für eigene und unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren nicht geführt zu wer den. Natürlich bleiben die allgemeinen Versicherungsbedin gungen in Kraft, wonach das Vorhandensein der im Schadens fälle zum Ersatz angemeldeten Ware durch entsprechende Buchungen, Rechnungsbelege usw. nachgewiesen werden muß. In den Formularen der Versicherungsgesellschaften wird die Frage nicht immer nach fremdem Eigentum lauten. Lautet die Frage nach Ware auf fremde Rechnung, so empfiehlt es sich, auch dann, wenn diese Frage bejaht wor den ist, einen Nachtrag zu beantragen, daß sich die Ver sicherung auch auf Ware in fremdem Eigentum erstreckt, da Ware auf fremde Rechnung und in fremdem Eigentum nicht gleichbedeutend sind. Es ist dies nicht zu verwechseln mit der Versicherung auf fremde Rechnung; diese ist nämlich die Versicherung des fremden Eigentums. Wir nennen nun die Versicherungsgesellschaften, an die wir uns wandten, und die uns Auskunft erteilt haben: Allianz und Stuttgarter Verein Versicherungs A. G., Berlin: „Wenn fremdes Eigentum ursprünglich nicht eingeschlossen war, genügt spätere schriftliche Mitteilung. Kosten ent stehen nicht. Getrennte Lagerbuchführung wird nicht ge fordert." Gothaer Allgemeine Versicherungsbank A. G.: „Wenn fremdes Eigentum ursprünglich nicht eingeschlossen, genügt schriftliche Mitteilung. Kosten entstehen nicht. Ge trennte Lagerbuchführung wird nicht verlangt. Iduna- Germania Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft, Ber lin: „Wenn fremdes Eigentum ursprünglich nicht einge schlossen, genügt schriftliche Mitteilung. Es entstehen keine Kosten. Getrennte Lagerbuchführung wird nicht verlangt. Mannheimer Versicherungs-Gesellschaft A. G.: „Bei Uhr macherverträgen ist in der Regel fremdes Eigentum bereits eingeschlossen. Wo dies nicht der Fall ist, genügt schrift liche nachträgliche Mitteilung, woraus höchstens Kosten für den Nachtrag von 1,10 RM einschließlich Steuer entstehen. Getrennte Lagerbuchführung wird nicht verlangt." Neue Frankfurter Allgemeine Versicherungs A. G.: „Wenn frem-
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