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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 56.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193200005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19320000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (16. Juli 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Soll man Ware in Kommission geben?
- Autor
- Behrendt, Bruno
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 56.1932 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1932) 15
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1932) 27
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1932) 41
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1932) 57
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1932) 71
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1932) 85
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1932) 93
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1932) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1932) 121
- AusgabeNr. 11 (12. März 1932) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1932) 147
- AusgabeNr. 13 (26. März 1932) 159
- AusgabeNr. 14 (2. April 1932) 173
- AusgabeNr. 15 (9. April 1932) 187
- AusgabeNr. 16 (16. April 1932) 193
- AusgabeNr. 17 (23. April 1932) 207
- AusgabeNr. 18 (30. April 1932) 221
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1932) 235
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1932) 249
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1932) 263
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1932) 277
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1932) 291
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1932) 303
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1932) 317
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1932) 337
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1932) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1932) 365
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1932) 379
- ArtikelSoll man Ware in Kommission geben? 379
- ArtikelFarbige Goldlegierungen 380
- ArtikelNeue elektrische Uhren (Schluß zu Seite 342) 381
- ArtikelVorteile der Vereinheitlichung beim Schnitt- und Stanzenbau 383
- ArtikelSprechsaal 384
- ArtikelVermischtes 385
- ArtikelHandels-Nachrichten 387
- ArtikelMeister-Vereinigungen 389
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 389
- ArtikelVersch. Vereinigungen 390
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 390
- ArtikelBriefkasten 390
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 390
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1932) 391
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1932) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1932) 433
- AusgabeNr. 34 (20. August 1932) 445
- AusgabeNr. 35 (27. August 1932) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1932) 465
- AusgabeNr. 37 (10. September 1932) 479
- AusgabeNr. 38 (17. September 1932) 491
- AusgabeNr. 39 (24. September 1932) 505
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1932) 519
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1932) 533
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1932) 539
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1932) 553
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1932) 569
- AusgabeNr. 45 (5. November 1932) 583
- AusgabeNr. 46 (12. November 1932) 597
- AusgabeNr. 47 (19. November 1932) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1932) 625
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1932) 639
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1932) 653
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1932) 667
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1932) 679
- BandBand 56.1932 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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£*nrsA Bezugspreis i nenltin CuHVei rtuyqens iriHam rtamson Th MuAqt P U Roy FBtrtVvouA 3 ktnold LLBuOtttl für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,60 RM, unter Streifband 1,95 RM, Jahresbezugspreis bei Vorauszahlung 18,— RM; für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermäßigungen bestehen, Jahresbezugs preis 23,— RM oder in Landeswährung Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung. Berlin SW68, Neuenburger Str. 8 Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 RM, für Stellen - Angebote und Gesuche 0,15 RM. Die ganze Seite wird mit 225,— RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis X Multiplikator 1,5 RM) Postscheck -Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher* A 7 Dönhoff 2425, 2426, 2427 U hcea- Edelmetall- und ScKmucktü ace u- M ac kt Nr. 29, Jahrgang 56 ★ Verlag: Deutsche Verlagsmerke Strauß, Vetter & Co., Berlin SW 68 * 16. Juii 1932 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Soll man Ware in Kommission geben? Von Bruno Behrendt Kommissionsware hat von jeher und auch in unserem Gewerbe eine gewisse Rolle gespielt. Wohl in den meisten Fällen aber ist die Kommissionsware für den Kunden keine rechte Freude und für den Lieferanten fast immer die Ur sache zu Verdruß und Schaden gewesen. Deshalb dürfte es angebracht sein, die Frage einmal zu erörtern, ob man Ware überhaupt in Kommission geben soll. Zwei Sonderfälle will ich von der allgemeinen Betrachtung hierüber aus- schließen, nämlich: 1, Wenn es sich um eine Etablie rung handelt. Wenn in einem solchen Falle neben der fest gekauften Ware ein Teil Ware in Kommission gegeben wurde, so sollte das gerechtfertigt erscheinen, besonders dann, wenn es sich bei dem jungen Anfänger um eine dem Lieferanten schon länger bekannte zuverlässige Persönlichkeit handelt, wenn durch die fest gekaufte Ware immerhin schon ein Ge schäft gemacht war und weiter dem jungen Anfänger geholfen werden sollte, 2. Besondere Gelegenheiten wie Ausstellungen, Werbewochen und dergleichen, wobei durch kurzfristige Überlassung von Kommissionsware dem Uhr macher die Möglichkeit gegeben wird, dem Publikum, beson ders an kleineren Plätzen, etwas Besonderes zu zeigen. Diese beiden Sonderfälle sind also Ausnahmen und müssen es bleiben. Der dritte Fall ist die Lieferung von Ware in Kommission im regulären und regelmäßigen Geschäftsver kehr. Diese Art Lieferung von Kommissionsware hat aber einen so unangenehmen Beigeschmack, daß die in der Über schrift gestellte Frage „Soll man Ware in Kommission ge ben? unbedingt mit „Nein" beantwortet werden muß. Merkwürdigerweise ist im Publikum die Ansicht so stark verbreitet, daß gerade in unserem Gewerbe viel mit Kom missionsware gearbeitet werde. Ich will mich bemühen, klar zumachen, aus welchen Gründen das Vergeben von Kom missionsware für beide Teile keine nennenswerte Bedeutung hat. Der Lieferant, der sein Kapital in gute und gangbare Ware hineinsteckt, ist gar nicht in der Lage, diese dann in Kommission fortzugeben. Wo bleibt da überhaupt der gesunde kaufmännische Sinn? Unvernunft müßte man es nennen! Wenn die heutige Zeit vielleicht auch die Veranlassung zu solchen Geschäften geben sollte, so kommt doch für beide Teile nichts dabei heraus. Wird es dennoch getan, dann hat die Sache ihre besonderen Gründe, auf die ich nicht eingehen möchte. Ist es keine gangbare und schöne Ware, sondern schon ältere oder gar unmoderne, die in Kommission gegeben wird, dann ist demjenigen, der sie erhält, sowieso nicht damit gedient. Sind doch schon Auswahlsendungen vielfach ein sorgenvolles Ka pitel! Selbstverständlich sind sie nicht zu umgehen, und der Lieferant wird immer bereit sein, solche zur Verfügung zu stellen. Er hat aber auch unbedingten Anspruch darauf, daß die Auswahl so schnell wie nur irgend möglich an ihn zurück kommt. Die Ware muß nach wenigen Tagen, nicht erst nach Wochen, wieder zu seiner Verfügung stehen, besonders in der heutigen Zeit; sonst wird er geschädigt, und das darf nicht sein. Kommissionswaren könnte man mit Stiefkindern ver gleichen, weil sie in ihrer Behandlung vielfach nicht die Liebe und Sorgfalt erfahren, die sie verdienen, zumal sie in erster Linie helfen müssen, die Schaufenster zu füllen. Was das be deutet, brauche ich wohl nicht erst zu sagen. Denkt man dabei noch an wertvolle polierte Herrenuhren usw., dann: O weh! — Ausnahmen in entgegengesetzter Richtung bestätigen die Regel; sie kommen, gottlob, auch vor! Will es nun aber der Zufall, daß es nicht möglich war, überhaupt etwas von der Kommissionsware zu verkaufen, dann ist es doch meistens so, daß der anständig denkende Kunde sich moralisch verpflichtet fühlt, wenigstens etwas davon für feste Rechnung zu behalten, auch dann, wenn er nicht gerade das darunter findet, was ihm gefällt; ein paar Ladenhüter sind unter Umständen mehr am Lager, und das bisherige gute Ver hältnis zwischen Kunden und Lieferanten wird vielleicht auch noch getrübt. Der wirklich rechtdenkende Uhrmacher und Juwelier wird meiner Meinung nach auf Kommissionsware überhaupt verzichten, selbst wenn sie ihm angeboten wer den sollte. Er wird immer Wert darauf legen, sein eigenes
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