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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (6. Januar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Steuerrecht der Interessengemeinschaften
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gekoppelte Schwingungssysteme
- Autor
- Bock, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- ArtikelZum neuen Jahre! 1
- ArtikelNeujahrsbetrachtung 2
- ArtikelDas Steuerrecht der Interessengemeinschaften 3
- ArtikelGekoppelte Schwingungssysteme 4
- ArtikelErinnerungstage 6
- ArtikelPrunkbecher 7
- ArtikelDie Geschäftslage der deutschen Uhrenindustrie im Jahre 1922 7
- ArtikelMax Richter (Nachruf) 8
- ArtikelAus der Werkstatt 8
- ArtikelVermischtes 9
- ArtikelHandelsnachrichten 11
- ArtikelKurse und Preise 11
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 12
- ArtikelBriefkasten 13
- ArtikelPatent-Nachrichten 13
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 14
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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4 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 1 sondere deshalb in erheblichem Umfange maßgebend, weil das Körperschaftssteuergesetz in seiner früheren Fassung das Zustandekommen einer Fusion durch ‘eine außerordentlich große steuerliche Belastung praktisch unmöglich machte. Als Hauptgruppen, in welche man die Interessen gemeinschaften einzuteilen hat, kommen die nachfolgenden in Betracht: 1. Zwei oder mehr Unternehmen schließen sich zusam men, um jeweils die Bilanzgewinne untereinan der nach einem bestimmten vertraglichen Schlüssel aus- zugleichea 2. In anderen Fällen zielt der Abschluß einer Inter essengemeinschaft darauf hin, durch gemeinsamen Verkauf der Erzeugnisse eine besonders wirksame Konzentration zu erreichen. Vielfach wird hier etwa eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet, die ein Verkaufskontor unterhält. 3. Die engste Form der Konzentration bilden die Zu sammenschlüsse, welche die unter Ziffer 1 und 2 b e - zeichneten Voraussetzungen in sich ver einigen, also sowohl die Ausgleichung der jährlichen Bilanzergebnisse enthalten, wie auch von dem gemeinsamen Verkauf der produzierten Erzeugnisse ausgehen. Der Einkommen- und Körperschafts steuer unterliegen die Interessengemeinschaften grund sätzlich nicht. Sie stellen in der Regel Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes dar, welche eigenes Vermögen nicht besitzen. Das aus dem Vermögen der Gesellschafter erzielte Einkommen fließt diesen allein zu, und auch eine als Dach gesellschaft etwa gebildete Aktiengesellschaft oder Gesell schaft m. b. H. kann nur mit denjenigen Beträgen einkom mensteuerpflichtig werden, welche aus ihrem eigenen Ver mögen sich ergeben. Wesentlich einschneidender ist der Einfluß der Inter essengemeinschaft auf das Steuerrecht der Gesellschafter, sofern es sich um die vorstehend unter Ziffer 1 und 3 aufge führten Arten der Interessengemeinschaft handelt. Die sich bei der Dachgesellschaft und der leitenden Firma ansam melnden Summen sind nicht hier, sondern bei den Gesell schaftern zu versteuern und zwar in dem Ausmaße, in dem sie ihnen letzten Endes auf Grund der vertraglichen Bestim mungen zufließen. Besonderes Interesse hat erfahrungsgemäß das Um satzsteuerrecht der Interessengemeinschaft erfahren. Die einleitend unter Ziffer 2 aufgeführten Konzentrations formen kommen hier in Betracht. Sie hatten bisher unter der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes wenig Verständnis gefunden. U. a. wurde vom Reichsfinanzhof in einer Ent scheidung vom 10. November 1921 die Steuerpflicht bei Um sätzen zwischen den Mitgliedern der Interessengemeinschaft und der Verkaufstelle bejaht. Nunmehr hat eine neue Reichsfinanzhofentscheidung vom 31. März 1922 eine be merkenswerte Abkehr der höchstrichterlichen Rechtspre chung gebracht. Die betreffende Entscheidung des Reichs finanzhofes sieht eine als G. m. b. H. eingerichtete Verkaufs stelle als Organ der Interessengemeinschaft an. Die G. m. b. H. handelt zwar formell und rechtlich im eigenen Namen, dies sei jedoch nicht ausschlaggebend, weil jeder Kontrahent ohne weiteres erkennen könne und erkennen müsse, daß die G. m. b. H. für bestimmte Gesellschafter handele und dies daher wirtschaftlich im fremden Namen tue. Trotz der formal-juristisch zweifellos gegebenen Selb ständigkeit der Verkaufsstelle der Interessengemeinschaft wird sie steuerrechtlich als Organ der Interessengemein schaft und somit als unselbständig anerkannt. Eine Umsatz besteuerung der zwischen der Verkaufsstelle und den Ge sellschaftern getätigten Umsätze scheidet sonach aus. Zum Schluß sei darauf verwiesen, daß die Kapital- verkehrssteuer, die bekanntlich für juristische Per sonen 7'A % und bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften 0,5 % beträgt, bei Begründung von Interessengemeinschaften regelmäßig nicht in Betracht kommt, da sie ein eingebrachtes Vermögen voraussetzt. In der Mehrzahl aller Fälle benötigt die Interessengemeinschaft eigene Vermögensbeträge nicht, so daß aus diesem Grunde ein der Besteuerung zugrunde zu legendes Einbringungsver mögen nicht vorhanden ist. Gekoppelte Schwingungssysteme Von Prof. Dr.-Ing. H. Bock Durch das Bekanntwerden der Schiefersteinschen Idee der „kontinuierlich erregten Uhr" mit mehreren aneinander gekoppelten Pendeln wird das Interesse weiterer Kreise auf die Erscheinungen gelenkt, die bei der „Koppe lung" zweier schwingungsfähigen Systeme auftreten. Dem theoretischen Mechaniker und insbesondere dem Telefunken- Physiker sind diese Dinge freilich seit langem bekannt, und die Arbeiten von Max Wien haben auch die analytische Seite der Sache wesentlich gefördert, obgleich nicht ver schwiegen werden darf, daß die derartige Bewegungen be schreibenden Differentialgleichungen schon in den einfach sten Fällen außerordentlich unbequem und dementsprechend schwer zu handhaben sind. Im folgenden soll versucht werden, die verschiedenen Möglichkeiten der Koppelung durch einfache mecha nische Beispiele klarzustellen, so daß jedermann, der die Mühe des Modellbaues nicht scheut, daran experimen telle Studien anstellen kann. Unter einem schwingungsfähigen System versteht rr/an jede träge Masse (oder, elektrodynamisch gesprochen, jeden mit Magnetfeldern verschlungenen Stromkreis), die durch irgendeine Kraft (im elektrischen System die S.pannung eines eingeschalteten Kondensators) in die Mittellage zurückge trieben wird. Das Pendel und die Unruh sind z. B. solche jedem Uhrmacher und Laien bekannten Systeme. Wie jeder mann weiß, sind sie zu „Eigenschwingungen" fähig, d. h. aus der Ruhelage gebracht, machen sie um diese periodische Hin- und Herbewegungen sogenannte Schwingungen, deren zeitliche Dauer von ihren besonderen Eigenschaften (der Größe der Masse und derjenigen der „dirigierenden Kraft") abhängig ist und die „Eigenschwingungsdauer“ genannt wird, weil sie durch keine äußeren Einflüsse beherrscht wird. Das Bestreben sämtlicher Uhrenkonstrukteure ist seit jeher da hin gegangen, die Hemmungen so zu gestalten, daß die Störung, die die Eigenschwingungen des Regulators durch sie erleiden, so klein wie möglich bleibt, d. h„ daß seine „Koppelung" mit dem Räderwerk so „lose“ wie nur immer erreichbar ist. Ganz ohne Uhrwerk geht die Sache nämlich nicht ab, denn die Pendel- und noch mehr die Unruhschwin gung verläuft „gedämpft“, d. h. sie „klingt" allmählich ab bis zum völligen Stillstände; der Uhrenbetrieb verlangt aber (ebenso wie etwa die drahtlose Telephonie) ein dauerndes „ungedämpftes" Weiterschwingen, eine möglichst große Un veränderlichkeit der Schwungweite, schon wegen des in praxi nie vollkommen erreichbaren Isochronismus. Jedes System aber, bei dem während der Bewegung auf irgendeine Weise (durch Reibung, Stoß, Turbulenz und Zähigkeit der durchmessenen Luft, elektrischen Leitungs-
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