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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (10. März 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- ArtikelEtwas über Preisbildung 117
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 85) 119
- ArtikelSteuerpflichten der nächsten Zeit 121
- ArtikelAus der Werkstatt 122
- ArtikelRelative Erhöhung der Trauringpreise und ihre Erklärung 122
- ArtikelDer deutsche Außenhandel in Uhren im Jahre 1922 124
- ArtikelPreise im Zeitungsgewerbe 125
- ArtikelVermischtes 125
- ArtikelHandelsnachrichten 126
- ArtikelKurse und Preise 127
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 127
- ArtikelBriefkasten 129
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 130
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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126 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 16 gebung gebracht; in das Werk sind also die zahlreichen, während der Nachkriegszeit ergangenen Abänderungsbestimmungen ein gearbeitet worden, was als ein ganz besonderer Vorzug des um fangreichen Werkes anzusehen ist. Der Gesetzesinhalt der Ge werbeordnung erfährt eine gründliche Auslegung, die sowohl die geschichtliche Entstehung wie auch die Bedeutung, den Zweck und die praktische Tragweite der Vorschriften sowie die Rechts mittel berücksichtigt. Der Verfasser scheidet deutlich die ver schiedenen Meinungen über die zahlreichen Streitfragen und nimmt zu allen ausführliche Stellung. Dabei wird auch der Ein fluß klargestellt, den die außerhalb der Gewerbeordnung ent standene neueste Gesetzgebung auf das Gewerberecht ausgeübt hat. Es sei nur an das Recht des Arbeits- und Tarifvertrages, der Arbeitszeit, der Betriebsverfassung und des Arbeitsschutzes er innert. Die Bechaffung des bedeutenden Werkes kann all denen, die in unserem Wirtschaftsleben an verantwortlicher Stelle stehen, insbesondere auch den Innungsvorständen, nur warm empfohlen werden. HAN DELSNACH RICHTEN Zurückhaltung auf der Leipziger Messe. Die am 4. März er- öffnete diesjährige Leipziger Frühjahrsmesse steht trotz der Un gunst der Zeitverhältnisse, sowohl was die Aussteller wie die Be sucherzahl anbetrifft, in keiner Weise hinter ihren Vorgängerinnen zurück. Nach Mitteilung des Meßamtes sind sogar die Aussteller und Besucherzahlen noch nie so groß gewesen, wie bei der jetzigen Messe. In den einzelnen Gewerbezweigen liegt naturgemäß das Geschäft außerordentlich verschieden. Das Hauptcharakteristikum der Uhren-, Edelmetall- und Schmuckwarenmesse ist Flauheit und Zurückhaltung. Durchaus zufriedenstellend scheint das Messegeschäft nur hinsichtlich der gängigen Taschen- und Arm banduhren zu sein. Im übrigen konnte man häufig das Urteil hören; ,,Es läppert“. Hinsichtlich der Schmuckwaren war die den geringwertigeren gegenüber beobachtete Zurückhaltung stärker als die gegenüber den hochwertigen. So konnte man die stärksten Klagen gerade von Pforzheimer Firmen hören. Wenn nicht in den nächsten Wochen erhebliche Aufträge nach Pforzheim ge geben werden, muß mit einer weiteren erheblichen Arbeitsein schränkung gerechnet werden. Auch das Ausland übte Zurück haltung, da die Preise als zu hoch bezeichnet wurden. Im Gegen satz zu den gängigen Taschen- und Armbanduhren war die Nach frage nach Glashütter Präzisionsuhren sehr gering. Wie wir erfahren, hatte eine Uhrenfabrik kurz vor Beginn der Messe bei der Fachgruppe Großuhren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie den Antrag gestellt, den Multipli kator für deutsche Uhren heraufzusetzen. Gegen die Stimme die ser Firma wurde jedoch beschlossen, von einer Heraufsetzung des Multiplikators Abstand zu nehmen, trotzdem nach allgemeiner Er klärung die Uhren gegenwärtig unter den Gestehungskosten ver kauft werden, um die ohnehin schon erschwerte Verkaufsmöglich keit nicht noch ungünstiger zu gestalten. Von dem Anheimstellen der Fachgruppe Großuhren, für greifbare Ware auf der Messe einen höheren Multiplikator als 2200 in Anwendung zu bringen, wurde, soweit wir feststellen konnten, aus Konkurrenzgründen kein Gebrauch gemacht. Von einer Herabsetzung der Preise, auch der jenigen für Schmuckwaren, kann, wenn sich die Verhältnisse nicht wesentlich bessern, keine Rede sein; eher muß mit einer Herauf setzung der Preise gerechnet werden. Die ausgestellten Uhren und Schmuckwaren zeugten wieder um von der rühmlichst bekannten hohen Qualität der deutschen Erzeugnisse. Besonderes Aufsehen erregte ein ganz hervor ragendes technisches Meisterwerk der Firma A. Lange & Söhne in Glashütte, nämlich eine Taschenuhr mit ewigem Kalender und allen erdenklichen Komplikationen im Gewicht von 150 Gramm 18-karätigen Goldes. Die Uhr kostet die Kleinigkeit von 1000 Dol lar oder rund 23 Millionen Mark! Als originelle Neuheit aus dem Schmuckwarengewerbe seien nur Ringe erwähnt mit großen far bigen Edel- und Halbedelsteinen, in deren Mitte ein kleiner Bril lant eingesetzt ist. Geschmackssache! Vom Reichskommissar für die Aus- und Einfuhrbewilligung ist für die Einfuhr von Schweizer Taschenuhren ein Sonderkontin gent in Höhe eines 30 000 Franken entsprechenden Papiermarkbe trages für Grossisten und Einzelhändler bewilligt worden. Die Höhe der einzelnen Kontingents wird von der Äußenhandelsstelle für Metallerzeugnisse Berlin W 9, Tiergartenstr. 31, festgesetzt. Von der schweizerischen Uhrenindustrie war diesmal auf der Leip ziger Messe nur eine einzige Firma vertreten. Zum Kampf um das Ruhrgebiet. Das Präsidium des Reichs verbandes Deutscher Messeinteressenten E. V., Sitz Berlin, der alle an den deutschen Großmessen beteiligten Kreise vereinigt, erklärt: „Der unerhörte Einmarsch der Fran zosen und Belgier in das friedliche Ruhrgebiet, die allem Völker recht hohnsprechende Gewaltherrschaft des französischen Milita rismus in einem für das gesamte Wirtschaftsleben Deutschlands so wichtigen Teil unseres Vaterlandes zwingt uns bezüglich der deutschen Großmessen zu folgenden Abwehrmaßregeln: 1. Auf keiner deutschen Messe darf ein französischer oder belgischer Aus steller zugelassen werden. 2. Kein deutscher Aussteller darf mit einem Franzosen oder Belgier ein Geschäft abschließen. 3. Bei Ge schäftsabschlüssen jeglicher Art, die sowohl die Aussteller als auch die Einkäufer aus dem neu besetzten Gebiet betreffen, ist besonders Rücksicht zu nehmen auf die ganz außerordentlich schwierige Wirtschaftslage des unter der fremden Militärmacht seufzenden Landes.“ Dem Vernehmen nach sollen einzelne Firmen des be setzten Gebietes in unverantwortlicher Weise sich an die französische Bewilligungsstelle gewandt haben und nach Bezahlung einer zehnprozentigen Abgabe in deren Kassen versuchen, mit französischer Unterstützung Waren nach dem unbesetzten Ge biete zu verbringen. Bei den deutschen Behörden besteht die Ab sicht, derartige Waren beim Eintritt in das unbesetzte Gebiet vor behaltlich einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung der Absen der zu beschlagnahmen und zu Gunsten des Reiches für verfallen zu erklären. Die Namen der landesverräterischen Absenderfirmen werden außerdem veröffentlicht werden. Die Reichsbahndirektion Berlin teilt mit, daß alle Güterabfertigungen und die amtliche Auskunftei Alexanderplatz bereitwilligst Auskünfte über alle bestehenden und aus Anlaß der widerrechtlichen Besetzung der westlichen Bezirke durch die Fran zosen notwendig werdenden Gütersperrungen erteilen. Ferner ist im Gebäude der Reichsbahndirektion Berlin, Schöneberger Ufer 1/4, Zimmer 104, eine Auskunftsstelle eingerichtet, die täglich von 8 bis 4 Uhr in allen Zweifelsfällen Auskunft erteilt. Die Teuerung im Februar. Die amtliche Indexziffer für die Lebenshaltungskosten im Februar ist auf 2643 gestiegen. Wir werden in der nächsten Nummer der Deutschen Uhrmacher-Zei tung eine Tabelle zur Errechnung des „berichtigten“ Einkaufs preises für die Berechnung der Verkaufspreise der Gegenstände des täglichen Bedarfs entsprechend den Richtlinien des Reichswirt schaftsministeriums und des Reichsfinanzministeriums veröffent lichen. Änderung der Ausfuhrabgabensätze für Edelmetallwaren. Durch eine Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers der Finanzen sind u. a. folgende Nummern des Ausfuhrabgabentarifs mit Wirkung vom 26. Februar 1923 an ge ändert worden: Tarif-Nr. Abgabe vom Werte in " o 317 s Platinchlorid, Glanzplatin und sogen. Glanzsilber . 1 772 a 1 Feinsilber, roh oder gegossen; legiertes Silber, roh oder gegossen, auch in Form von Platten .... 2 Feinsilber, gehämmert oder gewalzt, in Stangen oder Blech 3 772 a 2 Barren aus Bruchsilber 3 773 Legiertes Silber, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech; legiertes oder unlegiertes Silber, vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt 3 774 Draht, auch legiert 3 881 a Blech: vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert) . . 1 881 b —: versilbert oder mit Silber belegt (plattiert) ... 2 882 a Draht, auch auf anderen Draht aus unedlen Me tallen oder Legierungen unedler Metalle gespon nen: vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert) . 2 882 b —: versilbert oder mit Silber belegt (plattiert) . . 2 884 b —: andere Waren: aus mit Gold belegten (plattierten) unedlen Me tallen oder Legierungen unedler Metalle .... 2 andere *' (Rosenkränze s. Nr. 885 b) 885 c —: andere Waren: 2 Anregungen zur wirksameren Bekämpfung der Preistreiberei. Mit Datum vom 26. Februar ist vom Reichswirtschaftsminister, Reichsminister der Justiz und Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ein gemeinsames Rundschreiben an die Landes regierungen gerichtet worden. Der Wiederbeschaffungspreis als solcher wird als Maßstab für die Angemessenheit des Gewinnes abgelehnt. Es wird jedoch bemerkt, daß bei Bestehen einer ord nungsmäßigen Marktlage der Wiederbeschaffungspreis sich mit dem Marktpreis deckt und deshalb keiner besonderen Hervor hebung bedarf. Hieraus darf man folgern, daß gegen die Berech nung des Marktpreises, sofern keine Notmarktlage besteht, auch nach diesem Rundschreiben keine Einwendungen zu erheben sind. Aber auch dann, wenn eine Notmarktlage besteht, kann nach diesem Rundschreiben, das auf das Reichsgerichtsurteil vom 19. Dezember 1922 Bezug nimmt, die zwischen der Ein- und Ver kaufszeit der betreffenden Ware entstandene Geldentwertung bei Errechnung der Gestehungskosten berücksichtigt werden. — Es
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