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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (17. März 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Edelmetallhandel und Reichsrat
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Kartothek für Optiker
- Autor
- Carstensen, Ernst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- ArtikelZur Frankenberechnung im Uhrengewerbe 133
- ArtikelPhilipp Matthäus Hahn 134
- ArtikelEdelmetallhandel und Reichsrat 138
- ArtikelDie Kartothek für Optiker 138
- ArtikelDie zulässige Berechnung der Verkaufspreise 140
- ArtikelVermischtes 141
- ArtikelHandelsnachrichten 142
- ArtikelKurse und Preise 143
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 143
- ArtikelBriefkasten 145
- ArtikelPatent-Nachrichten 145
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 146
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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- Links
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138 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 11 Edelmetallhandel und Reichsrat Der Gesetzentwurf über den Handel mit Edelmetallen usw. hat nunmehr den Reichsrat passiert, und — man sollte es kaum für möglich halten — dort sind tatsächlich für unser Gewerbe eine Reihe von Verbesserungen getroffen worden. Über den Gesetzentwurf und die Schritte, die in bezug darauf von den Berliner Uhrmacherorganisationen unternommen worden sind, haben wir seinerzeit ausführlich berichtet. Die schlimmsten Giftzähne sind dem ersten Ent würfe glücklicherweise ausgezogen worden. Vor allen Dingen ist die neue Ware von den Vor schriften des Gesetzes befreit worden, soweit der Einzel handel in Frage kommt. In der jetzt vorliegenden Fassung lautet der letzte Absatz des § 1 des Gesetzentwurfes: „Nicht erlaubnispflichtig ist der Handel, der sich darauf beschränkt, neue Fertigwaren aus den in Absatz 1 genannten Stoffen (Edelmetalle usw.), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, nur von Gewerbetreibenden, die im Besitz der Erlaubnis sind, zu erwerben und im Einzelhandel oder im Wege der Ausfuhr zu vertreiben." Die Fabrikation und der Großhandel dagegen sind auch hinsichtlich der neuen Ware nicht von den Vorschriften des Gesetzes ausgenommen worden und mithin kozessions- pflichtig. Dies muß im Sinne des Einzelhandels als ein Nachteil bezeichnet werden, weil dadurch die Gründung neuer Firmen erheblich erschwert und bis zu einem ge wissen Grade von dem Willen der Verbände abhängig ge macht wird. Die Gefahr, daß den bisherigen Firmen eine neue Konkurrenz entsteht, ist also verringert worden. Eine der schlimmsten Bestimmungen des vorigen Ent wurfes, die durch den Vorläufigen Reichswirtschaftsrat so gar ganz erheblich verschärft worden war, nämlich die Sperrfrist, ist wesentlich gemildert worden. Sie ist wieder auf fünf Tage herabgesetzt worden und soll nur für den Ankauf aus nichtkonzessionierter Hand gelten. Aller dings gilt die Sperrfrist auch beim Verkauf an nichtkonzessio- nierte Personen. Dies dürfte aber keine wesentliche Rolle spielen, weil ja die neue Ware von den Bestimmungen des Gesetzes ausgenommen ist, soweit der Einzelhandel in Frage kommt. Immerhin muß die auch jetzt noch vorgesehene Frist von fünf Tagen als unbillig und untragbar bezeichnet und die Herabsetzung auf 24 Stunden, entsprechend den Anträgen der Berliner Uhrmacherorganisationen, unbedingt gefordert werden. Die Bedürfnisfrage für die Konzessionierung nach den Vorschriften dieses Gesetzes ist nicht ausgemerzt worden. Dies muß als ein außerordentlich großer Nachteil betrachtet werden. Die Gründe hierfür sind in der in Nr. 7 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung veröffentlichten Eingabe ausführlich dargelegt worden. Ganz besonders unsinnig er scheint die Stellung der Bedürfnisfrage für den Großhandel und die Fabrikation. Nach welchen Grundsätzen soll denn festgestellt werden, ob für die Schaffung einer neuen Fabrik ein Bedürfnis vorliegt? Diese Frage ist deshalb besonders wichtig, weil Großhandel und Fabrikation auch für die neue Ware den Vorschriften des Gesetzes unterliegen sollen. Wenn eingangs gesagt wurde, daß das Gesetz eine Ver besserung erfahren hat, so muß diese Bemerkung bezüglich des § 5 jedoch etwas eingeschränkt werden, denn hier liegt tatsächlich eine Verschlechterung vor. Nach der alten Fassung durfte Edelmetall nicht von Personen unter achtzehn Jahren angekauft werden, nach der neuen Fassung dagegen nicht von Minderjährigen. Hierdurch wird das Geschäft zweifellos ungemein erschwert werden. Die übrigen umständlichen Kontroll-, Buchführungs und Quittungsvorschriften des alten Gesetzentwurfes sind geblieben. Ferner ist auch in der jetzigen Fassung nicht einwandfrei genug zum Ausdruck gebracht worden, daß alle früheren reichs- oder landesgesetzlichen Bestimmungen und alle früheren Polizeivorschriften, welche die gleiche Sache regeln, durch dieses Gesetz aufgehoben werden. Be züglich der Buchführungs- und Kontrollvorschriften muß un bedingt eine Vereinheitlichung mit den gleichen Vorschriften der Steuer- und sonstigen Behörden herbeigeführt werden, wenn der Geschäftsinhaber künftighin nicht nur ausschließ lich für die Erfüllung der behördlichen Vorschriften da sein, sondern auch für die Betätigung in seinem Geschäft etwas Zeit erübrigen soll. Es sind hier nur die wichtigsten Vor schriften erwähnt worden. Einzelheiten werden nötigenfalls später noch behandelt werden. A. K. Die Kartothek für Optiker Von Ernst Die Notwendigkeit einer geordneten Buchführung wird jetzt glücklicherweise auch von den Uhrmachern anerkannt. Außenseiter gibt es aber leider immer noch. Im nachstehen den will ich die Führung einer Kartothek für Uhrmacher- Optiker weniger erklären, als die Gründe dafür anführen, weshalb sie so praktisch und wirklich unentbehrlich ist. Brillengläsertragende halten in den allermeisten Fällen an ihrem ersten Lieferanten fest, besonders wenn sie zu ihrer Zufriedenheit bedient wurden. Die in Augengläsern möglichen Kombinationen sind unzählbar, und es ist auch den allergrößten optischen Spezialgeschäften kaum möglich, ihre Kunden immer sofort zu bedienen, wenn Gläser, gleich welcher Form, zylindrische Schleifart haben müssen oder Doppelfokus, Prisma usw. benötigt wird. Jedoch mit Glä sern + und — von 0 bis 20,0 muß man unbedingt ausgerüstet sein. Doch auch hier können nur die Normalgrößen Sch 4^ für Brillen und Sch. 5 und ß 5 ” 1 mit Bohrloch für Glassachen am Lager gehalten werden. Die anderen Scheibengrößen (etwa 50) und pantoskopische Scheiben wird man ebenfalls erst aus rohkantigen Gläsern fertigschleifen oder vom Einzel versand der optischen Werke kommen lassen müssen. arstensen Nun kommt es täglich vor, daß Brillentragende ent weder die Gläser so zertrümmern, daß kein Splitterchen mehr übrig bleibt, um die Werte des Glases messen zu können, oder es geht die Brille oder der Klemmer gänzlich verloren, und ein Reservestück ist nicht vorhanden. Auch das Rezept des Augenarztes, nach dessen Vorschrift die Gläser gefertigt wurden, ist womöglich nicht mehr vorhanden. Was nun? Wenn auch sein Optiker keine Notizen gemacht hat, so ist der Unglückliche gezwungen, erst wieder die immerhin um ständliche Augenuntersuchung zwecks Feststellung der Vor schrift vornehmen zu lassen, oder er muß gar noch einen Arzt konsultieren. Anders dagegen, wenn der Optiker das Rezept eingetragen und auch die Brillen- öder Klemmermaße noch sorgfältig notiert hat. Dann ist dem Kunden viel Zeit erspart, denn er kann in wenigen Tagen wieder seine Gläser bekommen, er erspart eine vielleicht sonst nötige Bahnfahrt und die Gebühr für die Augenuntersuchung. Und sein Lie ferant hat einen festen, treuen Kunden, der ständig seinen Bedarf bei ihm decken wird. Wir wollen uns jetzt näher mit der Kartothek (kürzer Kartei) beschäftigen. In den Abbildungen 1 und 2 ist die
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