Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (31. März 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- ArtikelDie endgiltigen Bewertungsvorschriften für die Steuerbilanzen ... 157
- ArtikelWie der Nachtwächter zu seiner Uhr kam 158
- ArtikelErinnerungstage 160
- AbbildungWie es den Kollegen nicht nur am 1. n. Mts. geht! 161
- ArtikelEin deutsches Spiralfederwalzwerk 162
- ArtikelDas Ausmessen von Brillengläsern 162
- ArtikelAus der Werkstatt 164
- ArtikelVermischtes 165
- ArtikelHandelsnachrichten 167
- ArtikelKurse und Preise 169
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 170
- ArtikelBriefkasten 171
- ArtikelPatent-Nachrichten 171
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 172
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
166 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 16 Berufszweige. Wegen täuschender Inserate, Ankündigungen, die den Anschein eigener Fabrikation oder größerer Betriebe usw. er weckten, sah sie sich gezwungen, vorzugehen. Verwarnungen wurden im Berichtsjahre 241 erlassen, Strafanträge 239 gestellt, hiervon allein 103 auf Veranlassung von Behörden. Es waren hier an vor allem folgende Gewerbezweige beteiligt: Nähmaschinen, Fahrräder, Pianos, Möbel, Schreibmaschinen, Nationalkassen, Kin derwagen, Konfektion, Waren- und Kaufhäuser, Pelzwaren, Ju weliere, Uhrmacher usw. Das Einigungsamt der Berliner Handelskammer wurde im Januar 1923 von der Zentrale in 79 Fällen angerufen. Von den 25 anhängig gemachten Fällen be trafen sechs die Erweckung des Anscheins höchst zahlender Stellen bei Goldankäufen, die sämtlich von Behörden gestellt waren. Es dürfte angezeigt sein, daß sich die Berliner Uhrmacher-Vereinigungen mit der Zentrale zur Be kämpfung des unlauteren Wettbewerbs E. V., Berlin-Schöneberg, Wartburgstr. 48, in Verbindung setzen, um mit sachkundiger, energischer Unterstützung gegen unlautere Elemente im Uhren-, Goldwaren-, Juwelen- und Edelmetallhandel Berlins einschreiten zu können. Hehlereianklagen! Von einem Kollegen werden wir dringend gebeten, in jeder Nummer in Fettdruck zur Vorsicht zu mahnen bezüglich des Edelmetallankaufes, weil täglich soundsoviele Kol legen wegen Hehlerei angeklagt werden. Es ist dem Herrn Ein sender vielleicht entgangen, daß wir in den letzten Jahren bei jeder passenden Gelegenheit darauf hingewiesen haben, daß man beim Ankauf von Gegenständen, insbesondere von Edelmetallen, unbedingt die nötige Vorsicht walten lassen muß, wenn man sich keine Hehlereianklagen zuziehen will. Leider werden alle diese Notizen von den Kollegen noch viel zu wenig beachtet. Sie er kennen die Gefahr, in der sie sich befinden, erst dann, wenn es zu spät ist, nämlich wenn ihnen eine Anklage wegen Hehlerei zu gestellt ist, aus der sie sich dann nur mit Not und Mühe wieder herauswinden können. Wir müssen aber auch annehmen, daß sich wahrscheinlich leider manche Kollegen durch einen leichten Gewinn verlocken lassen, die nötige Vorsicht beiseite zu stellen und unsichere Ge schäfte abzuschließen. Wenn solchen Angehörigen unseres Faches schon die moralischen Hemmungen fehlen, die ein ge nügendes Hindernis für den Abschluß derartiger Geschäfte bilden müßten, so sollten sie sich doch wenigstens vor Augen führen, daß sie durch ein einziges derartiges Geschäft unter Umständen ihre ganze Existenz ruinieren. Einer solchen Aussicht gegenüber wird dann vielleicht doch auf einen einmaligen leichten Gewinn verzichtet. Dem Kollegen, der alle Vorsichtsmaßnahmen an wen det, braucht jedoch nicht geraten zu werden, auf den Handel mit Edelmetall zu verzichten, falls er dieses Gebiet beherrscht. Wir halten es im Gegenteil für weit besser, daß der reelle Uhren- und Goldwarenhandel dieses Geschäft zu sich heranzieht, als daß es noch länger durch alle möglichen Schieber zum Schaden unseres Volkes ausgeübt wird. Die Tätigkeit der Wuchergerichte im Jahre 1921. Nach der dem Reichstag kürzlich vorgelegten tabellarischen „Darstellung der Geschäfte der Wuchergerichte" für das Kalenderjahr 1921 hat, nach der vom Statistischen Reichsamt herausgegebenen Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, die Spruchtätigkeit dieser Gerichte gegenüber dem Vorjahre erheblich abgenommen. Die Zahl der Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen ist gegen das Vorjahr um mehr als ein Viertel zurückgegangen. Insgesamt wurden im Jahre 1921 gegen 19 938 Personen bei dem Wuchergericht Verfahren anhängig gemacht, in 74 % dieser Fälle von Preußen. Wegen Preistreiberei und Höchstpreisüberschreitung wurden jedoch nur 3112 Verfahren anhängig gemacht. Insgesamt erfolgte in 2899 Fällen Freisprechung; es wurden verhängt 5911 Geld- und 5497 Freiheitstrafen, darunter in' zehn besonders schweren Fällen Zuchthausstrafen. Bezüglich der Wuchergerichtsangelegenheiten hat sich in der letzten Zeit ein beklagenswerter Zustand der Rechtsunsicherheit herausgebildet, da sich die Wuchergerichte, in erster Linie die bayerischen, über die bekannten Richtlinien des Reichswirtschafts ministers vom 16. Dezember 1922 (vergl. Deutsche Uhrmacher-Zei tung Jahrg. 1923, Nr. 2) und die Entscheidung des Reichsgerichts vom 19. Dezember 1922 (vergl. Deutsche Uhrmacher-Zeitung Jahrg. 1923, Nr. 4) hinwegsetzten. Aus Juristenkreisen wird daher ge fordert, als Revisionsinstanz einen Senat des Reichsgerichts zu be stimmen, um auf diese Weise eine einheitliche Rechtsprechung zu erzielen. Daß möglichst hohe Rechtssicherheit im Interesse aller Handeltreibenden liegt, braucht nicht weiter betont zu werden. Es dürfte eine dringende Aufgabe der Reichsregierung sein, diese Rechtssicherheit für die bei den gegenwärtigen Verhältnissen so ungemein wichtige Wuchergerichtsbarkeit herbeizuführen, damit nicht aus Gründen, von denen die Gewerbetreibenden keine Ahnung haben können, Verurteilungen erfolgen. Ein Appell an die deutschen Fabrikanten und Großhändler im Uhren- und Edelmetallgewerbe. Der Kreisverband pfälzischer Uhrmacher bittet uns um Aufnahme folgender Zeilen: „Wir halten es für unsere dringende Pflicht, alle deutschen Belieferer der Rheinpfalz auf die außerordentlich kritische Lage im pfälzischen Geschäftsleben aufmerksam zu machen. Durch den Streik der Saarbergleute scheidet ein großer Teil der kaufkräftigsten Kunden — Frankenempfänger — aus; dieser üble Zustand hat sich durch die Errichtung der Rheinzollgrenze und durch die Einstellung des gesamten Eisenbahnverkehrs in Verbindung mit der Unter brechung jeglicher Postpaket-Beförderung und Stückgut-Zufuhr noch erheblich verschärft; dadurch ist eine Geschäftsstille in einem Ausmaße eingetreten, wie es die Pfalz noch niemals ge sehen hat. Da treffen nun jetzt täglich Rechnungen über Millio nenbeträge, die mit den bekannten kurzen Zahlungsfristen ver sehen sind, bei unseren Mitgliedern ein. Eine Möglichkeit, diese Fristen bei der Regulierung einzuhalten, besteht nur in den wenig sten Fällen. Dabei ist es immer noch eine große Frage, wann und ob die Waren, für welche diese Rechnungen ausgestellt sind, überhaupt eintreffen. Darum richten wir an die deutschen Fa brikanten und Großhandelsfirmen die dringende Bitte um weitest gehende Rücksichtnahme, insbesondere um Unterlassung jeg lichen Einschreitens bei etwaiger Zielüberschreitung; ferner um Verzichtleistung auf die Forderung von Geldentwertungssätzen und Verzugszinsen. Die pfälzischen Uhrmacher hoffen, bei ihrem Lieferanten Verständnis für ihre schwierige Lage zu finden." Kontinuierliche Regelung der Erdumdrehung. Man beabsich tigt, die neuesten Untersuchungs-Ergebnisse auf dem Gebiet der Schwingungstheorie nutzbar zu machen, um die bekanntlich recht ungleichmäßige Umdrehung der Erde zu regeln. Zu diesem Zwecke wird man an der Erdachse eine Kurbel anbringen und diese mit den feinsten Präzisionspendeln koppeln, die dann ihrer seits die Erde kontinuierlich anregen sollen. Man hofft durch lose Koppelung von sechs Sekundenpendeln der verschiedenen, bisher in der Uhrmacherei angewendeten Kompensationsarten eine solch fabelhafte Genauigkeit aller dieser miteinander in Resonanz ge brachten „Slinger“, wie der Holländer diese Zeitmaßstäbe in etwas brutal klingender Weise benennt, zu erreichen, daß dadurch die Erde gezwungen wird, sich stets in genau 24 Stunden 0 Min. 0 Se kunden herumzudrehen, welchen Gefallen sie uns bekanntermaßen jetzt nicht tut. Sie tut es vielmehr in 23 Stunden 56 Minuten 3 Sekunden mittlerer Zeit. Wenn die genaue Regulierung der Erdachsen-Rotation dann durchgeführt ist, wodurch die Schaltjahre fortfallen, so wird man dann wohl wieder der Kalenderreform nähertreten können. Diese sah 13 Monate vor, jeder Monat zu 4 Wochen, gleich 28 Tagen. Wenn dann der Neujahrstag kein Datum hat und kein Wochen tag ist, dann fallen die Namen der Wochentage der übrigen 364 Tage des Jahres immer auf die gleichen Datumziffern, wodurch dann alle Abreißkalender überflüssig werden mit ihrer Papier verschwendung. Alle Kalender sind dann Universalkalender und können jedes Jahr wieder gebraucht werden. Patente auf diese neueste, epochemachende Erfindung sind bereits in allen Kulturstaaten, einschließlich Senegambien und Liberia, angemeldet. Die zur Anbringung der Kurbel ausgerüstete Expedition wird die Ausreise am 1. n. M. antreten. Plb. Abänderung der Angestellten-Versicherung. Durch eine Ver ordnung des Reichsarbeitsministers vom 17. März 1923 ist be stimmt worden, daß Voraussetzung der Versicherung nach § 1 des Versicherungsgesetzes für Angestellte ist, daß der Jahresarbeits verdienst 7 200 000 cM nicht übersteigt. Wer die hiernach für die Versicherungspflicht maßgebende Grenze des Jahresarbeitsver dienstes überschreitet, scheidet erst mit dem ersten Tage des vierten Monats nach Überschreiten der Versicherungsgrenze aus der Versicherungspflicht aus. Wird innerhalb dieser Zeit die Verdienstgrenze geändert, so bestimmt sich die Versicherungs pflicht von dem Inkrafttreten dieser Änderung an nach den neuen Vorschriften. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1923 in Kraft. Beihilfen des Reichs zu handwerklichen Instituten. Im Haus haltsausschuß des Reichstages wurden am 9. März als Zuschuß zu den Kosten des wissenschaftlichen Forschungsinstituts für prak tische Handwerkerpolitik zu Hannover 4 Millionen Mark bewilligt, zu den Kosten des wissenschaftlichen Forschungsinstituts für rationelle Betriebsführung im Handwerk zu Karlsruhe 5 Millionen Mark. Neue Uhrgläser aus gehärtetem Zelluloid bringt die Firma Georg Jakob G. m. b. H., Leipzig, jetzt in verbesserter Auf machung in den Handel. Zunächst werden Gläser für Doppel deckeluhren hergestellt, da bei den vielen Uhren mit dünnen Deckeln durch geringen Druck das Uhrglas zerbricht. Durch das neue Zelluloidglas, das in drei verschiedenen Höhen hergestellt wird, wird hierin Abhilfe geschaffen. Es gibt bereits viele Per sonen, die ihre Doppeldeckeluhren wegen der geschilderten Bruchgefahr ohne Glas tragen. Hier erschließt sich dem Uhr macher eine neue Einnahmequelle und zugleich die Möglichkeit, seine Kundschaft zufriedenzustellen. Der Preis des neuen Zellu loidglases ist niedriger als der eines Uhrglases. Es kostet das
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder