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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (31. März 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- ArtikelDie endgiltigen Bewertungsvorschriften für die Steuerbilanzen ... 157
- ArtikelWie der Nachtwächter zu seiner Uhr kam 158
- ArtikelErinnerungstage 160
- AbbildungWie es den Kollegen nicht nur am 1. n. Mts. geht! 161
- ArtikelEin deutsches Spiralfederwalzwerk 162
- ArtikelDas Ausmessen von Brillengläsern 162
- ArtikelAus der Werkstatt 164
- ArtikelVermischtes 165
- ArtikelHandelsnachrichten 167
- ArtikelKurse und Preise 169
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 170
- ArtikelBriefkasten 171
- ArtikelPatent-Nachrichten 171
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 172
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 13 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 167 Stück zurzeit LIU. Vorrätig- sind gewölbte Zelluloidglaser in sortierten Höhen und in den gangbaren Größen. Die Ballade „Die Uhr" von F. Loewe im Film. „Ich trage wo ich gehe, stets eine Uhr bei mir“. Welchem Uhrmacher wären diese Worte nicht bekannt? Jetzt haben sie nun der Hofner-Film- gesellschaft den Anlaß zu einem großen Filmspiel mit Gesang gegeben. Soweit wir es beurteilen können, ist in dem Stück ganz gute Fdlmarbeit geleistet worden. Im übrigen aber kommen drei und eine halbe Leiche darin vor, und das ist für Menschen mit empfindlichen Nerven etwas reichlich viel auf einmal. Ab gehärtete Kinobesucher mag dies vielleicht nicht weiter belästi gen. Gesang und Musik in der Vorführung in der „Neuen Phil harmonie" in Berlin, der wir beigewohnt haben, waren gut bis auf eine jämmerliche Nachahmung von Orgelspiel auf einem schlech ten Harmonium. Vom Büchertisch. Grundriß des Arbeitsrechts. Von Senator Dr. W. Matthaei, Hamburg. Ein Hilfsmittel für die Einführung in das jetzt geltende Arbeitsrecht. Verlag J. Bens- heimer, Mannheim. Grundpreis geb. 4 Jl. — Das Buch enthält acht Kapitel und zwar: I. Geschichtliche Entwicklung und Grund gedanken des Arbeitsrechts. II. Schrifttum und Quellen des Ar beitsrechts. III. Die Arbeitsverfassung. IV. Der Arbeitsvertrag. V. Der Arbeiterschutz. VI. Besondere Arten von Arbeitsverhält nissen. VII. Arbeitskämpfe und Arbeitsgerichtsbarkeit. VIII. In ternationales Arbeitsrecht. Durch die Kapitelüberschriften ist der außerordentlich umfangreiche Inhalt, der- auf einen verhältnis mäßig kleinen Umfang (258 Seiten) zusammengedrängt werden konnte, längst nicht ausgeschöpft. Es sei hier nur so viel gesagt, daß dieser Grundriß des Arbeitsrechts eine außerordentlich klare und vollständige Darstellung dieser Materie enthält. An einigen Stellen muß allerdings Kritik geübt werden. So wird z. B. auf Seite 94 gesagt, es herrsche Streit darüber, ob der Lehrvertrag für gewerbliche Lehrlinge als Arbeitsvertag und der Lehrling als Arbeitnehmer anzusehen sei. Nach Ansicht des Verfassers sind die Lehrlinge als Arbeitnehmer anzusehen. Er begründet dies u. a. damit, daß sie in Titel VII der Gewerbeordnung unter den gewerblichen Arbeitern aufgeführt seien. In Handwerkskreisen herrscht schon längst Klarheit darüber, daß die Lehrlinge im Sinne des Arbeitsrechts keine Arbeitnehmer und Lehrverträge keine Arbeitsverträge sind; Lehrlinge sind vielmehr „Lernende“. Dieser Standpunkt ist auch bei allen Tarifstreitigkeiten anerkannt, und daher ist folgerichtig stets die Verbindlichkeitserklärung von Bestimmungen über Lehrlinge verweigert worden. Auf Seite 186 wird die freiwillige Überarbeit des Arbeitnehmers als strafbar für die Arbeitgeber erklärt. Dies steht im Widerspruch zu neueren Entscheidungen, wonach der Arbeitgeber nicht strafbar ist, wenn er die freiwillige Überarbeit nicht veranlaßt hat. Auf Seite 201 wird gesagt, die Zeit des Fortbildungsschulunterrichts sei in die gesetzliche Arbeitszeit einzurechnen. Diese Frage ist sehr um stritten. In den vorliegenden Gesetzentwürfen ist vorgesehen, daß der Fortbildungsschulunterricht bis zu sechs Stunden außer halb der 48 ständigen Arbeitswoche liegen kann. — Diese Einzel heiten aber erscheinen gering, wenn man das Buch als ganzes be trachtet. Sein Wert wird durch diese Abweichungen nicht ver ringert. Es dürfte ein ganz besondere gutes Hilfsmittel zur Vor bereitung auf die Meisterprüfung bilden. Prüfungsmeistem kann es ein willkommener Ratgeber sein, umsomehr, als es ein ausge zeichnetes Sachregister enthält. Allen, die in Innungs- oder ähn lichen Versammlungen über das Arbeitsrecht kleine Vorträge halten wollen, ist es eine Fundgrube an Material, und der Grund preis von 4 Mark macht es auch weniger finanzkräftigen Kollegen leicht erschwinglich; kostet doch ein schlechter Roman heute schon erheblich mehr! A. K. Die galvanischen Metallniederschläge und deren Ausführung (Galvanostegie und Galvanoplastik). Von Hubert Ste in ach und Georg Büchner. Vierte, ergänzte Auflage mit 87 Abbildungen, bearbeitet von Georg Büchner und Dr. Alfred W o g r i n z. Verlag von M. Krayn, Berlin. Grundpreis broschiert 5 M, gebunden 6,50 M. — Georg Büchner ist unseren Lesern aus seinen Büchern über Metallfärbung längst bekannt, und wenn wir sie heute mit dem unter seiner Mithilfe geschaffenen Buche über die galvani schen Metallniederschläge bekannt machen, so geschieht dies aus der Erwägung heraus, daß gewiß mancher unserer Leser bei der immer notwendiger werdenden Umschau nach neuen Erwerbs möglichkeiten sich auch dieses Gebiet nutzbar machen wird. Aber auch der, der mit der Galvanotechnik bereits bis zu einem ge wissen Grade vertraut ist, wird manche gute Lehre daraus ent nehmen können. Es enthält zunächst diejenigen Grundbegriffe der Chemie und Elektrotechnik, die für das Verständnis dieses Gebietes unbedingt notwendig sind. Dann werden die bei der Galvanostegie (Vernickeln, Versilbern, Vergolden usw.) nötigen Vorarbeiten, die Herstellung der Bäder und ihre Anwendung und die Vollendungsarbeiten ausführlich geschildert. In einem Ab schnitt wird in etwas kürzerer Form die für uns weniger m Be tracht kommende Galvanoplastik behandelt. Eine sehr willkom mene Zusammenstellung der in der Galvanotechnik gebrauchten Materialien und ihrer Eigenschaften, ein kurzes Literatur- und ein kurzes Sachverzeichnis vervollständigen das Buch, das in der Tat eine leicht verständliche und empfehlenswerte Anleitung für die Galvanoplastik bildet. Der Rechtsbeistand des Erfinders (Patent- Musterschutz-, Warenzeichen- und Urheberrecht). Von F. Lach- mann, Verlag H. Killinger, Nordhausen, 1923. Grundpreis broschiert 0,60 Mark. — Der Verfasser will den Patent anwalt nicht gerade in allen Fällen entbehrlich machen, aber in einfach liegenden Fällen wird die vorliegende Schrift, die im Rahmen der „Kilinger Kompaß-Bücherei" erschienen ist, ihn ersetzen, denn sie bietet eine ganz vortreffliche Darlegung aller Einzelheiten, auf die zwecks Erlan gung eines Patent-, Muster- oder Warenzeichenschutzes Wert zu legen ist. Sehr verdienstvoll ist, nebenbei gesagt, die War nung vor der „Erfindung" eines Perpetuum mobile, das ja immer noch hier und da in erfindungslüstemen Gehirnen herumspukt. Die Schrift ist trotz ihres Umfanges von nicht mehr als 72 Seiten, einschließlich eines ausführlichen Sachwörterverzeichnisses, so gründlich als nur wünschenswert, und das ist eigentlich auch nicht verwunderlich, da der Verfasser als Regierungsinspektor im Reichspatentamt mitten im Getriebe steht. HAN DELSNACH RICHTEN Änderung des Ausfuhrabgabentarifs für Uhren und Edel metallwaren. Durch eine Bekanntmachung des Reichs Wirtschafts ministers und des Reichsministers der Finanzen vom 12. März 1923 sind, wie wir bereits in Nummer 11 d. J. kurz mitteilten, mit Wirkung vom 20. März 1923 ab u. a. folgende Änderungen des Ausfuhrabgabentarifs getroffen worden: Nr. des v. H. des Zoll-Tarifs Wertes 678 Edelsteine, bearbeitet, ohne Fassung oder nur zu technischen Zwecken in Horn, Holz, Knochen oder unedlden Metallen gefaßt in anderer Weise gefaßt, in einer zur unmittelbaren Verwendung als Schmuck geeigneten Form oder geschnitten 771a Waren ganz oder teilweise aus Gold, soweit sie nicht unter andere Nummern fallen 771c Waren ganz oder teilweise aus Platin und Platinmetallen 776a Waren ganz oder teilweise aus Silber, anderweit nicht genannt, auch vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt, Tafelgeräte 776b Schmuckgegenstände aus Silber, Silbergeflecht, Sil bergewebe 776c Echtes Blattsilber, Flittem aus Silber 886 Unechtes Blattgold und unechtes Blattsilber, unechter Gold- und Silberschaum 929 a Taschenuhren in Gehäusen aus Gold 929b Taschenuhren aus Silber, auch vergoldet oder mit vergoldeten Rändln, Bügeln oder Knöpfen 929c Taschenuhren aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert oder mit Gold oder Silber belegt usw. 930a Taschenuhrgehäuse aus Gold 930b Taschenuhrgehäuse aus Silber Taschenuhrgehäuse aus unedlen Metallen, auch ver goldet oder versilbert usw 931 Fertige Uhrwerke zu Taschenuhren und Rohwerke . 932 Triebe und Unruhen aus Stahl für Taschenuhren, andere Teile von Taschenuhren aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert usw 1 934a Wand- und Standuhren 2 934b Schiffschronometer 1 934c Taschen- und andere Zählwerke, selbsttätige Meß- und Registriervorrichtungen, hydrometrische Instru mente, Geschwindigkeitsmesser 2 935a Uhrwerke aus unedlen Metallen zu Großuhren . . . . 2 935b Uhrenteile zu Großuhren aus unedlen Metallen, mit Ausnahme der Gehäuse und der nicht zugehörigen Gewichte _ • ^ 936 Turmuhren und Teile von solchen, mit Ausnahme der nicht zugehörigen Gewichte und Ketten zu diesen . . 1 Der Arbeitsmarkt im Februar wurde nach dem Berichte im Reichsarbeitsblatt vom 16. März hauptsächlich durch den Ruhr einbruch und ‘die Markfestigung bestimmt. Dabei haben sich die wirtschaftlichen Folgen des Ruhreinbruchs bis jetzt nicht in dem Maße fühlbar gemacht, wie man befürchtet hatte. Nach Be richten von Einzelbetrieben der Industrie befand sich etwa ' " 1 der
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