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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (21. April 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gerichts- und Anwaltskosten (Schluß zu Seite 178)
- Autor
- Henschel, Franz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- ArtikelGerichts- und Anwaltskosten (Schluß zu Seite 178) 195
- ArtikelÜber die Aufbiegung der aufgeschnittenen Unruh bei der Schwingung 197
- ArtikelDirektor Paul Albert Becker † 198
- ArtikelDas Umrechnen der Zylindergläser 199
- ArtikelVermischtes 200
- ArtikelHandelsnachrichten 201
- ArtikelKurse und Preise 202
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 202
- ArtikelBriefkasten 205
- ArtikelPatent-Nachrichten 205
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 206
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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e im PLtwOY AD.IMGF Bezugspreis Preise der Anzeigen GkUVEX HWGtWS fcmOM» tWBSKftSQ üwswn» fQr Deulschlend von der Geschäftsstelle be- rogen monatl. 1600 Mark. Unfer Streifband fflr Inlandsporto monatlich 2100 Mark. Bel direkter Bestellung bei der Post monatlich SOOOMark. Für das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis nach Anträge. Die Deutsche Uhrmacher - Zeitun g ersdieint regelmäßig an jedem Sonnabend. Multiplikator 2400 auf nachstehende Preise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark, für Stellen-Angebote und - Gesuche 0,10 Mark* Die ganze Seite wird mit 150.- Mark berechnet Postscheck-Konto: 2581 Berlin Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernspr: Zentr. 12761, 127 62, 741, 1651, 152 39. Uhren-.Edelmefall- und SchmuckwareivMarkf XLVII. Jahrgang Berlin, 21. April 1923 Nummer 16 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Copyright by Deutsche Uhrmacher-Zeitung Gerichts** und Anwaltskosten Von Rechtsanwalt Dr. Franz Henschel, Berlin (Schluß zu Seite 178) III. Anwaltskosten Auch die Anwaltsgebühren werden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Werte des Streitgegenstandes erhoben. Dieser Wert wird ebenso berechnet wie bei den Gerichtskosten. Die wichtigsten Anwaltsgebühren sind: 1. die Prozeßgebühr für den Geschäftsbetrieb ein schließlich der Information; 2. die V erhandlungs- gebühr für die mündliche Verhandlung; 3. die Ver gleichsgebühr für die Mitwirkung bei einem zur Bei legung des Rechtsstreites abgeschlossenen Vergleiche; 4. die nur 5 /,„ betragende Beweisgebühr für die Vertre tung in dem Termine zur Leistung des durch ein Urteil auf erlegten Eides, sowie in einem Beweisaufnahmeverfahren, wenn die Beweisaufnahme nicht bloß in Vorlegung der in den Händen des Beweisführers oder des Gegners befindlichen Urkunden besteht. Die niedrigste volle Anwaltsgebühr beträgt zurzeit 26 Jl. Pfennigbeträge werden auch hier auf den nächsthöheren Markbetrag abgerundet. Eine volle Anwaltsgebühr beträgt gegenwärtig in der ersten Instanz bei Objekten im Werte: 1. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. bis 20 Jl von mehr von mehr von mehr von mehr von mehr von mehr von mehr von mehr von mehr von mehr von mehr von mehr von mehr einschließlich als als als als als als als als 20 bis 60 bis 120 bis 200 bis 300 bis 450 bis 650 bis 900 bis als 1200 bis als 1600 bis als 2100 bis als 2700 bis als 3400 bis 60 Jl 120 Jl 200 Jl 300 Jl 450 Jl 650 Jl 900 cM 1200 Jl 1600 2100 2 700 Jl 3 400 M 4 300 Jl Jl Jl nschließlich nschließlich nschließlich nschließlich nschließlich nschließlich nschließlich nschließlich nschließlich nschließlich nschließlich nschließlich nschließlich 26 Jl 39 Jl 56 Jl 98 M 160 Jl 224 Jl 304 Jl 432 Jl 504 Jl 576 Jl 648 Jl 720 Jl 792 Jl 960 Jl 15. von mehr als 4300 bis 5 400 Jl einschließlich 1040 Jl 16. von mehr als 5400 bis 6 700 Jl einschließlich 1120 Jl 17. von mehr als 6700 bis 8 200 Jl einschließlich 1200 Jl 18. von mehr als 8200 bis 10 000 Jl einschließlich 1280 Jl Die ferneren Wertklassen steigen um je 2000 Jl und die Gebührensätze bis 50 000 Jl einschließlich um je 80 Jl, bis 100 000 Jl einschließlich um je 60 Jl und darüber hinaus um je 40 Jl. Im Mahnverfahren sind die Gebühren niedriger, in der Berufungs- und Revisionsinstanz höher. Soweit der Auftrag vor der mündlichen Verhandlung er ledigt ist, ohne daß der Rechtsanwalt die Klage eingereicht hat oder einen Schriftsatz hat zustellen lassen, steht ihm die Prozeßgebühr nur zu 5 /i 0 zu; das gleiche gilt in einem Ver fahren, für das eine mündliche Verhandlung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, soweit der Auftrag erledigt ist, bevor der Antrag an das Gericht eingereicht, der mündliche Antrag gestellt oder der Auftrag an den Gerichtsvollzieher usw. er teilt ist. Eine Gebühr in Höhe von fünf Zehnteilen der Prozeß gebühr steht ferner dem mit Einlegung der Berufung oder der Revision beauftragten Rechtsanwalt zu, wenn dieser von der Einlegung abrät und der Auftraggeber seinen Auftrag zurück nimmt. Ein nicht zum Prozeßbevollmächtigten bestellter Rechtsanwalt erhält für einen erteilten Rat eine Gebühr von 3 /io der Prozeßgebühr. In Beschwerde- und Zwangsvoll streckungsverfahren betragen die Gebühren 3 /io der vollen Ge bühr. Für Erhebung und Ablieferung von Geldern erhält der Rechtsanwalt eine Gebühr von 1 % des Betrages bis zu 1000 Jl, darüber hinaus von 34 % des Betrages bis zu 10 000 c41 und von 34 % des Mehrbetrages, wobei jedes an gefangene Hundert voll gerechnet wird. Auf weitere Sonder gebühren, wie die Gebühren im Konkursverfahren, in Straf sachen usw., kann im Rahmen dieser Arbeit nicht ein gegangen werden.
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