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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (28. April 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Polizei und Finanzämter als nicht geladene Gäste
- Autor
- Boerne
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- ArtikelPolizei und Finanzämter als nicht geladene Gäste 207
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 176) 209
- ArtikelZum fünfundzwanzigjährigen Geschäftsjubiläum der Damm & Co in ... 211
- ArtikelRuhrhilfe durch Bestellungen 211
- ArtikelDas Umrechnen der Zylindergläser (Schluß zu Seite 200) 212
- ArtikelSilberner Kasten mit Elfenbeinschnitzerei 213
- ArtikelMarkstützung und Wirtschaftslage 213
- ArtikelDer Einfluß der Steuerpolitik auf die Unternehmensform 214
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 215
- ArtikelVermischtes 215
- ArtikelHandelsnachrichten 216
- ArtikelKurse und Preise 217
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 218
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 221
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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r MUDGE ft LE/} OY samt, AD. US ff BF A/'t\guuvt\ tvrWÄ fcfcNAWA tÄöWto» ÜW8MW IHllflll] Bezugspreis für Deulachland von der Geschäftsstelle be zogen monatl. 1600 Mark. Unter Streifband für Inlandsporto monatlich 2100 Mark. Bel direkter Bestellung bei der Post monatlich 5000Mark. FOr das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis nach Antrage. Die Deutsche Uhrmacher • Zeitung erscheint regelmäßig an Jedem Sonnabend. '«■iiiimii Preise der Anzeigen Multiplikator 2400 auf nachstehende Preise : Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark, für Stellen-Angebote und Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 150.- Mark berechnet Postsch eck'Konto: 2581 Berlin Telegr amm ' Adresse: Uhrzelt Berlin Fernspr: Zentr. 12761, 127 62. 741, 1681, 152 5«. Uhren-Edelmefall* und Schmuckwaren♦ Markl XLVII. Jahrgang Berlin, 28. April 1923 Nummer 17 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Copyright by Deutsche Uhrmacher-Zeitung Polizei und Finanzämter als nicht geladene Gäste Von Justizrat Dr. Boerne, Berlin Wenn wir heute von der guten, alten Zeit sprechen, mei nen wir nicht nur die Jahre, wo das Ei fünf und die Semmel drei Pfennige kostete, sondern die ruhigen Tage, wo man nicht für sein Warenlager, seine Werkstatt- oder Laden bestände, geschweige denn für seine Wohnungseinrichtung zu zittern brauchte, wo es noch keine Finanzämter, sondern nur die weit harmloseren Steuerstellen gab, und wo noch nicht der Mittelstand, der Verarmung preisgegeben, seines bescheidenen Besitzes an Gold- und Silbersachen und Schmuck sich zu entledigen genötigt war. Kaum ein Ge werbe spürt den Wandel der Zeiten so sehr, wie das der Uhrmacher, Juweliere und Goldschmiede. Denn nicht nur bedrücken die Bestimmungen der neuen Steuergesetze, be sonders die Vorschriften über Umsatz- und Luxussteuer diese Gewerbe in besonderem Maße; es ist auch in den Mengen von Geschmeide, Gold, Silber und Uhren, die, vordem lange in den Familien sorglich behütet, heute den Markt überschwemmen, manches Stück, das unmittelbar oder mittelbar aus Diebeshand kommt. Entgegen den Erfahrun- gen jahrzehntelanger Geschäftsführung sieht jetzt mancher Geschäftsinhaber eines Tages die Polizei als ungebetenen Besuch bei sich. Das kann dem Bestbeleumundeten wider fahren, zunächst und am häufigsten im Zusammenhang mit straf gerichtlichen Untersuchungsverfah ren, wenn eine entwendete Sache, eine Uhr oder ein Schmuckstück sich in sein Lager verirrt hat oder den Weg dahin genommen haben soll, sodann aber auch in steuer lichen Verfahren. Die Gerichte und die Staatsanwaltschaften und als ihr Hilfsorgan die Polizei haben die Verpflichtung, straf baren Handlungen nachzugehen, um die Schuldigen zur Bestrafung zu bringen. Dazu müssen sie die Gegen stände, die, wie z. B. gestohlenes oder unterschlagenes Gut, für die Untersuchung von Bedeutung sein können, heran schaffen. Dasselbe gilt für Gegenstände, die der Einziehung unterliegen, nämlich die durch strafbare Handlung hergestell ten oder zur Ausführung gebrauchten Sachen wie Diebes werkzeuge oder Mordwaffen, gefälschte Urkunden, Bank noten oder Münzen, zum verbotenen Glücksspiele ge brauchte Karten, einem Verbote verfallene Druckschriften, geschmuggelte oder sonst gegen die Zollgesetze eingeführte oder nicht den Steuergesetzert gemäß versteuerte, verpackte oder bezeichnete Waren und vieles andere. Alle solche Sachen werden in behördliche Verwahrung genommen oder sichergestellt. Dies geschieht meistens in der Weise, daß dem Besitzer verboten wird, den Gegenstand bis zur Be endigung der Untersuchung aus der Hand zu geben. Mit einer bloßen Sicherstellung, zu der, wie zur Anordnung der amtlichen Verwahrung, auch Polizei und Staatsanwaltschaft ohne den Richter befugt sind, begnügen sich die Behörden, wenn der Besitzer keinen Widerspruch gegen die amtlichen Maßnahmen erhebt, und wenn gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Wenn der Besitzer zur Herausgabe nicht bereit ist, be darf es der Beschlagnahme, einer Anordnung, die nur dem Richter zusteht, durch die der Besitz oder wenigstens das Verfügungsrecht auf die Behörde übergeht. Wer, ohne beschuldigt zu sein, einen für die Untersuchung wichtigen Gegenstand nicht vorlegt oder ausliefert, kann dazu wie ein Zeuge zur Aussage durch Geld- oder Haftstrafe angehalten werden. Daneben macht sich der Widerspenstige der Be günstigung schuldig, wenn die Weigerung ihren Grund in dem Bestreben hat, den Schuldigen zu decken. Wenn Ge fahr im Verzüge ist, kann auch der Staatsanwalt oder die Polizei Beschlagnahme anordnen. Ist diese Anordnung ohne den Richter getroffen, so muß die richterliche Bestätigung
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