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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (28. April 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Markstützung und Wirtschaftslage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Einfluß der Steuerpolitik auf die Unternehmensform
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- ArtikelPolizei und Finanzämter als nicht geladene Gäste 207
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 176) 209
- ArtikelZum fünfundzwanzigjährigen Geschäftsjubiläum der Damm & Co in ... 211
- ArtikelRuhrhilfe durch Bestellungen 211
- ArtikelDas Umrechnen der Zylindergläser (Schluß zu Seite 200) 212
- ArtikelSilberner Kasten mit Elfenbeinschnitzerei 213
- ArtikelMarkstützung und Wirtschaftslage 213
- ArtikelDer Einfluß der Steuerpolitik auf die Unternehmensform 214
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 215
- ArtikelVermischtes 215
- ArtikelHandelsnachrichten 216
- ArtikelKurse und Preise 217
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 218
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 221
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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214 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 17 Inzwischen hat es sich nun trotz aller noch bestehenden Un klarheiten jedenfalls herausgestellt, daß die Reichsbank im Ein vernehmen mit der Reichsregierung die begonnene Stützungs aktion fortzusetzen gedenkt, wenn auch nicht in der bisherigen starren und daher wohl reichlich opfervollen Form. Die von der Reichsregierung angekündigten Maßnahmen, insbesondere bezüg lich der Anmeldung' von Devisenbeständen und der stärksten Be schränkung der Einfuhr lassen den festen Willen erkennen, die aus hochpolitischen Gründen in Szene gesetzte Stützungsaktion der Mark weiterzuführen. Vermutlich wird man bei dieser Beschnei dung der nicht notwendigen Einfuhr auch die Einfuhr von Schwei zer Taschenuhren unterbinden, was im Interesse des regulären deutschen Uhrenhandels nur sehr zu bedauern wäre. Jedenfalls wird der Deutsche Uhrenhandelsverband alle Kräfte anspannen müssen, wenn er die Gewährung eines einigermaßen zureichenden Kontingentes erreichen will. Immer ist es noch von gar nicht abzusehender Wichtigkeit und Bedeutung, weitesten Bevölkerungs kreisen, in erster Linie denen des alt- und neubesetzten Ge bietes, angesichts des weltgeschichtlichen Kampfes an der Ruhr eine einigermaßen erträgliche Lebenshaltung zu gewährleisten. Was ein Dollarstand von 50- oder 100 000 Mark für die große Masse des deutschen Volkes und für den Ausgang des Ruhr kampfes bedeuten würde, wird sich jeder Kundige mit leichter Mühe selbst ausmalen können. Wenn infolge der relativen Stabi lität der Mark überall das Inlands- wie das Auslandsgeschäft, auch im Uhrengewerbe, stark zurückgegangen ist, so kann doch auch für die Gewerbetreibenden kein Zweifel darüber bestehen, daß ein erneutes Anziehen der Devisenkurse lediglich eine Scheinkonjunk tur hervorrufen würde, die aber auf jeden Fall die Zeit bis zur endgiltigen Gesundung unseres Wirtschaftslebens hinauszöge, wenn sie jetzt nicht noch etwas Schlimmeres bedeuten würde! Reichstagsabgeordneter Dr. Stresemann hat es kürzlich noch mit unzweideutigen Worten betont, daß die volle Zugehörigkeit des Rheinlands und des Ruhrgebietes zu Deutschland eine Lebens frage für das deutsche Volk sei. Über die wirklichen Ziele Frank reichs besteht immer noch keine Klarheit; man braucht aber noch nicht der größte Pessimist zu sein, um wenigstens die Befürch tung zu hegen und mit ihr zu rechnen, daß eine mehr oder minder einschneidende Loslösung des jetzt besetzten Gebietes vom deut schen Volkskörper eines seiner Hauptziele ist. Bricht der Wider stand gegen die Ruhrvergewaltigung infolge innerer deutscher Zermürbung zusammen, so braucht Deutschland nicht, und auch der größte Optimist in ihm nicht, auf einen ritterlichen oder gnädigen Sieger zu rechnen. Dann ist es aber ganz gewiß mit der Hochkonjunktur im Geschäftsleben gründlich und auf unab sehbare Zeit vorbei, einerlei, wie hoch der Dollarkurs dann steht. Daß in Deutschland selbst nicht alle Kräfte, die zum Ziehen berufen sind, an gleichem Strange ziehen, ist eine bedauerliche Tatsache; insbesondere scheint die Schwerindustrie, wie das ge rade in den letzten Tagen wieder ziemlich glaubhaft festgestellt w’urde, auf ein Wiederanziehen der Devisenkurse hinzuarbeiten. Auch der Mißerfolg der Dollaranleihe gehört in dieses Kapitel; am Devisenmangel in Deutschland ist die Anleihe zweifellos nicht gescheitert, wenn man, wie das von sehr sachverständiger Seite getan wurde, die aus dem Ausweis einer Berliner Großbank her vorgehenden Goldmarkkonten und den ungefähren Devisenbedarf der deutschen Volkswirtschaft für die Dauer eines Jahres einer vorsichtigen Schätzung zugrunde legt. Sei dem aber auch, wie ihm wolle — alle hierher gehörenden Sünden dürfen jedoch keinen seiner Verantwortung bewußten Gewerbetreibenden, sei sein Ge schäft auch noch so klein, davon abhalten, das zu tun, was seine Pflicht ist kn Interesse des großen Ganzen und letzten Endes auch in seinem eigenen Interesse. Der Einfluß der Steuerpolitik auf die Unternehmensform Von Steuersyndikus Dr. jur. et rer. pol. Brönner, Berlin Infolge des in den letzten Jahren zu beobachtenden häufigen Wechsels der Steuerpolitik erweist sich die Beantwortung der Frage nach der zweckmäßigsten Gesellschaftsform immer wieder als notwendig. Die Novellen vom 8. April 1922 zum Körperschaftssteuergesetz (Erhöhung der Körperschaftssteuer auf 20 bezw. 35 %) und vom 20. Juli 1922 zum Einkommensteuergesetz (Anpassung des Tarifes an die eingetretene Geldentwertung) ver schlechtern zweifellos die steuerliche Lage der körperschaftssteuer pflichtigen Subjekte, insbesondere also der Aktiengesellschaften und Gesellschaften m. b. H. Ohne daß hier die ziffernmäßige Grenze gesucht werden soll, bis zu welcher der Einzelkaufmann bezw. die offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft günstiger arbeiten, als eine juristische Person, läßt sich im allge meinen soviel feststellen, daß bei verhältnismäßig geringem Bilanz gewinn die Gründung von Aktiengesellschaften oder Gesellschaf ten m. b. H. steuerlich unlukrativ wirkt. Hinzu kommt, daß das Kapitalverkehrssteuergesetz vom 8. April 1922 die Gründungs kosten für Aktiengesellschaften und Gesellschaften m. b. H. wesent lich verteuert hat, und daß des weiteren auch die derzeitige Geld entwertung zu einer Erhöhung des gemeinen Wertes der Anlage gegenstände, sowie überhaupt des notwendigen Betriebskapitals, also somit zu einer erheblichen Gründungsverteuerung führt. Es läßt sich nicht leugnen, daß infolge der Erhöhung der Körper schaftssteuer und der Anpassung des Einkommensteuertarifes an die Geldentwertung die Umwandlung von Einzelunternehmen oder offenen Handelsgesellschaften in Aktiengesellschaften und Gesellschaften m. b. H. bei voraussichtlich mäßigem Bilanz gewinne im allgemeinen steuerlich kaum als zweckmäßig erscheint. Dagegen wird nach wie vor bei hohen Geschäftserträgnissen in folge der Vermeidung der sechzigprozentigen Reichseinkommen steuer durch die Umwandlung des Unternehmens in ein körper schaftssteuerpflichtiges Subjekt oftmals eine gewisse erhöhte Kapi talserhaltung erzielt werden können. Es entspricht dem Wesen des sozialistisch orientierten Staates und wird mit seiner Politik ver einbar bleiben, besonders große Einnahmen der Einzelpersonen mit konfiskatorisch wirkenden Steuern zu belegen, dagegen für die juristischen Unternehmensformen einen geringeren Steuersatz zu grunde zu legen, da ja bei Belassung der Gewinne des Betriebes innerhalb der Aktiengesellschaft oder Gesellschaft m. b. H. der Luxusverbrauch ausgeschlossen und die produktive Verwendung der betreffenden Kapitalerträge, die nun einmal für die Existenz eines jeden Unternehmens notwendig' sind, restlos gesichert ist. Im übrigen kann nicht oft genug darauf hingewiesen wreden, daß die Wahl einer neuen Gesellschaftsform reiflichster Überlegung be darf, und daß neben steuerlichen auch zahlreiche andere Gesichts punkte zu beachten sind, die fast alle für jeden einzelnen Fall ge sondert der Prüfung bedürfSn. Bei Gegenüberstellung der Ak’tiengesell- schaft und Gesellschaft m. b. H. ergibt sich, daß rein steuerlich betrachtet die Aktiengesellschaft die am höchsten be lastete Unternehmensform darstellt. Einmal ist im Gegensatz zur Aktiengesellschaft bei der Gesellschaft m. b. H. der Wegfall der zehnprozentigen Kapitalertragsteuer 4 ) als eine wesentliche Vergün stigung beachtlich, sofern es sich um ein Familienunternehmen handelt oder das Stammkapital der Gesellschaft 300 000 Mark nicht übersteigt. Von Bedeutung wird schließlich oft sein, daß nach einer Reichsfinanzhofentscheidung' die Schwerfälligkeit der meisten G. m. b. H.-Anteile bei der Vermögensverwertung neben den Ertragsaussichten in Betracht gezogen werden soll. Es erhellt, daß das G. m. b. H.-Vermögen bei den Vermögensteuern ge legentlich mehr g'eschont werden wird, als der Aktienbesitz. Besonders bedeutungsvoll wirkt sich im Hinblick auf die der zeitige Steuerpolitik und die herrschende Geldentwertung die so genannte stille Gesellschaft aus. Für den Gesellschafter, der als stiller Teilhaber sein Kapital einem Unternehmen zur Ver fügung stellt, ergibt sich die Notwendigkeit, daß von den ihm zu- fließenden Gewinnerträgen die zehnprozentige Kapitalertragsteuer*) erhoben wird. Kürzlich hat eine Reichsfinanzhofentscheidung diese Kapitalertragsteuerpflicht festgestellt. Dem Unternehmer an dererseits, der einen stillen Teilhaber mit einem bestimmten Kapi talbetrag aufnimmt, sollte immer klar vor Augen schweben, daß er mit den ihm zurzeit zur Verfügung gestellten Summen wegen der geminderten Kaufkraft der Mark eine unverhältnismäßig geringe Vermögensvermehrung seines Unternehmens erreicht, dagegen *) Die Kapitalertragsteuer ist neuerding's bis auf weiteres auf gehoben worden. D. Schriftleitung.
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