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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (19. Mai 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- ArtikelVon der Dresdner Uhrmacher-Reichstagung 251
- ArtikelBericht über die Verhandlungen der Reichstagung der deutschen ... 253
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 210) 255
- ArtikelErste Generalversammlung des Wirtschaftsverband Optik führender ... 256
- ArtikelErste Hauptversammlung des Zentralausschuß für Deutsche ... 257
- ArtikelAusflüge deutschen Uhrmacher nach Glashütte und Meißen 258
- ArtikelDie Geschäftslage der deutschen Uhrenindustrie im ersten ... 260
- ArtikelVermischtes 260
- ArtikelHandelsnachrichten 261
- ArtikelKurse und Preise 263
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 263
- ArtikelBriefkasten 265
- ArtikelPatent-Nachrichten 265
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 266
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 20 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 261 einem uns kürzlich vorgelegten Falle mußte der Preis als ganz außerordentlich hoch bezeichnet werden, auch wenn die beste Ausführung der Arbeit vorausgesetzt wurde. Wer sich vor unan genehmen Überraschungen in dieser Beziehung schützen will, tut gut daran, in jedem Falle den Preis vorher zu vereinbaren und lie ber auf die Ausführung der Arbeit zu verzichten, wenn eine vor herige Vereinbarung nicht möglich ist. Nachträgliche Beschwer den sind meistens zwecklos. Diejenigen Uhrmacher die beson ders schwierige Reparaturen an leistungsfähige Werkstätten ver geben, müssen auch von vornherein damit rechnen, daß sie dort sehr hohe Preise bezahlen müssen; denn diese Werkstätten, die auch die schwierigsten Reparaturen ausführen, lassen sich ihre Arbeit naturgemäß entsprechend bezahlen. Dabei kommen dann allerdings manchmal Preise heraus, die nicht mehr in einem ent sprechenden Verhältnis zum Werte des Stückes stehen. Wir raten deshalb noch einmal dringend zur Vorsicht. Abänderung' des Lohnabzuges für die Einkommensteuer. Der Steuerausschuß des Reichstags beschloß die Heraufsetzung dei Beträge, um die sich der Betrag der Lohnsteuer von 10 % des Ar beitslohns ermäßigt. Die neuen Sätze treten erst am 1. Juni in Kraft. Wir werden in der nächsten Nummer der Deutschen Uhr macher-Zeitung eingehender darauf zurückkommen. Verbesserungen der funkentelegraphischen Nauener Zeitsignale für April 1923. Mitgeteilt von der Deutschen Seewarte zu Hamburg. + : Signal zu spät; —: Signal zu früh. 1 h M. E. Z. 1 h M. E. Z. 1 hM.E.Z. nachts nachm. nachts nachm. nachts nachm. s s s s s s April 1 —0.08 —0.02 April 12 +0.02 0.00 April 23 + 0.04 + 0.08 2 —0.05 —0.08 13 —0.03 -4-0.02 24 + 0.09 +0.07 3 —0.14 — 0.09 14 +0.02 +0.01 25 + 0.05 + 0.07 4 —0.13 —0.07 15 + 0.01 —0.02 26 +0.08 +0.14 5 —0.09 —0.09 16 —0.07 —0.01 27 +0.21 +0.04 6 —0.02 +0.02 17 +0.01 0.00 28 +0.02 +0.04 7 -fn.03 -fO.Ol 18 -0.02 0.00 29 + 0.09 +0.07 8 —0.04 +0.02 19 0.00 +0.01 30 +0.05 -0.09 9 + 0.01 +0.02 20 +0.04 +0.01 10 0.00 +0.01 21 0.00 +0.04 11 —0.08 0.00 22 --0.01 +0.05 [ Diese Verbesserungen gelten für die aut der 3100-m-Welle abgegebenen Signale. Bücherverzeichnis. Von der Verlags- und Buchhandelsabtei lung der Deutschen Uhrmacher-Zeitung' ist ein reichhaltiges neues Verzeichnis aller in Betracht kommenden und zurzeit liefer baren Fachbücher herausgegeben. Es enthält Lehrbücher für Lehrlinge, Reparaturlehrbücher, Bücher über elektrische Uhren, verschiedene Bücher für die Weiterbildung, Bücher für Unterhal tung (Feierstunden im Uhrmacherhaus), optische Lehrbücher, Bü cher über Edelmetalle und Metallarbeiten, Bücher über Edelsteine, Bücher zur Vorbereitung auf Prüfungen und wertvolle Bücher für Geschäft und Werkstatt. Interessenten wird das Verzeichnis auf Wunsch zugesandt. Die Sühne für einen Silberdiebstahl. Wegen des im Oktober 1922 im Sonderhausener Schlosse verübten Silberdiebstahls hatten sich folgende Personen vor der Strafkammer Sondershausen zu verantworten: Hofsekretär Topf. Goldschmied Wiegleb, Fabrikant Gotthard Konrad, Kaufmann Otto Wiegleb, Magistratsschreiber Ludwig Wiegleb, Uhrmacherlehrling Willi Wiegleb, Frau Auguste Topf, Verkäuferin Emma Rübesam, Kaufmann Heinrich Trapp aus Berlin, Edelmetallaufkäufer Oskar Schönbrodt und Restaurateur Alfred Schumann aus Berlin. Hofsekretär Topf wurde zu zwei Jahren sechs Monaten Zuchthaus verurteilt, Friedrich Wiegleb zu zwei Jahren sechs Monaten Gefängnis und Konrad zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis; die übrigen Angeklagten erhielten nie drigere Gefängnisstrafen. HAN DELSNACH RICHTEN Mnltiplikntor für Grnß- im* T *rhpnijiiren ob 14. Hol 3400 Mit Wirkung vom 14. Mai 1923 haben die Fachgruppen Groß uhren und Taschenuhren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie den seit dem 28. April 1923 gütigen Multiplikator von 2800 auf 3400 heraufgesetzt; das entspricht einer Steigerung der Uhrenpreise um fast 21,5 %. Der billigste Babywecker kostet demnach jetzt (bei einem Grundpreise von U,ls) t BNSAS. Damit ist der höchste Stand der Uhrenpreise, der mit einem Multipli kator 3500 in der Zeit vom 2. bis 11. Februar 1923 erreicht wurde, nahezu wieder eingeholt. Endgillige „berichtigte“ Einkaufspreise für den Monat April 1923. In der vorigen Nummer veröffentlichten wir an gleicher Stelle vorläufige „berichtigte“ Einkaufspreise der Gegenstände des täglichen Bedarfs für den Monat April 1923, die sich auf den von der „Industrie- und Handelszeitung“ errechneten Index für die Le benshaltungskosten stützten. Gegenüber dem Vormonat betrug die Steigerung 6,5 %. Nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts beträgt die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs kosten (Ernährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Beklei dung) im Durchschnitt des Monats April 2954 (im Jahre 1913 — 1) gegenüber 2854 im März; die Steigerung beträgt also nur .3,5 %. Es ergeben sich danach folgende „berichtigte“ Einkaufspreise für den April 1923 (bezüglich des Wertes dieser Einkaufspreise für die Kalkulation verweisen wir auf den Artikel „Die zulässige Berech nung der Verkaufspreise“ in der Deutschen Uhrmacher-Zeitung, Jahrg. 1923, Nr. 11, S. 140): 1921 Januar . . • . . 24 100,9 1922 Juli 5 481,0 August . . . . 22 728,8 August 3 805,9 September . . 22 350,7 September .... 2 218,8 Oktober . . . . 20 706,0 1. bis 15. Oktober 1 533,1 November . . 16 991,1 16. bis 31. Oktober 1196,0 Dezember . .15 510,5 November . . . 661,0 1922 Januar . • . . . 14 843,2 Dezember .... 431,4 Februar . . . . 12 262,4 1923 Januar 263,8 März . . . . . . 10 197,9 Februar 111,8 AdHI . . . . . . 8 600,9 März 103,5 Mai . . 7 771,1 April 100,0 Juni . . 7126,3 Da die maßgebende Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs kosten erst veröffentlicht wird, wenn der betreffende Monat ver gangen ist, erfüllt die vom Reichswirtschaftsministerium und dem Reichsjustizminister durch die bekannten Richtlinien für die Be rechnung der Verkaufspreise zugestandene Berücksichtigung der „inneren" Geldentwertung, die durch die Reichsindexziffer für die Lebenshaltung'skosten gemessen wird, ihren Zweck, die Ver mögenssubstanz der Gewerbetreibenden soweit zu schützen, als das für die regelmäßige und ausreichende Versorgung der Konsu menten mit Gegenständen des täglichen Bedarfs erforderlich ist, in Zeiten starker Markverschlechterung wie der jetzigen nur un vollkommen, wenn sich die Gewerbetreibenden nur nach der mo natlich bekanntgegebenen Reichsindexziffer richten. Der Verkäu fer darf daher nach den oben erwähnten Richtlinien die seit der letzten Indexziffer eingetretene Geldentwertung schätzungsweise selbst berücksichtigen. Die täglich wahrnehmbaren Preisverände rungen der notwendigsten Gegenstände, etwa der gewöhnlichen Lebensmittel, geben ein brauchbares Schätzungsmittel an die Hand. Für die Preisberechnungen im Monat Mai müssen die Preise am 1. Mai mit denen des betreffenden Verkaufstages ver glichen werden; dann kann für die einzelnen Tage ein annähernd zulässiger Index errechnet werden, der für die Substanzerhaltung' wertvolle Dienste leisten kann. Großhandelsindices, auch solche für Lebensmittel, können oft nur mit größter Vorsicht verwendet werden, da sie erfahrungsgemäß leicht zu Irrtümern Anlaß geben. Eine Verordnung zur Bekämpfung der Valutaspekulation. Be kanntlich haben sich seit der Revolution in Deutschland im Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln höchst unerfreuliche Zustände, ein Spekulationswahnsinn, herausg-ebildet, der schließlich weiteste Kreise des deutschen Volkes ergriff und der gesamten deutschen Volkswirtschaft die schwersten Schäden zufügte. Oberster Grund satz muß sein, daß nur diejenigen Personen und Firmen auslän dische Zahlungsmittel erwerben dürfen, die ein nachweisbares Inter esse daran haben und auch diese nicht unbeschränkt, sondern nur nach Maßgabe der geschäftlichen Notwendigkeit. Da die bisheri gen Einschränkungen des Devisenhandels nicht zum Ziele führten, zieht jetzt der Reichswirtschaftsminister mit der auf Grund des Notgesetzes vom 24. Februar 1923 erlassenen Verordnung betref fend Maßnahmen gegen die Valutaspekulation vom 8. Mai 1923 die Schraube stärker an. Für den Einzelhandel in Uhren und Bdelmetallwaren ist insbesondere folgendes von Interesse: Edelmetalle im Sinne der Verordnung sind Gold und Silber in Barren. Der Reichswirtschaftsminister kann bestimmen, daß auch Platin und Verarbeitungen von Platin als Edelmetalle im Sinne dieser Verordnung gelten. Zahlung mit Zahlungsmitteln oder Forderun gen in ausländischer Währung darf bei Inlands- geschäften nicht gefordert, angeboten, ausbedungen, geleistet oder angenommen werden. Durch die Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung vom gleichen Tage ist jedoch bestimmt worden, daß diese Vorschrift keine Anwendung findet, wenn aus ländische Geldsorten, Papiergeld oder Banknoten bis zu fünfzig Dollars oder dem entprechenden Betrage in einer anderen Währung' von Ausländern, die im Inland keinen Wohnsitz oder Sitz haben, für Lieferung von Gegenständen oder Leistung von Diensten in Zahlung gegeben werden, es sei denn, daß das Geschäft im Be triebe der inländischen Niederlassung oder des inländischen Be vollmächtigten eines solchen Ausländers abgeschlossen wird.
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