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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (13. Januar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Uhr aus Bergkristall
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Richtlinien des Reichswirtschaftsministeriums für die Anwendung der Preistreibereiverordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- ArtikelDie Abänderung des Einkommensteuergesetzes und des Lohnabzuges 15
- ArtikelÜber die Aufbiegung der aufgeschnittenen Unruh bei der Schwingung 17
- ArtikelEine Uhr aus Bergkristall 19
- ArtikelRichtlinien des Reichswirtschaftsministeriums für die Anwendung ... 20
- ArtikelVermischtes 21
- ArtikelHandelsnachrichten 22
- ArtikelKurse und Preise 24
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 24
- ArtikelBriefkasten 25
- ArtikelPatent-Nachrichten 25
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 26
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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20 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 2 Der Sockel samt der Trommel zur Aufnahme des Wer kes bestehen aus einem Stück. Das Werk wird von der Rückwand mit zwei Sechskant muttern, von oben mit einer dritten Schraube mit flachem Kopf befestigt, wie aus der Abbildung 2 ersichtlich ist. Die Werkplatten werden ebenfalls durch Schrauben muttern zusammengehalten. In der Abbildung 1 sieht man deutlich bei den Zahlen 3 und 9 die beiden Schrauben, die zur Befestigung des Zifferblattes dienen. Zahlen, Inschrift und Verzierungen, sowie das Bildnis des Prinzregenten Luitpold von Bayern sind eingeschliffen. Die ganze Uhr ist 40 cm hoch; sie soll angeblich verhältnis mäßig gut regulieren. Besitzer dieser interessanten Uhr ist Herr Fritz Maisch in Ettlingen (Baden)." Richtlinien des Reichswirtschaftsministermms für die Anwendung der Preistreibereiverordnung Unter dem 16. Dezember 1922 sind die lange erwarteten Grundsätze über die Feststellung des angemessenen Preises gemäß der Preistreibereiverordnung erschienen. Sie stellen eine Anweisung an alle in Frage kommenden Behörden und damit für diese bindende Vorschriften dar. Hierdurch ist die Wuchergesetzgebung zwar noch nicht aufgehoben, und — dies muß ausdrücklich betont werden — es ist auch noch nicht voll allen Wünschen der beteiligten Kreise entsprochen. Anerkannt muß aber werden, daß die „Richtlinien" doch einen entschiedenen Fortschritt darstel len. Für unser Gewerbe dürfte es besonders interessant sein, daß durch die neuen Vorschriften den seit Jahren verfochte nen Bestrebungen der „Preisschutzkommission" im vollsten Umfange nachgekommen worden ist. Die für unser Gewerbe wichtigsten Folgerungen aus den Bestimmungen des Erlasses vom 16. Dezember 1922 sind die nachstehenden; 1. Ordnungsmäßige Marktlage: 1. Kalku lation: Der Feststellung der Gestehungskosten bedarf es nicht in den Fällen, in denen eine ordnungsmäßige Markt lage vorliegt (Entscheidung des Reichsgerichts vom 3. Juli 1918, Band 52, S. 119, ferner vom 1. Februar 1918, Band 51, S. 344, Bescheid des Reichswirtschaftsministeriums vom 11. April 1922, 1/5 Nr. 477, „Mitteilungen für Preisprüfungs stellen", Jahrgang 1922, S. 34). Das Kennzeichen einer ord nungsmäßigen Marktlage besteht darin, daß zahlreiche Ange bote in annähernd gleicher Preishöhe (marktgängige Ange bote) vorliegen, woraus das Bestehen einer preisausgleichen den Konkurrenz und das Fehlen einer absoluten Überlegen heit des Verkäufers über den Käufer zu folgern ist. Eine ordnungsmäßige Marktlage wird zu verneinen sein, sofern durch Warenmangel oder durch erhebliche Schwierigkeiten, Ware an den Markt zu bringen, oder durch unlautere Ma chenschaften eine Notmarktlage geschaffen ist. Die Not marktlage kann auch örtlich oder zeitlich beschränkt sein. Solange also im Uhrengewerbe eine nor male Marktlage besteht, kann unter Zu grundelegung der Markt -(Tages-) Preise für die Erzeugnisse des Uhrengewerbes kal kuliert werden (vergl. auch Nr. IV). 2. Verbandspreise, die auf den tatsächlichen durchschnittlichen Gestehungskosten der Verbandsmitglieder beruhen, sind als Ausdruck einer ordnungsmäßigen Markt lage zu bewerten. II. Liegt eine normale Marktlage nichtvor, so sind die Gestehungskosten für die Beurteilung der Ange messenheit des Preises grundlegend. Dabei darf berücksich tigt werden, 1. die Geldentwertung und zwar vom Zeitpunkt der Zahlung der Ware an den Lieferanten bis zum Zeitpunkt des Verkaufs bezw. des Angebots an den Käufer. a) Für Auslandsware darf die „äußere Geldent wertung", d. h. der Kursunterschied zugrunde gelegt werden. Schweizer Uhren können demnach zum offi ziell en Börsenkurs des jeweiligenTages kal kuliert werden (nach der Devisenordnung jedoch nicht in oder nach Frankenwährung, sondern nur in Reichsmark!). Die auf der ausländischen Ware ruhenden inländischen Ge stehungskosten, wie Frachten, Löhne, Gehälter usw. dürfen dabei jedoch nicht nach der äußeren, sondern nur nach der „inneren Geldentwertung" bemessen werden (vergl. unten b). b) Für Inlandsware darf die jeweilige (innere) Geld entwertung durch Umstellung der tatsächlichen Ein kaufspreise auf die durch die Reichsindexziffer umgerech neten Gestehungspreise berücksichtigt werden. Die Reichs indexziffer wird allmonatlich veröffentlicht und gewährt einen Vergleich für die (innere) Geldentwertung. Ist z. B. eine Ware im Oktober 1922 einschl. Spesen und Kosten ein gekauft für 1000,— S., so durfte sie, da im November 1922 die Reichs indexziffer von (1. bis 15. Oktober =) . . . 19 272, gestiegen ist auf 40 645, also um rund 110 %, im November 1922 mit 2100,— Jl, dem „berichtigtem" Einkaufspreise eingesetzt und mit einem beispielsweise im Gewerbe üb lichen Aufschlag von 60 % mit 3360,— Jl verkauft werden. Da die Reichsindexziffern erst nachträglich veröffentlicht werden, darf der Verkäufer die seit der letzten Index ziffer etwa eingetretene Geldentwertung schätzungsweise selbst berücksichtigen, wobei ihm die im täglichen Leben wahr nehmbaren P r e i s v er ä nd e r u n ge n einen An haltbieten. Die Verbände werden die Pflicht auf sich nehmen müs sen, die Reichsindexziffern*) regelmäßig zu veröffentlichen, um ihren Mitgliedern für die Berechnung der „berichtigten" Ein kaufspreise einen Anhalt zu geben. Wir fügen vorläufig die Reichsindexziffern am Schlüsse dieser Ausführungen an und behalten uns vor, ausführliche Tabellen in der nächsten Zeit zu bringen. 3. Unberührt durch die obigen Grundsätze bleibt die Be fugnis, gemäß § 2 der Preistreibereiverordnung Durch schnittspreise zu berechnen. Dabei darf bei Berech nung der „alten Ware" die Geldentwertung ebenfalls berück sichtigt werden. Beispiel: Einkaufspreis für alte Ware 100 Jl, Geldentwertung 105 % = 105 Jl, berichtigter Einkaufspreis = 205 Jl. Einkaufspreis für neue Ware 300 Jl. Durchschnittlicher Einkaufspreis bei gleich großen Posten alter und neuer Ware also 205 Jl + 300 Jl = 505 Jl : 2 = 252,50 Jl. Hierzu handelsüblicher Aufschlag 60 % = 151,25 Jl, mithin neuer Verkaufspreis 403,75 Jl. III. Im Straf- oder Ermittelungsverfahren sollen Sach verständige gehört werden und zwar möglichst vor jeder *) Geschieht bereits regelmäßig in den „Handelsnachrichten" der Deutschen Uhrmacher-Zeitung. Die Schriftleitung.
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