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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (2. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Konjunktur-Umschwung und unlauterer Wettbewerb
- Autor
- Bernhardt, L.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- ArtikelKonjunktur-Umschwung und unlauterer Wettbewerb 283
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 256) 284
- ArtikelDie einheitliche Bezeichnung von Brillen- und Klemmerteilen 287
- ArtikelMarktpreis, Wiederbeschaffungspreis und Gestehungskosten 288
- ArtikelErinnerungstage 289
- ArtikelVermischtes 290
- ArtikelHandelsnachrichten 291
- ArtikelKurse und Preise 292
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 293
- ArtikelBriefkasten 293
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 294
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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HUDGE ELFROY AD.LMGE jw | www* ttMflKßßtt 1W5CN®» Bezugspreis für Deutschland von der Geschäftsstelle be* zogen monafl.2500 Mark. Unter Streifband iür Inlandsporto monatlich 3000 Mark. Bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 10000Mark. Für das Ausland unter Streifband jahresbezugspreis nach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint regelmäßig an Jedem Sonnabend. l'IUHIIIll Preise der Anzeigen Multiplikator 35)0 auf nachstehende Preise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite fQr Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark, für Stelien-Angebote und Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 150.- Mark berechnet Postscheck-Konio: 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernspr: Zentr. 1276t, 12762, 741, 1631, 15239. Uhren-Edelmetal I- und SchmuckwarervMarld XLVII. Jahrgang Berlin, 2. Juni 1923 Nummer 22 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Copyright by Deutsche Uhrmacher-Zeitung Konjunktur^Umschwung und unlauterer Wettbewerb Von Dr. jur. L. Bernhardt, Weimar In Zeiten der Kriegswirtschaft, als Rohstoffnot auf allen Gebieten herrschte und jeder froh war, wenn er Waren be kam, aber auch in der Nachkriegszeit mit ihrer Hochkonjunk tur und künstlichen Blüte war der unlautere Wettbewerb im allgemeinen, abgesehen vom Schmiergelderunwesen und ähnlichem, auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Die ständig steigenden Preise haben, vor allem auch im Uhren- und Gold- waren-Einzelhandel, zu einer Absatzkrise geführt, die es un lauteren Elementen und der sogenannten Schmutzkonkur renz ermöglicht, durch unlautere Wettbewerbsmanöver ihre Geschäftskollegen zu schädigen. Damit der Geschäftsmann sich rechtzeitig gegen derartige Machenschaften schützen kann und weiß, welche Maßregeln er dagegen ergreifen kann, erscheint es angebracht, daß er sich mit den ihm zustehenden Rechtsbehelfen vertraut macht und sich klar darüber wird, welche Rechte und Pflichten er nach dem Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb im Einzelfalle ausüben kann. Man muß damit rechnen, daß im Falle einer solchen Krise alle die unsauberen Blüten, wie unwahre Reklame, Ge schäftsschädigung, Ausverkaufswesen usw. aufschießen, die den ehrlichen Geschäftsmann schwer schädigen. Um das Publikum irrezuführen, entblöden sich solche Elemente nicht, über die Herkunft und Qualität ihrer Waren falsche Angaben zu machen, Ausverkäufe zu veranstalten, die vom Gesetze nicht erlaubt sind, und sie gehen schließlich so weit, über die Waren und Leistungen ihrer Geschäftskollegen und über deren Person herabsetzende Äußerungen zu verbreiten und sie geschäftlich zu schädigen. Wenn auch die Pflege des berufsständischen Organisationswesens ein gewisses Solida ritätsgefühl unter den Uhrmachern und Juwelieren geschaffen hat, so gibt es doch immer Elemente, insbesondere Außen seiter, die in Zeiten einer Absatzkrise zu diesen Mitteln grei fen, weil sie glauben, sich nicht anders über Wasser halten zu können, oder die, unbekümmert um feststehende Grund sätze der reellen Geschäftswelt, rücksichtslos ihren Weg gehen, um möglichst große Gewinne zu erzielen. In fol gendem wollen wir die rechtliche Seite aller dieser Konkur renzmanöver an praktischen Beispielen betrachten. Wie soll sich nun der ehrliche Geschäftsmann verhalten, wenn er liest, daß die Konkurrenz in ihrer Zeitungsreklame oder in Rundschreiben an die Kundschaft behauptet, daß ihre Uhren bezw. Schmuckstücke aus einer besonders anerkann ten Fabrik herrühren, während sie in Wirklichkeit die Waren aus einer anderen Fabrik bezogen hat, die zwar auch gute Fabrikate liefert, aber bei Laien nicht so allgemein bekannt ist, und damit den Anschein erwecken will, als ob ihr Angebot besonders günstig wäre? Er hat zwei Wege. Er kann den Zivilklageweg beschreiten und auf Unterlassung solcher marktschreierischen Reklamen klagen, oder er kann eine Strafanzeige mit Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft erstatten; denn derartige großsprecherische Behauptungen über die eigenen Waren, die den Anschein eines besonders günstigen Angebotes erwecken sollen, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50 000 Mark oder mit einer dieser Strafen belegt. Bei der zivilrechtlichen Unterlassungsklage ist allerdings zu bedenken, daß sie nach der Rechtsprechung des Reichsgerichtes nur dann statthaft ist, wenn die Gefahr der Wiederholung besteht; also eine einmalige falsche Reklame, sei es in der Zeitung, sei es in einem Rundschreiben, genügt in der Regel nicht. Sind die großsprecherischen Angaben wider besseres Wissen erfolgt, und ist dadurch anderen Geschäftsleuten nachweislich ein Schaden entstanden, so können die Geschädigten auch auf Schadensersatz klagen. Die Staatsanwaltschaft verfolgt die Strafanzeigen wegen unlauteren Wettbewerbs in der Regel nicht selbst, sondern verweist den Anzeigeerstatter meist auf den Weg der pri vaten Strafklage, da es sich vielfach nur um private Inter essen handelt und die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse nicht für vorliegend erachtet.
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