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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (2. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erinnerungstage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- ArtikelKonjunktur-Umschwung und unlauterer Wettbewerb 283
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 256) 284
- ArtikelDie einheitliche Bezeichnung von Brillen- und Klemmerteilen 287
- ArtikelMarktpreis, Wiederbeschaffungspreis und Gestehungskosten 288
- ArtikelErinnerungstage 289
- ArtikelVermischtes 290
- ArtikelHandelsnachrichten 291
- ArtikelKurse und Preise 292
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 293
- ArtikelBriefkasten 293
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 294
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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290 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 22 Herzen und ungeheuchelter Überzeugung die vorgenannten ixetzereien, die der römisch-katholisch-apostolischen Kirche zuwider sind, abschwörst, verfluchst und verwünschest." Hierauf sprach der große Forscher folgende Abschwörungs- formel: „Ich, Galileo Galilei, siebzig Jahre alt, persön lich vor Gericht, schwöre ab, verfluche und verwünsche, auf meinen Knien und das heilige Evangelium vor Augen, das ich mit meinen Händen berühre, mit festem Willen und auf richtigem Glauben den Unsinn, den Irrtum, die Ketzerei von der Bewegung der Erde." Trotzdem erfolgte die Verurtei lung zu „Kerker auf unbestimmte Zeit", infolge der lebhaf ten Verwendung des Großherzogs von Toscana jedoch mit der nachträglichen Erleichterung, daß ihm sein Gütchen Ar- cetri bei Florenz als Haftort angewiesen wurde. Dort starb er, nachdem er, obwohl bereits halb erblindet, 1638 sogar noch die Libration des Mondes entdeckt hatte, dann u. a. 1641 seinem Sohne die Idee der uns bekannten Pendeluhr diktiert hatte, körperlich vollkommen gebrochen am 8. Januar 1642. 24. Juni 1633. Entlassung Galileis aus dem Gebäude der Inquisi tion in Rom. 30. Juni 1893. Der Professor der Mechanik Johann Daniel Colla- don, ein namhafter Förderer der schweizerischen Uhrenindu strie (geb. 1802), gestorben. In Genf wurde ihm ein Denkmal errichtet. Pkt. PtßKw VERMISCHTES Eugen Kolben f. Am 21. Mai wurde Herr Eugen Kolben, Mit inhaber der Firma Eugen Kolben & Spol., Gold- und Silberwaren- iabrik in Prag und Bukarest, das Opfer eines Automobilunglücks auf der Straße zwischen Srby und Doxa in der Tschechoslowakei. Das Automobil fuhr, wahrscheinlich infolge eines Maschinen defekts, in den Straßengraben, wobei das Automobil völlig zertrüm mert wurde; Herr Kolben zog sich neben einer inneren auch eine schwere Verletzung am Kopfe zu. Er wurde in das Krankenhaus zu Kladno geschafft, wo er in der folgenden Nacht seinen Leiden erlag. Verschärfung der Strafen für Preistreiberei. Durch das schlechthin als „Notgesetz“ bezeichnete Gesetz vom 24. Februar 1923 sind u. a. die Strafen für Preistreiberei und ähnliche Delikte wesentlich verschärft worden. Danach ist, wenn bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen die Strafvorschriften wider Preistreiberei, Schleichhandel, verbotene Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände und unzulässigen Handel auf Freiheitsstrafe von drei Monaten oder mehr oder auf Geldstrafe von 100 000 Mark oder mehr erkannt wird, neben der Strafe stets die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung durch eine Tageszeitung sowie der öffentliche An schlag auf Kosten des Schuldigen anzuordnen. Dieser Anschlag erfolgt an deutlich sichtbarer Stelle an und in dem Geschäftsräume des Täters oder an und in dem Geschäftsräume, in dem die strafbare Handlung begangen ist. Außerdem kann der Anschlag an öffentlichen Anschlagsäulen, Gemeindetafeln und ähnlichen Anschlagorten ang'eordnet werden. Art und Dauer des Anschlags bestimmt das Gericht. Daß. diese Nebenstrafen der Anpran gerung den Ruf und Kredit des betroffenen Gewerbetreibenden schwer schädigen, bedarf keiner weiteren Erörterung. Freilich kom men diese Nebenstrafen nur bei vorsätzlichen Verfehlungen in Betracht; es hat sich jedoch in der Praxis gezeigt, daß von den Gerichten in den weitaus meisten Fällen Vorsätzlichkeit angenom men wird, während die Feststellung von Fahrlässigkeit und Ent schuldbarkeit die Ausnahme bildet. Es sei hervorgehoben, daß rechtliche Irrtümer die Vorsätzlich keit nicht notwendig ausschließen. Da angesichts der Entwertung der Mark Geldstrafen von 100 000 Mark und mehr — wie das aus der Strafpraxis der Steuerbehörden sattsam bekannt ist — selbst für geringere Verfehlungen leicht verhängt werden, ist für den Uhrmacher größte Vorsicht geboten, damit er nicht wegen Preis treiberei bestraft wird. Von jeder rechtskräftigen Verurteilung wegen einer der oben bezeichneten strafbaren Handlungen haben die Strafvollstreckungs behörden den für die Erteilung der Handelserlaubnis oder die Untersagung des Handels zuständigen Behörden oder Stellen Mitteilung zu machen. Diese haben in jedem Falle zu prüfen, ob auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 die Er laubnis zum Handel zurückzunehmen oder der Handel zu unter sagen ist. In dieser Verbindung sei ausdrücklich erwähnt, daß Gold, Silber und Platin in Form von Bruch, Barren u. a. m. zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs im Sinne der Wuchergesetz gebung gehören. Wer sich des Schleichhandels, einer vorsätzlichen Preistrei berei oder einer vorsätzlichen verbotenen Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände schuldig macht, wird in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu fünfzehn Jahren und mit Geld strafe bis zu unbeschränkter Höhe bestraft. Für diese Verbrechen sind im rechtsmittellosen Verfahren! — die Wuchergerichte und Strafkammern zuständig. Dadurch, daß jetzt auch aus recht lichen und nicht nur, wie bisher, tatsächlichen Gründen eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten mög lich ist, wird, wie zu hoffen steht, wenigstens etwas der durch die Rechtsprechung der Wuchergerichte geschaffenen Rechts unsicherheit gesteuert werden. Die Sommerzeit im besetzten Gebiete. Wegen der Einführung der Sommerzeit sind im besetzten Gebiete in der Nacht zum 1. Juni die Bahnuhren um eine Stunde vorgerückt worden, so daß von diesem Zeitpunkte ab die Bahnzeiten mit der Mitteleuropäi schen Zeit übereinstimmen. Vom Büchertisch. „B r o c k h a u s“. Handbuch des Wissens in vier Bänden. Sechste, gänzlich umgearbeitete und wesentlich vermehrte Auflage von „Brockhaus Kleinem Konversations-Lexi kon". Leipzig, F. A. Brockhaus. Erschienen sind bis jetzt 1922 Band I und li, 1923 Band UI. In Halbleinen gebunden zurzeit 45 0ÜÜ dt je Band. — Der erste Band umfaßt die Buchstaben A bis E und ist mit zahlreichen bunten und einfarbigen Bildertafeln und Karten und mit einer Fülle klarer Textabbildungen ausgestattet. Die vielen charakteristischen Ansichten aus allen möglichen Orten machen das Durchblättem zu einer anregenden Weltreise. Wenn man versucht, forschend ins Innere des Brockhaus, in den über 750 Seiten umfassenden Text einzudringen, gewinnt man bald den Eindruck: Die geistige Schöpfung, die die Redaktion in Verbindung mit ihren sachkundigen Mitarbeitern und dem Verlag ausgeführt hat, verdient Bewunderung. Seitdem der Brockhaus kurz vor dem Kriege zum letzten Male erschienen war, haben sich die Ereignisse überstürzt; alte, liebgewonnene Anschauungen mußten aufgegeben werden, neue Ideen ringen sich durch, und von allem Neuen hat der neue Brockhaus ebenso gewissenhaft Notiz genommen wie vom bewährten Alten. Von der „Affenhaut“ bis zum „Expressionis mus" mit seinen prächtigen zwei Tafeln, vom „Drückeberger“ und „Dunkelmann" bis zu den Berühmtheiten der Wissenschaft und Kunst und des öffentlichen Lebens führt der Band und macht über Namen und Art kurze, bestimmte Angaben. Alle Künste sind aus allen Ländern vertreten. Zum ersten Male hat auch die Musik eine größere Berücksichtigung gefunden, so daß selbst Liederanfänge mit Noten gegeben worden sind. Daß das praktische Leben, voran die Technik, im Brockhaus nicht zu kurz kommt, ist allgemein be kannt. Wertvoll ist eine Tabelle der Erfindungen, die mit dem vor 1800 v. Ch. erfundenen Glas beginnt und mit Steinachs Verjün gungsverfahren endigt. Die aus Amerika eingewanderte Sucht nach kurzen Namen bringt oft in Verlegenheit. Der Brockhaus belehrt uns, was mit Afa, Apo, usw. gemeint ist, ebenso wie er dunkle Redensarten und Ausdrücke, wie z. B. „aufs Dach steigen“, „bal dowern", nach Bedeutung und Herkunft erklärt. Ein besonderes Lob verdienen die Karten. Sie sind klar, übersichtlich und reich haltig. Auch unser Gewerbe hat dem Umfang des Werkes ent sprechend Berücksichtigung gefunden. So werden wir z. B. dar über belehrt, daß „ä j o u r fassen“ heißt, den Edelstein von oben und unten frei zu lassen. Es wird uns mitgeteilt, was ein „Chrono meter" und ein „Chronoskop" ist. Daß ein Chronograph etwas anderes als ein Chronoskop ist, erfahren wir allerdings nicht. Auch die Erklärung der Ankeruhr wird uns vorenthalten. Den „Edelsteinen" aber ist ein größerer Abschnitt und eine besondere Tafel gewidmet. Paris-Bijoux 1923 und Paris-Bijoux de epoche 1923. Paris, Rue de Turbigo 19. — Das Pariser Fachadreßbuch Paris-Bijoux, das uns in der Ausgabe für 1923 jetzt zugegangen ist, führt nicht nur sämtliche Pariser Firmen und ■ Geschäftsinhaber des Uhren- und Bijouteriefaches und der angrenzenden Fachgebiete auf, sondern berücksichtigt auch noch umfassend die Provinzorte; es ist außerordentlich reichhaltig, und man muß bedauern, daß wir ihm nichts gleichartiges an die Seite zu stellen haben. Auch der kleine Paris-Bijoux, das Taschenadreßbuch mit der alphabeti schen Liste aller Pariser Fabrikanten, Grossisten, Kommissionäre
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