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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (8. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacher als Finanzbeamter und Privatverkäufer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- ArtikelDer Uhrmacher als Finanzbeamter und Privatverkäufer 295
- ArtikelDie elektrischen Zeitdienstanlagen im ... 296
- ArtikelDie Stellung der Berliner Uhrmachergehilfen zum Reichstarif 299
- ArtikelÜber die Empfindlichkeit des Pendels gegenüber dem Antriebe 300
- ArtikelVermischtes 301
- ArtikelHandelsnachrichten 302
- ArtikelKurse und Preise 303
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 304
- ArtikelBriefkasten 306
- ArtikelPatent-Nachrichten 306
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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w 00 "“Uli MÜDGE PLFßOY AD.UNQE Ullllflllfll A'£\ ttEHURH A/ \GCk\.VwtV WSMW® 61RM\W VfcMÄÖQtt t.WKIÖ® tNNSANN Bezugspreis für Deutschland von der Geschäftsstelle b«* «ogtn monail. 2500 Mark. Unter Streifband tOr Inlandsporto monatlich 3000 Mark. Bel direkter Bestellung bei der Post monatlich 10 000 Mark. För das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis nach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an Jedem Sonnabend. Preise der Anzeigen Multiplikator 3530 auf nachstehende Preise: Raum vön 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0, 6 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 150.- Mark berechnet. Postscheck-Konto 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrzelt Berlin Fernspr.: Zentr. 12761, 12762, 741, 1681, 15239. lihieiuEdelmelall* und Schmuckwaren-Markf XLVII. Jahrgang Berlin, 8. Juni 1923 Nummer 23 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Copyright by Deutsche Uhrmacher-Zeitung Der Uhrmacher als Finanzbeamter bei Privatverkäufen Der Gewerbetreibende muß heutzutage in unvergleich lich viel höherem Maße, als das jemals zu früheren Zeiten der Fall war, die Steuerbehörden in ihrer komplizierten und schwierigen Arbeit, den steuerpflichtigen Umsatz sowie das steuerpflichtige Einkommen, Vermögen usw. zu ermitteln und die Steuerbeträge zu erheben, unterstützen. Wohl auf keinem Gebiete jedoch wird eine so selbsttätige Mitwirkung von ihm verlangt, wie bei Käufen von Gegenständen aus Privathand, die nach § 23 Abs. 1 Ziff. 3 UStG, luxussteuer pflichtig sind. Als allgemein bekannt dürfen wir voraus setzen, daß der Uhrmacher und Goldschmied, der sich im Besitze der Luxussteuernummer befindet, Edelmetalle, Waren des Juweliergewerbes aus Edelmetall, Edelsteinen usw. an kaufen kann, ohne daß der Verkäufer Luxussteuer zu ent richten braucht. Die weiterhin erforderlichen Formvorschrif ten wurden in dem Artikel „Steuervorschriften für den An- und Verkauf von Edelmetallen und den Ankauf von luxus steuerpflichtigen Uhren“ von Obersteuerinspektor Köhn in Nr. 12 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung vom 24. März 1923 eingehend dargelegt. In diesem Artikel wurde auch besonders darauf hingewie sen, daß sich die Luxussteuernummer nicht auf hersteller steuerpflichtige Gegenstände bezieht; kauft der Uhrmacher goldene oder Platinuhren als Uhren und nicht des Edelmetalles wegen an, so muß der Verkäufer unter allen Umständen 15 % des ihm gezahlten Entgeltes als Luxussteuer abführen. Die Entrichtung der Steuer hat durch den Ver käufer entweder durch Barzahlung an die zuständige Finanzkasse oder durch V e r w e n dung vom Stempel - marken zu erfolgen. Die Barzahlung ist unter Einreichung der vom Erwerber auszustellenden Quittung zu leisten. Die Verwendung von Stempelmarken geschieht durch Entwertung durch den Lieferer; Tag, Monat und Jahr der Verwendung der Marke ist auf dieser in deutlichen Schriftzeichen mit Tinte ohne jede Auskratzung, Durchstreichung oder Über schreibung niederzuschreiben. Die Marken werden am besten auf eine freie Stelle der vom Erw'erber aufgestellten Quittung geklebt. Hier beginnen nun die außerordentlich weitgehenden Verpflichtungen des Uhrmachers, der goldene oder Platin uhren aus Privathand ankauft. Der Abnehmer hat sich beim Empfang der Quittung des Verkäufers darüber zu verge wissern, ob die Luxussteuer ordnungsmäßig entrichtet worden ist. Ist das nicht oder nicht vollständig der Fall, so hat er binnen zweier Wochen nach dem Empfang die Steuer durch Barzahlung oder Verwendung von Steuermarken ganz oder in der Resthöhe selbst zu entrichten. Erhält der Abnehmer keine Quittung, so hat er dem Finanzamt inner halb eines Monats nach der durch ihn bewirkten Zah lung des Entgelts hiervon Mitteilung zu machen. Gleich zeitig muß er die Steuer selbst entrichten. Wie wir festge stellt haben, sind diese Vorschriften noch nicht genügend bekannt, weswegen wir ausdrücklich darauf hinweisen. Die Steuerbehörden sind mancherorts lebhaft bemüht, steuer liche Verfehlungen der geplagten Staatsbürger festzustellen, wahrscheinlich, um recht hohe Strafbeträge zu erzielen. Ob die Beamten, wie das gelegentlich behauptet wird, in irgend- > einer Form persönlich an den von ihnen veranlaßten Straf geldern interessiert sind, entzieht sich unserer Kenntnis; sollte das zutreffen, so wäre damit eine plausible Erklärung für den jetzt beinahe unerklärlichen Eifer untergeordneter Beamten gegeben, mit dem sie sich nicht nur auf tatsächliche Kapitalverbrechen und Steuerhinterziehungen, was ja von allen anständigen Menschen nur begrüßt werden könnte, son dern auch auf formale Verstöße unwesentlichster Natur stür zen. So will es in den Schädel eines normalen Staatsbürgers nicht recht hinein, daß ein Uhrmacher, der Edelmetalle in Bruchform an einen Händler, der im Besitze der Luxussteuer nummer ist, weiter verkauft, lediglich deswegen 15 % Luxus steuer bezahlen soll, weil er die Luxussteuernummer des Er werbers im Drange der Geschäfte nicht vollständig in die Spalte Bemerkungen des Steuerbuches eingetragen hatte. Da
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