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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (8. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die elektrischen Zeitdienstanlagen im Reichsbahn-Direktionsbezirk Berlin (Fortsetzung zu Seite 277)
- Autor
- Wiligut, J.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Stellung der Berliner Uhrmachergehilfen zum Reichstarif
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- ArtikelDer Uhrmacher als Finanzbeamter und Privatverkäufer 295
- ArtikelDie elektrischen Zeitdienstanlagen im ... 296
- ArtikelDie Stellung der Berliner Uhrmachergehilfen zum Reichstarif 299
- ArtikelÜber die Empfindlichkeit des Pendels gegenüber dem Antriebe 300
- ArtikelVermischtes 301
- ArtikelHandelsnachrichten 302
- ArtikelKurse und Preise 303
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 304
- ArtikelBriefkasten 306
- ArtikelPatent-Nachrichten 306
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 23 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 299 Die beschriebenen Einrichtungen werden noch durch eine selbsttätige Erdschluß-Anzeigevorrichtung 13 ergänzt, so daß derartige Leitungsfehler sofort selbsttätig gemeldet werden. Ferner gehören zur Zentraleinrichtung noch die Apparate 14, 15 und 16 zum Aufladen der Betriebsbatterie und der gleichgroßen Wechselbatterie. Die Batterie wird durch den Schalter 16 ohne Stromunterbrechung umgeschal tet; somit ist das Ausbleiben eines Stromstoßes von der Hauptuhr aus unmöglich. Bei einer derart wichtigen Zentraluhrenanlage, wie sie die Anlage des R.B.D.-Bezirkes Berlin darstellt, muß natür lich auch auf eine hohe Ganggenauigkeit der Betriebshaupt uhr und damit aller angeschalteten Nebenuhren Wert gelegt werden. Von einer unmittelbaren Synchronisierung der Hauptuhr von der Sternwarte aus wurde abgesehen, da eine solche nicht die Genauigkeit im Gange der Uhren gewähr leistet, wie sie durch Aufstellung einer besonderen Präzi sionsuhr erzielbar ist. Auch die Leitungsstörungen und manches andere spielen hierbei eine nachteilige Rolle. Wich tig ist es jedoch, das Zeitzeichen der Sternwarte zum Ver gleichen mit dem Gange der Präzisionsuhr zu erhalten, eine Einrichtung, die hier vorgesehen ist und später erläutert werden soll. Aus dem vorstehend gekennzeichneten Grunde wurde eine erstklassige astronomische Präzisions-Pendeluhr aufge stellt, die es gestattet, durch Synchronisierung der Betriebs hauptuhr diese auf eine so hohe Ganggenauigkeit zu bringen, wie dies durch alleinige Übermittlung eines Zeitsignales nicht möglich ist. Die astronomische Präzisions-Pendeluhr, System Dr. Riefler (Abbild. 9), ist in einem staubdichten Glasgehäuse mit Metallsäulen untergebracht, in einem Raum von gleichmäßiger Temperatur, in erschütterungsfreier Lage aufgestellt und gegen das Eindringen von Sonnenstrahlen geschützt. Infolge der eigenartigen Konstruktion der Hem mung schwingt das Pendel vollkommen frei, da es mit dem Uhrwerk nur durch die Aufhängefeder in Verbindung steht, durch die es auch den Antrieb erhält. Die Anwendung eines Nickelstahl-Kompensationspen dels I. Klasse gewährleistet eine Ganggenauigkeit von min destens + 0,1 Sekunde für den Tag. Die Uhr hat ferner elektrischen Aufzug, der an die Akkumulatorenbatterie der Uhrenanlage angeschlossen ist unter Vorschaltung eines entsprechenden Widerstandes. Der elektrische Aufzug der Uhr hat gegenüber dem gewöhnlichen Gewichtsaufzug den Vorteil, daß der Pendelantrieb wesentlich gleichmäßiger ist, weil die Kraftübertragung hierbei nicht durch große Räder übersetzung schädlich beeinflußt wird. Endlich ist die Uhr mit einem elektrischen Zweisekundenkontakt zum Vergleich mit der Sternwartezeit und zur Synchronisierung der Haupt uhren ausgerüstet. Diese Uhr bildet also gewissermaßen die Seele der Zentraleinrichtung in bezug auf die Ganggenauig keit. (Fortsetzung folgt) Die Stellung der Berliner Uhrmachergehilfen zum Reichstarif Am 4. Juni fand im Hause des Deutschen Metallarbeiter- Verbandes zu Berlin eine Versammlung der Berliner Uhr machergehilfen statt, mit der hauptsächlich der Zweck ver folgt wurde, eine Stellungnahme der Uhrmachergehilfen zu dem kürzlich zwischen dem Zentralverband der Deutschen Uhrmacher und dem Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Bunde abgeschlossenen Reichstarifvertrage herbeizuführen. Die Versammlung war von 42 Personen besucht. Der geschäfts führende Vorsitzende der Gruppe Uhrmacher und Furnitu- risten, Herr G. Kahmann, unterzog den in Nr. 19 der Deut schen Uhrmacher - Zeitung, Jahrgang 1923, veröffent lichten Vertrag einer eingehenden Kritik, deren Richtung er durch die Erklärung festlegte, der Vertrag sei ein Muster beispiel dafür, wie ein Vertrag nicht zustande kommen und aussehen dürfe. Die Berliner Uhrmachergehilfen ständen schon deswegen dem Vertrage nicht zustimmend gegenüber, weil er ohne ihre Mitwirkung zustandegekommen sei. Bezüg lich des Geltungsbereiches wandte er sich besonders gegen die Bestimmung, daß der Tarifvertrag sich nur auf gelernte Uhrmachergehilfen erstrecken solle. Den Lehrbrief bezeich- nete er dabei als aus der Zopfzeit herstammend. (!) Scharf wandte sich der Redner auch gegen Abschnitt 3, der die Löhne und Leistungen regelt. Die Festsetzung der Entloh nung nach der Leistungsfähigkeit nannte er unsozial. (!) In Übereinstimmung mit der Versammlung erklärte er eine ge naue Klasseneinteilung gemäß den an einem Arbeitstage auszuführenden Leistungen als unmöglich. Bei Abschnitt 5, der vom Urlaub handelt, übte der Redner vor allem scharfe Kritik an der — zweifellos verunglückten, weil mißverständ lichen — Wendung, aus der hervorgeht, daß der Urlaub dem Gehilfen vom Arbeitgeber verwehrt werden könne. Die ganze Kündigungsregelung nannte er, entsprechend den ge werkschaftlichen Überzeugungen, daß Kündigungen nur nach Maßgabe der wirtschaftlichen Verhältnisse und unter Mitwir kung der Arbeitnehmer-Vertretung erfolgen dürften, un modern. In der Aussprache bezeichnete ein Redner den ganzen Reichstarifvertrag als Knebelung der Gehilfenschaft und als Mache; den Angehörigen des Gehilfen-Bundes, insbesondere denen in kleineren Orten, solle dadurch eine große Leistung vor Augen geführt werden, die aber auf dem Papier stehen bliebe. Der Metallarbeiter-Verband wolle eine klassenbe wußte Gehilfenschaft heTanbilden und habe das Ziel, den Uhrmacher-Gehilfen-Bund zu „zerstören". Der Metallarbeiter- Verband sei überhaupt grundsätzlicher Gegner von Reichs tarifverträgen, da im Falle eines Generalstreiks die Finan zen und damit die ganze Organisation bedroht würden. Werde in Süddeutschland gestreikt, so müsse der Norden die erforderlichen Gelder aufbringen, und umgekehrt. (!) Diese Ausführungen wurden von Herrn Kahmann in seinem Schlußworte noch unterstrichen. Die ausdrücklich aufge worfene Frage, ob der Metallarbeiter-Verband nicht u. U. be reit sei, gemeinsam mit dem Gehilfenbunde an der Errich tung eines Reichstarifvertrages zu arbeiten, beantwortete er, trotzdem die Zugehörigkeit des Gehilfen-Bundes zu den Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften als eine Art „mildern der Umstand" angesehen wurde, in ablehnendem Sinne. Man fühlte sich an das berühmte Wort des alten Cato erinnert: „Ceterum censeo, Carthaginem esse delendam." „Es bleibt dabei, ich halte dafür, Carthago muß zerstört werden." Zu dem Einwurfe, die Handwerker könnten unmöglich die Indu strielöhne bezahlen, erwiderte er, die Handwerker hätten keine Existenzberechtigung mehr, wenn sie keine angemessenen (d. h. also hier Industrie-) Löhne bezahlen könnten. Folgende Entschließung wurde einstimmig ange nommen: „Die am 4. Juni im Verbandshaus tagende Ver sammlung sämtlicher Uhrmacher und Furnituristen erklärt, daß der sogenannte in Halle abgeschlossene Reichstarif für Berlin nicht bindend sein kann. Die Versammelten erklären, daß nur durch den Deutschen Metallarbeiter-Verband abge schlossene Tarife für sie bindend sind. Weiter nehmen die Versammelten mit Entrüstung davon Kenntnis, daß beantragt ist, diesen sogenannten Reichstarif für verbindlich zu erklä ren. Sie erwarten von der Ortsverwaltung Berlin des D. M. V., daß dieselbe diese Knebelung mit allen Mitteln verhin dern wird."
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