Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (16. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verbindlichkeitserklärung einer Berliner Lohnvereinbarung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- ArtikelDie neuen Zielsetzungen und Zahlungsbedingungen des Verbandes ... 307
- ArtikelDie einheitliche Bezeichnung von Brillen- und Klemmerteilen ... 308
- ArtikelDer Chronometergang 310
- ArtikelVerbindlichkeitserklärung einer Berliner Lohnvereinbarung 312
- ArtikelVermischtes 313
- ArtikelHandelsnachrichten 314
- ArtikelKurse und Preise 316
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 316
- ArtikelBriefkasten 318
- ArtikelPatent-Nachrichten 318
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 318
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 24 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 313 zu Berlin in einem ausführlich begründeten Schreiben, in dem besonders darauf hingewiesen wurde, daß die Uhren geschäfte, in erster Linie natürlich die mittleren und klei neren Betriebe, nicht in der Lage seien, Industrielöhne zu zahlen, rechtzeitig Einspruch erhoben. Durch die nach ver- schiedentlichen Verhandlungen ergangene Entschei dung der Reichsarbeitsverwaltung vom 1. Juni 1923 wurde der Einspruch der Innung nur insoweit für be rechtigt erklärt, als er sich auf die Klasse A (Klasse B des Reichslohntarifs; von der Klasse der Ausgelernten ist über haupt nirgendwo die Rede; sinngemäß ist anzunehmen, daß diese Klasse ebenso wie Klasse A zu behandeln ist) bezieht. Die nachstehende Entscheidung bezieht sich also nur auf die oben wiedergegebene Lohnvereinbarung. Der Präsident der Reichsarbeitsverwaltung Tarifabteilung- VI 3482/36. Berlin NW 6, den 1. Juni 1923 Luisenstr. 33, Fernspr.: Norden 11900 Entscheidung. Die nachstehende tarifliche Vereinbarung wird für den angegebenen Geltungsbereich gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 in der Fassung des Gesetzes vom 23- Januar 1923 (Reichsgesetzblatt S. 67) für allgemein ver bindlich erklärt: 1. Vertragsparteien; a) auf Arbeitgeberseite: Zehn Fir men des Uhrmacher-Gewerbes (Conrad Felsing, Adolf Op permann, Johs. Hartmann, A. Lünser, F. L. Löbner, Andreas Huber, C. und E. Bucherer, Ludwig Simon, C. Jupitz, Gebr. Eppner). b) Auf Arbeitnehmerseite: Deutscher Metallarbei ter-Verband, Ortsverwaltung Berlin. 2. Abgeschlossen am 7. Februar 1923 (Lohnverein barung). 3. Beruflicher Geltungsbereich der allgemeinen Verbind lichkeit: Gehilfen im Uhrmachergewerbe, mit Ausnahme der nach Fähigkeitsklasse A entlohnten. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Betriebe, die dem Verbände Berliner Metall-Industrieller an geschlossen sind. 4. Räumlicher Geltungsbereich der allgemeinen Verbind lichkeit: Stadtgemeinde Berlin. 5. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit Wirkung vom 15. Juni 1923. In Vertretung: Gez. Meyer. In der der Freien Uhrmacher-Innung zu Berlin übersand ten Abschrift dieser Entscheidung war in Ziff. 3 Abs. 2 das Wort „nicht" gestrichen. Daher war nur die eine Auffassung möglich, daß die Lohnvereinbarung lediglich für die dem Verbände Berliner Metall-Industrieller angeschlossenen Uhrengeschäfte mit Gehilfen verbindlich sei. Somit ent schied sich die Versammlung der Freien Uhrmacher-Innung zu Berlin am 6. Juni 1923 auch dahin, die Entlohnung der Gehilfen gemäß den auf Grund des Reichstarifvertrages be stimmten Lohnsätzen vorzunehmen. Trotzdem wir selbst dieser Auffassung beipflichten mußten, hatten wir das Ge fühl, daß irgend etwas an der Entscheidung dringend noch der Aufklärung bedürfe, da, falls die nach dem vor liegenden Wortlaute allein mögliche Auslegung zutreffend sein sollte, die ganze Entscheidung ziemlich überflüssig ge wesen wäre. Wir wandten uns daher mit der Bitte um Auf klärung an die Tarifabteilung der Reichsarbeitsverwaltung, von der uns schließlich mitgeteilt wurde, das Wort „nicht" in Ziff. 3 Abs. 2 sei irrtümlich gestrichen worden; die dem Verbände Berliner Metallindustrieller angeschlossenen Be triebe seien durch diesen Absatz von der Allgemeinverbind lichkeit deswegen ausgenommen worden, weil von diesen Ta riflöhne ohnehin schon gezahlt werden müßten. Die Tarif abteilung sah jedoch ein, daß hier auf jeden Fall ein übler Schönheitsfehler vorliegt, der durch eine nachträgliche Ent scheidung, durch die aber an der Allgemeinverbindlichkeit nichts geändert wird, beseitigt werden soll. Der Freien Uhr macher-Innung wird über die irrtümliche Streichung des Wortes „nicht" Mitteilung gemacht werden. Die Lage ist also seit dem 15. Juni 1923 in Berlin so, daß von diesem Tage ab die sich gemäß der Lohnvereinbarung ergebenden Stundenlöhne gezahlt werden müssen. In der Zeit vom 4. bis 10. Juni galten folgende Stunden löhne (einschließlich Ausgleichszulage und Werkzeug entschädigung): Klasse C: 3657,50 Mark; Klasse B: 3410 Mark. Hierzu kommen noch folgende Stundenzulagen für Verheiratete: 100 Mark für die Ehefrau, 200 Mark für jedes Kind bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre. Für die zur Klasse A gehörenden Gehilfen, sowie für die Ge hilfen im ersten Jahre nach beendeter Lehrzeit hat es sein Bewenden bei dem Beschlüsse der letzten Innungsversamm- lung, nach dem die Lohnsätze der beiden unteren Klassen des Reichslohntarifs Geltung haben. Scheinbar hat im Berliner Tarjfstreite vorläufig die Ge hilfenschaft gesiegt; der eigentliche Sieger ist jedoch anders wo zu suchen. Auch möchten wir sehr bezweifeln, ob eine tarifliche Regelung, welche die Arbeitgeber zwingt, einen großen Teil der bisher beschäftigten Gehilfen zu entlassen, für die Gehilfenschaft in ihrer Gesamtheit wirklich ein Vor teil ist. Es ist damit zu rechnen, daß die in der Berliner Ge hilfenschaft bereits bestehende Arbeitslosigkeit durch die neue Lohnregelung noch verschärft wird. K. H. VERMISCHTES Schwere Mißhandlung eines schwedischen Uhrmachers durch die rranzosen im besetzten Gebiet. Die Leitung der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte (Sa.) teilt folgendes mit: Der schwedische Staatsangehörige John Gö- S ?e n \ 1 er Z Y rZe j t die Deuts che Uhrmacherschule in Glas- K in iheaacht, befand sich am 13. Mai in Düren. Als er abends 10 Uhr vor der Wohnung eines Schulfreundes stand, kam ein irupp Marokkaner und nahm ihn, obgleich er seinen Paß vorzeigte mit zur Kommandantur. Nach einigem Warten wurde er m ein Zimmer geführt, in dem sich drei französische Offiziere befanden. Diese behaupteten, der vorgezeigte Paß sei falsch, und •' als "SP lon verhaftet. Nach halbstündigem Warten in eS'H t jf WU u er 'T d8r Wneingeführt und vollständig entkleidet. Als man begann, ihn zu mißhandeln, setzte er sich zur Id e, W mft F m i dl , e ,. Hände auf Jdem Rücken gebunden wurden a , mit Faustschlagen und Fußtritten traktiert wurde Er wurde dann unter weiteren Mißhandlungen in Hemd und Hose wieder in den Pferdestall gebracht, wo er unter dem Schutz von vier Schwarzen auf dem Zementboden schlafen durfte. Nach zwei tägiger Gefangenschaft wurde durch die tatkräftigen Bemühungen eines Schulkameraden und einer finnischen Dame die Freilassung erwirkt. G. war vor Antritt der Reise auf dem französischen Kon~ d i3 n ^ reS( ^ en gewesen, wo ihm gesagt wurde, daß er auf seinen Paß hin unangefochten bis Paris fahren könne. Auf seine Berner- kung, daß in den Zeitungen zu lesen sei, man brauche die Ein reiseerlaubnis, erwiderte der Konsul: „Wenn Sie alles glauben, ^. en Zeitungen steht, bedauere ich Sie." Als G. dies dem Offizier in Düren vorhielt, antwortete dieser, daß es überhaupt kein Konsulat in Dresden gäbe, nannte ihn einen Schwindler und spie ihm ins Gesicht. Wenn er nicht französisch könne, solle er sein Maul halten. Nach der Freilassung hat sich G. beschwerde- führend an seine Regierung gewandt. Festsetzung der Höchstzahl von Lehrlingen im Uhrmacher und Goldschmiedehandwerk in Pommern. Wie die Handwerks- zu Stettin bekanntgibt, hat der preußische Minister für Handel und Gewerbe die Beschlüsse der 36. Vollversammlung der Handwerkskammer über die Höchstzahl von Lehrlingen in Uhr macher- und Goldschmiedebetrieben genehmigt. — Danach dürfen, in Uhrmacherbetrieben ohne Gehilfen nur zwei Lehrlinge beschäftigt werden; werden in der Regel Gehilfen be schaff ig't, so kann auf einen Gehilfen ein dritter Lehrling einge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder