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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (30. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Ausdruck "Bijouterien" ist im Frachtbrief als Sammelname nicht zugelassen, wenn Gold- und Silberwaren gleichzeitig mit versandt werden
- Autor
- Roeder
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- ArtikelZu den Preußischen Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über ... 335
- ArtikelPreußische Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den ... 337
- ArtikelWichtige Bestimmungen für den Ankauf von Edelmetallen, ... 339
- ArtikelDie elektrischen Zeitdienstanlagen im ... 339
- ArtikelErinnerungstage 341
- ArtikelDie neuen Zahlungsbedingungen des Verbandes Deutscher ... 342
- ArtikelSprechsaal 342
- ArtikelDer Ausdruck "Bijouterien" ist im Frachtbrief als Sammelname ... 343
- ArtikelVermischtes 345
- ArtikelHandelsnachrichten 346
- ArtikelKurse und Preise 347
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 348
- ArtikelBriefkasten 350
- ArtikelPatent-Nachrichten 350
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 350
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 26 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 343 Nach dem Berichte ist der Lehrbrief ein Unding 1 , überlebtI Daß der Vertrag Gehilfen, die keine sind, ausschließt, ist richtig; der Vertrag ist eben nur mit Uhrmachergehilfen abgeschlossen worden. Hilfsarbeiter kennen wir nicht. Die Berechnung nach der Fähig keit ist ein großer Fortschritt, denn leistungsunfähige Gehilfen haben keine Berechtigung, höhere Löhne als jüngere Gehilfen zu erhalten, die imstande sind, höhere Leistungen, wenn auch nicht gleiche Lebensjahre, aufzuweisen. Hier ist die Scheidung deutlich und dies mit dem größten Recht. Auf Fumituristen be zieht sich der Vertrag gleichfalls nicht, ebensowenig auf Herren, welche die Uhrmacherei erlernt und dann in die Industrie, städ tische oder staatliche Institute (Elektrizität. Gas usw.) übergetreten sind. Diese Herren sind wohl gelernte Uhrmacher, aber für die Uhrmacherei als Handwerk verloren. Ihre Entlohnung erfolgt in ihrem neuen Berufe nach den Grundsätzen der Industrie. § 1 des Tarifes ist absolut deutlich «bgefaßt, ein Irrtum un möglich. Daß die Berliner LThrmachergehilfen bei Beschlußfassung über den Tarif gefragt werden mußten, ist ja wohl nicht absolut nötig gewesen. Bei § 5 Urlaub, Abs. 2, soll die Fassung unklar sein. Scheinbar. Klar ist ausgedrückt, daß der Gehilfe unbedingt Anspruch auf Urlaub hat. Die Dauer des Urlaubes richtet sich nach den Tätigkeitsjahren. Dies ist die Voraussetzung. Der An spruch erlischt, wenn eine fristlose Entlassung erfolgt. Die Gründe, die eine fristlose Entlassung rechtfertigen, sind in der Gewerbe ordnung zu suchen. Eine Ausnahme ist die, falls der Gehilfe wäh rend seines Urlaubs beruflicher Beschäftigung nachgeht. Dies kann nur zum Schaden des Arbeitgebers sein, denn der Urlaub soll eine Ausspannung, eine Erholung sein. Auch soll hierdurch die Pfuscharbeit unterbunden werden. Wie der Tarifvertrag als Knebelung der Gehilfen gedacht werden kann, ist mir unklar. Beide vertragschließenden Parteien haben gleiche Rechte, und der Zentralverband 1 der Deutschen Uhr macher legt den größten Wert auf einen befähigten, in wohlver standenem Sinne ..klassenbewußten“ Nachwuchs; und da ist ihm kein Opfer zu groß. Der Leitung des Deutschen Uhrmacher-Ge- hilfen-Bundes kann nur größte Objektivität nach gesagt werden, denn sie hat es bis jetzt noch immer verstanden, ihre von der Ver nunft getragenen Einwände und Erwägungen durchzudrücken. Mit dem Generalstreik operieren wir nicht, ebenso wie von uns nur der Deutsche Uhrmacher-Gehilfen-Bund als Vertretung der Gehilfenschaft anerkannt worden ist. Daß der Bund mit den Hirsch-Dunkerschen Gewerkschaften in Verhandlungen stand, war uns schon während der Reichstagung in Dresden bekannt. Weit zurück weisen muß ich es, daß die Arbeitgeber die Gehilfen durch den Tarif geknebelt haben, oder daß derselbe eine „Mache“ darstellt. Im Gegenteil ist die Fixierung des Tarifes durchaus klar, und beide Parteien werden nach besten Kräften bemüht sein, dem Reichstarifvertrage die ihm gebührende Geltung zu ver schaffen. Schließlich kann man aber in iedem Tarif von der einen oder anderen Seite etwas anderes herauslesen. Der Reichslohntarif ist auf Treu und Glauben zustande gekommen, hoffen wir, zu bei derseitigem Nutzen. Otto Trawny, Dortmund, Mitglied der Lohnkommission des Zentralverbandes. * * * Nach Berichten der „Deutschen Uhrmacher-Zeitung“ in Nr. 23 vom 9. Juni und des „Vorwärts“ vom gleichen Datum fand in Berlin am 4. Juni eine Uhrmachergehilfenversammlung statt. Die Versammlung wurde laut Bericht von 42 Personen, wohlverstanden 42 Personen, also nicht etwa 42 Uhrmachergehilfen, besucht. Herr Kahmann vom Deutschen Metallarbeiterverbande leitete als 2. Vorsitzender der Gruppe Uhrmacher und Fumituristen die Ver sammlung. Es wurde in dieser Versammlung eine Entschließung „sämtlicher Uhrmacher und Fumituristen“ angenommen, die u. a. auch dem „Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Bunde“ übermittelt werden sollte, die aber bis heute, dem 24. Juni, bei unserer Ge schäftsstelle noch nicht eingmg. Herr Kahmann unterzog den neuen Reichstarifvertrag einer eingehenden Kritik, und fühlte sich gemüßigt, auch nicht ein gutes Härlein an dem ganzen Vertrage zu lassen. Nun, schließlich sind neben Vorteilen für jede Partei bei jedem Tarifverträge auch Nachteile in Kauf zu nehmen. Oder schließt der „D. M. V.“ nur Tarife ab, in denen alle Forderungen der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf die Forderungen der Gegen seite voll und ganz erfüllt werden? Herr Kahmann sagte auch, daß die Berliner Gehilfen dem Vertrage schon deshalb nicht zustim mend gegenüberstehen, weil er ohne ihre Mitwirkung zustande gekommen sei. Das klingt ja fast nach gekränktem Ehrgeiz! Glauben denn diese Herren wirklich, daß man anderswo einen Tarifvertrag, wie er ganz und gar nur den Arbeitnehmern an genehm ist, den Arbeitgebern einfach diktieren kann? Weiß mian denn noch nicht, daß zum Vertragschließen immer Zwei gehören? Hat der Metallarbeiterverband in Berlin soviel für die Uhrmacher gehilfen erreicht, daß man sich aufs hohe Pferd setzen kann? Über ein halbes Jahr hatte Berlin sozusagen keinen Tarif; ist das vielleicht eine Leistung, auf die man pochen kann? Ist dies nicht ein krasser Gegensatz zu den Leistungen des Deutschen Uhr- macher-Gehilfen-Bundes, der schon über eineinhalb Jahre Tarife hat, die nicht nur für einen Platz gelten und die der Allge meinheit der Gehilfenschaft von großem Nutzen gewesen sind? Es muß doch wohl einen sehr wichtigen Grund haben, daß man den neuen Reichstarifvertrag so in Bausch und Bogen verdammt! Sollte dieser Grund vielleicht darin zu suchen sein, daß dem D. M. V. in bezug auf die Uhrmachergehilfen auch die letzten Felle wegzuschwimmen drohen? Warum haben denn so viele Ge hilfenvereine, ich nenne nur Mannheim, Köln. Heidelberg. Dort mund, Hamburg-Altona, dem Metallarbeiterverbande den Rücken gekehrt? Der Metallarbeiterverband hat es wohl verstanden, die Uhrmachergehilfen einzufangen, aber nicht, ihre Interessen zu vertreten. Nun erlaubt mlan sich, in Kreisen der im Metallarbeiterverband organisierten Kollegen zu sagen, der Reichstarifvertrag sei nur „Mache \ „Mache“ ist es m. E., wenn man einen Tarifvertrag, der für die überwältigende Mehrzahl der Gehilfen große Vorteile bringt, um seiner selbst willen als minderwertig hinzustellen ver sucht. Dankbar sind wir dem Metallerbeiterverband für die offene Erklärung, daß es sein Ziel sei, den Deutschen Uhrmacher-Ge hilfen-Bund zu zerstören. Also die Maske ist gefallen. Die Gestalt des Metallarbeiterverbandes steht offen vor uns. Aber auch weiter hat er sein wahres Gesicht enthüllt, indem gesagt wurde: „die Handwerker hätten keine Existenzberechtigung mehr.“ Der Me tallarbeiterverband verkennt eben den Uhrmachergehilfen ganz und gar, denn der Uhrmachergehilfe ist Handwerker und will Handwerker bleiben und hat wirklich kein Interesse an der Schaf fung großer Betriebe in seinem Beruf. Und weil der Metallarbeiter verband dem Handwerker und somit auch dem Uhrmacher die Existenzberechtigung abspricht, so ist er auch nicht in der Lage, die Interessen der Uhrmachergehilfenscheft zu vertreten. Im Metallarbeiterverbande spricht man immer von Solidarität; die Frage aber, ob er mit dem Gehilfenbunde evtl. gemeinsam an einem Reichstarifvertrag mitarbeiten würde, hat er verneint. Wir dagegen haben oft genug betont, daß war aus Gründen der Soli darität nie darauf bestehen würden, anders Organisierte bei Ab schluß eines Vertrages auszuschließen. Nun. nach dieser Er klärung des Metallarbeiterverbandes, können wir ta unsern Stand punkt ändern. Jedenfalls wollen wir im D. U. G. B. organisierten, und somit auch die Mehrzahl der deutschen Uhrmachergehilfen, uns nicht ins Schlepptau eines rein politischen Verbandes nehmen lassen. Wir sind Manns genug, daß wir unsere Interessen selbst vertreten können. Wir wissen auch, daß es nicht das Schlechteste ist, an dem die Wespen nagen. Und wenn wir auch wissen, daß es leider noch genug Drohnen gibt, die von unserer Arbeit, unseren Früchten zehren, so wollen wir doch unentwegt weiterstreben zu unserm Ziel: die Herbeiführung einer festen Einheitsfront der deutschen Uhrmachergehilfen. Dies erstrebenswerte Ziel läßt sich nie durch Zugehörigkeit zu einem politischen Verbände erreichen, wohl aber in unserm politisch neutralen und somit wirklich frei heitlichen D. U. G. B. Franz Wabra, 1. Vorsitzender des Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Bundes, Osnabrück, Kaiserwall 8. Der Ausdruck „Bijouterien" ist im Frachtbrief als Sammelname nicht zugelassen,, wenn Gold" und Silberwaren gleichzeitig mit versandt werden Von Dr. jur. R oe der, Berlin-Schöneberg, Herausgeber der Verkehrsrechtlichen Rundschau Ich bringe im nachstehenden ein Urteil des Kamlnvergerichts vom 9. Dezember 1922: (12 U. 16 359/21), das noch nirgends ver öffentlicht worden und aus zweierlei Gründen interessant ist. 1. Gibt es immer noch Versender, die sich nicht an die strengen Versendungsvorschriften der Bahn über die „Kostbar keitsbestimmungen"') halten. Ich habe wiederholt in Schadens ersatzfällen, über die ich ein Gutachten erstatten sollte, die Be obachtung gemacht, daß die Versender unechte Schmucksachen und Gold- und Silbersachen unter dem Sammelnamen „Bijouterien" ') Diese werden wohl in Zukunft erheblich revidiert wehden müssen, denn seit dem rapiden Marksturz vom Dezember 1922 kann man nicht mehr mit gutem Recht Waren, die über 150 Mark je Kilogramm wert sind usw., als Kostbarkeit 'ansprechen. Eine Schachtel Streichhölzer kostet jetzt ja bereits 120 Mark.
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