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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (7. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Nachprüfung der Steuererklärungen, insbesondere das Beanstandungsverfahren
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- ArtikelDie Nachprüfung der Steuererklärungen, insbesondere das ... 351
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 312) 352
- ArtikelDie fünftägige Sperrfrist des neuen Gesetzes über den Verkehr ... 355
- ArtikelWürttembergische Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den ... 356
- ArtikelVermischtes 357
- ArtikelHandelsnachrichten 358
- ArtikelKurse und Preise 359
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 359
- ArtikelBriefkasten 361
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 361
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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PL£,70) SC/iMifflt AO.IMGF S3KSK»V S i BUV\w WRVÄ» WJÄV50» fWSSM»» «S8GÄNH Bezugspreis für Deutschlend von der Geschäftsstelle be zogen moraft. 8 '00 Mark. Unter Streifband IQr Inlandsporto monatlich 9500 Marie Bel direkter Bestellung bei der Post monatl di 10 000 Mark. Für das Ausland unter Streifband /ahresbezugsprels nach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an Jedem Sonnabend. loillllillli PreUe der Anzeigen Multiplikator tOOCO auf nachstehende Preise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts und vermischte Anzeigen 0/6 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 150.- Mark berechnet. P o s t s c h e c k-K o n t o 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernspr.: Zentr. 127 61, 12762, 741, 1681, 15239. UhrerhEdeimefall* und Schmuckwaren♦ Markf XLVII. Jahrgang Berlin, 7. Juli 1923 Nummer 27 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Copyright by Deutsche Uhrmacher-Zeitung Die Nachprüfung der Steuererklärungen, insbesondere das Beanstandungsverfahren Von Steuersyndikus Dr. jur. et rer. pol. Brönner, Berlin Die große Zahl der gegenwärtig den Steuerpflichtigen zugehenden Rückfragen beweist, daß die Veranlagungsarbei- ten für Einkommensteuer und Vermögensteuer bezw. Zwangsanleihe im vollen Gange sind. Die Bedeutung der selben erhöht sich außerordentlich durch die bevorstehende gesetzliche Neuregelung, welche eine Vervielfachung der Steuerbeträge in Aussicht nimmt. Gemäß § 205 RAO. hat das Finanzamt die Steuererklärung zu prüfen und, soweit nötig, tunlichst durch schriftliche Aufforderung zu veranlassen, daßLücken ergänzt und Zweifel be seitigt werden. Falls Bedenken gegen die Richtigkeit der Erklärung bestehen, sind Ermittelungen vorzunehmen; das Finanzamt kann den Steuerpflichtigen, sofern eine Auf forderung zur schriftlichen Erklärung nicht angezeigt ist oder keinen Erfolg hat, vorladen und ihn zur Auskunft und zu wei teren Nachweisungen anhalten. Dabei hat der Steuerpflich tige die Kosten der Ermittelung zu tragen, wenn das End ergebnis das seinen Angaben entsprechende Ergebnis um mehr als ein Drittel übersteigt, falls nicht die Abweichung durch die Schwierigkeit der Wertschätzung oder sonstigen entschuldbaren Irrtum hervorgerufen ist. Der Steuerpflich tige hat nach schriftlicher Mitteilung der Punkte, über die er sich äußern soll, vor dem Finanzamt zu erscheinen, wenn er nicht durch triftige Gründe daran verhindert ist. Er hat nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft zu geben. Kann er nicht aus dem Gedächtnis Auskunft geben, so hat er Schrift stücke und Geschäftsbücher, die ihm zur Verfügung stehen, einzusehen und sonst nötige Aufzeichnungen daraus zu ent nehmen. Das etwaige Verlangen des Finanzamtes nach schriftlicher Auskunft ist däbei berechtigt. In den vorbezeichneten Fällen braucht also der Steuerpflichtige nur dann zu erscheinen, w e n n ih m v o r h e r m i t g e t e i 11 w o r d e n ist, um welche Punkte seiner Erklärung es sich han delt. Ist ihm nur aufgegeben worden, „sämtliche Unter lagen" mitzubringen, so wäre dies unzulänglich (vergl. Reichs finanzhof 14. 12. 21., III. A 222/21 Reichssteuerblatt 1922 S. 132). Von Bedeutung ist, daß der Steuerpflichtige, wenn er zur Vernehmung erschienen ist, es ablehnen kann, unvorbe reitet, d. h. ohne vorherige schriftliche Mitteilung der Punkte, um die es sich handelt, auf Fragen Auskunft zu geben, die mit dem Gegenstand der Vorladung nicht im Zusammenhang stehen. Das Finanzamt ist nicht gehalten, die schriftlich zur Erörterung gestellten Fragen und den Zweck derselben zu rechtfertigen. Der Steuerpflichtige hat des weiteren auf Ver langen seine Bücher und Geschäftspapiere auf der Amts stelle vorzulegen, sofern deren Mitnahme weder besondere Schwierigkeiten, noch Kosten bereitet. Falls jedoch diese letzteren Voraussetzungen gegeben sind, kann sein Wunsch, die Buchprüfung in seinem Geschäftslokal vorzunehmen, nicht zurückgewiesen werden (vergl. Reichsfinanzhof vom 4. 1. 1922 V A 261/21). Die Finanzämter haben die Angaben des Steuerpflichtigen und die Ergebnisse seiner Buchführung zu beachten, ohne daß sie etwa diese Angaben vorläufig als feststehend erachten müßten und ihnen der Nachweis der Unrichtigkeit obliegt. Als Anlaß für eine Beanstandung ge nügt die Tatsache, daß das Ergebnis der Buchführung von demjenigen anderer ähnlicher Betriebe abweicht, oder die Auffassung, daß der Aufwand des Steuerpflichtigen zu den jenigen Beträgen, die sich aus dem von ihm angegebenen Einkommen aufbringen lassen, in Widerspruch steht. Der von dem Steuerpflichtigen zu fordernde Nachweis ist durch eingehende Klarlegung aller Verhältnisse und zwar mög lichst unter Vorlegung von Aufzeichnungen, Büchern und Geschäftspapieren zu erbringen, und darüber hinaus bleibt für den Steuerpflichtigen in gewissem Umfange eine Be weislast bestehen. Für diese Beweislast müssen die Anschauungen eines gesunden Verkehrs
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