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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (14. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- ArtikelWann muß die Geldentwertung für nicht sofort honorierte ... 363
- ArtikelDie elektrischen Zeitdienstanlagen im ... 364
- ArtikelDie Anfänge des Schablonensystems im Uhrenbau 366
- ArtikelBayerische, hamburgische und lippische Ausführungsbestimmungen ... 367
- ArtikelSprechsaal 368
- ArtikelZum sechzigsten Geburtstag Richard Büglers 369
- ArtikelVermischtes 370
- ArtikelHandelsnachrichten 370
- ArtikelKurse und Preise 371
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 372
- ArtikelBriefkasten 374
- ArtikelPatent-Nachrichten 374
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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370 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 28 VERMISCHTES Ankaufs- und Quittungsbuch der Deutschen Uhrmacher-Zei tung. Das von der Deutschen Uhrmacher-Zeitung herausgegebene Ankaufs- und Quittungsbuch ist vom W ürttembergischen Arbeitsministerium (Tgb. B. 4157 v. 25. Juni 1923) als den Vor schriften des Gesetzes über den Verkehr mit Edelmetallen, Edel steinen und Perlen vom 11. Juni 1923 genügend anerkannt worden. In den bayerischen Ausführungsbestimmungen zu diesem Ge setze („Bayerische Staatszeitung“ Nr. 153 vom 5. Juli 1923) ist in § 2 Ziff. 2 das vom Verlage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung nerausgegebene Buch als Geschäftsbuch ausdrücklich vorge schrieben. Nach den h a m b u rgi s c h e n . Ausführungs bestimmungen zu dem Gesetze- („Hamburgisches Gesetz- und Verorcnungsblatt", Nr. 121 vom 30. Juni 1923) kann unser An kaufs- und Quittungsbuch benutzt werden. Von irgend einer Zen tralbehörde der übrigen deutschen Länder ist das Ankaufs- und Quittungsbuch nicht als unzureichend abgelehnt worden. Die offizielle Anerkennung durch das Preußische Ministerium für Handel und Gewerbe konnte aus nicht in der Sache liegenden Gründen noch nicht erreicht werden. Die offizielle Anerkennung irgend eines anderen Geschäftsbuches ist durch die preußische Zentralbehörde, wie uns amtlich mitgeteilt wird, überhaupt noch nicht erfolgt. Die zuständige Stelle des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe hat sich jedoch damit einverstanden erklärt, daß unser Ankaufs- und Quittungsbuch bis auf weiteres geführt wird. ln r'er vorigen Nummer der Deutschen Uhrmacher-Zeitung wurde bereits der Bescheid des Reichsministers der Finanzen III U 5546 vom 30. Juni 1923 veröffentlicht. Durch Absatz 1 dieses Bescheides ist unser Ankaufs- und Quittungsbuch durch das Reichsfinanzministerium als den Vorschriften über den doppel ten Quittungszwang für den Ankauf von luxussteuer- pilichtigen Gegenständen aus Privathand nach dem Umsatzsteuer gesetz ohne Einschränkung anerkannt worden. 14. Juli: Letzter Tag für die Einreichung des Antrages für die Erlaubnis zum Handel mit Edelmetallen usw. Der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher weist seine Mitglieder erneut darauf hin, daß der letzte Tag zur Einreichung des Konzessions-Antrages zum Handel mit Edelmetallen usw. der 14. Juli 1923 ist. In Nr. 27 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung wurde auf Seite 357 ein zweckent sprechendes Formular abgedruckt, wie es von der Freien Uhr macher-Innung Berlin und der Juwelier-, Gold- und Silberschmiede- Zw'ang'sinnung Berlin Fren Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurae. Ein gedrucktes Formular ist nicht erforderlich; es genügt, wenn der Inhalt handschriftlich oder mit Maschinenschrift wieder gegeben wird. Erinnert wird noch daran, daß die Weiterveräuße- i ungsbescheinigung (Luxussteuernummer) mit der Handelserlaubnis nichts zu tun hat. Longines-Fabrikate. Der vorliegenden Nummer liegt ein Prospekt der Firma Paul Bauermeister, Berlin SW, Jerusalemer Str. 5/6, über die bekannten Chronometer-Anker- tabrikate der Longines-Fabrik bei, in dem besonders auf die Er- lolge hingewiesen wird, die diese Fabrikate bei Gangprüfungen in Genf, Teddington und Westington erzielt hat. Eine Reihe schöner Muster in Armbanduhren, Frackuhren, Reiseuhren, Taschenweckern, Autouhren, Chronographen, eine Deckuhr und ein Schaufenster-Reklame-Chronometer wird auch im Bilde vor geführt. HANDELSNACHRICHTEN Wj v«Ö Umsatzsteuer-Ausfuhrkurse für Juni 1923. Nach § 31 Abs. 5 cer Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetze können ausländische Werte (§ 8 Abs. 9 des Gesetzes) an Stelle der Um rechnung im einzelnen nach dem Kurse umgerechnet werden, den < er Reichsminister der Finanzen nach Anhörung der Reichsbank lestsetzt, wenn der Steuerpflichtige dieses Verfahren in der ersten Voranmeldung des Kalenderjahres beantragt. Der Reichsminister der Finanzen hat für den Monat Juni 1923 folgende Umrechnungs kurse festgesetzt (die übrigen-Kurse werden erst später bestimmt): Belgien (1 Fr.) 5700 ,41; Bulgarien (1 Leva) 1190; Dänemark (1 Kr.) 18 700; England (1 £) 482 000; Finnland (1 finn. Mark) 2900; Frankreich (1 Fr.) 6600; Holland (1 Gulden) 41 000; Italien (1 Lira) 4800; Jugoslawien tl Dinar — 4 Kr.) 1180; Norweg en (1 Kr.) 17 400; Dt. Österreich (100 Kr.) 150; Rumänien (1 Lei) 570; Schweden (1 Kr.) 28 000; Schweiz (1 Fr.) 18 800; Spanien (1 Peseta) 15 500; Tschecho-Slowakei (1 Kr.) 3100; Ungarn (1 Kr.) 14; Japan (1 Yen) 50 000; Argentinien (1 Papierpeso) 37 000; Brasilien (1 Milreis) 10 800; Vereinigte Staaten von Amerika (1 $) 104 000 M. „Berichtigte" Einkaufspreise nach Maßgabe der Geldentwertung für Juni 1923. Nach den Feststellungen des Statistischen Reichs amts beträgt die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Durchschnitt des Juni 7650 (1913/14 = 1) gegenüber 3816 im Mai. Die Steigerung gegenüber dem Vormonat beträgt also 100.5 %. Die Indexziffer ohne die Bekleidung beträgt 6979, die Steigerung gegenüber Mai 98,2 %. Die Ernährungskosten allein sind um 102,3 % auf das 934. fache, die Bekleidungskosten um 109.6 % auf das 11995fache der Vorkriegszeit gestiegen. Nach der Reichsindexziffer 7650 ergeben sich folgende .berichtigte" Einkaufspreise für die einzelnen Monate seit dem Juli 1921 (die Reichsindexziffern sind zur leichteren Gewinnung eines Über blicks beigefügt worden): Monat des Einkaufs Reichsindex ziffer des Stat. Reichsamt*) DerEinstandspreis von 100 erhöht sich danach beim Verkauf im Juni 1923 auf: 1921 Juli 12,50 61 200,0 August 31,33 57 389,3 September 13,74 55 676,9 Oktober 15,04 50 864,4 November 17,75 43 098,6 Dezember 19,28 39 678,4 1922 Januar 20,41 37 481,6 Februar 24,49 31 237,2 März 28,97 26 406,6 April 34,36 22 264,3 Mai 38,03 20 115,7 Juni 41,47 18 447,1 Juli 53,92 14187,7 August . . 77,65 9 851,9 September '133,19 5 743,7 Oktober 220,66 3 466,9 November 446,10 1 714,9 Dezember 685,06 1116,7 1923 Januar 1120,- 683,0 Februar 2 643,— 289.4 März 2:854,— 268,0 April 2*954,— 259,0 Mai 3816,— 200,5 Juni 7 650,— 100 Diese Zahlen sind inzwischen infolge der sprunghaften Preis steigerung sämtlicher Lebensbedürfnisse als wesentlich überholt zu betrachten. Bereits am 20. Juni war die Gesamtindexziffer auf 9272 gestiegen, am 27. Juni auf 11 785. Infolge der leider immer noch nicht mit Rücksicht auf die praktischen Bedürfnisse dieser wildbewegten Zeit gewählten Stichtage für die Errechnung der amtlichen Reichsindexziffer hat sich die Bedeutung der amtlich bekanntgegebenen Reichsindexziffem in Zeiten starker Aufwärts bewegung der Preise, wie der jetzigen, erheblich vermindert. Da die Gewerbetreibenden jedoch nach den bekannten Richtlinien des Reichswirtschaftsministeriums für die Preisberechnung vom 16. Dezember 1922 berechtigt sind, die nach dem letzten Stich tage für die Errechnung der Reichsindexziffer eingetretene Mark entwertung selbst schätzungsweise zu berücksichtigen, so können jetzt bereits wesentlich höhere „berichtigte“ Einkaufspreise als die in der obigen Tabelle angegebenen der Kalkulation zugrunde gelegt werden. Wenn am 27. Juni die Reichsindexziffer bereits 11 785 laut dem „Deutschen Reichsanzeiger" war, so können die berichtigten Einkaufspreise der Tabelle unbedenklich um rund 100 % erhöht werden. Der deutsche Außenhandel in Uhren und Edelmetallwaren im April 1923. Infolge des Einbruchs der Franzosen und Belgier in das Ruhrgebiet ist auch die Zuverlässigkeit der für den Monat April vom Statistischen Reichsamte veröffentlichten Ergebnisse des deutschen Außenhandels erheblich beeinträchtigt worden. Eingeführt wurden insgesamt im April 63,96 Mill. dz., aus geführt 10,28 Mill. dz. Der .außerordentlich starke Überschuß der Einfuhr über die Ausfuhr ist auf die gewaltigen Mengen Holz, Getreide und besonders Kohlen zurückzuführen; wenn auch das *) Die Reichsindexziffer gibt an, auf das Wievielfache die Kosten der Lebenshaltung (Ernährung, Wohnung, Heizung, Be leuchtung und Bekleidung) gegenüber den Kosten der Vorkriegs zeit gestiegen sind.
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