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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (20. Januar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Bewertungsrichtlinien zum Vermögensteuer- und zum Zwangsanleihengesetz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handgearbeitetes Elfenbein
- Autor
- Levin, Else
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Über die Aufbiegung der aufgeschnittenen Unruh bei der Schwingung (Schluß zu Seite 18)
- Autor
- Bley, G. F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- ArtikelDer französische Rechtsbruch und die Wirtschaftslage 27
- ArtikelDie Bewertungsrichtlinien zum Vermögensteuer- und zum ... 28
- ArtikelHandgearbeitetes Elfenbein 30
- ArtikelÜber die Aufbiegung der aufgeschnittenen Unruh bei der ... 30
- ArtikelPrivate Glasschutzversicherung 32
- ArtikelVermischtes 33
- ArtikelHandelsnachrichten 33
- ArtikelKurse und Preise 35
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 36
- ArtikelBriefkasten 37
- ArtikelPatent-Nachrichten 37
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 38
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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30 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 3 inländische Wertpapiere, die in Deutschland keinen Kurs wert haben, sind die Verkaufswerte am 31. Dezember 1921 oder, wenn ein solcher nicht zu ermitteln ist, an dem letzten Tage vorher, an dem ein Verkaufswert zu ermitteln ist, ab züglich 40 % anzusetzen. Geschäftsanteile bei Gesellschaften mit be schränkter Haftung sind mindestens mit dem Zwanzigfachen des Nennbetrages, auf den die einzelnen Geschäftsanteile lauten, anzusetzen. Gold- und Silbermünzen deutscher Währung so wie Edelmetalle in Barren, Edelsteine und Per- 1 e n sind mit dem Marktwerte am 31. Dezember 1922 anzu setzen. Sofern jedoch Gewerbetreibende im Besitze der artiger Gegenstände sind, wie es z. B. bei den Uhrmachern durchweg der Fall ist, und diese mit den erwähnten Gegen ständen Handel treiben bezw. sie in ihrem Gewerbebetriebe verwerten, gehören sie nicht zu dem „sonstigen Vermögen", sondern zum Betriebsvermögen und sind nach den für dieses geltenden Richtlinien in Ansatz zu bringen. Sonstiges bares Geld deutscher Währung ist mit dem Nennwert anzusetzen. Für ausländische Zahlungsmittel ist deren Kurs (Mittelkurs) am 31. De zember 1922 maßgebend und zwar für ausländisches Geld der Kurs für Banknoten und für Auszahlungen der Kurs für Auszahlungen. Noch nicht fällige Versicherungsansprüche sind mit zwei Dritteln der bis zum 31. Dezember 1922 einge zahlten Prämien oder mit dem Verkaufswerte am^31. Dezem ber 1922 anzusetzen. Gegenstände aus edlem Metall, Schmück end Luxusgegenstände sind, soweit sie nicht zum Betriebsvermögen gehören, nur steuerpflichtig, sofern der Anschaffungspreis für den einzelnen Gegenstand 10 000 JA. und darüber betragen hat. Wurden sie vor dem 31- Dezem ber 1919 angeschafft, so sind sie mit dem fünffachen Werte des Anschaffungspreises anzusetzen, im Falle späterer An schaffung im allgemeinen mit dem Marktwerte am 31. De zember 1922. Von dem nach A bis C ermittelten Rohvermögen sind die Schulden sowie eine der Preisgrenze entspre chende Summe abzuziehen, soweit sie nicht bereits bei der Bewertung des Betriebsvermögens berücksichtigt wurden. Dann ergibt sich das Steuer- bezw. zeichnungspflichtige Ver mögen. Die hier kurz dargelegten wichtigsten Bewertungsricht linien gelten einheitlich für die erste Steuererklärung zur Vermögenssteuer und für die Errechnung des Vermögens für die Zwangsanleihe. Es kann nur dringend emp fohlen werden, die in den vorstehenden Ausführungen kurz skizzierten Bewertungsrichtlinien genau zu beachten und auf die Bewertung des eigenen Vermögens anzuwenden. Es ist ein alter Erfahrungsgrundsatz, daß derjenige, der in steuer lichen Dingen am besten Bescheid weiß, auch am wenigsten Steuern zu bezahlen braucht. K. H. Handgearbeitetes Elfenbein Gold und Silber sind unerschwinglich teuer geworden; das Kunsthandwerk muß sich bemühen, andere Materialien in der Art zu be arbeiten, daß sie durch den Wert der Arbeit kostbar wer den, daß sie den Ken ner aufmerken las sen und den Käufer reizen. Eine an Ma terial arme Zeit be sinnt sich auf ihre geistigen Güter; Künstler und Hand werker wetteifern, durch Qualität auf dem internationalen Weltmarkt ihre Da seinsberechtigung zu beweisen, die Kleinarbeit kommt wieder zu Ehren. Wirzei gen in unserem Bilde zwei feine Stücke, ein Kuchenmesser und einen Tortenschieber, deren Griffe aus echtem Elfen bein minutiöse Handarbeit aufweisen. Es sind Arbeiten aus den Werkstätten Herweg-Voß, die sich durch moderne Ent würfe und technisch einwandfreie Ausführung auszeichnen. Metall und Elfenbein sind geschmackvoll miteinander ver bunden; die Muster sind sehr gefällig, sie wirken reich, weil eine geschickte Klein arbeit die Ornamente sehr dekorativ heraus gebracht hat. Das Material ist in jeder Weise ausgenutzt worden; die betonte Einfachheit der Linien bringt gerade das her aus, was den Haupt- u'ert der beiden Ar beiten ausmacht: die richtige Erkenntnis des Kunsthandwer kers, daß die Stücke, die in unserer Zeit entstehen, nicht nur materielle Armut ausdrücken dürfen. Sie sollen linienfreudig wirken, um sich behaupten zu können, damit spätere Generationen mit Liebe und Stolz auf das Vermächt nis unserer Tage blicken dürfen. Else L e v i n. • • Uber die Aufbiegung der aufgeschnittenen Unruh bei der Schwingung Von G. Ich erwähnte schon früher, daß Prof. Strasser in seinem ersten Enthusiasmus die Phillipsschen Endkurven für die einzig richtigen hielt. Er, wie auch manche andere, berich tigten dann ihre Ansicht über den theoretisch errechneten Isochronismus, der in der Uhr unter dem Einfluß der Hem mung nicht bestehen konnte. Prof. Strasser drückte dann F. B 1 e y (Schluß zu Seite 18) 1907 seine Ansicht so aus, daß unter dem Einfluß der Hem mung die großen Schwingungen rascher erfolgen als die kleinen Schwingungen. Nun folgerte er weiter, daß durch den Einfluß der Fliehkraft der Massengewichte eine Ver zögerung der großen Schwingungen eintreten müsse und in manchen Fällen beide Wirkungen sich gegenseitig aufheben
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