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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (21. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Dollarnotierungen und Edelmetallparität
- Autor
- Richter, Rud.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- ArtikelVorsicht beim Verkauf von Schweizer Uhren! 375
- ArtikelDollarnotierungen und Edelmetallparität 376
- ArtikelDas Richten und Polieren von Werkplatten 378
- ArtikelAkkomodation und Alterssichtigkeit 379
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 355) 380
- ArtikelDie Berliner Musterschau 382
- ArtikelSächsische und Mecklenburg-Strelitzsche Ausfuhrbestimmungen zum ... 383
- ArtikelVermischtes 383
- ArtikelHandelsnachrichten 383
- ArtikelKurse und Preise 385
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 385
- ArtikelBriefkasten 387
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 388
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 29 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 377 lung von 15 % Luxussteuer für solche Firmen, die nicht im Besitz einer Wiederveräußerungsbescheinigung sind, hat bei solcher gewaltigen Überparität keinerlei Bedeutung. Wenn die Parole „Los von der Mark" in einem solchen Ausmaße befolgt wird wie jetzt, dann gilt es, sich so rasch wie möglich mit dem begehrten Metall einzudecken, denn je schneller die Eindeckung erfolgt, um so größere Verdienst chancen, die ja in Wirklichkeit gar keine realen Verdienste sind — 1 kg Gold bleibt eben 1 kg Gold —, erblühen. Welche Lehren hat nun unser Gewerbe aus solchen Vorgängen zu ziehen? Sofern die Uhrmacher und Juweliere an reelle Großhandelsfirmen zu verkaufen pflegen, werden ihnen die richtigen Preise gezahlt worden sein und bezahlt werden, und wenn sie kaufmännisch kalkulieren, so werden sie erst dann verkaufen, wenn kein Geld zum Nachkaufen mehr vorhanden ist. Infolgedessen kann ihnen die Preisent wicklung mehr oder weniger gleichgiltig sein. Eine feste, für längere Zeit zuverlässige Angabe darüber, welche ange messenen Preise der Uhrmacher und Juwelier beim Ankauf von Gold bezahlen darf, ohne einen Schaden beim Weiter verkauf befürchten zu müssen, kann angesichts der dauern den Schwankungen nicht gemacht werdeh. Gegenwärtig möchte ich empfehlen, im Kleinhandel für 1 g Feingold die New Yorker Markauszahlung für 1 Dollar mal 0 ( 80 zu be zahlen; wird also z. B. der Dollar in New York mit 250 000 Mark bezahlt, so kann im Kleinhandel 1 g Feingold mit 250 000 X 0,80 = 200 000 Mark bezahlt werden. Anders verhält es sich jedoch, soweit massive Gold- unid Silber waren in Frage kommen. Hier ist die Gefahr groß, be sonders beim Verkauf von Trauringen. Die bisher gebräuch lichen Trauringverkaufstabellen, wie auch die Trauring- ankaufs-Multiplikatoren wurden natürlich durch diese Verhält nisse völlig über den Haufen geworfen. Es kann nicht drin gend genug empfohlen werden, erst dann massive Gold- und Silbersachen zu verkaufen, wenn man sich bereits über die Einkaufsmöglichkeiten informiert hat, und lieber einmal auf ein Geschäft zu verzichten, als sich (der Gefahr der Substanz verminderung auszusetzen. Wie lange dieser Zustand noch andauem wird, ist natür lich nicht vorauszusagen. Im Interesse der Ruhrkämpfer so wohl, wie auch der inneren Preisgestaltung mußte unter allen Umständen eine aktive Währungspolitik einsetzen. Eine Un tersuchung darüber, ob die gewählten Methoden die richtigen sind, kann nicht Aufgabe dieses Artikels sein. Das Edel metallgeschäft ist in Deutschland so bedeutend, daß Wäh rungsmaßnahmen kaum einheitlich durchgeführt werden können, wenn nicht gleichzeitig auch die berufenen Ver treter aus den Kreisen des Edelmetall-Groß- und -Klein handels gehört werden. Immerhin ist eine so gewaltige Über parität für Edelmetalle im Inlande eine schwere Gefahr für den sich damit befassenden Handel, da er dem Auslands schmuggel Tür und Tor öffnet, denn die Einfuhr von Edel metallen auf illegalem Wege nach Deutschland dürfte gegen wärtig das lohnendste Geschäft für gewissenlose Menschen bedeuten. Durch diese Einfuhr aber wird mit logischer Fol gerung die Überparität, die Edelmetalle gegenwärtig im freien Handel haben, sukzessive zurückgedrückt werden. Es wäre dringend zu wünschen, daß die Reichsbank als bald in Verhandlungen mit den Kreisen des Edelmetall handels tritt, zur wirksamen Bekämpfung dieser Auswüchse. Herrn. Levy, Berlin. Die Überparität von Gold und Silber ist die natürliche Folge des Eingreifens der Reichsbank auf dem Devisen märkte. Gold und Silber als Währungsmetall richten sich nicht nach einem mit technischen Mitteln niedergehaltenen Kurse der ausländischen Zahlungsmittel, sonderen naturge mäß nach der wirklichen Bewertung der deutschen Mark an den Auslandsbörsen. Schon seit mehreren Jahren wurden Gold und in noch größerem Umfange Silber zu Sicherungs zwecken von dem Importhandel eingedeckt, namentlich dann, wenn eine Repartierung der Devisen durch die Reichsbank stattfand. Die bisher noch nicht dagewesene geringe Zutei lung von 3, 4 und 5 % der angeforderten Devisenbeträge hat die Nachfrage nach Edelmetall um jeden Preis außerordent lich verstärkt. Bei der engen Verwandschaft zwischen Edel metall und Devisen wurde als Bestandteil der Devisenvor schrift der Terminhandel in Gold und Silber verboten. Der Erfolg war der, daß eine Reihe von Firmen den Kauf und Verkauf von Edelmetall vollständig einstellten, und daß die Kurse mehr denn je über die Parität hinauf „gesprochen" wurden, d. h. die Kurse wurden wohl genannt, aber Geschäfte wurden darin nicht getätigt. Die weitere Entwickelung der Edelmetallpreise im Ver hältnis zu den Devisenkursen wird davon abhängen, wie lange und in welchem Umfange die Reichsbank die Repartierung der angeforderten Devisenbeträge vornimmt. Sollte, wie wir es hoffen, durch eine Besserung der Mark an den auslän dischen Börsen eine Angleichung der ausländischen Bewer tung der Mark an die Festsetzungen der Reichsbank in der nächsten Zeit stattfinden, so wird durch eine verstärkte De visenablieferung der Exportindustrie die Reichsbank wohl auch in der Lage sein, die angeforderten Devisenbeträge voll zuzuteilen, so daß für weite Kreise des Importhandels die Notwendigkeit fortfiele, sich in Gold und Silber statt der unerreichbaren Devisen zu sichern. Die Überpartät des Gol des über den Weltmarktpreis dürfte dann auch ziemlich schnell wieder verschwinden. Das Verbot des Terminhandels in Edelmetallen war ein erster Schritt auf dem Wege, den Handel in Gold und Silber einzuschränken. Im Interesse der Industrie und des Fach handels ist nur zu wünschen, daß eine weitere Einschränkung nicht erfolgt. —r. * * * Zu der Einwirkung der gegenwärtigen Bewegungen der Devisen auf den Edelsteinhandel wird uns ge schrieben: Edelsteine müssen mangels einer Wertbeständigkeit der Inlandspapiermark auf Grund ausländischer Währung, umge rechnet in Papiermark, gehandelt werden, da sonst jede Grundlage für die Bewertung solcher hochwertigen Waren fehlt. Im allgemeinen ist bei meiner Darlegung der Ver hältnisse im wesentlichen an den Ankauf von Brillanten, Perlen und sonstigen Edelsteinen aus Fachkreisen gedacht, die dann mangels einer Absatzfähigkeit im Inland auf dem regulären Ausfuhrweg nach dem Ausland gegen Ablieferung der Devisen an die Reichsbank weiterverkauft werden. Es entsteht also tatsächlich durch diese Handhabung für die ge samte Volkswirtschaft eine Stärkung. Solange nun die Be wertung des holländischen Guldens oder des Schweizer Franken im Inland dieselbe war, wie an den betreffenden Auslandsplätzen die Mark notiert wurde, wickelte sich das Geschäft störungslos ab; seitdem jedoch die Festsetzung von Zwangskursen im Inland eintrat, die wesentlich von der Be wertung im Ausland abweicht, ist eine nennenswerte Ver änderung in den geschäftlichen Transaktionen eingetreten. Die Besitzer von Edelsteinen wünschen alle, die Waren, die sie verkaufen wollen, zu demjenigen Papiermarkkurs, zu dem die Mark in Holland oder Zürich bewertet wird, abzu geben. Ein solider Geschäftsmann kann sich darauf nicht einlassen, denn er verkauft die Ware, wie schon oben ausge führt, an das Ausland und liefert dann die Devisen auf Grund der Ausfuhrgenehmigung zum größten Teile an die Reichsbank ab. Die Reichsbank aber zahlt natürlich nur so viel Papiermark aus, wie der amtliche Kurs in Berlin ergibt, nicht aber nach dem Kurs in Holland oder Zürich; es würde sich naturgemäß dann ein wesentlicher Verlust ergeben, der nur ausgeglichen werden kann durch eine niedrigere Bewer tung der Waren oder aber dadurch, daß der illegale Handel
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