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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (21. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sächsische und Mecklenburg-Strelitzsche Ausfuhrbestimmungen zum Gesetze über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- ArtikelVorsicht beim Verkauf von Schweizer Uhren! 375
- ArtikelDollarnotierungen und Edelmetallparität 376
- ArtikelDas Richten und Polieren von Werkplatten 378
- ArtikelAkkomodation und Alterssichtigkeit 379
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 355) 380
- ArtikelDie Berliner Musterschau 382
- ArtikelSächsische und Mecklenburg-Strelitzsche Ausfuhrbestimmungen zum ... 383
- ArtikelVermischtes 383
- ArtikelHandelsnachrichten 383
- ArtikelKurse und Preise 385
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 385
- ArtikelBriefkasten 387
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 388
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 29 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 383 Sächsische und Mecklenburg-Strelitzsche Ausführungsbe- stlmmUiigen zu dem Gesetze über den Verkehr mit Edel metallen, Edelsteinen und Perlen I. Sachsen Die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über den Ver kehr mit Edelmetallen usw. vom 11. Juni 1923 sind im „Sächsischen Gesetzblatt" Nr. 22 veröffentlicht worden. Sie entsprechen im wesentlichen den bereits in Nr. 26 der Deutschen Uhrmacher- Zeitung- veröffentlichten preußischen Ausführungsbestimmungen. Die Erlaubnis zum Handel mit Edelmetallen, Edelsteinen und Per len ist für bestimmte Geschäftsräume, die nach Art und Lage zu bezeichnen sind, zu erteilen. Zuständig für die Erteilung und die Zurücknahme der Erlaubnis ist die untere Verwaltungsbehörde (Amtshauptmannschalt und in Städten mit Revidierter Städte ordnung der Stadtrat), in deren Bezirk das Gewerbe betrieben wird oder betrieben werden soll. Gegen den ablehnenden Bescheid ist die Beschwerde an die Kreishauptmannschaft zulässig. Wenn die Entscheidung der für die Erteilung der Erlaubnis zuständigen Be hörde von dem Gutachten der Handels- oder Gewerbekammer ab weicht, so hat die entscheidende Behörde ihre abweichende Ent scheidung der gehörten Kammer mitzuteilen. Von der Versagung, Zurücknahme oder dem Erlöschen der Erlaubnis ist der am Nie derlassungsorte des Antragstellers oder Gewerbetreibenden zur Ausstellung von Legitimationskarten (§ 44 a der Gewerbeordnung) befugten Behörde Kenntnis zu geben, die über die Zurücknahme der Karten beschließt. Über die binnen zwei Wochen anzubrin gende Beschwerde gegen die Zurücknahme entscheidet die über geordnete Behörde endgiltig. Für das Geschäftsbuch wird das be kannte Muster vorgeschrieben, die Ortspolizeibehörde darf jedoch Abweichungen von seiner Einrichtung zulassen. Die Ortspolizei behörde wird auch ermächtigt, ergänzende Vorschriften über die Buchführungspflicht und die zu fordernden Ausweise zu erlassen. Militärpapiere sind als Ausweise nicht zulässig. Die Zurücknahme der Wandergewerbescheine erfolgt durch die Kreishauptmann schaft. Über die Beschwerde gegen die Zurücknahme entscheidet das Wirtschaftsministerium endgiltig. Die Vorschriften über die Bekanntgabe von Preisen, die Reklame usw. entsprechen den preu ßischen Bestimmungen. ü. Mecklenburg-Strelitz Im „Mecklenburg-Strelitzschen Amtlichen Anzeiger“ Nr. 69 sind die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über den Ver kehr mit Edelmetallen usw. veröffentlicht worden, die sich gleich falls sehr en<r an die preußischen Ausführungsbestimmungen an lehnen. Die Erlaubnis ist für bestimmte Geschäftsräume, die nach ••rt Lage zu bezeichnen sind, zu erteilen. Zuständig für die Erteilung und die Zurücknahme der Erlaubnis ist der Rat bezw. das Amt, in dessen Bezirk das Gewerbe betrieben wird oder be trieben werden soll. Gegen den ablehnenden Bescheid ist die Be schwerde an das Ministerium, Abteilung des Innern, zulässig. Eine von dem Gutachten der Handels- bezw. Handwerkskammer abwei chende Entscheidung der für die Erteilung der Erlaubnis zustän digen Behörde ist ausführlich zu begründen und neben dem Antrag steller auch der Handels- bezw. Handwerkskammer zuzustellen. Von der Versagung, Zurücknahme oder dem Erlöschen der Erlaub nis ist der am Niederlassungsort des Antragstellers oder Gewerbe treibenden zur Ausstellung von Legitimationskarten (§ 44 a der Ge werbeordnung) befugten Behörde Kenntnis zu geben. Die Vorschrif ten bezüglich der Buchführung, Zeitungsanzeigen, Reklame, Kon trollen usw. entsprechen vollständig den preußischen Bestimmun gen. Zur Zulassung von Ausnahmen in Einzelfällen von den Vor- Schriften der §§ 6 und 7 des Gesetzes (Buchführungsvorschriften, Sperrfrist usw.) sind die für die Erteilung der Erlaubnis zustän digen Behörden befugt. Auf Beschwerde über die Zurücknahme erner Legitimationskarte oder eines Wandergewerbescheines ent scheidet das Ministerium, Abteilung des Innern. VERMISCHTES Das Ankaufs- und Quittungsbuch der Deutschen Uhrmacher- Zeitung ist nunmehr auch von der Regierung des Freistaates Meck lenburg-Schwerin in einer Ergänzungsverordnung zu den Aus- luhnmgsbestimmungen zu dem Gesetze über den Verkehr mit Edelmetallen usw. als den Vorschriften des Gesetzes entsprechend ausdrücklich anerkannt worden. Sommerfest der Firma \i ilhclm Bedau in Leipzig. Bei herr lichstem Sommerwetter beging die bekannte Schmuckwaren-Groß- nandlung Wilhelm Bedau in Leipzig, Tröndlinring 3, wie alljährlich ihr Sommerfest, gerade in dieser, von sozialen Wirren so schwer heimgesuchten Zeit ein erfreuliches Zeichen dafür, daß es noch Firmen gibt, in denen das Verhältnis zwischen Chef und Ange stellten so ist, wie es sein soll, wo noch ein gegenseitiges Hand- inhand-Arbeiten besteht, bei dem sich jeder als Mitarbeiter der Firma fühlt. Am 7. Juli, nachmittags 2L> Uhr, erfolgte die Abfahrt in festlich geschmücktem Stechkahn nach dem beliebten Ausflugs ort Waldschänke, wo eine Kaffeetafel die Gäste erwartete. Nach fröhlichem Schmause wurden die Teilnehmer von den Damen der Firma durch reizende Vorträge überrascht, zu denen die Pro gramme zugunsten der Rhein- und Ruhrhilfe verkauft wurden. Der Erlös der Sammlung ergab die Summe von 250 000 M, die dem Zentralverband der Deutschen Uhrmacher in Halle überwiesen wurden. In vorgerückter Stunde wurde in heiterster Stimmung die Heimfahrt auf der Pleiße angetreten. Verbesserungen der funkentelegraphischen Nauener Zeitsignale für Juni 1923. Mitgeteilt von der Deutschen Seewarte zu Hamburg. + : Signal zu spät; —: Signal zu früh. 1 h M. E. Z. 1 h M. E. Z. 1 h M. E. Z. nachts nachm. nachts nachm. nachts nachm. s s s s s s Juni 1 +0.02 + 0.03 Juni 12 —0.07 +0.05 Juni 23 +0.06 +0.07 2 +0.01 —0.01 13 +0.02 + 0.06 24 +0.10 + 0.10 3 —0.05 —0.01 14 +0.05 +0.07 25 + 0.08 — *) 4 -0.01 -0.02 15 + 0.03 + 0.08 26 + 0.15 + 0.14 5 —0.04 —0.03 16 +0.06 +0.10 27 +0.14 +0.07 6 - *) 0.00 17 +0.07 + 0.10 28 +0.01 -0.01 7 +0.02 -0.05 18 + 0.11 +0.10 29 + 0.01 —0.05 8 —0.03 +0.01 19 +0.09 0.00 30 —0.02 —0.04 9 -0.02 0.00 20 - 0.04 0.00 31 10 —0.04 —0.03 21 0.00 + 0.03 11 —0.01 +0.01 22 +0.02 + 0.05 Diese Verbesserungen gelten für die aut der 3100 m-Welle abgegebenen Siq-nalc. Originelle Selbsthilfe gegen eine überscharfe Preisschilder verordnung. Seit dem 15. Juli machen die meisten Schaufenster von Falkenstein (Sachsen) einen seltsamen Eindruck. Sie sind nur noch mit ganz wenig Auslagen versehen, größere Geschäfte, wie Uhren-, Hut- und Konfektionsgeschäfte zeigen in jedem Fenster nur einen einzigen Gegenstand mit Preisangabe. Dieses Gebahren ist auf die polizeiliche Anordnung zurückzuführen, wonach für alle Auslagen in den Schaufenstern Preisauslagen gefordert werden. m HANDELSNACHRICHTEN Grundpreise für Kontrolluhren. Nachstehend geben wir die ■Grundpreise der kurantesten Kontrolluhren der Firma R. Abel & Sohn K.-G. für Uhrenfabrikation, Berlin C. 54, Rosenthaler Straße 58, bekannt: Stationäre Kontrolluhren „Rabelus 40" DS Ein Jahrgang Kontrollblätter dazu B,ru 1 Kontrollbuch zum Aufbewahren der Kontrollblätter . A,lu Kontrolluhr „Rabelus 41“ DB Kontrollblätter und Kontrollbuch wie bei „Rabelus 40" Ein Schlüsselkästchen zum Verschließen des Druck knopfs A,as Kontrolluhr „Rabelus 11" IS Ein Jahrgang Kontrollblätter dazu L,os Ein Kontrollbuch zum Aufbewahren der Kontrollblätter L,ds Tragbare Wächterkontrolluhr für 6 Stationen mit Loch markierung BSS Die gleiche Uhr komplett BLA,iu Tragbare Wächterkontrolluhr Nr. 3 für 12 Stationen mit Lochmarkierung und Streifensystem BAO Die gleiche Uhr komplett Bü,us Der 'gegenwärtig giltige Multiplikator ist 22 000. Uhrenhand lungen erhalten auf die Grundpreise einen Rabatt von AS %. Die Firma R. Abel & Sohn K.-G. ist bereit, allen Interessenten ihre Grundpreislisten zu übermitteln. Der jeweils für die Wächterkon trolluhren der Firma giltige Multiplikator wird in der Rubrik „Kurse und Preise“ der Deutschen Uhrmacher-Zeitung veröffent licht werden. Neue Preise für Glashütter Präzisions-Taschenuhren. Die Firma A. Lange & Söhne in Glashütte (Sa.) erhöhte mit Wir kung vom 13. Juli ab die Preise ihrer Taschenuhren um 28,8 bis 31,4 %. Die billigste goldene Uhr der gängigen Arten kostet jetzt ohne Gold I,i Mill. M, die billigste silberne Uhr B,n Mill. Ji; Gold bezw. Silber für das Gehäuse ist in diesen Preisen nicht enthalten.
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