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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (28. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Zahlungsbedingungen des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- ArtikelNeue Zahlungsbedingungen des Wirtschaftsverbandes der Deutschen ... 389
- ArtikelEin Übersetzungsmechanismus ohne Räder 391
- ArtikelErinnerungstage 392
- ArtikelEine öffentliche Uhr mit Glockenspiel 392
- ArtikelDie Errechnung der Trauringpreise nach den Feingoldpreisen 393
- ArtikelSprechsaal 394
- ArtikelVermischtes 395
- ArtikelHandelsnachrichten 395
- ArtikelKurse und Preise 396
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 397
- ArtikelBriefkasten 399
- ArtikelPatent-Nachrichten 399
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 400
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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390 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 30 Grundsatz der Substanzerhaltung muß das Maß für die mit den Abnehmern zu vereinbarenden bezw. einseitig zu dik tierenden Zahlungsbedingungen bilden; er ist aber nicht nur Maßstab, sondern auch Grenze. Über das unbedingt not wendige Maß dürfen die Zahlungsbedingungen zu Gunsten irgend einer Gruppe, und sei sie wirtschaftlich noch so mächtig, unter keinen Umständen hinausgehen; das ist nur eine Forderung der Billigkeit und der Geschäftsmoral, die auch in den heutigen wirtschaftlichen Wild-West-Verhältnissen nicht zum alten Eisen geworfen werden darf, auch dann selbstverständlich nicht, wenn als Vertragsparteien große Verbände auftreten. Nach einem bitteren Worte Tolstois dient die „Organisation" nur dazu, der Einzelperson das Ge fühl der Verantwortung zu nehmen, da er sich immer hinter seiner „Organisation" verstecken, ihr alle Verantwortung zuschieben könne. Wenn wir zugeben, daß darin ein Körn chen Wahrheit enthalten ist, sagen wir natürlich nichts gegen den Wert der Organisation. Ob bei den in Frage stehen den Bedingungen die Grenze des unbedingt Erforderlichen beobachtet worden ist, möchten wir bezweifeln. Vergleicht man die Zahlungsbedingungen des Wirt schaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie mit den Zahlungsbedingungen des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes, denen sich die Furniturengruppe des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten angeschlossen hat, so fällt es auf, daß die Bedingungen der Uhrenfabrikanten wesentlich schärfer als diejenigen der Grossisten sind. Während die Grossisten bei Barzahlung innerhalb fünf Tagen nach Ausstellung der Rechnung noch ein Skonto von 6 % gewähren und die Bezahlung der Rechnung erst innerhalb zehn Tagen nach Ausstellung der Rechnung be anspruchen, kennen die Zahlungsbedingungen der Fabri kanten überhaupt kein Skonto, auch nicht bei Vor auszahlungen, ferner besteht weiterhin nur ein offenes Ziel von sieben Tagen. Sollte es den doch weit kapital kräftigeren Fabrikanten wirklich nicht möglich sein, etwas günstigere Bedingungen zu gewähren, selbst wenn man be rücksichtigt, daß die Fabrikanten drückenderen Zahlungsbe dingungen für ihre Bezüge von Rohstoffen unterworfen sind, als die Grossisten des Edelmetall- und Furniturenhandels? Diese Frage ist noch keine Kritik, da sie ebensowenig wie die Frage, ob die Uhrenpreise in ihrer jetzigen Höhe berech tigt sind oder nicht, ohne genaueste Kenntnis der Kalku lation und der jetzigen Produktionsverhältnisse in den Fa brikbetrieben, in die — trotz Angebotes einer der bedeu tendsten Uhrenfabriken — immer noch nicht Einsicht ge nommen worden ist, möglich erscheint. ^ er Vergleich der neuen mit den bisher geltenden Zahlungsbedingungen läßt erfreulicherweise eine nennens werte Verschärfung nicht erkennen. Vor allen Dingen ist hervorzuheben, daß die Formulierung diesmal klarer ge wählt ist, doch wäre die schärfere Fassung einzelner Punkte wünschenswert, so z. B. bezüglich des Beginnes und Endes des siebentägigen Zahlungszieles. In Ziffer 1 und 2 wird bestimmt, daß die Preisstellung für Großuhren und Taschen uhren nach dem bekannten Grundpreis- und Multiplikator system erfolgt, und daß die Rechnungen nur in den Grund preisen ausgestellt werden. Vielleicht leitet diese Rech nungstellung zu einer „Goldbuchführung" über, wie sie z. B. die A. E. G. bereits eingeführt hat. Daß es einer förmlichen Inverzugsetzung bei Überschreitung des Zahlungszieles nicht bedarf, ist im Interesse einer schnellen Abwickelung der Geschäfte zu begrüßen. ...,.^'^ er ^ Absatz 2 fordert jedoch zur Kritik heraus. Als völlig ungerechtfertigt muß es bezeichnet werden, daß eine Schlüsselzahl, die geringer ist als diejenige des Aus stellungtages der Rechnung, unter keinen Umständen An wendung findet. Der Grund für eine solche Handlungsweise ist, wenn man nun schon einmal, wie es allgemein üblich geworden ist, die sofortige Anpassung an den jeweiligen Wert der Mark (also nicht nur ihre Entwertung!) durchgeführt hat, nicht einzusehen. In dem Satze: Fällt die Mark, so steigen die Preise entsprechend, steigt die Mark, dann bleiben die Preise stehen, ist kein Körnchen Logik zu ent decken. Hier spürt man sehr deutlich den harten Ton des Diktats der Fabrikanten! Wenn der Besteller bei „frei bleibenden" Aufträgen das Risiko der Markentwertung bis zum Tage der Lieferung tragen soll, so muß der Lieferant mindestens das Risiko der Markbesserung — leider kein Paradoxon! — tragen. Das entspricht nur der Billigkeit. Ziffer 4, die wörtlich von den bisherigen Zahlungs bedingungen herübergenommen wurde, ist ausnahmsweise günstiger als die entsprechende Bestimmung in den Zah lungsbedingungen des Verbandes der Grossisten des Edel metallgewerbes; während nach den Bedingungen des letzteren Verbandes bei Banküberweisungen wegen deren unregel mäßiger Laufzeit der Tag des Eintreffens maßgebend ist, gilt nach den Bedingungen der Uhrenfabrikanten als Zahlungs tag allgemein derjenige Tag, an dem der Abnehmer die Zah lung absendet oder anweist. Am meisten gibt zu Bedenken die Regelung der Vor auszahlung Veranlassung. Auf den ersten Blick sieht der ganze Modus der Umrechnung in amerikanische Dollars sehr entgegenkommend und einleuchtend aus. Bei näherem Zusehen jedoch ergibt sich, daß bei Vorauszahlungen zwar sehr viel zu verlieren, aber nicht viel zu gewinnen ist, jeden falls nicht mehr, als bei vorsichtiger anderweitiger Verwen dung des Geldes auch gewonnen sein würde. Man nehme nur einmal an, daß die jetzigen Zahlungsbedingungen nicht am 17. Juli, sondern bereits ein halbes Jahr zuvor in Kraft gesetzt worden seien, und vergegenwärtige sich die Tat sachen des folgenden Beispiels: Für eine Bestellung von Uhren, die am 26. Januar 1923 gemacht wurde, gingen am 1. Februar 1 Million Mark bei der Fabrik als Vorauszahlung ein. Da der Dollarkurs am Tage vorher in Berlin 48 877,50 Mark war, wurden 20,46 Dollar gutgeschrieben. Der Tag der Rechnungsausstellung war der 17. Februar. Da der Berliner Dollarkurs tags zuvor 18 852,75 Mark war, werden ihm die gutgeschriebenen 20,46 Dollar mit 395 153,65 Mark auf den endgiltigen Rech nungsbetrag angerechnet. Der unglückliche Uhrmacher, der die Vorauszahlung geleistet hatte, büßte also mehr als 60 % des vorausbezahlten Betrages ein. Hätte er die 1 Million Mark Ende Januar auf die Bank gebracht, so wäre dieser Schaden vermieden worden, ja er hätte sogar noch einige tausend Mark Zinsen dazu bekommen. Man wird nun freilich gegen dieses Beispiel einwenden können, daß es eine sehr starke Besserung der Mark zur Voraussetzung habe, und daß mit einer solchen Besserung vorläufig überhaupt nicht gerechnet werden könne. Wir möchten jedoch dagegen fragen, wer denn Ende Januar mit einer Markbesserung gerechnet habe. Wenn auch im Laufe der letzten Jahre die Tendenz der Entwickelung stark abwärts zeigte, so waren kürzere oder längere Perioden relativer Stabilität, ja auch der Aufwärtsbewegung der Mark nicht gar so selten; überraschend sind letztere fast immer gekommen. Schlimmer noch als in dem angeführten Bei spiele werden die Verhältnisse bei Vorauszahlungen dann, wenn nicht nur der Dollarkurs, sondern auch der Multi plikator seit dem Bestell- bezw. Vorauszahlungstage zurück gegangen sind; dann wird gemäß Ziffer 3 Absatz 2 'der Zah lungsbedingungen die höhere Schlüsselzahl vom Tage der Bestellung bei der endgiltigen Abrechnung in Anrechnung gebracht. Aber auch wenn die Verhältnisse stabil bleiben oder die Mark sich weiter entwertet, wird sich ein vorsich tiger Geschäftsmann auf das noch nicht einmal Gewinn ver heißende Spekulationsgeschäft der Vorauszahlungen nicht einlassen dürfen. Bleibt der Wert der Mark, wie es von Mitte Februar bis Mitte April der Fall war, wahrscheinlich stabil, so ist es, vom Standpunkte des LIhrmachers aus ge-
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