Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (20. Januar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Über die Aufbiegung der aufgeschnittenen Unruh bei der Schwingung (Schluß zu Seite 18)
- Autor
- Bley, G. F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Private Glasschutzversicherung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- ArtikelDer französische Rechtsbruch und die Wirtschaftslage 27
- ArtikelDie Bewertungsrichtlinien zum Vermögensteuer- und zum ... 28
- ArtikelHandgearbeitetes Elfenbein 30
- ArtikelÜber die Aufbiegung der aufgeschnittenen Unruh bei der ... 30
- ArtikelPrivate Glasschutzversicherung 32
- ArtikelVermischtes 33
- ArtikelHandelsnachrichten 33
- ArtikelKurse und Preise 35
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 36
- ArtikelBriefkasten 37
- ArtikelPatent-Nachrichten 37
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 38
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
32 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 3 gen. Vergleiche meinen Aufsatz in der Deutschen Uhr macher-Zeitung vom 31. Juli 1919. Sehr wertvoll ist die Anregung des Herrn Bley, eine Theorie der Unruhschwingung unter Rücksichtnahme auf sämtliche störenden Faktoren und auf die Hemmung selbst auszubauen; mir scheint aber, daß der Verfasser die unge heuren formalen Schwierigkeiten unterschätzt, die sich einem solchen Unternehmen entgegenstellen! Und zudem, wer arbeitet heutzutage hunderte von Stunden sozu sagen umsonst? Im Anschluß daran darf ich vielleicht ver raten, daß demnächst von mir in der „Zeitschrift für Instru- mentenkunde" eine Arbeit über den Einfluß der Hemmung auf die Schwingung der isochronischen Chronometerunruh erscheinen wird. Bei ihrem Studium wird der Herr Ver fasser erkennen, wie verwickelt die Verhältnisse liegen. Vor weg bemerke ich aber, daß diese Arbeit keine „Formeln" (ein mir wie anderen gleich unsympathischer Begriff) ent hält, sondern lediglich Gedanken. Daß diese zum großen Teil in mathematischer Sprache niedergeschrieben sind, ist ganz natürlich, denn es handelt sich lediglich um große Be ziehungen, deren man mit bloßen Worten nicht Herr werden kann - Prof. Dr.-Ing. H. B o c k. Private Glasschutzversicherung Die allgemeine Verschlechterung der Lebensbedingun gen und die außerordentlich hoch im Werte stehenden Gegenstände des Uhren- und Goldwarengewerbes, die bei nur sehr geringfügigen räumlichen Ausmaßen oft einen sehr hohen Wert repräsentieren, haben es mit sich gebracht, daß die Uhren- und Goldwarenhandlungen in der Nachkriegszeit mit besonderer Vorliebe als dankbares Objekt der Tätigkeit von Einbrechern und Schwindlern aller Art ausgewählt wer den. Sehr oft ist der dem betroffenen Gewerbetreibenden entstandene Schaden so groß, daß der vollkommene wirt schaftliche Ruin die Folge ist. Von diesen Einbruchdieb stählen soll jedoch heute nicht die Rede sein. Wir möchten vielmehr nur auf die Schaufensterscheiben hinweisen, die oft bei Einbruchdiebstählen zertrümmert werden und deren Wie derbeschaffungskosten bei den meisten ohne die Beihilfe einer Versicherung als sehr drückend empfunden werden. Wie kann sich nun der Gewerbetreibende auf möglichst billige Weise davor schützen, durch Zertrümmerung oder Be schädigung seiner Schaufensterscheibe Verluste zu erleiden? Zunächst ist hier an eiserne Gitter oder Rolläden zu er innern. Diese bieten jedoch nur teilweise und auch nicht entfernt für alle Fälle Schutz, denn wenn das Gitter oder die Läden entfernt sind, ist die Schaufensterscheibe allen Angriffen schutzlos preisgegeben. Auch ist zu bedenken, daß der Gewerbetreibende sich nicht nur gegen eine Be schädigung der Scheibe bei Nacht und gegen Einbruch sichern muß, sondern auch gegen alle übrigen Beschädi gungsmöglichkeiten. So ist es z. B. schon oft vorgekommen, daß ein frecher Schaufenstereinbruch durch Zertrümmerung der Fensterscheibe am hellen Tage verübt wurde. Auch gegen alle Gefahren, die nicht mit verbrecherischen Gewalt akten Zusammenhängen, muß der vorsichtige Kaufmann den Bestand seines Vermögens mit möglichst geringen Kosten zu sichern bestrebt sein. Das ist gegenwärtig nur möglich durch eine Versicherung und zwar bei einer der be stehenden Versicherungsgesellschaften oder durch den Bei tritt zu einer eine Reihe von Gewerbebetrieben umfassenden Vereinigung, die solidarisch für die bei den Mitgliedern die ser Vereinigung eintretenden Glasschäden haftet. Da anzunehmen ist, daß das Reichsmietengesetz jetzt überall in vollem Umfange durchgeführt wird, daß also in einzelnen Punkten etwa anders lautende Mietverträge ent sprechend den Bestimmungen des Reichsmietengesetzes ab geändert worden sind, hat die Frage der Glasversicherung, da nach dem Reichsmietengesetz der Mieter selbst für die Glasversicherung aufzukommen hat, im Vergleich mit den früheren Zuständen erheblich an Bedeutung gewonnen. § 12 Absatz 1 des Reichsmietengesetzes hat folgenden Wortlaut; „Die Kosten der Heizstoffe für Sammelheizungen und Warm wasserversorgung sowie für andere von der obersten Landes behörde nach § 2 Abs. 1 Satz 3 bestimmte Nebenleistungen sind getrennt von der gesetzlichen Miete zu berechnen. So weitderartige Nebenleistungen (z. B. Glas versicherungen) nur bei einzelnen Mietern entstehen, haben nur diese Mieter sie zu trage n." Entsprechend den ungeheuer gestiegenen Prei sen für große Glasscheiben (ein Quadratmeter Schaufenster glas kostet gegenwärtig einschließlich der Kosten für das Ein setzen mehr als 50 000 Mark!) sind auch die Prämien für die Versicherung von Schaufensterscheiben außerordentlich hohe, etwa 2000 Mark je Quadratmeter Glasfläche jährlich. Geht der Versicherte auf das Verlangen der Versicherungs gesellschaften nach höheren, als den ursprünglich verein barten Versicherungsprämien nicht ein, so läuft er Gefahr, bei etwa eintretender Beschädigung der Scheibe nur für einen geringfügigen Teil des ihm entstandenen Schadens Er satz zu erhalten. Die Prämien sind im Laufe der letzten Jahre, zumal wenn man die außerordentlich hohen Steuern mit in Betracht zieht, so drückende geworden, daß es vielen Inhabern von Schaufensterscheiben gar nicht möglich ist, die Scheiben voll zu versichern. Aus dieser Erwägung heraus sind an einigen Orten Deutschlands die Gewerbetreibenden dazu übergegangen, gemeinschaftlich für die an ihren Schaufensterscheiben ent stehenden Schäden unter Verzicht auf die Vollversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft zu haften. In Nr. 49 Jahrgang 1922, Seite 626 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung wurde bereits berichtet, daß die LIhrmacher-Zwangsinnung Magdebu r g in Gemeinschaft mit der dortigen Gold schmiede-Innung eine Vereinigung zwecks Ersatzes zerbro chener Schaufensterscheiben gegründet habe. Es handelt sich hier also um eine Glasschutzvereinigung, die von An gehörigen nur zweier und noch dazu verhältnismäßig kleiner Gewerbezweige gegründet worden ist Vorteilhafter scheint es uns zu sein, wenn möglichst alle Gewerbetreibenden einer Stadt oder eines Stadtteiles, soweit sie Schaufensterscheiben besitzen, sich zu einer derartigen Schutzvereinigung zusam menfinden, ähnlich wie es bei dem Glasschutz-Ver- ein Charlottenburg (Geschäftsstelle Charlotten burg 4, Schillerstr. 24) geschehen ist. Der Verein, der noch nicht zwei Jahre besteht, zählt bereits mehr als zweitausend Mitglieder. Wie uns die Geschäftsstelle dieses Vereins mit teilt, hat es sich in der Praxis gezeigt, daß die Mitglieder, auf das Jahr berechnet, noch nicht einmal 5 % der Prämien der Versicherungsgesellschaften zu bezahlen hatten. Das er klärt sich dadurch, daß der Glasschutz-Verein eben kein Er werbsverein bezw. kein Erwerbsuntemehmen ist, wie es z. B. bei den Versicherungsgesellschaften der Fall ist, die mit einem ungeheuren Apparat von Angestellten und anderen hohen Kosten zu arbeiten gezwungen sind, sondern ledig lich ein gemeinnütziger Unterstützungsverein, der ohne nen nenswerte Spesen auskommt, da die zu leistende Arbeit in der Hauptsache vom Vorstande ehrenamtlich erledigt wird. Beim Eintritt in den Verein hat jedes Mitglied eine Kaution von 10 Mark je Quadratmeter seiner Scheibenfläche zu er legen; diese Kautionsgelder dienen zur vorläufigen Deckung der Schadensfälle und werden bei Austritt aus dem Verein zurückgezahlt Außer der Kaution ist bei Eintritt ein ein-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder