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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (20. Januar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Private Glasschutzversicherung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- ArtikelDer französische Rechtsbruch und die Wirtschaftslage 27
- ArtikelDie Bewertungsrichtlinien zum Vermögensteuer- und zum ... 28
- ArtikelHandgearbeitetes Elfenbein 30
- ArtikelÜber die Aufbiegung der aufgeschnittenen Unruh bei der ... 30
- ArtikelPrivate Glasschutzversicherung 32
- ArtikelVermischtes 33
- ArtikelHandelsnachrichten 33
- ArtikelKurse und Preise 35
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 36
- ArtikelBriefkasten 37
- ArtikelPatent-Nachrichten 37
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 38
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 3 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 33 maliges Eintrittsgeld und eine Aufnahmegebühr von 150 Mark zu bezahlen. Irgend welche andere feste Beiträge werden nicht erhoben. Vierteljährlich werden durch Umlagever fahren von den einzelnen Mitgliedern diejenigen Beträge erhoben, die zur Deckung der während des betreffenden Vierteljahres entstandenen Glasschäden erforderlich sind. Die Mitglieder sind durch den Verein gegen Scha denfälle aller Art geschützt, während bei den Ver sicherungsgesellschaften in einer ganzen Reihe von Scha denfällen ein Ersatz nicht geleistet wird, z. B. bei Brand, Ex plosion, Feuerlöscharbeiten, Aufruhr, Landfriedensbruch usw. Ist die Beschädigung der Schaufensterscheibe eines Mit gliedes des Vereins eingetreten, so hat das Mitglied nur die Gechäftsstelle 'des Glasschutz-Verein zu benachrichtigen, die für unverzügliche Erneuerung der Scheibe auch dann Sorge trägt, wenn die Bechädigung der Scheibe nicht erheblich sein sollte. Da der Verein von dem unverbrüchlichen Prinzip ausgeht, daß der Inhaber der Schaufensterscheibe keinen Schaden, aber auch keinen Gewinn von der Beschädigung VERMISCHTES Zur neuen Regelung der Gewerbesteuer. Wie die Mitteilun gen der Handelskammer Schweidnitz berichten, fand kürzlich auf Einladung der Handelskammer Breslau in Anwesenheit des Mi nisterialrats Moll aus dem Preußischen Ministerium des Innern und des Ministerialrats Dr. Hog aus dem Preußischen Finanz ministerium u. a. eine Besprechung der wichtigsten Fragen der Gewerbesteuerreform statt. Die Besprechung gab den an der Gewerbesteuer besonders interessierten Kreisen, den Vertretungen der Gemeinden als Steuergläubiger und den Vertretungen der Steuerpflichtigen Gelegenheit, ihre Wünsche für. die bevor stehende Gesetzesänderung vorzutragen und zu begründen. Im Vordergründe des Interesses standen die allerdings durch aus unverbindlichen Mitteilungen des Herrn Ministerialrats Moll über das zurzeit in Bearbeitung befindliche neue Gewerbesteuer gesetz. Nach diesen Mitteilungen ist die allseitig als notwendig verlangte Abschaffung des bisherigen Klassensystems geplant. Ohne das Recht der Gemeinden auf Schaffung besonderer Ge werbesteuerordnungen vollständig aufzuheben, soll in dem neuen Gewerbesteuergesetz ein Normaltyp für die Gewerbebesteuerung geschaffen werden, der die Schaffung abweichender Gewerbe steuerordnungen möglichst erübrigt. Der augenblickliche Zustand, bei welchem etwa 80 % aller Gemeinden sich nicht an die Ven anlagung der staatlichen Gewerbesteuer halten, sondern nach be sonderen Gewerbesteuerordnungen veranlagen, ist für die Ge werbesteuerpflichtigen, vor allen Dingen für solche, deren Betriebe s ' c .„. auf mehrere Gemeinden erstrecken, aus Gründen gleich mäßiger Belastung und der Gewährleistung des freien Wett bewerbes durchaus unerwünscht und muß für die Zukunft mög lichst vermieden werden. Dazu ist erforderlich, daß der zu schaffende Normaltyp den Wünschen auch der Gemeinden mög lichst Rechnung trägt. Die Regierung plant daher, der Veran- abweichend von den Wünschen der Steuerpflichtigen, nicht nur den Gewerbeertrag, sondern auch das Anlage- und Be triebskapital und in veredelter Form die Kopfzahl der Arbeit nehmer und zwar wahrscheinlich in Form einer Lohnsummen steuer, zugrunde zu legen. Dabei wird gleichzeitig erwogen, den auf der Kopfzahl der Arbeitnehmer bzw. der Lohnsumme basieren den Steuerteil möglichst den Wohngemeinden der Arbeitnehmer zugute kommen zu lassen. . , ^ welcher Weise den Wünschen der Steuerpflichtigen nach ochattung einer Höchstbelastungsgrenze für die Besteuerung Rechnung getragen werden kann, wird ebenfalls von der Regierung erwogen. Die Feststellung einer solchen Grenze begegnet großen Schwierigkeiten. Denkbar ist die Schaffung besonders erschwe render Aufsichtsbedingungen für die Überschreitung gewisser Grenzen. Das an sich einer Gewerbesteuerüberspannung ent gegenwirkende Mittel, den Gemeinden ein Zuschlagsrecht zur Ein kommensteuer zu geben, das bei einer bestimmten Anspannung der Gewerbesteuer als eine Pflicht festgesetzt werden könnte, dürfte Kaum zur Anwendung kommen können, da der Widerstand der Reichsregierung in dieser Hinsicht, auch aus politischen Gründen, kaum zu brechen sein wird. und der Zugehörigkeit zum Verein haben soll, geht die be schädigte Scheibe in den Besitz des Vereins über. Gleich falls sind Entschädigungsbeträge, die dem Mitgliede aus einer etwa noch laufenden Versicherung bei einer Versicherungs gesellschaft zugehen, an den Verein abzuführen. Würde anders verfahren, so bestände die Gefahr, daß unlautere Ele mente unter den Vereinsmitgliedern durch vorsätzliche Zer trümmerung ihrer eigenen Schaufensterscheibe einen Ge winn zu erzielen hoffen könnten. Es sei noch bemerkt, daß der Glasschutz-Verein Char lottenburg nicht nur Glasscheibenbesitzer Groß-Berlins als Mitglieder aufnimmt, sondern auch solche anderer Städte, wo er, sofern sich eine genügende Anzahl Interessenten zum Eintritt meldet, Ortsgruppen gründet. Da der Verein kein Erwerbsunternehmen darstellt, ist er auch nicht wie die Versicherungsgesellschaften ins Handels register eingetragen. Er unterliegt also auch nicht der Auf sicht durch das Reichsaufsichtsamt für Privat-Versiche- rungen. K. H. Materiell wird nach den Mitteilungen des Ministerialrats Moll die Anpassung’ der Bestimmungen des neuen Gewerbesteuer- gesetzes an die Bestimmungen des Reichseinkommensteuergesetzes erwogen, wodurch bisher bestehende Ungleichheiten und Härten vermieden werden würden. Welchen Organen die Veranlagung zu übertragen sein wird, ist noch Gegenstand der Beratungen. In Frage kommt dabei auch die Übertragung an die Reichsfinanz behörden, denen durch die Einkommensteuer das nötige Veran lagungsmaterial zur Verfügung stünde. Da jedoch die Gemeinden ein großes Interesse an der zutreffenden Durchführung der Ver anlagung haben, könnte daran gedacht werden, den Gemeinden obligatorisch Sitz und Stimme in den Gewerbesteuer-Ausschüssen zu gewähren. Verbesserungen der funkentelegraphischen Nauener Zeitsignale für Dezember 1922 Mitgeteilt von der Deutschen Seewarte zu Hamburg + : Signal zu spät; —: Signal zu früh. 1 h M. E. Z. 1 h M. E. Z. 1 h M. E. Z. nachts nachm. nachts nachm. nachts 1 nachm s s s s s s Dez. 1 +0.07 + 0 13 Dez. 12 —0.06 - 0 05 Dez. 23 + 0.03 0.00 2 +0 13 + 0.18 13 -0.12 —Ü.06 24 0.00 —0.02 3 + 0.17 + 0.16 14 -0 05 —i .07 25 —0.04 0.00 4 + 0.16 + 0.20 15 —0.05 —0.06 26 0.00 -0.06 5 -0.19 + 0.20 16 -0.14 —".0 i 27 —0.12 —0 03 6 -0.1S - 1 ) 17 -0.05 —0.08 28 + 0.03 —<0 4 7 -0.22 b0 *6 18 —0 09 -0.07 29 —0.07 —00.6 8 +-0.17-) •0.14 19 —0.06 —0 04 30 —0.01 —0.06 9 +0.17 -".11 20 - 0.05 —0.01 31 —0.02 —0.01 10 -0.01 -0.01 21 — 0,o2 ~<>.H4 11 -0.12 -0.02 2k —0 01 0.002) ’) Ausgefallen. — ! ) Nur Signale auf der 3100-m-WeIle. - Diese Verbes- serung-en gelten für die auf der 3100-m-Weile abgegebenen Signale. Aufschlag auf die Ohrenpreise ab 17. Januar 60 Prozent Die Schlüsselzahl für die Grundpreisliste der dem Wirtschafts- verbände der Deutschen Uhrenindustrie angeschlossenen Uhren fabriken vom Januar 1923 (vgl. die Notiz „Grundpreise im Uhren gewerbe“ auf Seite 35 der vorliegenden Nummer) ist, wie uns von unterrichteter Seite mitgeteilt wird, mit Wirkung vom 17. Januar 1923 ab von 685 auf 1100 heraufgesetzt worden. Diese Herauf setzung der Schlüsselzahl entspricht einer Erhöhung der bisherigen Uhrenpreise um rund 60 %. Gleichzeitig damit ist für einige Fabrikate eine Regulierung der Grundpreise vorgenommen worden. Sollte sich die Verschlechterung der Mark fortsetzen, so wird am Montag, dem 22. Januar, eine weitere Preiserhöhung vor genommen werden, deren Ausmaß von dem dann erreichten Stande der allgemeinen Geldentwertung abhängen wird. Erhöhung der Post- und Telegraphengebühren. Am 15. Ja nuar 1923 sind im Post-, Postscheck- und Telegraphen verkehr sehr wesentliche Änderungen in Kraft getreten, aus denen nur fol gende erwähnt seien:
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