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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (11. August 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Franken-Zahlungsbedingungen und ein Preisaufschlag für Uhren
- Autor
- Kames, Fr. A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- ArtikelZur Frage der Goldmarkberechnung 415
- ArtikelVierte Berliner Musterschau für das Uhrmacher- und ... 417
- ArtikelDie elektrischen Zeitdienstanlagen im ... 417
- ArtikelDie Franken-Zahlungsbedingungen und ein Preisaufschlag für Uhren 420
- ArtikelFeier des fünfzigjährigen Bestanden der Bundeslehranstalt für ... 421
- ArtikelVermischtes 422
- ArtikelHandelsnachrichten 423
- ArtikelKurse und Preise 425
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 426
- ArtikelBriefkasten 428
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 428
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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420 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG Nr. 32 Die Franken^Zahlungsbedingungen und ein Preisaufschlag für Uhren Von Fr. A. K a m e s Am 4. August hat der Wirtschaftsausschuß für das Uhrengewerbe bei einer Sitzung in Stuttgart folgende Zah lungsbedingungen einstimmig angenommen: „1- Die Preisstellung für Großuhren und Taschenuhren erfolgt in der Weise, daß hierfür Grundpreise festgelegt sind. Diese Grundpreise verstehen sich in Schweizer Franken brutto mit einem von der Fachgruppe Großuhren und Taschenuhren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie festzusetzenden Rabatt. 2. Die Rechnungen werden stets in Grundpreisen aus gestellt und der jeweils gütige Rabatt in Abzug gebracht. Der sich hieraus ergebende Endbetrag versteht sich in Schweizer Franken und stellt den Uhrmacher-Netto-Ein- kaufspreis dar. 3. Zahlbar sind die Rechnungen 10 Tage ab Rechnungs datum in Mark. Einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf es nicht. 4. Bei Barzahlung innerhalb 10 Tagen gilt für die Um rechnung der Geldkurs der letzten amtlichen Berliner Börsen notierung für den Schweizer Franken, die vor dem Zah lungstage erfolgt ist. Als Barzahlung gilt: a) Barzahlung in deutschen Noten, b) Postschecküberweisung, c) direkte Banküberweisung, d) bestätigter Reichsbankscheck, falls am Tage der Zahlungsanweisung dem Lieferanten die erfolgte Zahlung schriftlich angezeigt wird. Als Zahlungstag im Sinne von Ziffer 4 gilt der Tag, an dem der Abnehmer die Zahlung afcsendet oder anweist. 5. Erfolgt die Barzahlung nicht innerhaL 10 Tagen, so gilt für die Umrechnung der Geldkurs der letzten amt lichen Berliner Börsennotierung für den Schweizer Franken, die vor dem Tage erfolgt, an welchem das Geld e i n g e h t, keinesfalls aber ein geringerer Kurs, als am Vortage der Rechnungsstellung notiert wurde. 6. Schecks gelten^nicht als Barzahlung. Erlöse aus diesen werden gemäß Ziffer 5 umgerechnet. 7. Im Falle der Vorauszahlung wird der vorausbe zahlte Markbetrag in Schweizer Franken umgerechnet und zwar zum Geldkurs der letzten amtlichen Berliner Börsen notierung, die vor dem Tage erfolgt ist, an dem das Geld bei der Fabrik ein geht. Bei Ausstellung der Rechnung wird der hiernach gutgeschriebene Schweizer-Frankenbetrag vom Endbetrag der Rechnung in Abzug gebracht. Art und Umfang der Vorauszahlung bleiben der Ver einbarung zwischen Lieferanten und Abnehmern überlassen. 8. Als Ausstellungstag der Rechnung gilt der Tag der Absendung der Ware bezw. der Tag der Versandbereitschaft, falls Sendungen wegen Sperrung des Güterverkehrs nicht befördert werden können. 9. Diese Zahlungsbedingungen gelten auch für alle laufenden Aufträge.“ Die vorstehenden Bedingungen sollen am 8. August d. J. in Kraft treten. In dem Artikel „Franken- oder Goldmark berechnung für Uhrenr in Nr. 31 der Deutschen Uhrmacher- Zeitung ist die Frage der Einführung der Franken- oder Goldmarkberechnung noch einmal ausführlich erörtert und dabei dargelegt worden, daß deren Einführung unbedingt abgelehnt werden müsse, solange für den Handel nicht die gleichen Bedingungen für eine Sicherung der Substanzerhal tung gegeben sind, wie für die Fabrikation. Der Artikel be fand sich frühzeitig genug im Besitze der beteiligten Stellen, ist aber, wie vorstehende Zahlungsbedingungen zeigen, ohne Einfluß auf die Entschließungen des Wirtschaftsausschusses geblieben. Daß diese Bedingungen von einem Ausschuß, in dem Fabrikation, Großhandel und Einzelhandel vertreten sind, einstimmig angenommen werden konnten, ist geradezu un faßbar. Es sieht beinahe aus wie ein Zeichen des drohenden Zusammenbruches; die Nerven haben unter der ewigen zer mürbenden Tätigkeit der Kurs- und Preisänderungen nicht mehr standgehalten, und unter dem Zeichen der allgemeinen Erörterungen über Wertsicherung, Goldmarkkonten, W.ert- beständigkeit und dergleichen schönen Dingen mehr hat man sich vielleicht gesagt, daß es ganz gleich sei, ob die Franken- oder Goldmarkberechnung einige Wochen früher oder später eingeführt werde. Wir bedauern die Ent schließung des Wirtschaftsausschusses, da hierdurch das volle Risiko der Geldentwertung allein dem Handel auferlegt wird, und die bei fortschreitender Geldentwertung der Fabri kation noch Zusatzgewinne bringt; denn bei aller Geschwin digkeit in der Preiserhöhung für die Lebensmittel und son stigen Gegenstände des täglichen Bedarfs bleiben diese Preise immer noch hinter den Kursnotierungen zurück, und mithin erhöhen sich auch die Fabrikationskosten, soweit es sich nicht um Materialeindeckung im Ausland handelt, nicht mit der Dollar- oder Frankennotierung, sondern nur mit der Erhöhung der Lebenshaltungskosten. Die hierdurch erziel ten Übergewinne bilden ein kleines Extrageschenk für die Industrie, die deren offenbar sehr bedürftig ist; denn mit der Einführung der neuen Zahlungsbedingungen wird überdies so nebenbei eine Preiserhöhung von 20 % verhängt und zwar dieses Mal eine wirkliche Preiserhöhung, denn bisher zahlte der Uhrmacher durchschnittlich 50 % der Grundpreise in Franken umgerechnet, während er künftighin 60 % der Grundpreise in Franken umgerechnet bezahlen soll! Auf solche Kleinigkeiten kommt es ja aber heutzutage nicht mehr an. Um das Rechnungswesen möglichst zu vereinfachen, hat die Fachgruppe Kontrolluhren, wie bereits in den „Letzten Nachrichten“ zu Nr. 31 der Deutschen Uhrmacher- Zeitung mitgeteilt wurde, beschlossen, die Preise auf Dollar umzustellen, und gleichzeitig mit ihrem Rundschreiben vom 31. Juli Preislisten mit Dollarbruttopreisen versandt. Für die Zahlungsleistung sind vorläufig folgende Richtlinien fest gesetzt worden: „Die Preise verstehen sich in Dollar ab Werk. Der Be trag ist zahlbar in Reichsmark und zwar in bar, Scheck oder Überweisung innerhalb sieben Tagen nach Rechnungsdatum. Maßgebend für die Umrechnung ist der amtliche Berliner Briefkurs am Zahlungstage. Bei Überschreitung des Zah lungstermines wird als Mindestkurs der am Fälligkeitstage giltige, bei weiterer Entwertung der Mark aber der am Tage der Bezahlung giltige amtliche Briefkurs gerechnet. Die bisherigen Rabattsätze bleiben bestehen.“ Der Wirrwarr in den Berechnungsmethoden vergrößert sich also von Tag zu Tag. Unseres Erachtens hat die Ver tretung des Handels im Wirtschaftsausschuß für das Uhren gewerbe mit ihrer Zustimmung zu den neuen Zahlungs bedingungen nicht im Interesse des Handels gehandelt. Kein vernünftiger Mensch wird sich heute mehr der Erkennt nis verschließen, daß wir eine gesicherte Berechnungsgrund-
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